Fahrzeugdiebstahl, wie ist das jetzt mit der Finanzierung?!

Hallo, mir wurde mein Auto gestohlen, wie ist das jetzt mit dem Schaden? Was bekomme ich und ist das bereits eingezahlte Geld der Finanzierung jetzt weg?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von guarddog


Hallo? Das ist doch nicht Dein Auto - das gehört der Bank und natürlich muss die Bank die Kohle bekommen - sonst machst Du Dich strafbar !!!!!!!!!!!!!!!!

Das Problem wirst Du mit JEDER Versicherung haben weil ein finanziertes Auto KEIN Eigentum ist - und im
Schadensfall immer der EIGENTÜMER die Kohle bekommt - tzz tzz

Ist das Absicht von Dir, dass Du die Threaderstellerin (oder besser "aktuelle Threadfortführerin"😉, die offensichtlich unsere Spache nicht vollständig beherrscht, falsch verstehen und eine strafbare Handlung unterstellen willst?

Was sie meint ist folgendes:

Sie hat zu einem Zeitpunkt, zu dem ihre Kreditwürdigkeit OK war, einen Kredit für ihr Auto bekommen. Ich gehe mal davon aus, dass sie ihre Raten immer ganz normal bezahlt hat und bei der Bank vollkommen normal dasteht.

Der Wagen wurde jetzt gestohlen. Wenn die Versicherung an sie selber zahlt, dann kauft sie von der Vericherungssumme einen neuen (gebrauchten) Wagen ...hinterlegt einen anderen KFZ-Brief, zahlt weiter ihre Raten und alles ist wie vorher (nur mit anderem Auto).

Wenn die Versicherung an die Bank zahlt (oder sie die Summe, die sie von der Versicherung bekommt, an die Bank zalen muß) und die Bank den Kredit damit ablöst...

...dann würde sie, aufgrund ihrer derzeitigen Kreditwürdigkeit, keinen neuen Kredit für ein anderes Fahrzeug bekommen.

Die Frage ist also: kann sie den laufenden Kredit mit einem anderen Fahrzeug beibehalten (und brav weiter abzahlen) und damit eine erneute Bonitätsprüfung für einen neuen Kredit umgehen?

Gruß!

PS: ...die Person, die gerade eben eine positive Berwertung für den unmöglichen Beitrag von guarddog gegeben hat, hat wohl auch ein kleines Problem mit allem, was nicht teutsch ist, oder?

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Auto geklaut,was ist mit Restwert Finanzierung bei VW BANK

Hallo,
ich hoffe und ich brauche unbedingt Expertenhilfe!!!!!
Heute Nacht meine Auto VW Golf V (1k) bj 3.2006 5 türig 1.4 benzin 55kw 75 ps war geklaut, Polizei hatte den Diebstahl aufgenommen, sagten aber gleich das zu 99% das Auto nicht mehr auftaucht...also Polen,CZ, u.s.w.....=(
Meine Versicherung sind HUK Coburg mit 150euro selbstbet.
Meine größte Sorge gilt der Finanzierung über VW Bank, es müssten so noch ca.9000€ offen sein, zahlen tut die Versicherung nur den "Wiederbeschaffungswert" bzw "Zeitwert",
Daher meine Frage, was genau passiert jetzt,wie lange bezahlt Versicherung diese "Wiederbeschaffungswert",und jetzt ist WICHTIG!!!!ACHTUNG!!!WER KRIEGT DAS GELD.....BANK ODER ICH BIN SELBST????Finanzierung schon voll 3 jahre ab .... aber mit rest oder so gennante schlüssbetrag...
Hoffe jemand kann mein Gewissen ein wenig beruhigen.............mfg

Dein Golf hat vermutlich einen Wert zwischen 5.500 und 12.000€. Ein mittlerer Wert dürfte also etwas unterhalb von 9.000€ liegen, je nach Ausstattung und Zustand. Mehr kann man ohne nähere Angaben deinerseits nicht sagen. Versuchs mal selber mit einem Vergleich bei mobile/autoscout.

Das Geld bekommst Du, als Versicherungsnehmer, zahlen musst du die Finanzierung natürlich weiterhin.

100%????? also nicht bank sonnder ich bin selbst......ich habe neu tüv gemacht und in 3 tage auto war weg......km stand 73000 runter............. climatic,blau metalik 1.4 motor benzin kein vorschaden,sonnst felgen nun mit rechnun,ein Laptop war dabei,und navi und ein handy......alles hat rechnungen,habe ich noch radio eingebaut hat auch rechnung.............2x schlussel und kleine brief ,weil grosses liegt bei bank....

kleine Brief - weil großes liegt bei Bank !

