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Fahrzeugpapiere, Zulassung und Übergabe

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 16. August 2011 um 14:42

Hallo!

Heute sind endlich die Fahrzeugpapiere (Brief, Schein und EWG-Bescheinigung) von meinem vor einigen Tagen gebraucht gekauften Golf VI gekommen. Der Händler möchte nach Umschreibung je eine Kopie von Brief und Schein. Ist das normal?

Im Schein steht zwischen Vorname und Anschrift handschriftlich(!) M61410. Weiß jemand was das zu bedeuten hat?

Unter Ziffer H steht Außerbetriebsetzung November 2010.

In der EWG-Bescheinigung steht unter Ziffer 32 nur "195/65 R15 91T". Sollten da nicht auch die anderen erlaubten Größen stehen?

Da ich das Fahrzeug bei einem Händler in einem anderen Zulassungsbezirk gekauft habe ist das hier die korrekte Anmeldung, oder? http://www.lk-starnberg.de/index.phtml?...

Zitat:

Bei abgemeldetem Fahrzeug:

- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II

- Abmeldescheinigung / Zulassungsbescheinigung I

-Versicherungskarte

- Nachweis über die Hauptuntersuchung

- Gültiger Personalausweis/Reisepass

- Formblatt Kfz-Zulassung - Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren

Braucht man die HU Bescheinigung auch wenn der Wagen jünger als 3 Jahre ist? Im Schein steht "Nächste HU 02/13".

Ähnliche Themen
10 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Sugur

Hallo!

Heute sind endlich die Fahrzeugpapiere (Brief, Schein und EWG-Bescheinigung) von meinem vor einigen Tagen gebraucht gekauften Golf VI gekommen. Der Händler möchte nach Umschreibung je eine Kopie von Brief und Schein. Ist das normal?

"Er will sichergehen das er auch ordnungsgemäß umgemeldet wurde eins von beiden reicht"

Zitat:

Im Schein steht zwischen Vorname und Anschrift handschriftlich(!) M61410. Weiß jemand was das zu bedeuten hat?

"Ist vermutlich ein Vermerk des Händlers für die Aktendatei"

Zitat:

Unter Ziffer H steht Außerbetriebsetzung November 2010.

"Damit war der wagen mindestens einmal abgemeldet die wiederzulassung wird meistens nicht oder gar nicht dokumentiert"

Zitat:

 

In der EWG-Bescheinigung steht unter Ziffer 32 nur "195/65 R15 91T". Sollten da nicht auch die anderen erlaubten Größen stehen?

"nein ist nicht zwingend notwendig da für dein Farhzeug eine Allgemeine Betriebserlaubnis besteht näheres zB. beim Händler

welche Größen du Montieren kannst ohne zum TÜV zu gehen"

Zitat:

 

Da ich das Fahrzeug bei einem Händler in einem anderen Zulassungsbezirk gekauft habe ist das hier die korrekte Anmeldung, oder? http://www.lk-starnberg.de/index.phtml?...

Original geschrieben von Sugur

Zitat:

Bei abgemeldetem Fahrzeug:

- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II

- Abmeldescheinigung / Zulassungsbescheinigung I

-Versicherungskarte

- Nachweis über die Hauptuntersuchung

- Gültiger Personalausweis/Reisepass

- Formblatt Kfz-Zulassung - Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren

Braucht man die HU Bescheinigung auch wenn der Wagen jünger als 3 Jahre ist? Im Schein steht "Nächste HU 02/13".

"Bei noch zugelassenen KFZ = Zulassungsbescheinigung Teil I + II, Kenzeichen, Versicherungsnummer von deiner Versicherung

Personalausweis und Bankverbindung sowie gültiger HU (HU haste ja) "

 

Themenstarteram 16. August 2011 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von winrar

"Er will sichergehen das er auch ortnungsgemäss umgemeldet wurde eins von beiden reicht"

Wäre okay für mich. Will aber sichergehen das damit kein Schindluder getrieben werden kann. Melde selbst an und komme dann mit den Kennzeichen zum Händler zur Abholung.

Zitat:

Original geschrieben von winrar

"Ist vermutlich ein Vermerk des Händlers für die Aktendatei"

Ich dachte handschriftliche Eintragungen sind unzulässig oder machen den Schein ungültig!?

Zitat:

Original geschrieben von winrar

"Damit war der wagen mindestens einmal abgemeldet die wiederzulassung wird meistens oder gar nicht dokumentiert"

Das FZ hat einen Vorbesitzer (VW AG). Demnach müsste es seit 11/2010 (bei VW oder dem Händler) gestanden haben!?

Zitat:

Original geschrieben von winrar

"nein ist nicht zwingend notwendig da für dein Farhzeug eine Allgemeine Betriebserlaubnis besteht näheres zB. Händler"

Okay.

