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KFZ Finanzierung KSB

Themenstarteram 25. April 2016 um 12:16

Hallo @ all,

ich habe folgende Problematik:

meine Schwiegermutter ( 69 J ) hat ein PKW bei der Volkswagenbank finanziert inkl.. KSB ( monatl. Rate + Schlussrate bei Todesfall).

Sie ist als Halter eingetragen und der Brief ist bei der VW-Bank. Nutzer des Fahrzeugeds sind aber nur miene Frau und ich. Die monatlichen Raten werden von Konto der Mutter abgebucht.

Leider haben wir nun die Gewissheit, dass die Schwiegermutter unheilbar erkrankt ist. Sie hat vermutmlich nur noch wenige Monate zu leben.

Was passiert nun mit dem PKW, wenn Sie vorzeitig stirbt (was wohl 99% der Fall sein wird) :-(

Die Finanzierung besteht erst seit eine halben Jahr. und läuft noch 4,5 Jahre + Schlussrate über ca.5500,00€uro.

Übernimmt die Versicherung die Raten und die Schlusszahlung ? Wer bekommt den Fahrzeugbrief

und den PKW?

Sollte meine Schwiegermutter uns vorher eine Schenkung über den PKW machen ( Brief liegt ja bei der Bank) ?

Müssen wir die Zahlungen weiterführen ?

Wir/ich sind diesbezüglich völlig unerffahren und für jede Hilfe dankbar.

LG Teezee

 

 

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30 Antworten
am 25. April 2016 um 12:24

Musste sie Gesundheitsfragen beantworten?

Hab gerade mal bei VW nachgesehen. Dort heißt es:

"Der Kreditschutzbrief sichert Sie beim AutoCredit oder ClassicCredit vor finanziellen Engpässen im Falle von Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall und im Todesfall ab."

"Keine finanzielle Belastung der Hinterbliebenen im Todesfall."

"Und zu Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren VAG-Partner."

Mehr konnte ich auf die Schnelle nicht feststellen.

Vielleicht würde ich dieser Empfehlung folgen und beim Verkäufer nachfragen.

Die volle Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod.

Die volle Geschäftsfähigkeit beginnt mit vollendetem 18. Lebensjahr und endet mit dem Tod.

Verträge enden. Es bedarf keine Kündigung, nur eine Bescheinigung des Ablebens. Da dieser Passus stets für Verwirrung sorgt und Rechtsverdreher auf den Plan ruft, haben etwaige Versicherer solche Versicherungen ins Leben gerufen, die entsprechende Darlehnsverträge ablösen. Eine (Ver-)Schenkung sehe ich hier als ungünstigste Variante, da der Eigentumsvorbehalt der finanzierenden Bank des Fahrzeugkredits vorherrscht und diese für den Fall den Brief eingezogen hat. Dies suggeriert dem Fahrzeughalter, hier läuft es anders, statt du den Brief selbst inne hättest. Wäre es ein Barkredit gewesen - andere Konstellation.

Für Rechtsberatungen einen Fachanwalt Erbrecht aufsuchen, vielleicht gibt es noch mehr Fragen im Vorfeld zu klären. Keineswegs würde ich beim Verkäufer nachfragen sondern den rechtsverbindlichen Vertrag nun einfach laufen lassen. Wer viel fragt, geht viel irre. Insbesondere da die Finanzierung erst 6 Monate alt ist, könnte u.U. sogar eine Arglist unterstellt werden. Wollt ihr diesen Stress wirklich? Andere Stelle fragen, Anwalt oder Verbraucherzentrale.

Dennoch wünsche ich Euch alles Gute und inneren Frieden. Insbesondere Deiner Schwiegermutter.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 25. April 2016 um 14:25:58 Uhr:

Hab gerade mal bei VW nachgesehen. Dort heißt es:

"Der Kreditschutzbrief sichert Sie beim AutoCredit oder ClassicCredit vor finanziellen Engpässen im Falle von Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall und im Todesfall ab."

