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Fahrzeughalter verstorben - Prozente an Ehefrau die nicht fährt ?

Themenstarteram 22. Februar 2016 um 6:02

Hallo,

ich habe hier folgenden (evtl. etwas komplizierten) Fall, zu dem ich gerne mehrere Fragen (in zwei Komplexen) hätte:

Mein Vater ist verstorben.

Er ist (war) Halter eines PKW, den er aber schon Jahre nicht mehr fuhr; sondern ich (sein Kind) fuhr mit dem Auto

Meine Mutter hat kein Führerschein.

Das Auto soll nicht auf mich angemeldet werden, sondern es soll

verkauft werden und ich will von dem Erlös ein anderes PKW kaufen, dass aber auch nicht auf mich angemeldet werden soll.

Jetzt die Fragen(komplexe)

1)

sollte man das Auto auf meine Mutter ummelden und wie ist es dann mit der KFZ Versicherung (Prozente)?

Könnte meine Mutter die (noch laufenden und bezahlte) KFZ-Versicherung übernehmen und würde sie (obwohl sie nicht fährt) mit den niedrigen Prozenten meines Vaters "eingestuft"

Und wenn das NICHT gehen sollte (mit den Prozenten)

Wäre es dann möglich, das Auto auf meine Mutter anzumelden und ich werde Versicherungsnehmer (mit den Prozenten meines Vaters oder meinen eigenen Prozenten von meiner letzten ein paar Jahre zurückliegenden KFZ Vers. (die auch sehr tief war mit den %)

2)

Könnte man das Auto meines Vaters jetzt einfach so verkaufen, ohne vorher auf meine Mutter ummelden (ja, oder?) ?

Und wie ist es dann in dem Falle wenn man das Auto meines Vaters verkauft und ein anderes kauft?

Das neue Auto kann ja auf meine Mutter zugelassen werden als Fahrzeughalterin (das ist ja zweifellos möglich!!)

ABER wie ist das dann mit der KFZ-Versicherung ??

Wenn sie auf meine Mutter laufen würde, wie wär das dann mit den Prozenten: würde sie die von meines Vaters KFZ Versicherung übernehmen können (und unter was für voraussetzungen?)

Und wenn sie auf mich laufen würde; wie wär das dann mit den Prozenten, wenn meine Mutter KFZ Halter wäre?

Und macht es einen Unteschied (Thema Versicherung: Prozente übernehmen), wenn man das vorhandene Auto nach Komplex 1, erst auf meine Mutter ummeldet und eine Lösung für die Vers (Prozente) findet (siehe Komplex 1)

Alles etwas kompliziert, oder ?

Kennen sie sich in diesem metier aus und/oder wer kann uns da weiterhelfen ?

Danke !!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 22. Februar 2016 um 12:52:08 Uhr:

Siehe Formular

Und was steht auf Seite 2?

Bitte legen Sie uns oder einem unserer Betreuer das Original Ihres Führerscheins zur Einsichtnahme vor und fügen Sie der Erklärung eine Fotokopie Ihres Führerscheins bei. ?

Wenn schon, dann bitte das komplette Formular hier einstellen und nicht einfach einen Ausschnitt, der den Kommentar passend macht.

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Ich würde den SF von deinem Vater auf dich trotzdem übertragen lassen und den dann nehmen oder Ihn im Hintergrund stehen lassen. Man weiß ja nie ob man mal einen 2 SF braucht oder einen SF kaputt macht.

Je nach Versicherung geht eine Übertragung nach einem Todesfall innerhalb von 6 Monaten bis 7 Jahre

ich meinte nicht dich, sondern christian.

der schuldet uns noch eine antwort, welche versicherer den sfr so nonchalant übernimmt unter ehegatten :-)

ummelden musst du das fahrzeug für den verkauf.

Die Eigentumsverhältnisse sind relevant; nicht wer im Fahrzeugbrief/Schein steht.

Wie gesagt jeder Versicherer regelt die Rabattabtretung unterschiedlich. Es ist in den Vertragswerken des Versicherer geregelt wie, wann und in welcher Höhe er eine Rabattabtretung akzeptiert. Im Zweifel 100 Versicherer; 100 unterschiedliche Regelungen.

Viele wollen auch das Nutzungsverhältnis erklärt wissen. Denn Du kannst ja grundsätzlich den SFR nur übernehmen, wenn Du mit den Fahrzeugen, auf den der SFR wirkte, auch regelgemäßig gefahren bist. Wenn ihr nicht zusammenwohnt wird das schwierig zu erklären sein; wenn ihr gar weit weg wohnt von einander, wird es um so unglaubwürdiger.

Kläre es am besten vorher (also schon vor Ausgabe der eVbA-Nummer) mit dem Versicherer schriftlich ab, ob er den SFR übernimmt. Sonst hast Du nachher nur Ärger.

Bei Tod des VN ( hier der Vater) muss der Erbe ( hier offensichtlich die Mutter), da kein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, den bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag übernehmen und die Beiträge werden an die persönlichen Voraussetzungen des Erben angepasst.