Zitat:

Original geschrieben von winrar

"Bei noch zugelassenen KFZ = Zulassungsbescheinigung Teil I + II, Kenzeichen, Versicherungsnummer von deiner Versicherung

Personalausweis und Bankverbindung sowie gültiger HU (HU haste ja) "

Der Wagen ist nicht zugelassen. HU ist ja trotzdem gültig, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Sugur

Zitat:

Original geschrieben von winrar

"Er will sichergehen das er auch ortnungsgemäss umgemeldet wurde eins von beiden reicht"

Wäre okay für mich. Will aber sichergehen das damit kein Schindluder getrieben werden kann. Melde selbst an und komme dann mit den Kennzeichen zum Händler zur Abholung.

Keine Zulassung dann brauchst das auch nicht es geht hier eigendlich nur um der Meldepflicht

der Versicherungs gegenüber nachzukommen, er hat ja deine Daten auf dem Kaufvertrag

Zitat:

Original geschrieben von Sugur

Zitat:

Original geschrieben von winrar

"Ist vermutlich ein Vermerk des Händlers für die Aktendatei"

Ich dachte handschriftliche Eintragungen sind unzulässig oder machen den Schein ungültig!?

Hab nachgeschaut bei mir auf dem Teil 2 ist ein Aufkleber der so ählich lautet

Zitat:

Original geschrieben von Sugur

Zitat:

Original geschrieben von winrar

"Damit war der wagen mindestens einmal abgemeldet die wiederzulassung wird meistens oder gar nicht dokumentiert"

Das FZ hat einen Vorbesitzer (VW AG). Demnach müsste es seit 11/2010 (bei VW oder dem Händler) gestanden haben!?

ca. 3/4 Jahr gestanden auf Standspuren achten (z.B. Bremscheiben)

Zitat:

Original geschrieben von Sugur

Zitat:

Original geschrieben von winrar

"nein ist nicht zwingend notwendig da für dein Farhzeug eine Allgemeine Betriebserlaubnis besteht näheres zB. Händler"

Okay.

Hab mein Teil 2 rausgekramt da lag eine "EWG - Übereinstimmungsbeschinigung" dabei da sind die Daten nochmal

aufgeführt früher Fahzeugschein.

PS. Teil 2 steht immer die Minimal zulässige Reifengröße dinn auf dem Teil 1 sind dann unter Bem. alle zulässigen

und eingetragenen Größen aufgeführt.

Zitat:

Original geschrieben von Sugur

Zitat:

Original geschrieben von winrar

"Bei noch zugelassenen KFZ = Zulassungsbescheinigung Teil I + II, Kenzeichen, Versicherungsnummer von deiner Versicherung

Personalausweis und Bankverbindung sowie gültiger HU (HU haste ja) "

Der Wagen ist nicht zugelassen. HU ist ja trotzdem gültig, oder?

HU haste ja bis 2/13 daran ist nicht zu rütteln, dein Wagen muss nur min. paar Wochen HU haben

wieviel weiss ich leider nicht auswendig und wird auch vom Zulassungsbezirk abhängig sein?!

Ansonsten viel Spass mit dem neuen

Gruß Micha

Zitat:

In der EWG-Bescheinigung steht unter Ziffer 32 nur "195/65 R15 91T". Sollten da nicht auch die anderen erlaubten Größen stehen?

Alle anderen zulässigen VW-Rad-Reifenkombinationen stehen unter Ziffer 50.

Themenstarteram 16. August 2011 um 17:03

Zitat:

Original geschrieben von winrar

Keine Zulassung dann brauchst das auch nicht es geht hier eigendlich nur um der Meldepflicht

der Versicherungs gegenüber nachzukommen, er hat ja deine Daten auf dem Kaufvertrag

Verstehe nicht wozu die das haben wollen. In dem Anschreiben zu den Papieren steht "Bitte überlassen Sie uns nach Umschreibung je eine Kopie der ZB II (Fahrzeugbrief) sowie der ZB I (Fahrzeugschein)." Na ja, wenn die damit keinen Unfug anstellen können störts mich nicht denen jeweils Kopien zu geben.

Zitat:

Original geschrieben von winrar

Hab mein Teil 2 rausgekramt da lag eine "EWG - Übereinstimmungsbeschinigung" dabei da sind die Daten nochmal aufgeführt früher Fahzeugschein.

PS. Teil 2 steht immer die Minimal zulässige Reifengröße dinn auf dem Teil 1 sind dann unter Bem. alle zulässigen

und eingetragenen Größen aufgeführt.

In der ZB Teil I steht "195/65 R15 91T". In der ZB Teil II steht nichts zu Reifengrößen. In der EG-Bescheinigung steht auch nur "195/65 R15 91T". Wenn ich mich richtig erinnere sind 205er Goodyear Eagle Vector GJR montiert. Na ja, wird schon passen.

