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Fahrzeugwechsel, 3 wochen Vertragsunterbrechung

Themenstarteram 21. Dezember 2015 um 14:25

Servus,

ich habe ein folgendes Problem mit meinem Versicherungsunternehmen.

11.2014 hatte ich einen Unfall gemacht (war nur ne Kratze, aber ich ließ die Versicherung es bezahlen) und wurde deswegen auf SF 0 runtergestufft und blieb 2015 in dieser Stuffe.

Im Juli habe ich aber mein Auto verkauft um ein neues zu kaufen. Den neuen Vertrag habe ich im gleichen Unternehmen gemacht und der Mitarbeiter hat mir gesagt, dass paar Wochen nichts machen und das ganze Jahr als schadenfrei betrachtet wird.

Jetzt bekomme ich eine neue Beitragsberechnung und da steht, dass ich nicht auf SF 1, sondern SF 1/2 bin.

Nach langem Telefonierem mit dem Unternehmen habe ich von 3 verschiedenen Mitarbeitern folgendes gehört:

1. Der Grund, warum ich SF 1/2 habe, ist der Schaden von 2014

2. Der Grund, warum ich SF 1/2 habe, ist die Unterbrechung des Vertrages

3. Der Grund, warum ich SF 1/2 habe, ist das zwischen SF 0 und SF 1 immer SF 1/2 liegt.

Ich habe das Gefühl, dass die Mitarbeiter des Unternehmens mich entweder verarschen wollen oder einfach inkompetent sind.

Was würdet ihr mir in solcher Situation raten? Stimmt etwas davon was mir gesagt wurde oder kann ich etwas damit machen um schneller auf SF1 zu kommen?

Beste Antwort im Thema

Nanana. Jetzt hast Du Dich aber durcheinander bringen lassen.

Natürlich hat der Vertrag nicht im Juni 2015 begonnen, sondern in 2014.

Das wäre ja abenteuerlich, wenn z. B. eine Unterbrechung vom 30.6. - 2.7. dazu führen würde, dass ein Vertrag im kommenden Jahr nicht weitergestuft wird. Dass das nicht passiert regelt der Versicherer (sogar der HDI) in

I 7 1 a:

Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden. Mehrere Unterbrechungen in einem Kalenderjahr werden jedoch zusammengerechnet.

Die Auslegung von Oetteken würde ja das ganze SFR-System durcheinander bringen. Wie er darauf kommt, dass der Vertrag am 1.1. nicht bestanden hat, bleibt weiterhin sein Geheimnis. Natürlich hat der Vertrag dann bestanden und er war im Laufe des Jahres auch nicht mehr als 6 Monate unterbrochen.

Deswegen nehmen wir dann auch noch den I.7.2 a) hinzu:

Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Beendigung der Unterbrechung mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.

Da die Unterbrechung aber in 2015 beendet wurde und der Vertrag mindestens 6 Monate bestanden hat, greift die Argumentation von Oetteken hier auch nicht.

Es bleibt, egal wie man sich dreht oder wendet, so, dass der Vertrag vom Fragesteller am 1.1.2016 in die Klasse SF 1 umgestuft werden muss.

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Themenstarteram 21. Dezember 2015 um 15:17

hab ich, die Antwort war, dass sie mündliche Aussagen ihrer Mitarbeiter nicht überprüfen können. Und auch dass ich mich freuen muss, dass ich überhaupt hochgestufft wurde :D

werde ich aber nochmal machen. Und wenn es nichts wird, versuche ich nächstes mal vllt mir ein anderes Unternehmen aussuchen und da nachfragen, ob sie mir einen bessseren Vorschlag machen können gleichg mit SF 2. Ein Kollege hat gemeint, dass Handeln manchmal geht.

Ist echt Schade nen Punkt zu verlieren wegen sowas. SF1 bekomme ich dann nur 2017

Du schreibst denen jetzt einmal folgendes:

SgDuH.

Ausweislich Ihrer AKB schreiben Sie unter I 7 1 a:

Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden. Mehrere Unterbrechungen in einem Kalenderjahr werden jedoch zusammengerechnet. I.3.4.2 bleibt unberührt.

Unter I.3.4.1 schreiben Sie weiterhin:

Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klasse ½, S, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein.

Genau diese beiden Absätze Ihrer AKB führen zu einer Besserstufung meines Vertrages in die Klasse SF 1 in 2016. Ich erfülle nämlich genau diese Voraussetzungen.