Da die Mutter keinen Führerschein besitzt, kann sie auch keine SF übernehmen und muss Beiträge wie ein Fahranfänger bezahlen. Oder?

Liegt hier ein Gedankenfehler vor?

Bleibt doch nur, das Auto so schnell wie möglich zu verkaufen.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 23. Februar 2016 um 18:59:27 Uhr:

Bei Tod des VN ( hier der Vater) muss der Erbe ( hier offensichtlich die Mutter), da kein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, den bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag übernehmen und die Beiträge werden an die persönlichen Voraussetzungen des Erben angepasst.

Da die Mutter keinen Führerschein besitzt, kann sie auch keine SF übernehmen und muss Beiträge wie ein Fahranfänger bezahlen. Oder?

Liegt hier ein Gedankenfehler vor?

Bleibt doch nur, das Auto so schnell wie möglich zu verkaufen.

O.

Warum soll der Sohn den SFR (1. Verwandtschaftsgrad) nicht über nehmen können ?

Was wäre, wenn die Mutter bereits verstorben wäre ?

Wenn das Auto eh in nächster Zeit verkauft wird, würde ich es nicht mehr ummelden.

sehe beim Verkauf kein Problem.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 23. Februar 2016 um 19:12:14 Uhr:

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 23. Februar 2016 um 18:59:27 Uhr:

Bei Tod des VN ( hier der Vater) muss der Erbe ( hier offensichtlich die Mutter), da kein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, den bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag übernehmen und die Beiträge werden an die persönlichen Voraussetzungen des Erben angepasst.

Da die Mutter keinen Führerschein besitzt, kann sie auch keine SF übernehmen und muss Beiträge wie ein Fahranfänger bezahlen. Oder?

Liegt hier ein Gedankenfehler vor?

Bleibt doch nur, das Auto so schnell wie möglich zu verkaufen.

O.

Warum soll der Sohn den SFR (1. Verwandtschaftsgrad) nicht über nehmen können ?

Was wäre, wenn die Mutter bereits verstorben wäre ?

Versicherungsvertrag geht im Erbfall automatisch auf die Erben über und das ist offensichtlich die Mutter. Ist so geregelt.

Wäre die Mutter verstorben, wären die Kinder die Erben (bei gestzlicher Erbfolge)

O.

stimmt spielt aber keine Rolle, da das Auto verkauft wird; das Risiko also wegfällt.

Das Auto abmelden und fertsch und somit VS-Vertrag beendet! Warum aber will der TE das neue Auto nicht auf sich anmelden wenn er doch seine VS-Prozente nutzt?

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 23. Februar 2016 um 20:11:36 Uhr:

Das Auto abmelden und fertsch und somit VS-Vertrag beendet! Warum aber will der TE das neue Auto nicht auf sich anmelden wenn er doch seine VS-Prozente nutzt?

Da gibt es bestimmte Dinge, die man nicht haben darf, um bestimmte Leistungen zu erhalten.

Ich dachte eher in Richtung Unterhalt den Auto darf er ja haben wenn Bis zum Gewissen Wert

Zitat:

@Xarddam schrieb am 23. Februar 2016 um 15:59:37 Uhr:

 

Es sieht wohl so aus, dass es am günstigen kommen würde, wenn ich den Versichrungsvertrag übernehmen würde, weil ich habe die gleiche SF wie mein verstorbener Vater.

Ja, du oder falls es noch anderer Angehörige gibt die den Führerschein möglichst lange haben sollten den SFR übernehmen.

Falls du noch einen eigenen SFR hast der genauso hoch ist, macht es je nach Versicherung Sinn diesen erst mal zu benutzen und den von deinem Vater ruhen zu lassen. Nach einigen Jahren Ruhezeit sinkt der SFR bzw. kann ganz verfallen. Da dein SFR offensichtlich schon eine Weile ruht wäre es daher evtl. sinnvoll diesen wieder zu reaktivieren. Aber das muss man sich genauer ansehen.

Zitat:

Ob man das Auto dann jetzt auch noch auf meine Mutter ummelden muss, weiss ich nicth, weil das vereursacht ja wieder Kosten und da meine Mutter das Auto eh verkaufen will....

Ich würde es nicht mehr ummelden. Verkaufen und mit Ab- bzw. Ummeldung ist der Versicherungsvertrag auch beendet.

Zitat:

Meine Mutter würde Fahrzeughalterin und ich würde die Versicherung (mit meiner SF) übernehmen.

Mache ich da jetzt irgendwo einen Denkfehler?

Oder würde das so gehen ?

Geht. Da Versicherungen oft einen Aufschlag nehmen wenn Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer nicht die selbe Person sind macht es aber keinen Sinn. Natürlich nur, sofern keine anderen Gründe, die nichts mit der Versicherung zu tun haben, dafür sprechen, dass deine Mutter Fahrzeughalterin wird.

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