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falsch getankt

Themenstarteram 8. Februar 2007 um 20:35

moin moin

ich hab folgendes problem:

heute war ich mit meinem lupo 1.4 fsi bei meinem autohändler (bei dem ich den wagen vor etwa einem monat auch gekauft habe). ich war montags schon mal dagewesen, weil die motorkontrollleuchte erschienen war und es wurde festgestellt, dass der nox sensor, der wärmesensor und die zweite lambdasonde (ich hoffe das ergibt sinn, hab von der technik keinen plan) wohl kaputt waren. daraufhin wurden die entsprechenden ersatzteile bestellt und heute eingebaut (sollte auf garantie laufen). als die reparatur dann abgeschlossen war hieß es auf einmal, ich solle die kosten für die teile (264€) übernehmen, da ich einmal falsch getankt hatte (eine tankfüllung normalbenzin, im tankdeckel steht roz 95/98 also super oder super plus).

ich war damals gleich zum händler hin, weil ich zündungsklingeln gehört hatte und die meinten dann, ich solle mal gleich super nachtanken, ansonsten wäre das aber nicht so schlimm. jetzt heißt es dadurch seien die schäden entstanden. kennt sich hier vllt. jemand soweit damit aus, dass er mir sagen kann, ob das hinkommt ? ich sehe nämlich absolut nicht ein, dass ich im nachhinein für teile bezahlen soll, von nen ich nichtmal wusste wie teuer sie sein würden. als ich dann sagte, der händler könnte die teile ja ruhig wieder ausbauen weigerte er sich unter dem verweis, dass er dann ja auf den teilen sitzen bleiben würde. außerdem hat er gedroht, mir meinen wagen (auf den ich wegen wehrdienstes angewiesen bin) nicht zurückzugeben, würde ich nicht unterschreiben . . . in meinen augen ist das nötigung, aber das ist dann ja ehr ein juristisches problem . . . interessant ist jetzt ja erstmal ob der schaden durch eine tankfüllung normalbenzin entstehen konnte.

ich bin für jede hilfe dankbar und hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann

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14 Antworten

Zunächst einmal herzlich willkommen im Forum.

In deinem Fall solltest du dir umgehend Rat von einem Rechtsanwalt einholen.

Themenstarteram 8. Februar 2007 um 22:13

danke schonmal für die antwort

ich bin jetzt seit kurzem mitglied im adac und die bieten ja kostenlose rechtsberatung an ... hat da jemand gute erfahrungen mit gemacht, bzw. würdet ihr mir die in meiner situation empfehlen ? außerdem ist es vllt. sinnvoll mal bei vw nachzufragen ob eine falsche tankfüllung überhaupt solche schäden nach sich ziehen kann

am 9. Februar 2007 um 0:55

ein interessanter ansatzpunkt fuer rechtliche massnahmen waere auch dieser:

du hast damals deinen fehler schnell bemerkt und hilfe beim vw-haendler gesucht.

dieser hielt wohl kein abpumpen fuer noetig, sondern gab den rat, schnell super (plus) nachzutanken.

anscheinend hielt er keine weiteren massnahmen fuer noetig und liess dich in dem glauben wieder ziehen.

jetzt waere zu klaeren, inwiefern er sich an diesem laut dem haendler durch das falsche tanken entstandenen schaden mitschuldig gemacht hat.

rechtlicher rat waere sinnvoll...

gruss,

tom

Ich habe mal gehört man könne bei jedem Auto auch zwei Kraftstoffklassen (das heißt bestimmt nicht so:)) niedriger tanken ohne das es schadet, d.h. Benzin statt SuperPlus. Da dein Auto ja auch für Super geeignet ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass die 4 Octan Unterschied das Kraut fett bzw. das Auto kaputt machen. Außerdem, warum sollen gleich 3 Teile den Dienst quittieren!

Die Reaktion deiner Werkstatt hat garantiert andere Hintergründe - die suchen nur jemanden der den Mist bezahlt. Lass dich nicht erpressen, es ist dein Auto, das müssen sie dir rausgeben, auch ohne bezahlte Rechnung. Hol zur Not die Polizei - das mein ich ernst.

Im Übrigen geb ich t00i völlig Recht.

am 9. Februar 2007 um 9:05

so ein blödsinn...

die motorelektronik stellt sich autom. auf den jeweiligen kraftstoff um (klopfsensor)..motorklingeln=zu wenig Octan

will heissen..

wenn beide kraftstoffe angegeben sind (95/98), kannst du auch beide fahren, ohne dass es folgedefekte geben sollte..

somit ist das kein argument, dass du auf den kosten sitzen bleibst

(es sei denn du hast 91 getankt)

wenn du mich fragst, ist das ne dumme ausrede..

ich würde da gar nicht lang weiter rumstreiten, und mich direkt an wolfsburg wenden und mich beschweren

(so es eine VW werkstatt ist), und meine argumentation anführen..

wenn es eine niocht VW werkstatt ist, und es geht um garantie/gewährleist. via anwalt klären oder hier gucken:

http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=31&page=1

lg CLoon

am 9. Februar 2007 um 9:21

Zitat:

Original geschrieben von Clooney300

wenn beide kraftstoffe angegeben sind (95/98), kannst du auch beide fahren,

(es sei denn du hast 91 getankt)

Zitat:

Original geschrieben von lupo_fan

da ich einmal falsch getankt hatte (eine tankfüllung normalbenzin, im tankdeckel steht roz 95/98 also super oder super plus).

der punkt geklaert, clooney? ;)

gruss,

tom

am 9. Februar 2007 um 9:58

Zitat:

Original geschrieben von t00i

der punkt geklaert, clooney? ;)

gruss,

tom

nö, das war ja deren Begründung, was noch lange nicht bedeutet, dass er wirklich falsch getankt hat :)

lg CLoon

Themenstarteram 9. Februar 2007 um 10:05

@tom

ich war mit dem zündungsklingeln leider nicht bei vw sondern bei der werkstatt meines händlers (ein opel und hyundai vertragshändler) . . . deshalb wussten die das mit dem normal benzin (91er) überhaupt . . . aber dass sie das jetzt nach der reparatur aufeinmal angeben, um mir die kosten aufzuerlegen finde ich nicht in ordnung . . . ich mein was wäre denn gewesen, wenn die teile jetzt nicht 264€ sondern 2000€ gekostet hätten ?

