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Nach 1 Woche Katalysator defekt!

Themenstarteram 4. August 2013 um 10:15

Hallo ihr Lieben,

vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir evtl ein bisschen weiter helfen.

Ich habe am 15.07 bei einem Händler einen Ford Streetka gekauft.

nach 5 Tagen in gebrauch leuchtete aufeinmal die Motorkontrolllampe auf.

Der ADAC las den Fehler aus und nach etwa 50 km trat es wieder auf.

Als ich zum 2. Mal den ADAC rief rieten sie mir, den Katalysator und die Lambdasonden zu überprüfen.

Nachdem ich mit dem Händer telefoniert hatte am 29.07 solle ich einen werkstatttermin ausmachen und ihm einen Kostenvoranschlag zusenden.

Bei kauf hatte ich eine Pro Garant Garantie komfort Plus abgeschlossen und als ich in dem Heftchen nachgelesen habe, stand niergendwo etwas von einem Katalysator.

Wisst ihr wie das rechtlich ist? Wie ich mich verhalten soll, wenn der Kat garnicht im Garantieumfang enthalten ist, da der Fehler ja schon innerhalb der ersten Woche auftrat?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

kauf dir einen NEUWAGEN!

...

Hallo,

warum schreibst Du so einen Unfug.

Hat dich jemand geärgert und jetzt mußt du deinen Frust abbauen?

Wer beim Händler kauft hat Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung - Punkt!

Liebe Grüße

Herbert

13 weitere Antworten
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Du hast doch die gesetzliche Gewährleistung.

Themenstarteram 4. August 2013 um 12:42

Heißt das, der Händler muss den Schaden beheben?

am 4. August 2013 um 13:13

Das heißt: Der Händler müßte beweisen, daß der Mangel nicht bestand, als er Dir das Auto verkauft hat. Das gilt auch für Schäden, die den Mangel verursacht haben. Wenn er das nicht beweisen kann, dann muß er den Mangel beheben.

Bei einem Bekannten ist z.B. auch der Kat defekt. Das stellt der Wagen alle 500 km fest und es erscheint eine Fehlermeldung. Fehlerspeicher löschen und die Kiste besteht die AU und läuft 500 km "ohne" Defekt.

Möglicherweise ist genau das bei Deinem Auto auch.

kauf dir einen NEUWAGEN!

sorry ich verstehe das immer nicht: man kauft sich ein GEBRAUCHTES auto (warum keinen neuwagen? ken geld?) und dann MUSS der wagen natürlich AUTOMATISCH ein leben lang halten ohne das jemals irgendwas kaputt geht...:rolleyes:

aber DAS problem is ganz einfach gelöst: hat der wagen eine friste au bekommen beim kauf? wen ja: dann war der kat ok und das is DEIN PROBLEM!

ich kapier nicht wie man vor 10 jahren gebraucht autos gekauft hat....da hats immer geklappt.

Also erst mal ist dein Händler in der Gewährleistung/Sachmängelhaftung. Du musst ihm jedoch zuerst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben, am besten immer schriftlich geben lassen wenn er dich in eine Werkstatt schickt. Wenn du nämlich in der Werkstatt einen Auftrag gibst (dafür musst du noch nicht mal eine Unterschrift leisten) dann geht auch die Rechnung an dich....

In deiner Garantie, welche ein Ausweg wäre wenn der Händler zickt, wird etwas von Abgasanlage stehen, der Katalysator ist ein Teil davon ;)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

kauf dir einen NEUWAGEN!

...

Hallo,

warum schreibst Du so einen Unfug.

Hat dich jemand geärgert und jetzt mußt du deinen Frust abbauen?

Wer beim Händler kauft hat Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung - Punkt!

Liebe Grüße

Herbert

und natürlich fällt JEDES verschleissteil unter diese gewährleistung?

nein mich hat keiner geärgert. ich finde dieses "ich hab ein auto gekauft und natürlich muss der händler für die nächsten 100 jahre alles übernehmen" einstellung absolut daneben. ebenso schliesst man eine "garantie versicherung" ab und schaut nichtmal rein was diese abdeckt. dieses "rundrum sorglospaket" geht mir gegen den strich. darf nix kosten, muss aber alles könne...geiz ist geil. DAS ist meine verärgerung.

am 4. August 2013 um 16:32

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

und natürlich fällt JEDES verschleissteil unter diese gewährleistung?

Was ist denn deiner Meinung nach kein Verschleissteil?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

darf nix kosten, muss aber alles könne...geiz ist geil. DAS ist meine verärgerung.

Das Gegenteil ist der Fall. Wenn ich beim Händler kaufe, zahle ich ja eben mehr Geld, weil ich weis, dass ich dort die Gewährleistung in Anspruch nehmen kann.

Möchte ich geizig sein, kaufe ich von Privat wo ich vorher weis, dass ich bei Problemen auf den Kosten sitzenbleibe.

@ SissiEL

Der gewerbliche Verkäufer muß für Sachmängel haften und er wird evtl. versuchen den Schaden über die "Gebrauchtwagenversicherung" abwickeln zu wollen um eigene Kosten gar nicht erst entstehen zu lassen.

