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Falsch geparkt / Bild jedoch nicht aussagekräftig

Themenstarteram 19. September 2014 um 7:33

Hallo,

lt. ansässiger Ordnungsbehörde habe ich angeblich verkehrswidrig auf dem linken Seitensteifen (also entgegengesetzt der Fahrtrichtung) geparkt. Ein Beweisbild ist auch bei dem Schreiben dabei gewesen, allerdings sieht man auf dem Bild nur mein KFZ Kennzeichen, sonst nichts. Weder mein Auto noch irgendein Hintergrund wo ich es auch sehen kann das ich falschrum geparkt habe. Das Bild wurde kurz vor Mitternacht gemacht, somit würde das die Ordnungsbehörde wahrscheinlich als Begründung nehmen das die Witterungsverhältnisse kein helles Gesamtfoto zuläßt (wegen Lichtverhältnissen etc.), das kann bzw. darf aber nicht mein Problem sein.

Meine Frage ist nun ob ich dagegen vorgehen kann bzw. ob es einen Paragraph gibt auf den ich mich beziehen kann, schriftlichen Einspruch habe ich gestern schon eingelegt.

Beste Antwort im Thema

Sei ein Mann und ...

Lass mich raten, du hast falsch geparkt und suchst jetzt nach Auswegen, wie du der gewaltigen 15€ Strafe entkommen kannst? :) Sonst würdest du nämlich schreiben, dass das ja gar nicht sein könnte. Weiß nicht, warum man - sollte ich mit meiner Vermutung richtig liegen - wegen 15€ so ein Fass aufmachen muss.

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Es ist völlig unerheblich, ob der mündige Bürger die Parkordnung einsieht oder nicht - dass kratzt die Rechtslage nicht im Mindesten. Das Foto ist in seinem Ursprung durchaus aussagekräftig - mit Umgebung und nachvollziehbarer "Missetat". Es ist eine "Serviceleistung" der Behörde, Dir überhaupt ein Foto mitzuschicken und das Kennzeichen herausvergrößert zu haben - sonst kommt die nächste Beschwerde - das Kennzeichen ist ja nicht zu lesen und kann ich Widerspruch einlegen, weil ich meine Lesebrille verlegt habe :rolleyes:

Es steht Dir natürlich frei, Dich durch sämtliche Rechtsinstanzen zu klagen - mir persönlich fehlt es an Geld, es derart zu verbrennen, an Zeit, mich damit ewig herumzuplagen und insbesondere am notwendigen Selbstbewusstsein, mich derart der Lächerlichkeit preiszugeben.

Außerdem bin ich ein fürchterlicher Duckmäuser, der die Spielregeln kennt und beachtet - und wenn er sich entschließt sie zu brechen die Konsequenzen sportlich trägt, anstatt sich unter irgendwelche juristischen Röcke zu flüchten und herumzugreinen.

Zitat:

Original geschrieben von AMoll

^^ Und wenn vor dir ein LKW / Sprinter/ Kastenwagen steht siehst du nach vorne

-gar nix-

Du bekommst es also geregelt, gleichzeitig mit der nötigen Sorgfalt nach vorne und in den Seitenspiegel zu schauen.

Wenn du einen Parkplatz auf deiner Fahrbahnseite aufsuchts, sparst du noch mehr Sprit und den Anwohnern Lärm.

1. Doch. Ich habe noch eine Motorhaube am Fahrzeug über die kann ich schauen, hinten rechts am Transporter vorbei. Ich sitze etwa einen Meter weiter links, als wenn ich auf der richtigen Seite parke.

2. Selbstverständlich?!

3. Es kommt vor, dass dort kein Parkplatz ist. Deshalb parkt man ja auf der anderen Seite.

4. Meine Güte, sind hier viele Dramaqueens unterwegs. Ich kann ja viel Unmut gegen Verkehrsünder verstehen. Überhöhte Geschwindigkeit, behinderndes Parken, abgelaufene HU, aber dass es Leuten ernsthaft wichtig ist, dass die Autos in der Straße brav Vorder- an Rückseite stehen ist...naja, möglicherweise etwas...schon mal jemand "Monk" im Fernsehen gesehen?

 

Diese Regel ergibt nur Sinn auf Straßen, auf denen regelmäßig 50+ gefahren wird um zu verhindern, dass Menschen faktisch zu Geisterfahrern werden.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Der Blick über die rechte Schulter wird dann beim Ausparken oftmals auch noch vergessen und schon kracht es mal wieder...

Das Verbot hat schon seinen Sinn.

Hmm, und wieso gilt dann das Verbot ned in Einbahnstrassen?

 

:confused:

Vielleicht, weil man dort nicht auf Gegenverkehr achten muss?

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Vielleicht, weil man dort nicht auf Gegenverkehr achten muss?

Was hat das mit dem Blick über die rechte Schulter auf den rückwärtigen Verkehr zu tun?

 

:confused:

Jetzt bringst Du aber etwas durcheinander: Du fragtest nach dem Verbot des Parkens in Gegenrichtung und darauf allein bezog sich meine Aussage.

Alles weitere interpretierst Du in deiner oftmals gewohnten Art nun einfach dazu. ;)

Nö. Es geht um Parken auf der linken Fahrbahnseite in Fahrtrichtung. Der einzige Unterschied zu einer Einbahnstrasse ist, daß es in einer solchen theoretisch keinen Gegenverkehr gibt. Ansonsten bleibt alles gleich: Blinker rechts, zur Sicherheit nach vorn gucken, Spiegelblick rechts, Schulterblick rechts, losfahren.

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

...Der einzige Unterschied zu einer Einbahnstrasse ist, daß es in einer solchen theoretisch keinen Gegenverkehr gibt. ...

Und das ist dann wohl der ausschlaggebende Unterschied...

mfg

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