Du hast auch noch NIE gehört, dass der kleine Brief = Fahrzeugschein NICHT im Auto
liegen darf - da du ja bei der HUK bist - wirst Du ohne Ende Ärger mit denen bekommen - herzlichen Glückwusch !!

Und... wenn die HUK weiß das Dein Auto finanziert ist [was angegeben werden muss - sonst isses BETRUG !!], bekommt die VW Bank das Geld und nicht Du als Versicherungsnehmer weil Du ja NUR Besitzer dieses Autos warst und die Bank nach wie vor EIGENTÜMER ist/war .........

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ne ne......klein farzeugschein auf hand.......

also versicherung bezahlt derekt zu Bank oder was............das ist doch scheisse,weil dann bleibe ich ohne auto und ohne geld...........und zurzeit bin ich AGB II kein arbeit und ich kann keine neu auto kaufen ..............

und wenn bei Huk nun problemme,bei welche versicherung für zukunft wird das nicht????=)

WAS SOL ICH JETZT MACHEN?????

Zitat:

Original geschrieben von carinwest


ne ne......klein farzeugschein auf hand.......

also versicherung bezahlt derekt zu Bank oder was............das ist doch scheisse,weil dann bleibe ich ohne auto und ohne geld...........und zurzeit bin ich AGB II kein arbeit und ich kann keine neu auto kaufen ..............

und wenn bei Huk nun problemme,bei welche versicherung für zukunft wird das nicht????=)

WAS SOL ICH JETZT MACHEN?????

Hallo? Das ist doch nicht Dein Auto - das gehört der Bank und natürlich muss die Bank die Kohle bekommen - sonst machst Du Dich strafbar !!!!!!!!!!!!!!!!

Das Problem wirst Du mit JEDER Versicherung haben weil ein finanziertes Auto KEIN Eigentum ist - und im
Schadensfall immer der EIGENTÜMER die Kohle bekommt - tzz tzz

Zitat:

Original geschrieben von guarddog


Hallo? Das ist doch nicht Dein Auto - das gehört der Bank und natürlich muss die Bank die Kohle bekommen - sonst machst Du Dich strafbar !!!!!!!!!!!!!!!!

Das Problem wirst Du mit JEDER Versicherung haben weil ein finanziertes Auto KEIN Eigentum ist - und im
Schadensfall immer der EIGENTÜMER die Kohle bekommt - tzz tzz

Ist das Absicht von Dir, dass Du die Threaderstellerin (oder besser "aktuelle Threadfortführerin"😉, die offensichtlich unsere Spache nicht vollständig beherrscht, falsch verstehen und eine strafbare Handlung unterstellen willst?

Was sie meint ist folgendes:

Sie hat zu einem Zeitpunkt, zu dem ihre Kreditwürdigkeit OK war, einen Kredit für ihr Auto bekommen. Ich gehe mal davon aus, dass sie ihre Raten immer ganz normal bezahlt hat und bei der Bank vollkommen normal dasteht.

Der Wagen wurde jetzt gestohlen. Wenn die Versicherung an sie selber zahlt, dann kauft sie von der Vericherungssumme einen neuen (gebrauchten) Wagen ...hinterlegt einen anderen KFZ-Brief, zahlt weiter ihre Raten und alles ist wie vorher (nur mit anderem Auto).

Wenn die Versicherung an die Bank zahlt (oder sie die Summe, die sie von der Versicherung bekommt, an die Bank zalen muß) und die Bank den Kredit damit ablöst...

...dann würde sie, aufgrund ihrer derzeitigen Kreditwürdigkeit, keinen neuen Kredit für ein anderes Fahrzeug bekommen.

Die Frage ist also: kann sie den laufenden Kredit mit einem anderen Fahrzeug beibehalten (und brav weiter abzahlen) und damit eine erneute Bonitätsprüfung für einen neuen Kredit umgehen?

Gruß!

PS: ...die Person, die gerade eben eine positive Berwertung für den unmöglichen Beitrag von guarddog gegeben hat, hat wohl auch ein kleines Problem mit allem, was nicht teutsch ist, oder?

Zitat:

Original geschrieben von guarddog


kleine Brief - weil großes liegt bei Bank !

Du hast auch noch NIE gehört, dass der kleine Brief = Fahrzeugschein NICHT im Auto
liegen darf - da du ja bei der HUK bist - wirst Du ohne Ende Ärger mit denen bekommen - herzlichen Glückwusch !!

Setzen 6!!!!!!!!!!!

Was hälst du von OLG Oldenburg, Az.: 5 U 153/09 ?

also,wie ich dann richtig verstanden habe............die Welt teilt jetzt für 2 möglichkeiten oder bin ich total in ar(/i\)sch, und versicherung bezahlt direkt zu Bank und muss ich trotsdem HUK informieren ob ich mit meine Auto in Bank wohne.....und komplete summe krigt die Bank aus........dann bin ich ohne neu Kredit,ohne neu oder gebrauchte auto,aber mit 99,99% Leer vor Bank.....und gehe ich weiter in mein Leben zu fuß.....und fast Glücklich............oder.................