Wenn das kostenfrei für Dich ist, kann es Dir egal sein ... Du solltest aber wissen, dass der Verkäufer diesen Mangel eigentlich aus eigener Tasche zahlen muß.

Du hast die Wahl ob Du die gesetzliche Sachmängelhaftung des Händlers ODER die Gebrauchtwagengarantie in Anspruch nehmen möchtest.

Zitat:

Original geschrieben von steini111

...In deiner Garantie, welche ein Ausweg wäre wenn der Händler zickt, wird etwas von Abgasanlage stehen, der Katalysator ist ein Teil davon ;)

...

Hallo,

nur so nebenbei; ein Auspuffkrümmer ist i. d. R. nicht versichert, ein Hosenrohr aber - das verstehe wer will.

Man muß genau nachschauen, was zu den versicherten Teilen gehört.

In diesem Fall würde ich aber ohnehin nicht die Gebrauchtwagenversicherung heranziehen sondern die Gewährleistung beanspruchen; der Schaden ist schließlich nach nur fünf Tagen aufgetreten und da dürfte es dem Verkäufer schwer fallen zu beweisen, daß der Schaden beim Kauf noch nicht vorhanden war.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

und natürlich fällt JEDES verschleissteil unter diese gewährleistung?

nein mich hat keiner geärgert. ich finde dieses "ich hab ein auto gekauft und natürlich muss der händler für die nächsten 100 jahre alles übernehmen" einstellung absolut daneben. ebenso schliesst man eine "garantie versicherung" ab und schaut nichtmal rein was diese abdeckt. dieses "rundrum sorglospaket" geht mir gegen den strich. darf nix kosten, muss aber alles könne...geiz ist geil. DAS ist meine verärgerung.

Hallo,

der Kat ist kein Verschleißteil, vielmehr sollte der ein Autoleben lang halten.

Hier geht es nicht um "Geiz ist geil" und nicht um 100 Jahre, sondern um die Gewährleistung von min. 12 Monaten, die hier bereits nach fünf Tagen greift.

Wie handelst Du, wenn Dein Neuwagen innerhalb der Gewährleistungs- und Garantiezeit einen Defekt hat (z. B. der Kat geht kaputt). Zahlst Du dann die Reparatur aus eigene Tasche oder läßt Du das über Garantie / Gewährleitung abwickeln und wie ist das, wenn Dein Neuwagen kurz nach der Garantiezeit einen erheblichen Schaden hat. Versuchst Du dann nicht auch, auf dem Kulanzweg etwas zurückzubekommen?

Liebe Grüße

Herbert

Ja das ist der Onkel... der muss es immer ein wenig dramatisieren. ;)

Ich musste auch wegen den 100 Jahren schmunzeln.

Klar ziehen wir uns nicht die Hose mit der Kneifzange an, aber beim Händler gibt es eine Gewährleistung, Punkt. Obwohl ich auch nicht wegen jeden Fliegenschiss hier nen Fass aufmache, und aufmachen will. Gesunder Menschenverstand sollte schon da sein, und nicht wegen jeden Kram zum Händler rennen ist schon klar.

Natürlich hat der Wagen irgendwann mal eine AU bestanden, aber wenn in einem anderen Thread argumentiert wird, das sei ja nur für den Prüfzeitpunkt und nicht dem Übergabezeitpunkt zutreffend, kann man das selbe Argument hier nicht dem Threadersteller um die Ohren hauen mit der Begründung "is' so und fertig!". Der Händler kann schwerlich die Mängelfreiheit zum Übergabezeitpunkt nachweisen. Es sei denn, der Käufer war der AU zugegen und hat den Wagen SO, wie er ist, abgenommen. Was wohl eher nicht die Regel ist. Geschweige denn ein Übergabeprotokoll mit extra AU-Messung, die das bescheinigen würde.

Gerade deshalb geht man ja zum Händler. Und mit Verlaub, ein Streetka ist nun nicht ganz so alt oder abgeranzt je nachdem. Und ein Kat ist nun auch nicht Pipikram, über den man sich völlig künstlich aufregt oder was "NIX" ist.

Ich habe schon Werkstätten erlebt, die mir sagten "was wollen sie denn bei dem alten Auto"... nachdem man an dem Auto so lange herumgepfuscht hat, bis das nur noch per anwaltlichen Schreiben auf deren Kosten ging. Weil dann mein Motor blockiert war mitten in der Rush hour.

Wahrscheinlich auch alles nur böse böse Kunden, "die dauernd mit irgendwas ankommen" und die Werkstatt ist unschuldig?

Also... ab zum Händler, Mängel nachbessern.

Dafür war er ja schließlich teurer als von Privat!

Und ja... ich kenne Berufsschrauber auch privat, die sehen das ganz genau so und flennen nicht dauernd herum. Klar gibt es auch Kunden, die sind die totalen Vollidioten und wollen aus einem X ein U gemacht haben, für lau und am besten noch ein verlängertes Wochenende auf der Donau für zwei Personen inklusive. Mag ja alles sein.

Ist aber hier nicht zutreffend.

cheerio

Themenstarteram 5. August 2013 um 15:01

schonmal vielen Dank für die Antworten.

Hat mir schon ein wenig weiter geholfen !

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