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Einige Fragen zum Fahrzeugwechsel (Versicherung + Zulassung)

Themenstarteram 25. Juli 2013 um 17:25

Hallo zusammen,

mein neuer Skoda Octavia ist bei meinem EU-Wagenhändler angekommen und wird in den nächsten 2 - 3 Wochen per Spedition geliefert. Nun habe ich einige Fragen zum Fahrzeugwechsel.

1. Bislang habe ich eine Haftpflichtversicherung. Heute war ich bei meinem Versicherer und ich habe für meinen Octavia eine Vollkaskoversicherung im Rahmen eines Fahrzeugwechsels abgeschlossen. Versicherungsbeginn ist im Antrag der 1. August. Wenn mein Auto aber erst am 10. August kommt und zugelassen wird, beginnt die Versicherung doch auch erst am 10.08., oder?

2. Früher hatte ich als "regelmäßigen Stellplatz" eine Sammelgarage angegeben (was auch stimmte). Mittlerweile steht mein Wagen auf der Straße. Im neuen Antrag ist weiterhin Sammelgarage angegeben. Ich hatte heute vergessen der Versicherung mitzuteilen, dass sich der Stellplatz geändert hat. Kann die Versicherung durch diese "Falschaussage" eine Zahlung im Rahmen des Vollkaskos ablehnen oder muss ich nur den Differenzbetrag nachzahlen? Was ich aber wirklich habe ist ein Tiefgaragenstellplatz auf der Arbeit. Es steht ja nicht "nächtlicher Abstellort" sondern nur "regelmäßiger". Und ich bin regelmäßig auf der Arbeit...

3. Ich möchte meinen Punto bei einem Bekannten auf dem Hof abstellen / stilllegen (da kommen immer Afrikaner vorbei, die dann die Autos für den Export kaufen). Wenn ich die Kennzeichen abschraube und das Auto beim Verkehrsamt abmelde, bin ich dann frei von jeglicher Haftung?

4. Ich möchte mein altes Auto beim Verkehrsamt abmelden und gleichzeitig das neue zulassen. Kann ich ohne Probleme und ohne weiteres die gleichen Kennzeichen verwenden?

5. Was mache ich danach? Der Versicherung mitteilen, dass mein altes Auto stillgelegt (also Ende Haftpflichtversicherung) und mein neues zugelassen wurde (also Beginn Vollkasko)??

Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Sicherlich werde ich auch bei meiner Versicherung Unklarheiten klären, aber vor Ort vergesse ich immer die Hälfte,

 

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9 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von schwukele

Hallo zusammen,

 

mein neuer Skoda Octavia ist bei meinem EU-Wagenhändler angekommen und wird in den nächsten 2 - 3 Wochen per Spedition geliefert. Nun habe ich einige Fragen zum Fahrzeugwechsel.

 

1. Bislang habe ich eine Haftpflichtversicherung. Heute war ich bei meinem Versicherer und ich habe für meinen Octavia eine Vollkaskoversicherung im Rahmen eines Fahrzeugwechsels abgeschlossen. Versicherungsbeginn ist im Antrag der 1. August. Wenn mein Auto aber erst am 10. August kommt und zugelassen wird, beginnt die Versicherung doch auch erst am 10.08., oder?

Beginn ist der 10.08.

 

2. Früher hatte ich als "regelmäßigen Stellplatz" eine Sammelgarage angegeben (was auch stimmte). Mittlerweile steht mein Wagen auf der Straße. Im neuen Antrag ist weiterhin Sammelgarage angegeben. Ich hatte heute vergessen der Versicherung mitzuteilen, dass sich der Stellplatz geändert hat. Kann die Versicherung durch diese "Falschaussage" eine Zahlung im Rahmen des Vollkaskos ablehnen oder muss ich nur den Differenzbetrag nachzahlen? Was ich aber wirklich habe ist ein Tiefgaragenstellplatz auf der Arbeit. Es steht ja nicht "nächtlicher Abstellort" sondern nur "regelmäßiger". Und ich bin regelmäßig auf der Arbeit...