"Keine finanzielle Belastung der Hinterbliebenen im Todesfall."

"Und zu Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren VAG-Partner."

Mehr konnte ich auf die Schnelle nicht feststellen.

Vielleicht würde ich dieser Empfehlung folgen und beim Verkäufer nachfragen.

Die AGB des Kreditschutzbriefes sind eindeutig und für den Todesfall kurz gefasst:

Absicherung Risiko Tod:

Stirbt die versicherte Person während der Dauer des Versicherungsschutzes, besteht die

Versicherungsleistung aus der Summe der am Todesdatum ausstehenden Darlehensraten der versicherten Person gegenüber dem Versicherungsnehmer einschließlich einer eventuell vereinbarten höheren Schlussrate.

Damit dürfte wohl alles klar sein!

Stimmt, aber leider kenne ich die AGB's nicht und hab sie auf die Schnelle auch nicht gefunden. Schlussfolgerung ist hier m.E. ziemlich klar und einfach: Die Versicherung zahlt die offenen Raten und die Schlussrate, das Auto kommt in die Erbmasse und nicht zurück zum Hersteller/Verkäufer.

@romanusko: Toller Tipp. Verträge enden mit dem Tod und trotzdem sollen sie die Finanzierung (auch nach dem Tod der Schwiegermutter) weiterlaufen lassen? Merkst du den Widerspruch nicht? Macht ja auch Sinn, teuer für eine Versicherung bezahlen und dann bei Eintritt des Versicherungsfalles die vertragliche (Gegen-)Leistung nicht in Anspruch nehmen.

Mit dem Tod tritt eine Erbfolge ein - und dazu gehören nicht nur die Aktiva, sondern auch Verbindlichkeiten, wie z.B. auch die Verpflichtungen aus einem Darlehensvertrag. Mit den Erben werden die meisten Verträge fortgesetzt, wobei es ggfls. außerordentliche Kündigungsrechte gibt.

Und so dumm ist ein Schenkungsvertrag nicht. Auch wenn jetzt das Eigentum noch nicht übertragen werden kann, das Anwartschaftsrecht kann es schon. Ist allerdings nicht nötig, wenn die Ehefrau des TE die alleinige Erbin sein wird, egal, ob per Testament, Erbvertrag oder kraft Gesetzes, weil keine anderen Abkömmlinge (einschließlich Kinder von bereits vorverstorbenen Kindern) und kein Ehepartner mehr leben.

am 25. April 2016 um 17:31

Mich würde wundern, wenn die Dame in dem Alter eine Todesfallabsicherung ohne Gesundheitsprüfung, Wartezeiten oder Ausschlüssen bei bestimmten Todesarten bekommen würde!

Wie lange ist die Krankheit denn schon bekannt?

am 25. April 2016 um 18:17

Zitat:

@TeeZee07 schrieb am 25. April 2016 um 14:16:30 Uhr:

 

Leider haben wir nun die Gewissheit, dass die Schwiegermutter unheilbar erkrankt ist. Sie hat vermutmlich nur noch wenige Monate zu leben.

--> das tut mir leid für euch

Was passiert nun mit dem PKW, wenn Sie vorzeitig stirbt (was wohl 99% der Fall sein wird) :-(

--> wenn es bezahlt ist und ihr das Erbe antritt geht das Eigentum auf Euch bzw. Deine Frau bzw. Erbengemeinschaft über. Hier könnte ein Testament (doofe Situation) notwendigenfalls Klarheit schaffen.

Übernimmt die Versicherung die Raten und die Schlusszahlung ? Wer bekommt den Fahrzeugbrief

und den PKW?

--> du hast das Vertragswerk nicht gepostet. über den vertragsinhalt kann man nur mutmaßen.

Sollte meine Schwiegermutter uns vorher eine Schenkung über den PKW machen ( Brief liegt ja bei der Bank) ?

