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Nur alternativ Bereifung bei EU Fahrzeugbrief

Themenstarteram 27. April 2006 um 6:52

Hallo Leute,

hab heute meinen C1500 wieder angemeldet und natürlich den neuen EU Fahrzeugbrief und Schein bekommen. Zuhause mußte ich feststellen, daß nur die alternative Bereifung im Schein steht. Die, die im alten Brief zusätzlich eingetragen ist und die ich fahre steht nirgends!! Gehts noch? Kennt sich da jemand von euch aus, was ich da mache wenn mich die grünen Freunde mal kontrollieren? Soll ich die Kopie vom alten Brief mitführen, bzw nützt mir die was? Oder ist das Problem schon allgemein bekannt?

V8 Blubbergruß

Hans

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21 Antworten

Hallo,

Bei mir ist das auch so.

Mir wurde empfolen immer eine Kopie des alten Briefes mit zu führen.

Keine Ahnung ob das reicht.

Gruß

Hi die Sache wurde vor einigen Ausgaben auch in der ADAC Zeitschrift besprochen.

Es ist auf jedenfall empfehlenswert ne Kopie vom alten Brief mitzunehmen.

WEnn du eine der eingetragenen Größen auch drauf hast :)

Ansonstens is es so das (eigentlich) die Polizei in der Nachweispflicht steht, dir nachzuweisen das diese Rad Reifen Kombination für dieses Fahrzeug unzulässig ist.

Aber im Endeffekt wirds an dir hängen bleiben, dass du der Polizei, dem (angepissten) TÜV Prüfer und womöglich noch nem Richter beweisen darfst das die Rad Reifen Kombi in Ordnung is.

Bis die Sache genau geklärt ist, heißt es abwarten, bis genug getunte Golf mit neuem Schein gefic*** werden und endlich eine Entscheidung her muss.

 

Ich hoffe ja, dass es so kommen wird, dass man sich zwar an best. Richtlinen halten muss aber im großen und ganzen jeder draufziehen darf was er will.

Dann stehen meinen neuen Ami Felgen nur noch die Anschaffungskosten im Weg :D

Hoffe geholfen zu haben

Gruß und keine Scherereien mit den grünen Männchen

FB

Also soweit ich weiß:

Hätten die Zulassungsstellen seit der Umstellung auf die neuen EU Papiere alle Reifengrößen eintagen sollen.

Ausgelegt wurde es folgendermassen: Welche Reifengröße ist im Sommer und welche im Winter drauf, als Frage der Zulassungsstelle oder es wurde die kleinste und die größte Größe eingetragen (aber was ist bei unterschiedlichen Felgen?)

Verlangt werden kann, dass alle Reifengrößen eingetragen werden, ansonsten den alten entwerteten Brief in Kopie mitführen.

Hab da auch gepennt bei der Ente, im alten Brief sind 125sr15, 135sr15 und 135/70/15 eingetragen gewesen in den neuen Papieren nur noch 125sr15 und 135/70/15.

kopie schlepp ich keine mit mir rum, dann läuft der 2cv ja garnix mehr. Bin auf die erste Kontrolle mit 135sr15 Sommerreifen gespannt.

am 28. April 2006 um 5:32

Hi

Bei meinem "Neuen"Fahrzeugschein wurden sämtliche Eintragungen mit übernommen!

Wurde automatisch gemacht,mußte nichts sagen!

Im "Neuen" Fahrzeugbrief stehen nur die Grunddaten drin!

@Hightower V8

Ente ist cool !!!!!!!!!!

War 1983 mein erstes Auto,hat voll Spaß gemacht!

Mein Dad hat sich vor ein paar Jahren auch wieder eine geholt und hergerichtet,hat Sie aber noch nicht zugelassen!

cu Tom

Themenstarteram 28. April 2006 um 8:26

Hy Leute,

war heute im Landratsamt. Die haben mir erklärt, daß bei allen Fahrzeugen nur noch die Standartbereifung eingetragen wird. Das ist in ganz Deutschland so und die Bolizei'' weiß bescheid. Das ganze wurde in Brüssel so beschlossen. Super ei. Es sollte sich jeder vom alten Brief eine Kopie machen und die mitführen, deswegen hat man ja den ja auch mitbekommen.Außerdem habe ich noch mitbekommen, das hier die grünen Männchen in der Beweispflicht stehen. Super, erklär das mal einem der nicht gut gelaunt ist. Kann sich jeder vorstellen was dann los ist. Die haben mir auch den Schein deswegen nicht geändert. Also wieder mal typisch Bürokratenmist. Da hat mal wieder einer nicht richtig nachgedacht oder es war einem langweilig und der kleine hat den Ä rger.So sehe ich das. Vielleicht kann sich ja bald jeder draufschrauben was er will, wäre eh besser. Überm Teich is das auch kein Problem. Nur bei uns jedesmal. Die lachen in dieser Beziehung eh über uns.