Sollten Sie sich aufgrund der von Ihnen durchgeführten Umstufung in die Klasse SF 1/2 auf I.3.4.2

Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 2, ½ oder 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf im folgenden Kalenderjahr wie folgt eingestuft:

von SF-Klasse 2 nach SF-Klasse 3,

von SF-Klasse ½ nach SF-Klasse 1,

von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse ½

beziehen, trifft dieser Passus auf meinen Vertrag nicht zu, DENN MEIN VERTRAG HAT AM 1.1.2015 BESTANDEN!!

Ich bitte Sie nun um eine korrigierte Beitragsrechnung mit der SF-Klasse 1 ab 1.2016.

Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Auslegung Ihrer eigenen AKB haben, bin ich gerne bereit, den Ombudsmann oder die BaFin um eine Nachschulung Ihrer Mitarbeiter nachzusuchen.

Mfg.....

Immer ruhig bleiben.

https://www.hdi.de/docs/produkte/kfz/206191_7001011074_1012_ah.pdf

I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Schadenklassen 2, ½, S, 0 oder M

Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-/Schadenklasse ½, S, M oder Klasse 0 bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein.

Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 2, ½ oder Klasse 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird bei schadenfreiem Verlauf

- ein bei Abschluss in die Klasse 0 eingestufter Versicherungsvertrag im folgenden Kalenderjahr in die SF-Klasse 1/2,

...

Der Versicherungsschutz hat während des gesamten Kalenderjahres nicht ununterbrochen bestanden, daher kommt eine Besserstufung in SF-Klasse 1 nicht in Frage.

Der Vertrag hat aber mindestens sechs Monate bestanden und ist daher korrekt in SF-Klasse ½ eingestuft worden.

PS: wenn man freundlich bleibt und höflich nachfragt könnte es möglich sein, dass der bestehende Vertrag zurückdatiert wird, was dann zwar Beiträge für die Lücke kosten, aber zur Einstufung in SF-Klasse 1 führen würde

Nach deren Bedingungen hat der Vertrag während des Jahres ununterbrochen bestanden!

I 7 1 a:

Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden. Mehrere Unterbrechungen in einem Kalenderjahr werden jedoch zusammengerechnet. I.3.4.2 bleibt unberührt.

Also folglich: Der Versicherungsschutz war in seinem Fall nicht unterbrochen!!

Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 2, ½ oder Klasse 0 begonnen ........

Und genau das trifft hier nicht zu! Sein Vertrag hat am 1.1. bestanden! Deswegen ist dieser Passus der AKB in seinem Fall für die Tonne. Denn er ist nicht anwendbar!!

Und wenn ich 3 x eine fehlerhafte Auskunft erhalte, frage ich nicht höflich ein viertes Mal nach. Auch wenn Weihnachten ist.

Themenstarteram 24. Dezember 2015 um 19:43

Was gammoncrack schreibt ist richtig (so ist es in AKB).

Ich denke ich bin zu höfflich relativ zum Stress den mir das Unternehmen ab und zu macht (solche "Fehler" passieren da einfach die ganze Zeit seitdem ich da bin)

Der einzige Punkt, den ich nicht verstehe, ist ob mein Vertrag tatsächlich unterbrochen wurde oder wurde mein alter Vertrag abgebrochen und es handelt sich um einen anderen Vertrag (ab Juni 2015).

Ich verstehe aber dann nicht, wie kann man das Auto dann wechseln, wenn bei der Ummeldung der Vertrag immer automatisch storniert wird.

Nächtes mal komme ich mit nem Rekorder in HDI, damit mir keine falschen Informationen mehr gesagt werden.

tja, ich würde sagen es handelt sich um eine Lücke in den AKB.

Fachlich gewollt ist es so wie Oetteken & vanguardboy geschrieben haben.

Rechtlich ist es so wie gammoncrack geschrieben hat. Man stellt halt für die Sonderregelung von 0 nach 1 nur darauf ab, ob der Vertrag am 01.01. bestand. Vielmehr hätte man hier die Fiktion der Nichtunterbrechung für diesen Sonderfall aussetzen müssen.

Fakt ist:

Der Vertrag hat am 01.01. bestanden.

Der Vertrag hat > 6 Monate und somit per fiktion ununterbrochen bestanden.

Damit sind die Voraussetzungen in die Einstufung in SF 1 meines Erachtens (ggf. ungewollt) gegeben.

Die AKB unterscheiden zwischen "Besserstufung bei Verträgen mit SF-Schadenklassen 2, ½, S, 0 oder M" und Verträgen mit günstigeren Einstufungen.

Hier hat die Ziffer "I.3.4" daher Vorrang.

