Falsch geparkt? Wo liegt der Fehler?

Heute morgen hatte ich ein Ticket an der Windschutzscheibe.

Hat jemand eine Erklärung warum ich dort nicht parken durfte?

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Ohne dementsprechende Abmarkierung bleibt Bürgersteig Bürgersteig, auf dem ein Auto nicht parken darf. Lernt man das in der Fahrschule nicht mehr😁

Naja, immerhin ist der Bereich anders gepflastert.

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Zitat:

Original geschrieben von BMWRider



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ich habe mich gerade noch einmal belesen.
Ein Seitenstreifen muss durch eine weiße Linie von der Fahrbahn abgegrenzt sein, ist hier nicht der Fall, oder muss durch eine bauliche Maßnahme erkennbar sein.
Straße-> Seitenstreifen-> Gehweg.
Asphalt ->feine Pflasterung-> Plattenverlegung.

Kann man das durchgehen lassen ?😁

Die unterschiedliche Pflasterung kann ein Zeichen dafür sein, dass das mal ein beparkbarer Seitenstreifen WAR. Dann sicher auch mit entsprechender Beschilderung.
Da sich die Richtlinien zur Gehwegbreite etc. auch verändert haben, kann es sein, dass das Parken nunmehr nicht mehr erlaubt ist und noch keine bauliche Veränderung vorgenommen wurde, ist die Situation nunmehr vllt. ein wenig unglücklich, aber imho eindeutig genug.

Ja das leuchtet mir ein.

Dann sollen die Jungs aber auch das Schild richtig plazieren.

Ich brauche das baden nicht verbieten wo kein Gewässer ist, genauso brauche ich das parken auf dem Seitenstreifen nicht Di zw. 09:00 Uhr und 11:00 Uhr verbieten wo kein Seitenstreifen ist.

Mehr will ich doch garnicht ! Hallo hört mich denn niemand ???🙂

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Die unterschiedliche Pflasterung kann ein Zeichen dafür sein, dass das mal ein beparkbarer Seitenstreifen WAR. Dann sicher auch mit entsprechender Beschilderung.
Da sich die Richtlinien zur Gehwegbreite etc. auch verändert haben, kann es sein, dass das Parken nunmehr nicht mehr erlaubt ist und noch keine bauliche Veränderung vorgenommen wurde, ist die Situation nunmehr vllt. ein wenig unglücklich, aber imho eindeutig genug.

Ja das leuchtet mir ein.
Dann sollen die Jungs aber auch das Schild richtig plazieren.
Ich brauche das baden nicht verbieten wo kein Gewässer ist, genauso brauche ich das parken auf dem Seitenstreifen nicht Di zw. 09:00 Uhr und 11:00 Uhr verbieten wo kein Seitenstreifen ist.

Das Schild gilt ja sicher auch für die Straße. Demzufolge gilt es an dieser Stelle für die Straße und dann 30m weiter für Straße und Seitenstreifen.

Man könnte natürlich auch 2 Schilder aufstellen, aber dann käme jemand, der sich über den Schilderwald beschwert.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ja das leuchtet mir ein.
Dann sollen die Jungs aber auch das Schild richtig plazieren.
Ich brauche das baden nicht verbieten wo kein Gewässer ist, genauso brauche ich das parken auf dem Seitenstreifen nicht Di zw. 09:00 Uhr und 11:00 Uhr verbieten wo kein Seitenstreifen ist.

Das Schild gilt ja sicher auch für die Straße. Demzufolge gilt es an dieser Stelle für die Straße und dann 30m weiter für Straße und Seitenstreifen.
Man könnte natürlich auch 2 Schilder aufstellen, aber dann käme jemand, der sich über den Schilderwald beschwert.

Man muss das Schild nur 30 Meter weiter aufstellen, das Halteverbot, jetzt muss ich vorsichtig sein, sonst gibt es wieder meckker, gilt ja auf dieser Fahrbahnseite in beide Richtungen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Das Schild gilt ja sicher auch für die Straße. Demzufolge gilt es an dieser Stelle für die Straße und dann 30m weiter für Straße und Seitenstreifen.
Man könnte natürlich auch 2 Schilder aufstellen, aber dann käme jemand, der sich über den Schilderwald beschwert.

Man muss das Schild nur 30 Meter weiter aufstellen, das Halteverbot, jetzt muss ich vorsichtig sein, sonst gibt es wieder meckker, gilt ja auf dieser Fahrbahnseite in beide Richtungen.

Nö, dann gälte ja an dieser jetzt besagten Stelle kein Halteverbot auf der Fahrbahn!?

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hm beide Richtungen?

mal abgesehen von dem Haltverbot das man durchaus zweideutig sehen kann

auch wenn es wohl wirklich heißt Haltverbot auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen.

Das Zeichen heißt eben AUCH auf dem Seitenstreifen.

Aber ich sehe da noch das Parkschild für den Behindertenparkplatz.
Wie passt das mit rein? 🙂

TE hat durchaus Anhaltspunkte, zumindest für einen Verbotsirrtum und eine zweideutige/konkurrierende Beschilderung.
Muß man nicht probieren - kann man aber.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


hm beide Richtungen?

Ja wie soll ich es denn ausdrücken ?

