Falsch geparkt? Wo liegt der Fehler?
Heute morgen hatte ich ein Ticket an der Windschutzscheibe.
Hat jemand eine Erklärung warum ich dort nicht parken durfte?
Siehe Bild
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Ohne dementsprechende Abmarkierung bleibt Bürgersteig Bürgersteig, auf dem ein Auto nicht parken darf. Lernt man das in der Fahrschule nicht mehr😁
Naja, immerhin ist der Bereich anders gepflastert.
173 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Ich erkenn hier auf den ersten Blick einen Behindertenparkplatz und Parkbuchten die eindeutig anders aussehen als der Parkplatz des TE. Da sagt mir mein gesunder Menschenverstand, hinter dem Bordstein beginnt der Bürgersteig und ich darf nur in den Parkbuchten parken (außer in dem Zeitraum auf dem Schild).Zitat:
Original geschrieben von raser1000
Der Deutsche bist aber jetzt Du. Der seine Bürgersteigregel auswendig lernt und darauf besteht.
Mit einem Schild, das Parken in einer bestimmten Zeit verbietet, ist für den gesunden "undeutschen" Menschenverstand völlig klar, dass man dort ansonsten parken darf. Ansonsten ist das ein deutscher Schildbürgerstreich.
Als besonders ordentlicher Deutscher wirst Du natürlich jede Strafe widerspruchslos akzeptieren. Dass es sich um einen reinen Bürgersteig handeln soll, ist ganz sicher nicht eindeutig ersichtlich!
Was ist daran nicht ersichtlich? Die Parklücken sehen ganz klar anders aus als der Platz an dem der TE stand. Unberechtigte Strafen bezahle ich nicht, aber in diesem Fall gibt es nichts zu rütteln. Parken auf dem Gehsteig ist ohne Erlaubnisschild verboten!
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Was ist daran nicht ersichtlich? Die Parklücken sehen ganz klar anders aus als der Platz an dem der TE stand. Unberechtigte Strafen bezahle ich nicht, aber in diesem Fall gibt es nichts zu rütteln. Parken auf dem Gehsteig ist ohne Erlaubnisschild verboten!
Der durchgehende rechte Fußgängerbereich sieht aber durch die unterschiedliche Pflasterung auch ganz klar anders aus als der Bereich auf dem der TE stand.
Ach, komm schon, Mabumsen. Als wenn du nicht verstehen würdest, was gemeint ist.
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Zitat:
Original geschrieben von raser1000
Der durchgehende rechte Fußgängerbereich sieht aber durch die unterschiedliche Pflasterung auch ganz klar anders aus als der Bereich auf dem der TE stand.
Er hat trotzdem noch ein erheblich anderes Nivea, keinen abgesenkten Bordstein. Da sollte jedem klar sein, das ist kein Parkplatz!
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Er hat trotzdem noch ein erheblich anderes Nivea, keinen abgesenkten Bordstein. Da sollte jedem klar sein, das ist kein Parkplatz!Zitat:
Original geschrieben von raser1000
Der durchgehende rechte Fußgängerbereich sieht aber durch die unterschiedliche Pflasterung auch ganz klar anders aus als der Bereich auf dem der TE stand.
Dem ordentlichen Deutschen, der seine Regel bis auf's Pünktchen auswendig gelernt hat, ist das bestimmt völlig klar. Wo kann man das ggf. nachlesen dass zur Parkplatzabgrenzung unbedingt ein erheblich anderes Niveau erforderlich ist?
Wusste ich doch, dass deine deutsche Mentalität hier eine Regel braucht. Ich nehme dazu den gesunden Menschenverstand, andere brauchen eine Regel...
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Wusste ich doch, dass deine deutsche Mentalität hier eine Regel braucht. Ich nehme dazu den gesunden Menschenverstand, andere brauchen eine Regel...
Und Du Deine Strafe... 😉
PS: Also wenn jemand auf eine Regel pocht, weil er mich bestrafen will, muß er mir die Regel schon zeigen. 😉
... ich habe inzwischen Tränen in den Augen .............. vom lachen, echt! Noch mal zum mitlesen, wenn man das 2. (!) Foto vergrößert kann man einen Hydranten sehen. Jeder Autofahrer müsste wissen, dass Hydranten NICHT zugeparkt werden dürfen, egal ob es da nun Parkmöglichkeiten gibt. Ist der Hydrant zugänglich - z.B. für die Feuerwehr die schon mal Löschwasser benötigt, weil es in der Nähe brennt - ist ja alles OK. Stell dagegen ein Autofahrer sein Moped so ab, dass KEIN Zugang zum Hydranten mehr möglich ist, kann das Auto sogar abgeschleppt werden. Zudem ist noch ein zweiter Deckel zu sehen, der entweder für Wasser oder Gas ist. Auch DER MUSS frei bleiben um im Notfall GAS oder WASSER abstellen zu können. Ist das so schwer zu verstehen? Nein!
Das HALTEVERBOT besagt ABSOLUTES HALTEVERBOT an DIENSTAGEN von 9-11 und bezieht sich nur auf die Straße. Woher ich das weiß (!) hatte ich bereits geschrieben. Weil ich in einer Straße gewohnt habe, wo genau das gleiche Schild stand und wo das parken HALB auf dem Gehweg erlaubt war. DIENSTAGS zwischen 7 und 14 Uhr fuhr durch die Straße die Kehrmaschine und vorher gab's Tickets für diejenigen, die trotz Halteverbot dort parkten.