@Cham

und das mit der polizei is jetzt ja leider auch zu spät . . . da ich das auto heute brauchte, um zum dienst zu fahren habe ich mich gestern dazu nötigen lassen zu unterschreiben, dass ich die kosten für die teile übernehmen werde . . . notgedrungen.

die tour ansich is ja schon recht zweifelhaft, aber wie gesagt, wenn die sensoren durch eine tankfüllung normalbenzin garnicht beschädigt werden können wäre ich ja so oder so aus der nummer raus

Themenstarteram 9. Februar 2007 um 10:07

Zitat:

Original geschrieben von Clooney300

nö, das war ja deren Begründung, was noch lange nicht bedeutet, dass er wirklich falsch getankt hat :)

lg CLoon

doch, hab ich leider gottes . . . für mich als neuling hat sich garnicht die frage gestellt, ob ein benzinmotor kein normalbenzin vertragen könne - hab damals garnicht auf die tankklappe geguckt

also in jedem fall für den rechtsanwalt und leider weniger fürs technik-forum. falsch getankt ist falsch getankt. KANN schiefgehen, MUSS es normalerweise nicht.

aber deine werkstatt muss dir den wagen geben. über die rechnung kann sie auch im nachhinein verhandeln und sollte auch so in diesem fall verfahren. ist ne übliche masche mit der einbehaltung des wagens als "pfand", aber eben nicht rechtens. sie könnten höchstens die teile wieder ausbauen und über den arbeitslohn verhandeln. das auto ist dann aber trotzdem DEINES. rechtlich ist dies diebstahl.

widerruf die unterschrift auf der rechnung. das kannst du noch tun unter berücksichtigung der umstände. damit ist sie ungültig! rechtlich kein problem.

am 9. Februar 2007 um 10:47

Zitat:

Original geschrieben von Clooney300

nö, das war ja deren Begründung, was noch lange nicht bedeutet, dass er wirklich falsch getankt hat :)

nee, genau lesen.

war seine schilderung, was er getan hat.

aber hat er ja schon selber geklaert. ;)

gruss,

tom

Themenstarteram 9. Februar 2007 um 10:50

bin gerade bei einem vw vertragshändler gewesen und die sind der meinung, dass eine tankfüllung normalbenzin nicht zur beschädigung des nox und wärmesensors führen kann.

@RunningGag

das klingt gut . . . wie genau läuft denn das mit dem widerruf der unterschrift ? wenn ich da jetzt zum händler gehe und sage, ich widerrufe die unterschrift zeigen die mir nen vogel und pöbeln mich an

Themenstarteram 9. Februar 2007 um 11:15

hab grad ma den adac angerufen . . . die sind auch der meinung, dass der schaden an den sensoren nicht durch falsches tanken hervorgerufen worden ist und verweisen des weiteren darauf, dass der händler in den ersten 6 monaten der gesetzlich vorgeschriebenen gewährleistung dazu verpflichtet ist, nachzuweisen, dass der bemängelte schaden beim kaufdatum noch nicht vorlag - ich gehe mal davon aus, dass sie das nicht können und bin daher recht zuversichtlich, dass ich die rechnung letztendlich nicht bezahlen muss (264€ nach einem monat wäre meiner meinung nach auch ziemlich harter tobak)

Themenstarteram 9. Februar 2007 um 11:39

so ich hab nen anwalt angerufen, der mich leider darüber in kenntnis gesetzt hat, dass ich die rechnung bezahlen müsse, da ich vorbehaltlos unterschrieben habe. er war zwar der festen überzeugung, dass die schäden nicht durch falsches tanken hervorgerufen wurden, sagte jedoch, dass das rechtlich nicht relevant sei . . . mit meiner unterschrift hätte ich die rechnung anerkannt und daher implizit meine schuld an der beschädigung der teile zugegeben. ein widerruf der unterschrift sei nicht möglich und des weiteren hatte der händler sogar das recht, mein auto einzubehalten.

das problem besteht darin, dass der händler behauptet ich hätte ihm einen auftrag zur reparatur erteilt und da ich keine zeugen habe, die belegen könnten, dass das nie geschehen ist, und ein reparaturauftrag auch mündlich erteilt werden kann, hätte ich vor gericht keine chance, da die verschiedenen mitarbeiter des händlers natürlich füreinander aussagen würden.

in meiner gestrigen situation wäre, laut anwalt , die rechnung nur unter vorbehalt der prüfung rechtlicher mittel zu unterschreiben, die einzig richtige vorgehensweise gewesen.

schade, dass ich das nicht vorher gewusst habe - nächstes mal bin ich schlauer, aber dass ich für diese lektion 264€ "lehrgeld" zahlen werde, schmerzt mich schon sehr, zumal ich moralisch im recht bin, aber das interessiert ja vor gericht nicht die bohne.

trotz allem vielen dank für eure unterstützung und wenn einem mal was ähnliches passieren sollte, weiß er jetzt zumindest, dass er niemals vorbehaltlos unterschreiben sollte (so er es noch nicht wusste)

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