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Fahrzeugwechsel, 3 wochen Vertragsunterbrechung

Themenstarteram 21. Dezember 2015 um 14:25

Servus,

ich habe ein folgendes Problem mit meinem Versicherungsunternehmen.

11.2014 hatte ich einen Unfall gemacht (war nur ne Kratze, aber ich ließ die Versicherung es bezahlen) und wurde deswegen auf SF 0 runtergestufft und blieb 2015 in dieser Stuffe.

Im Juli habe ich aber mein Auto verkauft um ein neues zu kaufen. Den neuen Vertrag habe ich im gleichen Unternehmen gemacht und der Mitarbeiter hat mir gesagt, dass paar Wochen nichts machen und das ganze Jahr als schadenfrei betrachtet wird.

Jetzt bekomme ich eine neue Beitragsberechnung und da steht, dass ich nicht auf SF 1, sondern SF 1/2 bin.

Nach langem Telefonierem mit dem Unternehmen habe ich von 3 verschiedenen Mitarbeitern folgendes gehört:

1. Der Grund, warum ich SF 1/2 habe, ist der Schaden von 2014

2. Der Grund, warum ich SF 1/2 habe, ist die Unterbrechung des Vertrages

3. Der Grund, warum ich SF 1/2 habe, ist das zwischen SF 0 und SF 1 immer SF 1/2 liegt.

Ich habe das Gefühl, dass die Mitarbeiter des Unternehmens mich entweder verarschen wollen oder einfach inkompetent sind.

Was würdet ihr mir in solcher Situation raten? Stimmt etwas davon was mir gesagt wurde oder kann ich etwas damit machen um schneller auf SF1 zu kommen?

Beste Antwort im Thema

Nanana. Jetzt hast Du Dich aber durcheinander bringen lassen.

Natürlich hat der Vertrag nicht im Juni 2015 begonnen, sondern in 2014.

Das wäre ja abenteuerlich, wenn z. B. eine Unterbrechung vom 30.6. - 2.7. dazu führen würde, dass ein Vertrag im kommenden Jahr nicht weitergestuft wird. Dass das nicht passiert regelt der Versicherer (sogar der HDI) in

I 7 1 a:

Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden. Mehrere Unterbrechungen in einem Kalenderjahr werden jedoch zusammengerechnet.

Die Auslegung von Oetteken würde ja das ganze SFR-System durcheinander bringen. Wie er darauf kommt, dass der Vertrag am 1.1. nicht bestanden hat, bleibt weiterhin sein Geheimnis. Natürlich hat der Vertrag dann bestanden und er war im Laufe des Jahres auch nicht mehr als 6 Monate unterbrochen.

Deswegen nehmen wir dann auch noch den I.7.2 a) hinzu:

Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Beendigung der Unterbrechung mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.

Da die Unterbrechung aber in 2015 beendet wurde und der Vertrag mindestens 6 Monate bestanden hat, greift die Argumentation von Oetteken hier auch nicht.

Es bleibt, egal wie man sich dreht oder wendet, so, dass der Vertrag vom Fragesteller am 1.1.2016 in die Klasse SF 1 umgestuft werden muss.

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Wichtig ist nur, dass er am 1.1.2015 bestanden hat. Und hier kann tausend mal geschrieben werden "2.1. bis ....." Es trifft bei Dir einfach nicht zu. Und Oetteken ignoriert das immer weiter.... Er klaut Dir immer wieder diesen einen wichtigen Tag! Wie der HDI auch.

Dieser Vertrag hat nicht am 1.01.2015 bestanden.

Der Vertrag hat im Juni 2015 begonnen.

