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Fahrzeugbrief und Schein wird abgeschafft

Themenstarteram 20. März 2004 um 21:28

Hallo Leute, ich weiss nicht , wie viele davon bereits gehört haben , aber ich war vor einer Woche bei der Jahreshauptversammlung des DUS ( für nicht eingeweihte: Dachverband der US Fahrzeugclubs ( 49 Mitgliedsclubs ), Mitglied im DEUVET ( Deutscher Motorveteranenverband, also der mit alten Benz und BMW und so )

Da wurde vom Maik Hirschfeld, der im Moment Präsident von beiden ist gesagt, dass zum 01.06.2004 der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein wegfällt im Rahmen der EU Gleichmacherei und ersetzt wird durch eine ZB 1 und ZB 2 ( Zulassungsbescheinigung 1 ( Schein ) und ZB 2 ( Brief ).

Die ZB2 soll bis auf die FIN überhaupt keine technischen Daten mehr enthalten und nur noch eine reine Eigentumsdurkunde sein. Die ZB 2 enthält dann auch nur noch das Mindeste an Daten( zB. keine Reifengrössen usw. mehr)

Die Teile werden ausgestellt ab Stichtag ( Geplant 01.06 ) bei jeglicher um, ab, an und sonstiger Melderei, der entwertete Brief kann behalten werden.

Bevor jetzt alle Jubeln, sollte mann aber sich mal Gedanke machen, dass die Haftungssache damit ganz extrem vom TÜV Menschen, der zB. die Reifen einträgt , auf den Halter übertragen wird.Ausserdem werde in der ZB 1+2 nur noch 1 vorheriger Halter eingetragen, so dass keiner mehr sehen kann , ob die Karre 1 oder 12343 Halter hatte.

So das wars, Jörg

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17 Antworten
am 20. März 2004 um 21:59

Ich weiss ja nicht. Soll das von Vor- oder Nachteil sein?

Zur Haftungssache. Heisst das, wenn der TÜV uns z.B. Reifen einträgt

und die der Grund für einen Unfall sein sollten, müssen wir dafür gerade stehen?

Habe ich das so richtig verstanden?

Marc

Themenstarteram 20. März 2004 um 22:08

In den Papieren, die du dann zur Kontrolle bei den Grünweissen vorlegen kannst, werden keine Reifengrössen mehr eingetragen sein und somit sind alle Änderungen dein Problem, es sei denn, du hast die Schlappen noch in deinem alten Brief eingetragen. Deshalb wurde uns geraten, diese Sachen noch vorm 01.06. eintragen zu lassen.

Wies dann in der Praxis aussieht, weiss wie immer keiner.

Jörg

am 21. März 2004 um 9:49

Und wie läuft das mit den anderen Eintragungen? Gibt es das weiterhin? Also wird das in diese ZB eingetragen?

MfG

Hawk

Themenstarteram 21. März 2004 um 11:41

Kann ich dir nicht sagen, es wurde gesagt, dass in der ZB wesentlich weniger technische Daten enthalten seien sollen wie im Brief/Schein.

Inwieweit da Eintragungen gemacht werden können weiss ich nicht.

Ich habe nur gehört, dass es EU weit Bestrebungen gibt, dass Fahrzeuge überhaupt nicht mehr verändert werden dürfen, aber da wird die Zubehörindustrie wohl nicht mitspielen.

Jörg

am 21. März 2004 um 11:55

Zitat:

Ich habe nur gehört, dass es EU weit Bestrebungen gibt, dass Fahrzeuge überhaupt nicht mehr verändert werden dürfen, aber da wird die Zubehörindustrie wohl nicht mitspielen.

Das sollen die mal versuchen. Das dürfte recht lustig werden. Spinner die.

Hawkeye

gute Sache wenn das wirklich so kommen sollte. Dann braucht man nichts mehr eintragen zu lassen, und die Vollidioten vom TÜV haben nichts mehr zu beanstanden was Umbauten usw angeht. Die haben dann nur noch zu prüfen ob Licht, Bremsen, Reifenprofil funktionieren und Ende.

Und für die "hochqualifizierten" Poliziten führt man dann am besten ein Prospekt des Herstellers und zeitgenössiche Tuningunterlagen mit, um zu zeigen das alles so original ist.... ;-)

Über unseren TÜV und die ganze Eintragerei lacht doch sowieso schon ganz Europa. Fragt mal einen Belgier oder Holländer ob der sich andere Felgen oder Reifen oder Spoiler irgendwo eintragen lassen muss.

Das mit den Vorbesitzern ist natürlich nicht so gut, aber auch dafür wird man ein Lösung finden. Kann man dann bestimmt irgendwo online abfragen, wie z.B. Carfax in den Staaten.