Nachtrag: Dank Eierlein2 habe ich es gefunden! Da stehen auch die anderen Größen.

Frage zum Kennzeichen:

Anscheinend variiert die Schilderlänge je nach Kombination. Sieht man z.B. bei STA-A? mit Suchmerkmal 10er, 100er, 1000er. https://sg1.bayern.de/vorfahrt-wkz-sta/servlet/Internetzulassungen

Welche sind für diese Halterung passend (s. Anhang)? Weil sowas sieht blöd aus http://www.motor-talk.de/.../cimg0304a-i204092975.html

Zitat:

Original geschrieben von Sugur

 

Der Händler möchte nach Umschreibung je eine Kopie von Brief und Schein. Ist das normal?

VW stützt die Abverkäufe ihrer Fahrzeuge teilweise durch Prämien. Der Händler muss um diese Prämie zu bekommen nachweisen, daß das Fzg an einen Privatkunden verkauft wurde und nicht zB an einen weiteren Zwischenhändler.

vermutlich ist das bei dem Fzg auch so.

Zitat:

Original geschrieben von Sugur

 

Im Schein steht zwischen Vorname und Anschrift handschriftlich(!) M61410. Weiß jemand was das zu bedeuten hat?

ganz einfach, das ist die Bestellnummer im Nevada Bestell System ;)

Themenstarteram 17. August 2011 um 5:36

Zitat:

Original geschrieben von mm-bs

VW stützt die Abverkäufe ihrer Fahrzeuge teilweise durch Prämien. Der Händler muss um diese Prämie zu bekommen nachweisen, daß das Fzg an einen Privatkunden verkauft wurde und nicht zB an einen weiteren Zwischenhändler.

vermutlich ist das bei dem Fzg auch so.

Dann wäre es schön wenn der Händler mich an dieser Prämie teilhaben lässt. :D Wie hoch ist die ungefähr?

Zitat:

Original geschrieben von mm-bs

ganz einfach, das ist die Bestellnummer im Nevada Bestell System ;)

Das sagt mir nichts. Stammt der Eintrag direkt von VW? (Ist ja auch der Erst- und einzige Besitzer).

Zitat:

Original geschrieben von Sugur

Zitat:

Original geschrieben von mm-bs

VW stützt die Abverkäufe ihrer Fahrzeuge teilweise durch Prämien. Der Händler muss um diese Prämie zu bekommen nachweisen, daß das Fzg an einen Privatkunden verkauft wurde und nicht zB an einen weiteren Zwischenhändler.

vermutlich ist das bei dem Fzg auch so.

Dann wäre es schön wenn der Händler mich an dieser Prämie teilhaben lässt. :D Wie hoch ist die ungefähr?

Zitat:

Original geschrieben von Sugur

Zitat:

Original geschrieben von mm-bs

ganz einfach, das ist die Bestellnummer im Nevada Bestell System ;)

Das sagt mir nichts. Stammt der Eintrag direkt von VW? (Ist ja auch der Erst- und einzige Besitzer).

selbst wenn der Händler eine Prämie bekommen sollte hat das Fzg zu lange bei Ihm gestanden um Dir davon etwas abzugeben ;) warum sollte er auch ? VW verwaltet natürlich die Fahrzeugpapiere, wenn mal was durcheinander kommt, dann kann man an der Bestellnummer zusätzlich schneller den richtigen Ablageort bestimmen.

Es sind ja nicht nur die eigenen Geschäftswagen, auch zb die WA Leasingfahrzeuge fallen darunter

Themenstarteram 17. August 2011 um 5:52

Zitat:

Original geschrieben von mm-bs

selbst wenn der Händler eine Prämie bekommen sollte hat das Fzg zu lange bei Ihm gestanden um Dir davon etwas abzugeben ;) warum sollte er auch ? VW verwaltet natürlich die Fahrzeugpapiere, wenn mal was durcheinander kommt, dann kann man an der Bestellnummer zusätzlich schneller den richtigen Ablageort bestimmen.

Es sind ja nicht nur die eigenen Geschäftswagen, auch zb die WA Leasingfahrzeuge fallen darunter

Das die Umschreibung der Papiere korrekt erfolgt ist sieht er ja daran, das ich mit neuen Kennzeichen komme. So gesehen gibt es außer der Prämie keinen Grund Kopien von ZB I und ZB II haben zu wollen, denke ich. Deshalb interessiert es mich wie hoch die Prämie ungefähr ist.

Kannst du zu meiner Kennzeichen Frage etwas sagen?

Themenstarteram 17. August 2011 um 6:52

Unterscheiden sich STA-A 1234 und STA-AB 123 in der Schriftgröße? Die Kombination ist mir egal, aber ich will nicht das es gequetscht aussieht.

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