--> In der Regel ist Fahrzeug sicherungsabtreten. Man kann nicht etwas verschenken, wenn man das Eigentum nicht inne hat.

Müssen wir die Zahlungen weiterführen ?

--> Wenn ihr Rechtsnachfolger seit - also das Erbe antritt - dann ja,

gruß

Themenstarteram 25. April 2016 um 18:54

Hallo, danke ersteinmal für alle Antworten.

Die Diagnose kam am Mitwoch - Krebs- sehr weit fortgeschritten... und es war vorher nicht bekannt... um das glecih auszuschliessen ( arglist ) :..-(

diesen Text habe ich auch im dem Unterlagen gefunden:

Absicherung Risiko Tod:

Stirbt die versicherte Person während der Dauer des Versicherungsschutzes, besteht die

Versicherungsleistung aus der Summe der am Todesdatum ausstehenden Darlehensraten der versicherten Person gegenüber dem Versicherungsnehmer einschließlich einer eventuell vereinbarten höheren Schlussrate.

Ich verstehe das so:

Wenn Sie sie irgendwann sterben sollte ( ich hoffe sehr sehr SPÄT ) übernimmt die Versicherung die restlichen Beträge und die Schlußrate. bzw. überweißt die Versicherung die restliche Schuldsumme ( ab denTodeszeitpunkt) und der Brief wird an die Erben bzw. Notar (Erbverwalter) übersendet. Der Fahrzeugbrief kommt in die Erbmasse.

Weiter kosten seitens VW werden an die Erben nocht gestellt. RICHTIG ??

danke vorab..

In den AGB steht aber auch etwas im Sinne von "wenn bei Abschluss schon bekannt war, ... u.s.w., u.s.w.". Da wird die Versicherung noch einmal ganz genau nachfragen...

am 25. April 2016 um 19:14

Ich würde jetzt vorsorglich schon mal die Krankenkassenauskunft meiner Mutter einholen.

Sie braucht bei ihrer Krankenkasse nur schriftlich anfragen und sie bekommt alles mitgeteilt, was die Ärzte in den letzten Jahren abgerechnet haben.

Die Versicherung wird die vorvertragliche Anzeigepflicht auf jeden Fall auch prüfen.

Themenstarteram 25. April 2016 um 20:52

OK..

das ist kein Problem... die Ärzte könne ja versichern, das zu dem damaligen Zeitpunkt (also Vertragsabschluß) es nicht bekannt gewesen ist..

Da sind wir auf der sicheren Seite, also übernimmt die Versicherung die Restsummen... rein theoretisch endet der Vertrag ja direkt und die Zahlung ist fällig, ab dem Todestag.

Also bei einem Bekannten der kürzlich verstorben ist, war es plötzlich so.. da bekam die Witwe plötzlich Post, mit der Info, dass das Fahrzeug bezahlt ist. Sie bekam den PKW-Brief ( auch so ne Todesfall Versicherung ).. weiß leider nix genaues..

hmm. bin genauso schlau, wie vorher :-(

Lass Dich nicht verrückt machen. Wenn die Erkrankung plötzlich, nach Vertragsschluss, erkannt wurde, nimmt das alles seinen vertragsgemäßen Verlauf!

am 26. April 2016 um 7:32

Zitat:

@TeeZee07 schrieb am 25. April 2016 um 22:52:40 Uhr:

hmm. bin genauso schlau, wie vorher :-(

Red doch einfach mit dem, der euch das Teil verkauft hat.

Der ist dafür zuständig.

Zitat:

@Vandut schrieb am 26. April 2016 um 09:32:29 Uhr:

Zitat:

@TeeZee07 schrieb am 25. April 2016 um 22:52:40 Uhr:

hmm. bin genauso schlau, wie vorher :-(

Red doch einfach mit dem, der euch das Teil verkauft hat.

Der ist dafür zuständig.

Ganz sicher nicht!

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