Falsch geparkt? Wo liegt der Fehler?
Heute morgen hatte ich ein Ticket an der Windschutzscheibe.
Hat jemand eine Erklärung warum ich dort nicht parken durfte?
Siehe Bild
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Ohne dementsprechende Abmarkierung bleibt Bürgersteig Bürgersteig, auf dem ein Auto nicht parken darf. Lernt man das in der Fahrschule nicht mehr😁
Naja, immerhin ist der Bereich anders gepflastert.
173 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Dieses Zusatzzeichen ist sinnlos.
Es ist irreführend !
Nur wenn man die Verkehrszeichen nicht kennt, aber es hat nichts mit dem Fall zu tun da der TE nicht auf dem Seitenstreifen geparkt hat sondern of dem Gehsteig.
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Nur wenn man die Verkehrszeichen nicht kennt, aber es hat nichts mit dem Fall zu tun da der TE nicht auf dem Seitenstreifen geparkt hat sondern of dem Gehsteig.
Was ist in diesem Fall denn für Dich der Seitenstreifen ?
Das ist unerheblich, denn der Gehsteig ist eindeutig als solcher zu erkennen. Ich würde in diesem Fall den weiter vorne im Bild zu sehenden Parkstreifen als Seitenstreifen ansehen. Dieser ist durch ein anderes Niveau von dem Seitenstreifen und der Fahrbahn abgetrennt.
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Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Es ist irreführend !Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Dieses Zusatzzeichen ist sinnlos.
Das Zusatzzeichen besagt das Halten Di von 9-11 Uhr verboten ist, dies gilt auf der Straße und durch das Zusatzzeichen auch in den darauffolgenden Parkbuchten.
So entnehme ich dies dieser Erklärung (runter scrollen bis "Haltverbot auf Seitenstreifen / in Parkbuchten":
http://www.rsa-95.de/haltverbot.htm
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Das ist unerheblich, denn der Gehsteig ist eindeutig als solcher zu erkennen. Ich würde in diesem Fall den weiter vorne im Bild zu sehenden Parkstreifen als Seitenstreifen ansehen. Dieser ist durch ein anderes Niveau von dem Seitenstreifen und der Fahrbahn abgetrennt.
Der Seitenstreifen ist an der Seite der Straße (gepflastert mit kleinen Steinen), deshalb auch das Schild.
Der Gehweg ist der Weg der mit den Platten ausgelegt ist.
Zitat:
Ich würde in diesem Fall den weiter vorne im Bild zu sehenden Parkstreifen als Seitenstreifen ansehen.
Desweiteren gelten Schilder immer ab dort wo sie stehen, nicht irgendwie weiter hinten, es sei denn es ist weider ein Zusatzschild angebracht.
Ich bleibe dabei, die Schilderkombination ist irreführend und bin mir nicht so ganz sicher ob das Knöllchen gerechtfertigt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Das Zusatzzeichen besagt das Halten Di von 9-11 Uhr verboten ist, dies gilt auf der Straße und durch das Zusatzzeichen auch in den darauffolgenden Parkbuchten.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Es ist irreführend !
So entnehme ich dies dieser Erklärung (runter scrollen bis "Haltverbot auf Seitenstreifen / in Parkbuchten":
http://www.rsa-95.de/haltverbot.htm
Auch hierzu wende ich ein das Schilder ohne Entfernungszusatzschilder ab Schild gelten nicht irgendwo weiter hinten.
Das zeitlich Begrenzende Zusatzschild müsste dann direkt vor den Parkbuchten stehen.
Steht es weiter vorher könnte man davon ausgehen das es dort auch einen Seitenstreifen gibt.
Und das ist das sicherlich irreführende.
Du hast leider Unrecht und ich hatte mit dem Punkt unrecht, dass das uneingeschränkte Park- und Halteverbot auf der Straße immer gilt. Es ist wie gesagt wurde nur im genannten Zeitraum gültig.
Der Gehsteig ist eben nicht der Teil den du als Gehsteig betrachtest, sondern der gesamte Teil hinter dem Bordstein. Man sieht in der Straße eindeutig die Parkbuchten und diese sind durch das Zusatzschild 1052-37 gemeint und dieses gilt selbstverständlich ab Aufstellungsort, auch wenn die Parkbuchten erst später beginnen.
Aber frag doch mal den User Bootsmann-22, der ruft sonst immer gerne bei Behörden an und fragt das nach.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Auch hierzu wende ich ein das Schilder ohne Entfernungszusatzschilder ab Schild gelten nicht irgendwo weiter hinten.Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Das Zusatzzeichen besagt das Halten Di von 9-11 Uhr verboten ist, dies gilt auf der Straße und durch das Zusatzzeichen auch in den darauffolgenden Parkbuchten.So entnehme ich dies dieser Erklärung (runter scrollen bis "Haltverbot auf Seitenstreifen / in Parkbuchten":
http://www.rsa-95.de/haltverbot.htm
Klar, das Haltverbot gilt ja ab dem Schild Haltverbot, wobei dies hier in diesem Fall ein weiterführendes Haltverbotschild ist.
Zitat:
Steht es weiter vorher könnte man davon ausgehen das es dort auch einen Seitenstreifen gibt.