Das Zusatzschild zeigt an, dass ein parken auf dem Gehweg AB dem Schild untersagt ist. HINTER dem gekennzeichneten Behindertenparkplatz dürfte demnach auch niemand parken, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist es aber nicht, weil das Park- und Halteverbot nicht aufgehoben wurde.
Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein ... und dafür über 6 Seiten unsinnige Diskussion, ich fass es nicht. Dafür muss ich nun kein Besserwisser sein 🙄😁
Aber, jeder wie er mag ... und parkt wo ihr wollt, beschwert euch aber nicht anschließend wegen eines Tickets oder weil das Auto abgeschleppt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... ich habe inzwischen Tränen in den Augen .............. vom lachen, echt! Noch mal zum mitlesen, wenn man das 2. (!) Foto vergrößert kann man einen Hydranten sehen. Jeder Autofahrer müsste wissen, dass Hydranten NICHT zugeparkt werden dürfen, egal ob es da nun Parkmöglichkeiten gibt.
Wo ist ein Hydrant? Meinst Du den Gulli? Im Abwasserkanal ist baden verboten. Das hatten wir schon geklärt. 😁
Zitat:
Das Zusatzschild zeigt an, dass ein parken auf dem Gehweg AB dem Schild untersagt ist. HINTER dem gekennzeichneten Behindertenparkplatz dürfte demnach auch niemand parken, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist es aber nicht, weil das Park- und Halteverbot nicht aufgehoben wurde.
PS: Also wenn ich Deinen Standpunkt richtig verstehe, wäre also parken hinter dem Behindertenparkplatz in diesem abgesenkten Bereich auch verboten. Also in der ganzen Straße? nur Dienstags? Oder bei Vollmond? Das wäre allerdings mal ein ganz neuer Aspekt...
Wozu ist da eigentlich das Zusatzschild mit dem Auto dran, wenn man eh nur in den Parkbuchten parken darf. Irgendwie widersprüchlich.
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
In der Tat. Aber so konnte man den vorhandenen Laternenpfahl nutzen und musste nicht extra noch nen Pfahl aufstellen.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Wieso denn nicht ? Schau Dir doch mal das Halteverbotsschild an.
Da sind zwei Pfeile drauf, einer oben und einer unten in engegengesetzter Richtung. (Anfang +Ende) Vor dem Schild und nach diesem Schild gilt das Halteverbot. Deshalb kann man das doch hinstellen wo man will.
Jetzt haben wir des Rätsels Lösung. Der Laternenpfahl !!!!
Warum bin ich darauf blos nicht gekommen ?😕😕😕😁
Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Wozu ist da eigentlich das Zusatzschild mit dem Auto dran, wenn man eh nur in den Parkbuchten parken darf. Irgendwie widersprüchlich.
Zumindest alles andere als eindeutig. Es gibt viele Interpretationsmöglichkeiten. Selbst wenn man den Kritikern folgt, die sagen lediglich die abgesenkten Buchten wären ausgewiesene Parkplätze, gibt es z.B. folgende Menschenverstands-Sicht. Ohne exakte Regelkenntnis, was denn nun ein schwarz durchgestrichenes schwarzes Auto auf dem schwarz umrandeten, weißen Teil eines schwarz-weißen Streifens genau bedeutet:
Auf den ausgewiesenen Parkplätzen kann man immer stehen. Das Schild bezieht sich auf den gepflasterten, nicht abgesenkten Bereich. Dort wo der TE also Dienstags um acht den Strafzettel bekommen hat, herrscht nur zwischen 9 und 11 ein Halteverbot. Das Müllauto, das einmal wöchentlich an die Hauseingänge ran muß, kommt erst später. Die Politesse war zwar dienstbeflissen aber übereifrig. Oder sie war diejenige die vergessen hat die Sommerzeit umzustellen.
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Das ist eindeutig als Gehweg zu erkennen und damit ist die Strafe rechtmäßig. Ich bin aber erstaunt, dass so viele Personen scheinbar alles bis auf den letzten Millimeter geregelt brauchen um in ihrem Leben glücklich zu sein. Scheint eine typisch deutsche Mentalität zu sein.
Gääähn, darum geht es doch gar nicht das alles geregelt sein muss.
Hier wurde eine Frage gestellt und die wurde versucht zu beantworten.
Geh doch mal in den Keller und lache ordendlich, vielleicht wirst Du dann etwas lockerer.🙂
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Ich erkenn hier auf den ersten Blick einen Behindertenparkplatz und Parkbuchten die eindeutig anders aussehen als der Parkplatz des TE. Da sagt mir mein gesunder Menschenverstand, hinter dem Bordstein beginnt der Bürgersteig und ich darf nur in den Parkbuchten parken (außer in dem Zeitraum auf dem Schild).Zitat:
Original geschrieben von raser1000
Der Deutsche bist aber jetzt Du. Der seine Bürgersteigregel auswendig lernt und darauf besteht.
Mit einem Schild, das Parken in einer bestimmten Zeit verbietet, ist für den gesunden "undeutschen" Menschenverstand völlig klar, dass man dort ansonsten parken darf. Ansonsten ist das ein deutscher Schildbürgerstreich.
Aber warum das Schild 30 Meter vorher steht , um die Antwort drückst Du Dich schon den ganzen Tag.