Daher trifft der Passus zu, der lautet:

Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 2, ½ oder Klasse 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird bei schadenfreiem Verlauf

- ein bei Abschluss in die Klasse 0 eingestufter Versicherungsvertrag im folgenden Kalenderjahr in die SF-Klasse 1/2,

wie gesagt ich kenne es auch so wie die beiden geschrieben haben und bei uns wird trotz wortgleicher akb (bzgl. dieses passus) genauso gestuft wie die HDI es macht.

nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass gammoncrack im Recht ist.

und nur weil es alle so machen heißt es nun mal nicht das es richtig ist.

falscher post

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. Dezember 2015 um 23:18:43 Uhr:

Dieser Vertrag hat nicht am 1.01.2015 bestanden.

Der Vertrag hat im Juni 2015 begonnen.

Daher trifft der Passus zu, der lautet:

Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 2, ½ oder Klasse 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird bei schadenfreiem Verlauf

- ein bei Abschluss in die Klasse 0 eingestufter Versicherungsvertrag im folgenden Kalenderjahr in die SF-Klasse 1/2,

jetzt hab ich es auch verstanden und revidiere meine Meinung.

Manchmal sollte mal nicht so viel lesen und mehr auf sein Instinkt hören :-)

Nanana. Jetzt hast Du Dich aber durcheinander bringen lassen.

Natürlich hat der Vertrag nicht im Juni 2015 begonnen, sondern in 2014.

Das wäre ja abenteuerlich, wenn z. B. eine Unterbrechung vom 30.6. - 2.7. dazu führen würde, dass ein Vertrag im kommenden Jahr nicht weitergestuft wird. Dass das nicht passiert regelt der Versicherer (sogar der HDI) in

I 7 1 a:

Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden. Mehrere Unterbrechungen in einem Kalenderjahr werden jedoch zusammengerechnet.

Die Auslegung von Oetteken würde ja das ganze SFR-System durcheinander bringen. Wie er darauf kommt, dass der Vertrag am 1.1. nicht bestanden hat, bleibt weiterhin sein Geheimnis. Natürlich hat der Vertrag dann bestanden und er war im Laufe des Jahres auch nicht mehr als 6 Monate unterbrochen.

Deswegen nehmen wir dann auch noch den I.7.2 a) hinzu:

Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Beendigung der Unterbrechung mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.

Da die Unterbrechung aber in 2015 beendet wurde und der Vertrag mindestens 6 Monate bestanden hat, greift die Argumentation von Oetteken hier auch nicht.

Es bleibt, egal wie man sich dreht oder wendet, so, dass der Vertrag vom Fragesteller am 1.1.2016 in die Klasse SF 1 umgestuft werden muss.

es scheint so, das hier nur einer das richtig versteht "gammoncrack"

Wenn die HDI unwissende Mitarbeiter hat, muss nicht der VN das ausbaden

Da der Vertrag schon 2014 bestand, somit auch am 01.01.2015, langen 6 Monate

Danke.

Was mich an der ganzen Sache schon irritiert:

Die Kenntnis eines Sachbearbeiters ist eine Sache. Manche Sachen sind von Auslegung her schon kompliziert und können fehlinterpretiert werden. Ich hoffe mal, dass es dieses Mal nicht mich erwischt hat.

Aber hier wurde ja die Einstufung zum 1.1.2016 maschinell ermittelt. Mir fehlt der Glaube, dass ein solch einfacher Vorgang "per Hand" bearbeitet wird. Also würde hier eine fehlerhafte Programmiervorgabe die Ursache sein.

Ich verstehe schon die Auslegung von Oetteken, der sich auf diesen einen Passus "2.1. - 1.7. bezieht. Ich gehe eben weiter und ziehe noch 2 andere Punkte hinzu. Dieser Passus ist meiner Kenntnis nur für Vertragsbeginne in der KL 0 zwischen dem 2.1. und 1.7. gedacht, nicht für bereits am 1.1. bestehende Verträge.

Lassen wir uns einmal überraschen. Liege ich falsch, gebe ich den Ort meiner Steinigung bekannt. Vorher bekommt der Fragesteller von mir aber noch 2 Flaschen Wein zugeschickt.

Ansonsten wünsche ich allen, natürlich auch den "Andersdenkenden", noch schöne Weihnachtstage.