Wie auch immer, nur mit Freundlichkeit könnte hier noch etwas möglich sein.

Vorrang vor was?

I.7.3 hat definitorischen Charakter

Zitat:

@Yauhen schrieb am 21. Dezember 2015 um 16:10:20 Uhr:

ich hatte kein Auto 3 oder 4 Wochen denke ich.

Ja, der Vertrag wurde unterbrochen wegen dem Verkauf. Ich habe mein altes Auto verkauft und der neue Besitzer hat es angemeldet -> der Versicherungsvertrag wurde automatisch gekündigt.

Nach paar Wochen habe ich ein anderes Auto gekauft und der Mitarbeiter im HDI hat mir gesagt (wie oben steht) ich werde SF 1 bekommen . Sonst würde ich nie bei HDI den Vertrag abschließen, sie machen einfach Stress die ganze Zeit.

Und genau der hatte Recht.

Schreib denen einfach, was ich Dir vorgeschlagen habe. Da hat einer bei denen keine Ahnung. Diese Regelung gibt es bereits seit den 70-er Jahren, somit sogar zu regulierten Zeiten. Schaut man sich andere AKB an, gilt dort genau diese Regelung. Das Wichtige bei Dir ist, das der Vertrag am 1.1. bestanden hat, und das für mindestens 180 Tage in diesem Jahr. Was ich nicht verstehe ist, dass hier einige nicht verstehen, dass ein Passus, in dem vom Versicherungsschutz 2.1. - 31.12. die Rede ist, bei Dir einfach nicht zutreffen kann. Dein Vertrag hat am 1.1. bestanden. Und das wird einfach mit aller Vehemenz ignoriert.

Und warum hat kein Versicherer hier 1.1. bis 31.12. in den AKB stehen? Vielleicht kann das mal jemand erklären. Wenn das so richtig sein soll, wie vom HDI ausgelegt, müsste es sich bei denen um einen Druckfehler handeln - und bei dem gesamten Markt auch!

Recht hat der, der Recht bekommt.

Wer Recht bekommt klären im Streitfall Gerichte.

Wenn der TE einen frechen Brief schreibt, wird er vermutlich eine entsprechende Antwort erhalten.

Dann steht ihm der Klageweg offen.

Ich würde den gütlichen Weg versuchen und immer dran denken: "Hunde die bellen beißen nicht"

Wieso Klage? Ombudsmann oder BaFin reicht vollkommen aus.

Aber erkläre doch einfach, warum 2.1. - 31.12. bei ihm zutrifft.

Themenstarteram 24. Dezember 2015 um 21:56

Erstmal frohe Weihnachten an alle :)

Ja, ich habe vor paar Tagen ihnen geschrieben genau was Du gesagt hast.

Bis jetzt keine Antwort (wie immer bei HDI).

Ich werde sie nächste Woche dann anrufen und falls es nichts wird, komme ich ins Büro vorbei sobald ich wieder in Deutschland bin. Ich melde mich sobald die mir etwas neues sagen.

Freundlichkeit hat leider damit nichts zu tun (war schon drei mal freundlich, hat nichts gebracht), ich muss zeigen dasss ich die AKB gelesen und verstanden habe, und meinen Punkt begründen kann. Sonst statt eine Diskussion bekomme ich Informationen, die der Wahrheit nicht entsprechen. z.B. ein mal wurde es mir gesagt, dass sie die alte schadenfreie Zeit nicht übernommen haben, weil ich dann jetzt SF M bekommen würde (wegen dem Unfall). Was auch sehr seltsam ist, weil der Unfall 2014 und nicht 2015 war und ich wurde schon vom SF 1 nach SF 0 runtergestufft (wenn es überhaupt stimmt, weil aus der Tabelle 1.2.1 folgt, dass ich schon damals SF 1/2 zahlen sollte und nicht SF 0)

Also ich verstehe das System einfach nicht. Ich habe deswegen meine Versicherung vor Ort gemacht, um einen Ansprechspartner zu haben und solche Sachen nachfragen können. Werde nächstes Mal online machen.

Der Satz lautet:

Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 2, ½ oder Klasse 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird bei schadenfreiem Verlauf ...

Themenstarteram 24. Dezember 2015 um 22:04

Ja und genau das ist das Problem, wann der Vertrag begonnen hat.

06.2015 als ich mein zweites Auto versichert habe oder 10.2014 als ich mein erstes Auto versichert habe. Das ist mir nicht klar.

Der Vertrag hat begonnen, als du das Fahrzeug zugelassen hast, also im Juni 2015.

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