Falsch geparkt? Wo liegt der Fehler?

Heute morgen hatte ich ein Ticket an der Windschutzscheibe.

Hat jemand eine Erklärung warum ich dort nicht parken durfte?

Siehe Bild

Bild-1
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Ohne dementsprechende Abmarkierung bleibt Bürgersteig Bürgersteig, auf dem ein Auto nicht parken darf. Lernt man das in der Fahrschule nicht mehr😁

Naja, immerhin ist der Bereich anders gepflastert.

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Warum nicht, erst in 30 Metern darf man ja sonst parken in den Buchten.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Daher ja das Zusatzzeichen das auch in den Buchten in 30 Metern und auf der Fahrbahn vorher das Parken verboten ist.
Das Schild gilt aber ab Standort, es ist kein Zusatzschild (in 30 Meter Entfernung) angebracht, also müsste es ab dem Schild auch einen Seitenstreifen geben wo man außerhalb Di 09:00 Uhr und 11:00 Uhr parken darf.

Klar gilt es ab Standort, wozu ein ab 30 Metern ? Das Verbot ist ein weiterführendes und gilt sofort für die Fahrbahn und für die dort sonst erlaubten Parkbuchten (hier in diesem Fall für diese die Du auf 30 Metern Entfernung geschätzt hast).

Es gilt nicht für den Gehweg wo der Fragesteller stand, dort darf er eh nicht parken, daher ein Knöllchen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ich verstehe nicht warum ein Parkverbotsschild für den Seitenstreifen aufgestellt ist obwohl es keinen Seitenstreifen ab Schild gibt, erst 30 Meter weiter.

Weil ab dem Schild auf der Fahrbahn Parken verboten ist in dieser Zeit

UND

in den Parkbuchten die in 30 Metern kommen.

Das kannst du vergessen, es ist genau das eingetreten was ich bei der Dicken vermutet habe. Es geht nur noch darum Recht zu haben, egal wie und wenn man dafür noch so seltsame Argumente bringt. Der TE hat auf dem Bürgersteig geparkt und dies ist dort 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag verboten!

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen


Das kannst du vergessen, es ist genau das eingetreten was ich bei der Dicken vermutet habe. Es geht nur noch darum Recht zu haben, ...

Wie Unrecht Du doch hast !

Mich interessiert das einfach.

Von mir aus kannst Du von früh bis spät Recht haben.

Feile mal ein bisschen an Deiner Menschenkenntniss.

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Zitat:

Original geschrieben von Kai70



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ich verstehe nicht warum ein Parkverbotsschild für den Seitenstreifen aufgestellt ist obwohl es keinen Seitenstreifen ab Schild gibt, erst 30 Meter weiter.
Weil ab dem Schild auf der Fahrbahn Parken verboten ist in dieser Zeit UND in den Parkbuchten die in 30 Metern kommen.

Ne parken ist in beide Richtungen verboten.😁

..und von Parkbuchten steht da nix.

Nein, das Schild gilt immer nur in Fahrtrichtung. Parken ist vor und nach dem Schild verboten, aber nur auf der rechten Straßenseite.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen


Nein, das Schild gilt immer nur in Fahrtrichtung. Parken ist vor und nach dem Schild verboten, aber nur auf der rechten Straßenseite.

Ja so meinte ich es, vor dem Schild und nach dem Schild.

Natürlich nur auf dieser Straßenseite.

Wenn mich meine blinden Augen nicht täuschen gibt es etwa 50cm vom Kanaldeckel einen Hydranten und fast an der Straße noch mal einen Absperrhahn für die Wasserleitung oder Gas. Könnte allerdings auch die Hinterlassenschaft eines inkontinenten Hundes gewesen sein. (auf dem 2. Foto!)
WENN Hydrant ... klingelt da was? Kanaldeckel, Gullys UND Hydranten sind für parkende Autos TABU! Warum wohl! Da kann sich das "Forenmitglied" den Anruf bei der Gemeinde sparen ... 😁
Ansonsten habe ich auch keine Erklärung dafür, warum gerade hier das parken verboten sein sollte, vorausgesetzt, das dort KEIN Hydrant ist, auf dem der Wagen stand!
Gibt's keine Fotos von einem längeren Straßenstück VOR der Parkfläche um sich ein bessere Bild von der Situation machen zu können? Stehen eventuell noch irgendwelche Schilder in der Nähe, die an DIESER Stelle das parken NICHT erlauben. Das eingeschränkte Halteverbot güldet übrigens auch für den Gehweg und nicht nur für die Straße. Denn das durchkreuzte Fahrzeug steht eindeutig auf dem Gehweg und bedeute KEIN AUTO DARF HIER Parken bzw stehen!! 😉 Und das absolute Halteverbot güldet Dienstag von 9-11 Uhr, vielleicht weil gekehrt wird? Kenne ich aus einer Straße in der ich mal wohnen durfte. Dienstags kam da die Kehrmaschinen und die geparkten Autos bekamen ein Ticket, wenn sie in der Zeit dort standen.
Aber ... jeder wie er mag und ein Anruf bei der Ordnungsbehörde würde hier unsinnige Diskussionen und Spekulationen und Glaskugel gucken vermeiden. 😎 Aber, Problem gelöst! Das Ticket gab's zu recht, weil DORT niemand parken darf! Durchgestrichenes Fahrzeug auf dem Gehweg!