Je weniger Daten, um so besser, denn was nicht verboten ist, ist erlaubt.......oder ?

am 22. März 2004 um 10:39

So wie ich das sehe wird einfach mehr Verantwortung auf den Eigentümer übertragen. Die STVZO wird weiterhin gelten, und wenn illegale Teile am Auto verbaut sind, wird es bestimmt auch Polizisten geben, die das nicht akzeptieren, und den Wagen Stilllegen ect.

Gruss Jürgen

...und dann kommt es auf die Definition " illegal" an. Sofern alle Teile am Fahrzeug der STVZO entsprechen ist doch alles ok. Nur das ganze schwachsinnige Eintragen, Gebühren usw entfällt. z. B. Spurverbreiterungen eintragen lassen. Braucht man dann nicht mehr, sofern freigängigkeit der Reifen gewährleistet ist. Ggf Radabdeckungen, aber das ist dann alles. Keine Fahrz zum TÜV mehr dafür, kein anstehen, keine Gebühren usw. ist doch gut, oder ?

Klar wird es ein paar Dorfpolizisten geben die denen einige Autos nicht gefallen, aber sofern alles STVZO konform ist. Man muss dann am besten die Ausschnitte der STVZO im Handschuhfach haben, damit diese "Dorfdeppen" nicht irgendwas willkürlich entscheiden können.

also ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass es so schnell geht, das ist mal das Erste.

Das man dann rumbasteln kann, was man will glaub ich schon zwei mal nicht - ihr vergesst, daß in Deutschlnad NIEMALS etwas einfacher wird! ;) Nur umständlicher.

Deshalb könnte ich mir im Falle einer solchen Umfunktionierung gut vorstellen, daß sämtliche Zubehörteile (wie z.B. auch Felgen) eine Allgemeines (immer mitzuführendes) Gutachten / Feigabe für bestimmte Fahrzeuge (gibt´s ja eh schon) bekommen. Teile, für die es das nicht gibt sind verboten - und somit wieder das Problem des Fahrzeughalters / Fahrers.

Ihr glaubt doch nicht allen Ernstes, bei UNS wird irgendwas einfacher oder lockerer!? Warten wir mal ab, welche Kosten für die Umschreibung auf uns zukommen - da kann man wieder Abzocken ohne Ende!

um mal ganz von vorne anzufangen... für welche Fahrzeuge gilt diese Regelung? Für US Cars? Für Oldtimer, Youngtimer oder für sämtliche zugelassene Fahrzeuge?

Gruß

BavarianII

na bestimmt sämtliche.

was auch neu ist, wer ein auto zuläßt muß dem finanzamt eine einzugsermächtigung erteilen, sonst erfolgt keine zulassung mehr. gilt ab 1.april.

ich wär auch noch gleich für die überlassung der wohnungsschlüssel ans finanzamt zwecks der besseren kontrolle. diese penner.

also schön aufpassen wenns ne doppelabbuchung gibt.

so bwird das leben wehnigstens nicht langweilig

das wär natürlich gar keine so schlechte sache....

dann könnt ich meinen tuningvorstellungen ja scheinbar freien lauf lassen... aber dafür muss ja eh das geld noch da sein :)

das mit der einzugsermächtigung zeigt aber auch mal wieder, dass vater staat mal wieder zuschlagen will...

ich werd das ganz einfach so machen, sollen die ruhig von meinem konto abbuchen, is eh kein geld drauf und ins minus kann das nicht gehen...

hab mir vor nem jahr oder länger mal ne cd online bestellt und per bankeinzug bezahlt.... war kein geld drauf, wurde zurückgebucht, und ich hab bis heute NICHTS von denen gehört.... ( war bei amazon.de )

warum sollte das nicht auch hier klappen :) ???

gruß

alex

Also bei dem Bankeinzug geht es so weit ich das mitbekommen habe nur um die KFZ Steuer die soll in Zukunft vorher bezahlt werden sonst is nix mehr mit Zulassen............

Themenstarteram 24. März 2004 um 18:02

Ich hab ne Bekannte auf der Zulassungsstelle in Wiesbaden und die haben alle dort soooon Hals, weil sie die Steuerschulden für das Finanzamt eintreiben müssen, was ja eine Bundesbehörde ist und die Steuern ans Land Hessen gehen. Die von der Stadt WI haben da also gar nix davon , nur mehr Arbeit und müssen sich beschimpfen lassen usw.

Die Einzugsermächtigung ist allerdings nur in einigen Bundesländern eingführt. Hab letztens ein Auto in Niedersachsen zugelassen, weil ich mit meiner Zulassungsstelle hier im Kreis Offenbach wegen kleiner Nummer und so im Streit liege und dort brauchte ich keine Einzugsermächtigung erteilen.

Aber selbst wenn einer von euch dazu bei der Zulassung genötigt wird.

Die Einzugsermächtigung kann man dem Finanzamt natürlich jederzeit wieder entziehen. Kostet ein paar Euro fürs Einschreiben.

Jörg

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