Normaler Weise ist dort der nächtliche Abstellort gemeint (was ich kenne), ansonsten Nachfrage bei der Vers. machen, was gemeint ist. Die Angabe sollte stimmen, sonst kann es Strafzahlungen geben, wenn im Schadenfall etwas anderes ist.

 

3. Ich möchte meinen Punto bei einem Bekannten auf dem Hof abstellen / stilllegen (da kommen immer Afrikaner vorbei, die dann die Autos für den Export kaufen). Wenn ich die Kennzeichen abschraube und das Auto beim Verkehrsamt abmelde, bin ich dann frei von jeglicher Haftung?

Hier dürfte der Grunstückseigentümer haften, wenn jemand durch das dort abgestellte KFZ zu Schaden kommt.

 

4. Ich möchte mein altes Auto beim Verkehrsamt abmelden und gleichzeitig das neue zulassen. Kann ich ohne Probleme und ohne weiteres die gleichen Kennzeichen verwenden?

Beim STVA nachfragen.

 

5. Was mache ich danach? Der Versicherung mitteilen, dass mein altes Auto stillgelegt (also Ende Haftpflichtversicherung) und mein neues zugelassen wurde (also Beginn Vollkasko)??

Das der Versicherer bekommt automatisch eine elektronische Mitteilung, dass das KFZ stillgelegt/abgemeldet wurde.

 

Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Sicherlich werde ich auch bei meiner Versicherung Unklarheiten klären, aber vor Ort vergesse ich immer die Hälfte,

Themenstarteram 26. Juli 2013 um 6:14

Schon mal vielen Dank für die Antwort. Kann ich eigentlich meine Versicherung jederzeit ändern?

Ich werde nämlich keinen festen Stellplatz angeben, möchte aber gleichzeitig meine Selbstbeteiligung beim Vollkasko von 300 auf EUR 500 anheben. Hierdurch bleibt der Beitrag etwa gleich.

Wenn das eine geht, sollte ja auch das andere möglich sein?! Zumal ich gestern nichts unterschrieben habe und man mich über mein Widerrufsrecht nicht aufgeklärt hat.

Zitat:

Original geschrieben von schwukele

Schon mal vielen Dank für die Antwort. Kann ich eigentlich meine Versicherung jederzeit ändern?

Die Änderungen der Risikomerkmale sind sogar erforderlich und mit Sicherheit ist der Versicherer über eine höhere SB sogar erfreut.

 

 

Ich werde nämlich keinen festen Stellplatz angeben, möchte aber gleichzeitig meine Selbstbeteiligung beim Vollkasko von 300 auf EUR 500 anheben. Hierdurch bleibt der Beitrag etwa gleich.

 

Wenn das eine geht, sollte ja auch das andere möglich sein?! Zumal ich gestern nichts unterschrieben habe und man mich über mein Widerrufsrecht nicht aufgeklärt hat.

Zitat:

Original geschrieben von schwukele

Kann ich eigentlich meine Versicherung jederzeit ändern?

Jein.

Änderung von Risikomerkmalen ist jederzeit möglich und i.d.R. auch vorgeschrieben.

Teilkündigungen (z.B. Ausschluß der VK) können unter Umständen auch nur zum Ablauf / Jahreswechsel möglich sein.

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

Zitat:

Original geschrieben von schwukele

Kann ich eigentlich meine Versicherung jederzeit ändern?

Jein.

Änderung von Risikomerkmalen ist jederzeit möglich und i.d.R. auch vorgeschrieben.

Teilkündigungen (z.B. Ausschluß der VK) können unter Umständen auch nur zum Ablauf / Jahreswechsel möglich sein.