Versicherung HUK bezhalt direkt auf meine konto............ca 9K euro und dann bezahle ich ganz normal meien raten weiter....und kaufe ich gebrauchte auto bei Mobile.de oder Autoscout24.de und dann mit diser sache erledigt......aber warte ich von 1-3 monate wegen auszahlung ..............
,und dann bin ich wieder fast glücklich,weil habe meine auto mind.da und bin ich wieder mobil....

in beiden fälle......jetzt meine situation wie bei LOTTO.......

aber muss ich hm wissen na fast 99,9 % sicher was genau passiert sol,ob ich mein Rechtsanwalt anschalten muss und mit versicherung und Bank wegen geld sprechen.....oder das wird automatish so GUT
für mich gehen und kann ich schon langsam bei Automarkt auto aussuchen... und gut schlafen.sagt richtig 100% sicher keine......=(

WER MACHT AUSKUNFT IN MEINE FALL? SEIN ODER NICHT SEIN..............

Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Zitat:

Original geschrieben von guarddog


kleine Brief - weil großes liegt bei Bank !

Du hast auch noch NIE gehört, dass der kleine Brief = Fahrzeugschein NICHT im Auto
liegen darf - da du ja bei der HUK bist - wirst Du ohne Ende Ärger mit denen bekommen - herzlichen Glückwusch !!

Setzen 6!!!!!!!!!!!

Was hälst du von OLG Oldenburg, Az.: 5 U 153/09 ?

Da halt ich nix von - is böldsinn - schau in die Versicherungsbedingungen der Versicherer !!

Und die HUK ist sowieso n besonderer Sch***Laden wenns um Schäden geht !

Das Fahrzeug ist der Volkswagenbank sicherungsübereignet. Dort liegt auch der Kfz-Brief, den die Versicherung vor einer Schadenregulierung haben will. Die Versicherung fragt ohnehin nach, ob das Fahrzeug sicherungsübereignet ist. Verschweigen einer Finanzierung/Sicherungsübereignung bringt nichts, ausser Schwierigkeiten.

Die/meine Erfahrungen mit Finanzierungen - auch oder insbesondere - mit der Volkswagenbank zeigen, dass von dort die Restforderung aus der Finanzierung des entwendeten Fahrzeuges bei der Versicherung angefordert wird. Das Recht hierzu ergibt sich aus dem Finanzierungsvertrag und da hilft auch kein Rechtsanwalt.

Ob und ggf. inwieweit die Volkswagenbank bereit ist, zu gleichen Konditionen einen neuen Kredit für ein "neues" Fahrzeug zu gewähren, kann auch nur dort durch eine Rücksprache geklärt werden. Damit hat die Versicherung nichts zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von guarddog



Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Setzen 6!!!!!!!!!!!

Was hälst du von OLG Oldenburg, Az.: 5 U 153/09 ?

Da halt ich nix von - is böldsinn - schau in die Versicherungsbedingungen der Versicherer !!

Und die HUK ist sowieso n besonderer Sch***Laden wenns um Schäden geht !

Reden wir beide vom gleichen Land?

Es ist natürlich möglich, das Versicherungsbedingungen über einem OLG stehen, nur bin ich mir sicher, das dies ausserhalb der BRD sein muß.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Reden wir beide vom gleichen Land?
Es ist natürlich möglich, das Versicherungsbedingungen über einem OLG stehen, nur bin ich mir sicher, das dies ausserhalb der BRD sein muß.

Da der Fahrzeugschein ohnehin nicht im Fahrzeug lag, wird hier über ungelegte Eier diskutiert und hilft der TE´in nicht weiter.

Versicherungsbedingung stehen nicht über einem OLG - ein OLG hat die Versicherungsbedingungen zu berücksichtigen. Im übrigen besteht eine OLG-Kammer aus drei Berufsrichtern und wer meint, dort Recht zu erhalten, irrt - er erhält ein Urteil und auch das kann wiederum falsch sein.

mensch,was tun =(

xAKBx hat Dir doch alles geschrieben, was es dazu zu schreiben gab:

In der Schadenmeldung oder per Telefon informierst Du den Versicherer, wo und unter welcher Vertrags-Nummer das Fahrzeug finanziert war und der Versicherer wird sich mit der kreditgebenden Bank in Verbindung setzen.

Alles weitere ist Sache zwischen Dir und der Bank.
Ob die sich auf etwas anderes einlässt (Austausch des Briefs), kann Dir von uns niemand sagen.
Das musst Du dort erfragen.

Hafi

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