Dazu müsste Halten, oder Parken auf dem Gehweg durch ein Schild erlaubt sein, ist es doch nun einmal aber nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Klar, das Haltverbot gilt ja ab dem Schild Haltverbot, wobei dies hier in diesem Fall ein weiterführendes Haltverbotschild ist.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Auch hierzu wende ich ein das Schilder ohne Entfernungszusatzschilder ab Schild gelten nicht irgendwo weiter hinten.
Ich meinte das Seitenstreifenschild, wenn es da aufgestellt ist sollte da auch ein Seitenstreifen sein nicht erst 30 Meter weiter.
Wenn dort nur ein gehweg ist brauch man kein Schild hinstellen da auf dem geweg eh das parken verboten ist.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich meinte das Seitenstreifenschild, wenn es da aufgestellt ist sollte da auch ein Seitenstreifen sein nicht erst 30 Meter weiter.Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Klar, das Haltverbot gilt ja ab dem Schild Haltverbot, wobei dies hier in diesem Fall ein weiterführendes Haltverbotschild ist.
Warum nicht, erst in 30 Metern darf man ja sonst parken in den Buchten.
Zitat:
Wenn dort nur ein gehweg ist brauch man kein Schild hinstellen da auf dem geweg eh das parken verboten ist.
Daher ja das Zusatzzeichen das auch in den Buchten in 30 Metern und auf der Fahrbahn vorher das Parken verboten ist.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Klar, das Haltverbot gilt ja ab dem Schild Haltverbot, wobei dies hier in diesem Fall ein weiterführendes Haltverbotschild ist.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Auch hierzu wende ich ein das Schilder ohne Entfernungszusatzschilder ab Schild gelten nicht irgendwo weiter hinten.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Dazu müsste Halten, oder Parken auf dem Gehweg durch ein Schild erlaubt sein, ist es doch nun einmal aber nicht.Zitat:
Steht es weiter vorher könnte man davon ausgehen das es dort auch einen Seitenstreifen gibt.
Ne, ne, hier geht es um den Seitenstreifen nicht um den Gehweg.
Und wie gesagt, wenn ich ein zeitlich begrenztes Verbot aufstelle gehe ich davon aus das es außerhalb dieser zeit nicht verboten ist. Bezieht sich dieses verbot auf einen Seitenstreifen gehe ich davon aus das es auch einen Seitenstreifen gibt, jetzt ab Schild, nicht erste weiter hinten.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Klar, das Haltverbot gilt ja ab dem Schild Haltverbot, wobei dies hier in diesem Fall ein weiterführendes Haltverbotschild ist.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ne, ne, hier geht es um den Seitenstreifen nicht um den Gehweg.Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Dazu müsste Halten, oder Parken auf dem Gehweg durch ein Schild erlaubt sein, ist es doch nun einmal aber nicht.
Auf dem Gehweg darf doch eh nicht geparkt werden ohne Beschilderung die dies erlaubt.
Zitat:
Und wie gesagt, wenn ich ein zeitlich begrenztes Verbot aufstelle gehe ich davon aus das es außerhalb dieser zeit nicht verboten ist.
Außerhalb der Zeit darfst Du auf der Fahrbahn, und in den Buchten in 30 Metern parken, in dieser Zeit nicht.
Auf dem Gehweg wie es der Fragesteller getan hat darf er nie parken, daher das Knöllchen.
Verstehe ehrlich gesagt nicht, was Du nicht verstehst.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Warum nicht, erst in 30 Metern darf man ja sonst parken in den Buchten.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich meinte das Seitenstreifenschild, wenn es da aufgestellt ist sollte da auch ein Seitenstreifen sein nicht erst 30 Meter weiter.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Daher ja das Zusatzzeichen das auch in den Buchten in 30 Metern und auf der Fahrbahn vorher das Parken verboten ist.Zitat:
Wenn dort nur ein gehweg ist brauch man kein Schild hinstellen da auf dem geweg eh das parken verboten ist.
Das Schild gilt aber ab Standort, es ist kein Zusatzschild (in 30 Meter Entfernung) angebracht, also müsste es ab dem Schild auch einen Seitenstreifen geben wo man außerhalb Di 09:00 Uhr und 11:00 Uhr parken darf.
So erstmal meine Meinung, mal sehen hier werden noch mehr aufschlagen. Ich sage weiterhin die Beschilderung ist irreführend bis falsch, in Bezug auf das Knöllchen.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Auf dem Gehweg darf doch eh nicht geparkt werden ohne Beschilderung die dies erlaubt.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ne, ne, hier geht es um den Seitenstreifen nicht um den Gehweg.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Außerhalb der Zeit darfst Du auf der Fahrbahn, und in den Buchten in 30 Metern parken, in dieser Zeit nicht.Zitat:
Und wie gesagt, wenn ich ein zeitlich begrenztes Verbot aufstelle gehe ich davon aus das es außerhalb dieser zeit nicht verboten ist.
Auf dem Gehweg wie es der Fragesteller getan hat darf er nie parken, daher das Knöllchen.
Verstehe ehrlich gesagt nicht, was Du nicht verstehst.
Ich verstehe nicht warum ein Parkverbotsschild für den Seitenstreifen aufgestellt ist obwohl es keinen Seitenstreifen ab Schild gibt, erst 30 Meter weiter.