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Fahrzeughalter verstorben - Prozente an Ehefrau die nicht fährt ?

Themenstarteram 22. Februar 2016 um 6:02

Hallo,

ich habe hier folgenden (evtl. etwas komplizierten) Fall, zu dem ich gerne mehrere Fragen (in zwei Komplexen) hätte:

Mein Vater ist verstorben.

Er ist (war) Halter eines PKW, den er aber schon Jahre nicht mehr fuhr; sondern ich (sein Kind) fuhr mit dem Auto

Meine Mutter hat kein Führerschein.

Das Auto soll nicht auf mich angemeldet werden, sondern es soll

verkauft werden und ich will von dem Erlös ein anderes PKW kaufen, dass aber auch nicht auf mich angemeldet werden soll.

Jetzt die Fragen(komplexe)

1)

sollte man das Auto auf meine Mutter ummelden und wie ist es dann mit der KFZ Versicherung (Prozente)?

Könnte meine Mutter die (noch laufenden und bezahlte) KFZ-Versicherung übernehmen und würde sie (obwohl sie nicht fährt) mit den niedrigen Prozenten meines Vaters "eingestuft"

Und wenn das NICHT gehen sollte (mit den Prozenten)

Wäre es dann möglich, das Auto auf meine Mutter anzumelden und ich werde Versicherungsnehmer (mit den Prozenten meines Vaters oder meinen eigenen Prozenten von meiner letzten ein paar Jahre zurückliegenden KFZ Vers. (die auch sehr tief war mit den %)

2)

Könnte man das Auto meines Vaters jetzt einfach so verkaufen, ohne vorher auf meine Mutter ummelden (ja, oder?) ?

Und wie ist es dann in dem Falle wenn man das Auto meines Vaters verkauft und ein anderes kauft?

Das neue Auto kann ja auf meine Mutter zugelassen werden als Fahrzeughalterin (das ist ja zweifellos möglich!!)

ABER wie ist das dann mit der KFZ-Versicherung ??

Wenn sie auf meine Mutter laufen würde, wie wär das dann mit den Prozenten: würde sie die von meines Vaters KFZ Versicherung übernehmen können (und unter was für voraussetzungen?)

Und wenn sie auf mich laufen würde; wie wär das dann mit den Prozenten, wenn meine Mutter KFZ Halter wäre?

Und macht es einen Unteschied (Thema Versicherung: Prozente übernehmen), wenn man das vorhandene Auto nach Komplex 1, erst auf meine Mutter ummeldet und eine Lösung für die Vers (Prozente) findet (siehe Komplex 1)

Alles etwas kompliziert, oder ?

Kennen sie sich in diesem metier aus und/oder wer kann uns da weiterhelfen ?

Danke !!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 22. Februar 2016 um 12:52:08 Uhr:

Siehe Formular

Und was steht auf Seite 2?

Bitte legen Sie uns oder einem unserer Betreuer das Original Ihres Führerscheins zur Einsichtnahme vor und fügen Sie der Erklärung eine Fotokopie Ihres Führerscheins bei. ?

Wenn schon, dann bitte das komplette Formular hier einstellen und nicht einfach einen Ausschnitt, der den Kommentar passend macht.

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25 Antworten

Da deine Mutter keinen Fs hat kann sie auch keine Prozente übernehmen!

Ja, ohne FS keine "Prozente" , also Schadenfreiheitsrabatt.

Aber Halterin kann sie durchaus werden.

Verkauf ist problemlos möglich.

Übertragung der SFR ist nur innerhalb von 6 Monaten möglich, bitte beachten. Übertragen werden so viele Jahre, wie der eigene FS hergibt, also man selbst hätte "erfahren" können.

wieso kein Übertrag der % auf Dich...? Haben wir bei meiner Frau so gemacht und 17 Jahre VK bekommen

Themenstarteram 22. Februar 2016 um 7:20

danke für alle Antworten !

Also (wenn ich richtig kapiere)

Meine Mutter kann (weil sie keinen Führerschein hat) die Prozente ihres verstorbenen Mannes NICHT übernehmen.

Man könnte aber das Auto auf meine Mutter umschreiben (Meine Mutter KFZ Halterin) und ich müsste den Versicherungsvertrag übernehmen .

Könnt icch oin dem fall auch einen neuen vers-Vertrag (billigere Vers.) abschliesen, oder muss ich den laufenden Vertrag übernehmen ??

Dann mit den Prozenten von meinem vater ?

Oder mit meinen eigenen Prozenten von früher (?) weil, das ist schon enige Jährchen her und seitdem hab ich immer das Auto meines Vaters benutzt (auf seien versichernug)

 

Und im Falle des verkaufs des PKW meines Vaters.

Wäre es genau so, oder ?

Meine Mutter als KFZ Halterin und Vers. auf mich.

Macht es da einen Unterschied ob wir das jetzige Auto so verkaufen (und ein anderes dafür holen) OHNE dass meine Mutter vorher als Halterin umgeschrieben wurde (ich meine wegen der Versicherung) ?

Zitat:

@Xarddam schrieb am 22. Februar 2016 um 08:20:45 Uhr:

danke für alle Antworten !

Also (wenn ich richtig kapiere)

Meine Mutter kann (weil sie keinen Führerschein hat) die Prozente ihres verstorbenen Mannes NICHT übernehmen.