Gammon

Themenstarteram 25. Februar 2016 um 19:05

Ok, also die letzten Neuigkeiten zum Thema.

Ich war im Büro vom HDI und habe mit dem Mitarbeiter gesprochen. Er meinte er wusste es nicht, warum ich SF 1 nich bekommen habe (aber gesagt dann wenn ich SF 1/2 habe dann ist es so da HDI ja keine Fehler macht). Er hat gesagt, er kennt sich damit nicht aus, er macht nur Verträge und ich soll ein Schreiben mit dem Unterschrift an Hannover schicken.

Das habe ich natürlich gemacht und nach 4 Wochen bekomme ich noch ein Dokument vom HDI, wo es steht, dass meine SF-/S-Klasse korrigiert wurde.... 3 stufen nach unten :D Jetzt habe ich SF M und muss 133% Prozent monatlich zahlen, also fast doppelt so viel wie früher.

Ich habe jetzt keine Ahnung was sie da in HDI denken, aber bin schon gespannt was sie weiter machen. Vllt einführen eine SF X Klasse mit 400% für mich oder so. Die juckt das Gesetz eh nicht :D

Da lief was schief was - anrufen. Guter Typ wenn der sich nicht mit den sf Klassen auskennt. Würde mich da beschweren.

Naja, hattest Du einen weiteren Schaden?

Musst Du auch beim HDI etwas nachzahlen?

Themenstarteram 25. Februar 2016 um 19:52

Nein, ich habe keinen weiteren Schaden gehabt.

Hab den Vertrag aufmerksamer gelesen, das Datum ist da 2015, also es ist jetzt auch sehr wahrscheinlich, dass ich etwas nachzahlen muss. da steht nicht wie viel, aber ich denke es wird so ca. 250 €, was mich als Studenten gar nicht so freut

ok, das heißt sie haben die schadenstufung korrigiert von 0 nach M. Warum auch immer.

Was richtig ist müsstest Du mal in Deinem Vertrag nachschauen. Es kann sein, dass Du durch das Schreiben schlafende Hunde geweckt hast.

Sowohl von der Klasse M als auch von der SF 0 geht es in Deinem Fall aber in SF 1/2.

D.h. bei Deinem neuen Versicherer dürfte sich nichts geändert haben, oder?

Themenstarteram 25. Februar 2016 um 20:23

nein, von SF 0 sollte es in SF 1 gehen, da ich am Ende des Jahres >= volle 12 Monate versichert war.

Wie sie auf sf M gekommen sind, habe ich keine Ahnung. Ich konnte maximal in SF S runtegestufft werden.

oder lass einen anrufen, der sich mit Versicherungen auskennt

Themenstarteram 26. Februar 2016 um 9:23

Ich hab die angerufen. Und nochmal angerufen. Und nochmal. Und die Antwort auf mein Schreiben bekommen.

Also, laut Ihnen bekomme ich nicht SF 1 wegen der Unterbrechung. Also wenn ein Anfänger sich bei HDI versicher lässt, sollte er damit rechnen, dass er mind 2 Jahre sein AUto nicht verkaufen soll, sonst verliert er SF Punkte.

Das Datum der Schadenmeldung steht bei Ihnen 2015, was falsch ist (28.11.2014 wurde er gemeldet). Laut der Mitarbeiterin ist es egal, weil der Schaden am Ende 2014 passiert ist und es ist ganz ok dass ich jetzt 2016 rückgestuft bin weil es ja "nur 3-4 Wochen sind"

Warum ich 2014 und 2015 in SF 0 war, obwohl im Vertrag SF 1 steht, bleibt geheim. Sie hat gesagt, es ist möglich dass ich damals wegen des Unfalls in SF 0 gestufft wurde und die Rückstufung ein Fehler ist, aber vllt doch nicht.

Ich warte auf einen Anruf nächste Woche

Hätte nicht gedacht dass ein großes Versicherungsunternehmen so scheiße sein kann. Ich überlege mir langsam einen Anwalt

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