Falsch geparkt? Wo liegt der Fehler?

Heute morgen hatte ich ein Ticket an der Windschutzscheibe.

Hat jemand eine Erklärung warum ich dort nicht parken durfte?

Siehe Bild

Bild-1
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Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Ohne dementsprechende Abmarkierung bleibt Bürgersteig Bürgersteig, auf dem ein Auto nicht parken darf. Lernt man das in der Fahrschule nicht mehr😁

Naja, immerhin ist der Bereich anders gepflastert.

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Wenn das Zeichen 1057-31 (Parkverbot auf dem Seitenstreifen) würde das Parkverbot nur auf der Straße aber NICHT auf dem Seitenstreifen/Parkbuchten gelten. Wurde aber bereits in diesem Thread klar gestellt!

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen


Wenn das Zeichen 1057-31 (Parkverbot auf dem Seitenstreifen) würde das Parkverbot nur auf der Straße aber NICHT auf dem Seitenstreifen/Parkbuchten gelten. Wurde aber bereits in diesem Thread klar gestellt!

Das wäre ein brauchbares Gegenargument. Andererseits, könnte man das wieder umdrehen und sagen wenn man mit dem Zusatzschild ausdrücklich auf das Parkverbot (zwischen 9-11) nur in den Parkbuchten hinweisen muß. Aber das Parken auf der Straße (also der Fahrbahn) generell nicht erlaubt sein soll, müsste man konsequenterweise ein Parkverbotsschild aufstellen, das generell für die Straße gilt.

Ansonsten hätte der TE nämlich statt an dieser Stelle auf dem "Bürgersteig (seitengestreift oder nicht)" einfach auf der Straße stehen dürfen. Und das kann ja kaum im Sinne der Schildbürger gewesen sein. Wenn man sich die Situation anschaut.

Das hast du korrekt erkannt, nach der Beschilderung hätte er auf der Straße stehen dürfen (wenn eine Restfahrbahnbreite von 3,05m vorhanden bleibt). Alles natürlich nur basierend auf den Fotos.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen


Das hast du korrekt erkannt, nach der Beschilderung hätte er auf der Straße stehen dürfen (wenn eine Restfahrbahnbreite von 3,05m vorhanden bleibt). Alles natürlich nur basierend auf den Fotos.

Also heißt das, parken auf der Fahrbahn ist erlaubt! Aber es kann wohl kaum im Sinne der Erfinder sein, dass man Dienstags zwischen 9 und 11 zwar auf der Fahrbahn parken darf, aber nicht in den Parkbuchten. Das würde das Zusatzschild ja dann bedeuten. 😉 Also so oder so... es ist ziemlich blöd geregelt. 😉

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Nein, es besteht auf der Fahrbahn UND in den Parkbuchten ein absolutes Park- und Halteverbot zu den genannten Zeiten.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen


Nein, es besteht auf der Fahrbahn UND in den Parkbuchten ein absolutes Park- und Halteverbot zu den genannten Zeiten.

Und das führt uns zurück zur Ausgangsfrage, warum braucht man dann das Zusatzschild? Ach so... hast du ja oben beantwortet. Weil Du der Meinung bist, dass es dann nicht für die Parkbuchten gelten würde.

Wie nun zum 3. mal gesagt, ohne das Zeichen 1052-37 würde das absolute Park- und Halteverbot nur auf der Fahrbahn, nicht aber in den Parkbuchten gelten. Scheint wirklich schwer zu verstehen zu sein.LINK zur Erklärung!

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen


Wie nun zum 3. mal gesagt, ohne das Zeichen 1052-37 würde das absolute Park- und Halteverbot nur auf der Fahrbahn, nicht aber in den Parkbuchten gelten. Scheint wirklich schwer zu verstehen zu sein.LINK zur Erklärung!

Gut... weiter unten in dem Link steht das tatsächlich:

Zitat:

Ein Klassiker: Der Versuch, in Parkbuchten ein Haltverbot zu erwirken.
Das Haltverbot ist unwirksam, und das aus zwei Gründen:

1) Haltverbote allein beziehen sich ausschließlich auf die Fahrbahn (roter Bereich).
Sie gelten grundsätzlich nicht auf Seitenstreifen und Parkbuchten sind Seitenstreifen.
Damit das Haltverbot in den Parkbuchten gilt, muss unter Zeichen 283 das Zusatzzeichen
"auch auf dem Seitensteifen" angebracht werden

Zeichen 1052-37
"Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen"

Wie gesagt, die Beschilderung ist korrekt und der TE hat auf dem Gehsteig geparkt. Es ist alles korrekt abgelaufen und in dem Fall soll er das Verwarngeld bezahlen (20-35€).

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen


Wie gesagt, die Beschilderung ist korrekt und der TE hat auf dem Gehsteig geparkt. Es ist alles korrekt abgelaufen und in dem Fall soll er das Verwarngeld bezahlen (20-35€).

Ja, sehr wahrscheinlich ist das so gemeint. Er hätte einfach auf der Straße parken müssen, dann hätte er keinen Strafzettel bekommen. Unmittelbar einleuchtend, durch die bauliche Gestaltung da, ist das natürlich nicht.

Aber das Zusatzschild ist die einzige Möglichkeit das Parken auf dem Seitenstreifen, gemeint sind wahrschenlich die Buchten, zeitlich einzuschränken. Bleibt aber das Problem, dass das Zusatzschild (zusammen mit der ganzen Situation) auch die Interpretationsmöglichkeiten unterstützt, dass mit Seitenstreifen eben auch der Bereich außerhalb der Buchten gemeint sein könnte - für die dann die zeitliche Einschränkung gilt. Dass es ein Bürgersteig sein soll, wird nicht unbedingt klar.

Ich sehe da keine Interpretationsschwierigkeiten, die Parklücken (Parklücken SIND Seitenstreifen) sind eindeutig abgegrenzt und die unterschiedlichen Strukturen der Oberfläche sind nicht ausreichend um eine bauliche oder eindeutige Abgrenzung zu gewährleisten. Es könnte aber durchaus deutlicher sein, es ist aber so auch vollkommen ausreichend und auf den ersten Blick klar.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen


Ich sehe da keine Interpretationsschwierigkeiten, die Parklücken (Parklücken SIND Seitenstreifen) sind eindeutig abgegrenzt und die unterschiedlichen Strukturen der Oberfläche sind nicht ausreichend um eine bauliche oder eindeutige Abgrenzung zu gewährleisten. Es könnte aber durchaus deutlicher sein, es ist aber so auch vollkommen ausreichend und auf den ersten Blick klar.

Also sagen wir so... relativ klar, wenn man die Bedeutung der Schilder auch so genau kennt. Es ist schon eine besondere Situation und wenn die Politesse da regelmässig vorbeikommt eine sichere Einahmequelle. 😉

Ein Vorschlag für ein interessantes Experiment an den TE:
Wenn Du da öfter parkst, stell Dich das nächste mal als vermutlich einziger in der ganzen Straße einfach auf die Fahrbahn. Mal schaun was die Politesse macht... 😉

Ich glaube da bleiben keine 3,05m mehr übrig wenn er auf der Straße parkt, aber nur so grob geschätzt.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen


Ich glaube da bleiben keine 3,05m mehr übrig wenn er auf der Straße parkt, aber nur so grob geschätzt.

Also vorher abmessen und vor dem Experiment mit dem Maßband Beweise sichern. 😉

Beweisen müsste es die Ordnungsbehörde, sind weniger als 3,05m vorhanden ist das Parken sowieso verboten.

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