Man könnte aber das Auto auf meine Mutter umschreiben (Meine Mutter KFZ Halterin) und ich müsste den Versicherungsvertrag übernehmen .

Könnt icch oin dem fall auch einen neuen vers-Vertrag (billigere Vers.) abschliesen, oder muss ich den laufenden Vertrag übernehmen ??

Dann mit den Prozenten von meinem vater ?

Oder mit meinen eigenen Prozenten von früher (?) weil, das ist schon enige Jährchen her und seitdem hab ich immer das Auto meines Vaters benutzt (auf seien versichernug)

 

Und im Falle des verkaufs des PKW meines Vaters.

Wäre es genau so, oder ?

Meine Mutter als KFZ Halterin und Vers. auf mich.

Macht es da einen Unterschied ob wir das jetzige Auto so verkaufen (und ein anderes dafür holen) OHNE dass meine Mutter vorher als Halterin umgeschrieben wurde (ich meine wegen der Versicherung) ?

Es ist tendenziell teurer wenn Halter und Versicherungsnehmer nicht die gleiche Person sind.

Wenn wir davon ausgehen das Dein Vater eine bessere % Einstufung hatte als Du kannst Du die Prozente nicht voll übernehmen. Man kann immer nur so viele % übernehmen wie eigene Fahrpraxis nachgewiesen werden kann der Rest verfällt dann.

Wenn das Auto auf deine Mutter umgemeldet werden soll, kannst man auch gleich die Versicherung wechseln

Man sollte aber das mal mit der neuen Versicherung besprechen, wie das mit der SF Übertragung dort geregelt ist, um keine Überraschung zu erleben.

Am besten geht's du zu einem Berater deines Vertrauens

am 22. Februar 2016 um 9:26

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 22. Februar 2016 um 07:17:05 Uhr:

Da deine Mutter keinen Fs hat kann sie auch keine Prozente übernehmen!

Wer sagt dass?

Es gibt viele Versicherungen, die keinerlei Erklärung brauchen, wenn die SF zwischen Ehegatten übertragen werden.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 22. Februar 2016 um 10:26:22 Uhr:

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 22. Februar 2016 um 07:17:05 Uhr:

Da deine Mutter keinen Fs hat kann sie auch keine Prozente übernehmen!

Wer sagt dass?

Es gibt viele Versicherungen, die keinerlei Erklärung brauchen, wenn die SF zwischen Ehegatten übertragen werden.

So ?

Man muß keine FS Kopie mit einem entsprechenden Formular zur Versicherung einreichen ?

Wäre mir neu.

das man keine Erklärung braucht, wäre mir neu.

Halte ich auch für sehr gefährlich, da man ja Eigentum (Recht auf Schadenverlauf) abtritt, wobei in diesem Fall die Frage im Raum steht, ob sie nicht Erbempfänger ist. Dann bräuchte man aus meiner Sicht in der Tat keine Erklärung - zwischen welchen Personen denn auch? Alter und neuer SF-Berechtigter würden ja eine Personalunion bilden :-)

Die Ankennung des SF der Höhe nach regelt jeder Versicherer unterschiedlich. Bei uns wären (unter Ehegatten) SF-Abtretung + FS Kopie notwendig; schließt jedoch nicht aus, dass es andere Versicherer anders handhaben.

Mir wäre aber in der Tat auch keiner bekannt, der unter Ehegatten blind den SFR tauschen lässt. Würde aus meiner Sicht die ganze Sache auch ad absurdum führen; obwohl, naja ist sie schon geführt worden... also so what.

Gruß

Siehe Formular

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 22. Februar 2016 um 12:07:29 Uhr:

Die Ankennung des SF der Höhe nach regelt jeder Versicherer unterschiedlich.

nicht anderes wurde doch gesagt :confused:

Aber btw.:

Das könnte doch für den TE sehr interessant.

Magst Du uns noch verraten welcher Versicherer das ist.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 22. Februar 2016 um 12:52:08 Uhr:

Siehe Formular

Und was steht auf Seite 2?

Bitte legen Sie uns oder einem unserer Betreuer das Original Ihres Führerscheins zur Einsichtnahme vor und fügen Sie der Erklärung eine Fotokopie Ihres Führerscheins bei. ?

Wenn schon, dann bitte das komplette Formular hier einstellen und nicht einfach einen Ausschnitt, der den Kommentar passend macht.

kommt noch was?

Themenstarteram 23. Februar 2016 um 14:59

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 23. Februar 2016 um 13:04:31 Uhr:

kommt noch was?

ja, erst mal ein DANKE an alle die sich beteilligen / beteiligt haben

Es sieht wohl so aus, dass es am günstigen kommen würde, wenn ich den Versichrungsvertrag übernehmen würde, weil ich habe die gleiche SF wie mein verstorbener Vater.

Ob man das Auto dann jetzt auch noch auf meine Mutter ummelden muss, weiss ich nicth, weil das vereursacht ja wieder Kosten und da meine Mutter das Auto eh verkaufen will....

Da meine Mutter das Auto verkaufen will und ich mir davon ein anderes Auto kaufen will (was aber nicht auf mich angemeldet werden soll), müsste es dann mit dem neuen (noch zu kaufenden Auto) ja genau so funktionieren.

Meine Mutter würde Fahrzeughalterin und ich würde die Versicherung (mit meiner SF) übernehmen.

Mache ich da jetzt irgendwo einen Denkfehler?

Oder würde das so gehen ?

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