Vor dem Schild und nach dem Schild, die weißen Pfeile zeigen ja in beide Richtungen.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Man muss das Schild nur 30 Meter weiter aufstellen, das Halteverbot, jetzt muss ich vorsichtig sein, sonst gibt es wieder meckker, gilt ja auf dieser Fahrbahnseite in beide Richtungen.

Nö, dann gälte ja an dieser jetzt besagten Stelle kein Halteverbot auf der Fahrbahn!?

Wieso denn nicht ? Schau Dir doch mal das Halteverbotsschild an.

Da sind zwei Pfeile drauf, einer oben und einer unten in engegengesetzter Richtung. (Anfang +Ende) Vor dem Schild und nach diesem Schild gilt das Halteverbot. Deshalb kann man das doch hinstellen wo man will.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Nö, dann gälte ja an dieser jetzt besagten Stelle kein Halteverbot auf der Fahrbahn!?

Wieso denn nicht ? Schau Dir doch mal das Halteverbotsschild an.
Da sind zwei Pfeile drauf, einer oben und einer unten in engegengesetzter Richtung. (Anfang +Ende) Vor dem Schild und nach diesem Schild gilt das Halteverbot. Deshalb kann man das doch hinstellen wo man will.

In der Tat. Aber so konnte man den vorhandenen Laternenpfahl nutzen und musste nicht extra noch nen Pfahl aufstellen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Deshalb kann man das doch hinstellen wo man will.

Wurde doch auch gemacht 😁

Vielleicht sind ja direkt dahinter noch weitere Parkbuchten wo eben das Zusatzzeichen gilt ;-)
Aber auch wenn nicht, ändert es nichts an der Richtigkeit und Bedeutung des Schildes.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Die unterschiedliche Pflasterung kann ein Zeichen dafür sein, dass das mal ein beparkbarer Seitenstreifen WAR. Dann sicher auch mit entsprechender Beschilderung.
Da sich die Richtlinien zur Gehwegbreite etc. auch verändert haben, kann es sein, dass das Parken nunmehr nicht mehr erlaubt ist und noch keine bauliche Veränderung vorgenommen wurde, ist die Situation nunmehr vllt. ein wenig unglücklich, aber imho eindeutig genug.

Ja das leuchtet mir ein.
Dann sollen die Jungs aber auch das Schild richtig plazieren.
Ich brauche das baden nicht verbieten wo kein Gewässer ist, genauso brauche ich das parken auf dem Seitenstreifen nicht Di zw. 09:00 Uhr und 11:00 Uhr verbieten wo kein Seitenstreifen ist.

Mehr will ich doch garnicht ! Hallo hört mich denn niemand ???🙂

Da ist aber ein Gewässer. Der Gulli ist doch deutlich zu sehen? Dort herrscht absolutes Gullideckel-Abnehme- und Badeverbot. Eindeutig!

Also meine Meinung ist genau wie Deine: Wenn dort ein Parkverbotschild mit zeitlicher Beschränkung steht, ist der Umkerhschluß, dass man dort außerhalb dieser Zeit parken DARF, ebenso völlig klar und eindeutig. Das Knöllchen muß man nicht akzeptieren.

Und eine Regel, dass Bordsteine unbedingt eine bestimmte Höhe haben müssen um Parkbuchten vom Bürgersteig abzugrenzen gibt es auch nicht. Die unterschiedliche Pflasterung kann man ohne weiteres als Parkmarkierung interpretieren, genaus wie die Bordsteine weiter vorne.

Das ist eindeutig als Gehweg zu erkennen und damit ist die Strafe rechtmäßig. Ich bin aber erstaunt, dass so viele Personen scheinbar alles bis auf den letzten Millimeter geregelt brauchen um in ihrem Leben glücklich zu sein. Scheint eine typisch deutsche Mentalität zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen


Das ist eindeutig als Gehweg zu erkennen und damit ist die Strafe rechtmäßig. Ich bin aber erstaunt, dass so viele Personen scheinbar alles bis auf den letzten Millimeter geregelt brauchen um in ihrem Leben glücklich zu sein. Scheint eine typisch deutsche Mentalität zu sein.

Der Deutsche bist aber jetzt Du. Der seine Bürgersteigregel auswendig lernt und darauf besteht.

Mit einem Schild, das Parken in einer bestimmten Zeit verbietet, ist für den gesunden "undeutschen" Menschenverstand völlig klar, dass man dort ansonsten parken darf. Ansonsten ist das ein deutscher Schildbürgerstreich.

@ TE: Hast du vielleicht einfach gegen die Fahrtrichtung geparkt?

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel


@ TE: Hast du vielleicht einfach gegen die Fahrtrichtung geparkt?

Oder die Sommerzeitumstellung vergessen?

Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Der Deutsche bist aber jetzt Du. Der seine Bürgersteigregel auswendig lernt und darauf besteht.
Mit einem Schild, das Parken in einer bestimmten Zeit verbietet, ist für den gesunden "undeutschen" Menschenverstand völlig klar, dass man dort ansonsten parken darf. Ansonsten ist das ein deutscher Schildbürgerstreich.

Ich erkenn hier auf den ersten Blick einen Behindertenparkplatz und Parkbuchten die eindeutig anders aussehen als der Parkplatz des TE. Da sagt mir mein gesunder Menschenverstand, hinter dem Bordstein beginnt der Bürgersteig und ich darf nur in den Parkbuchten parken (außer in dem Zeitraum auf dem Schild).

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