Das Parken an der Stelle des TE ist aus einem ganz simplen Grund verboten, er hat auf einem Gehsteig geparkt der dafür nicht freigegeben war.

Zitat:

Original geschrieben von mr999


Heute morgen hatte ich ein Ticket an der Windschutzscheibe.

Hat jemand eine Erklärung warum ich dort nicht parken durfte?

Siehe Bild

Eine Frage, die so keiner beantworten kann und ein nichts aussagendes Bild dazu.

Ich habe mich gerade noch einmal belesen.
Ein Seitenstreifen muss durch eine weiße Linie von der Fahrbahn abgegrenzt sein, ist hier nicht der Fall, oder muss durch eine bauliche Maßnahme erkennbar sein.
Straße-> Seitenstreifen-> Gehweg.
Asphalt ->feine Pflasterung-> Plattenverlegung.

Kann man das durchgehen lassen ?😁

... ruf doch bei der Ordnungsbehörde an, dann weißt du was los ist ... und der Kollege (unten) hat seinen Frieden 😁

Zitat:

Original geschrieben von posting24



Einfach hier Straße und Kommune nennen, dann ruft auch gerne ein Forenschreiberling von hier dort an. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


... ruf doch bei der Ordnungsbehörde an, dann weißt du was los ist ... und der Kollege (unten) hat seinen Frieden 😁

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Zitat:

Original geschrieben von posting24



Einfach hier Straße und Kommune nennen, dann ruft auch gerne ein Forenschreiberling von hier dort an. 🙂

Das könnte man ja hier als Service in MT einrichten: Der TE nennt sein Problem, dann noch die Tel.Nr. der zuständigen Behörde und wir erledigen das nach eingehendem Palaver für ihn.  Das Zahlen übernimmt der TE und scannt den Einzahlungsbeleg hier ein als Beleg korrekter Erledigung😁😁

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010



Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


... ruf doch bei der Ordnungsbehörde an, dann weißt du was los ist ... und der Kollege (unten) hat seinen Frieden 😁

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010



Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Das könnte man ja hier als Service in MT einrichten: Der TE nennt sein Problem, dann noch die Tel.Nr. der zuständigen Behörde und wir erledigen das nach eingehendem Palaver für ihn.  Das Zahlen übernimmt der TE und scannt den Einzahlungsbeleg hier ein als Beleg korrekter Erledigung😁😁

Vielleicht aber sollten solche Themen, die so dürftig in der Aussage sind und eigentlich keine konkrete Aussage zulassen, sondern allenfalls nur Mutmassungen, gleich von einem der Moderator gekänzelt werden. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ich habe mich gerade noch einmal belesen.
Ein Seitenstreifen muss durch eine weiße Linie von der Fahrbahn abgegrenzt sein, ist hier nicht der Fall, oder muss durch eine bauliche Maßnahme erkennbar sein.
Straße-> Seitenstreifen-> Gehweg.
Asphalt ->feine Pflasterung-> Plattenverlegung.

Kann man das durchgehen lassen ?😁

Die unterschiedliche Pflasterung kann ein Zeichen dafür sein, dass das mal ein beparkbarer Seitenstreifen WAR. Dann sicher auch mit entsprechender Beschilderung.

Da sich die Richtlinien zur Gehwegbreite etc. auch verändert haben, kann es sein, dass das Parken nunmehr nicht mehr erlaubt ist und noch keine bauliche Veränderung vorgenommen wurde, ist die Situation nunmehr vllt. ein wenig unglücklich, aber imho eindeutig genug.

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