Das kommt auf den Versicherer an, meistens ist es aber so, wenn der Wechsel von VK auf TK gewünscht wird, hat i.d.R. der Versicherer nichts dagegen (im Gegenteil, mit Sicht auf einen ggf hohen VK Schaden).

 

Themenstarteram 27. Juli 2013 um 13:31

Danke für die Antworten. Am Montag werde ich nochmal zu meiner Versicherung gehen und versuchen, einige Unklarheiten zu beseitigen.

Irgendwie fühle ich mich von meiner Versicherung nicht gut beraten. Ich weiß zum Beispiel nicht, ob und wann ich den neuen Versicherungsschein bekommen werde. Zumal habe ich jetzt einen Antrag vorliegen, obwohl ich nichts unterschrieben habe und ich weder eine Widerrufsbelehrung noch ein Beratungsprotokoll erhalten habe.

Ich werde am Montag darauf bestehen, dass die falschen Angaben im Antrag korrigiert werden (der Berater hat die eingegeben, ohne mich zu fragen (Stellplatz, Selbstbeteiligung)). Ich hoffe nur, dass dann kein zweiter Antrag entsteht.

Habe echt keine Lust, dass mein neuer Wagen am ersten Tag gestohlen wird und die Versicherung wegen solcher Kleinigkeiten die Leistung verweigert.

@corsadiesel: Deswegen ja "u.U". Da muss man sich eben die Bedingungen seiner Versicherung angucken, wie die es halten. (und ob sie es auch wirklich nur strikt nach Bedinungswerk durchführen)

@Schwukele:

Solang du noch nicht alle Unterlagen erhalten hast läuft die Frist zum Widerruf eh noch nicht.

Von daher erst einmal alles noch entspannt. ;)

Solang du keinen Antrag unterschrieben hast wirst du höchstwarscheinlich auch keine neue Police bekommen, da der Versicherung ja deine Willenserklärung fehlt, dass du das Auto wirklich dort (und in dem Umfang) versichern willst.

Darüber hinaus kann es sein, dass sie auf die Abmeldebestätigung der Zulassungsstelle warten. Solang diese nicht vorliegt wird i.d.R. auch keine Police erstellt, da der alte Vertrag noch nicht abgerechnet werden kann.

 

Themenstarteram 29. Juli 2013 um 18:19

So, ich war heute beim Versicherer und kann euch sagen, dass ich gerade eine echte Krise habe :mad:

Zwar hat die Versicherung die Angaben ohne jegliche Probleme (Selbstbeteiligung und Stellplatz) geändert. Im neuen Antrag ist aber folgender Satz plötzlich weggefallen: "Für die Dauer des Kurzzeitkennzeichens besteht ebenfalls vorläufiger Versicherungsschutz".

Leider habe ich das erst zu Hause bemerkt. Was soll das??? Der erste Sachbearbeiter hatte diesen Satz manuell eingefügt, der zweite heute hat es einfach vergessen.

Jetzt habe ich einen korrigierten Antrag OHNE Bezug auf das Kurzzeitkennzeichen und weiterhin die Versicherungsbestätigung (also diese Nummer) MIT Bezug auf das Kurzzeitkennzeichen, allerdings ist hier die Selbstbeteiligung noch mit 300€ statt 500€ angegeben.

Was tun??? Ich möchte einfach, dass mein Wagen vom ersten Tag mit Vollkasko versichert ist. Soll ich nochmal dahin gehen? Dann wird wieder was anderes schief laufen.

Ich will doch nur einen Wagen kaufen / versichern und nicht die Welt neu erschaffen!?!?!?

Ist alles kein Problem, dafür hast Du ja die 1. Police, wo das KZK ja vermerkt ist.

 

Da es sich bei der 2. Police lediglich um eine Vertragsänderung handelt, muß es meines Erachtens auch nicht vermerkt sein. Das KZK Kenzeichen hat sich ja doch sowieso erledigt, oder ?

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