Zitat:

Original geschrieben von Bogsapp

Es sollte sich jeder vom alten Brief eine Kopie machen und die mitführen, deswegen hat man ja den ja auch mitbekommen.

"deswegen hat man den ja auch mitbekommen".... ich lach mich schlapp über die stammtischmärchen die auch zu diesem thema wieder entstanden sind. :D

wozu soll ich ein altes, entwertetes dokument mitführen??? es ist nichts wert, beweist nichts. nehmt ihr auch euren alten personalausweis mit um nachzuweisen das ihr früher mal woanders gewohnt habt??

ALLE zulässigen reifengrössen können und sollten in den neuen papieren eingetragen sein, fertig. und wer darauf nicht geachtet hat, hat ein problem. denn auch "das die polizei nachweispflichtig ist" ist schlicht und ergreifend ein märchen. wenn die jemanden stoppen und die kombi ist nicht eingetragen, werdet ihr zum tüv geschckt, ganz einfach. und dann müsst ihr sehen wir ihr das eingetragen bekommt - bzw. das ihr ein gutachten vom tüv bekommt, das diese kombination ok ist . genau ähnlich wie mit den ABE´s die ja auch nach wie vor für zb bestimmte felgen mizuführen sind

Themenstarteram 28. April 2006 um 19:12

Hey, daß ist kein Stammtischmärchen sonder genau das was die am Landratsamt erzählt haben, Sorry

am 29. April 2006 um 7:31

bei mir im Auto liegt nicht die Kopie des alten Briefs, sondern ein Zeitungsartikel aus der SZ, in dem 1. das mit der Beweispflicht bei den grünen steht, und 2. die Personen/Stellen die das so entschieden haben, genannt werden

Desweiteren steht in dem Artikel, das es so gedacht war, das die grünen bei einer Kontrolle mit nicht eingetragenen Reifen, jederzeit die Möglichkeit haben, irgendwie bei einer Zentrale anzufragen ob diese Reifengröße auf dem jeweiligen Fahrzeug ok ist - bei Grauimport-Amis haben sie da natürlich Pech gehabt...

 

Hier schlägt der deutsche Staat mal wieder gnadenlos zu: Die EU Richtlinie war dazu gedacht die Sache zu vereinfachen, sprich das wirklich jeder aufs Auto schrauben kann was er will, solang es irgendwie halbwegs in Ordnung ist - das ist für die Deutschen Bürokraten natürlich nicht vorstellbar, deshalb dieses Theater

(in der EU Richtlinie ging es übrigens nicht nur um die Reifen, sondern auch um alles andere - es sollte so sein, das man wirklich machen kann was man will, und nur wenn man wirklich Unfug macht, müssten einem die "Hohen Tiere", also Polizei und TÜV nachweisen, das es nicht in Ordnung ist)

am 29. April 2006 um 7:37

Zitat:

Original geschrieben von Bogsapp

Hey, daß ist kein Stammtischmärchen sonder genau das was die am Landratsamt erzählt haben, Sorry

das mag ja sein, aber WER hat es dir denn dort erzählt? der pförtner? du wirst mir doch wohl zustimmern, das es absoluter schwachsinn ist sich auf ein ABGELAUFENES, UNGÜLTIGES dokument zu beziehen?! nehme die kopie gern mit, vielleicht hilft es ja. rein rechtlich ist das nix wert.

einzig hilfreich könnte der alte brief sein, wenn du tatsächlich mit einer anderen kombi zum tüv musst und den dort vorlegen kannst. tüv-prüfer sind bekanntlich stinkefaul, und werden dann evt. den alten brief als vorlage nehmen, dir ein gutachten auszzustellen.

kleiner tip- lass dir den "tip" von deinem landratsamt doch mal schriftlich geben! :)

Themenstarteram 29. April 2006 um 9:25

Den ganzen Mist hat mir eine Bedienstete der Zulassungsstelle perönlich mitgeteilt. So is das leider. Natürlich gebe ich Dir Recht und denke das gleiche darüber. Bin außerdem ziemlich stinkig wegen diesem ganzem mist. Ich überlege ob ich am Dienstag zur Zulassungsstelle fahre und auf den kompletten Eintrag bestehe oder mir ein Schriftstück das gültig ist geben lasse. Mal sehen was die dann veranstalten

Zitat:

Original geschrieben von Bogsapp

Ich überlege ob ich am Dienstag zur Zulassungsstelle fahre und auf den kompletten Eintrag bestehe oder mir ein Schriftstück das gültig ist geben lasse. Mal sehen was die dann veranstalten

das wird das beste sein! denn wenn die dich anhalten hast DU ein problem. ausserdem wenns ganz blöd kommt keinen versicherungsschutz wenn du mit einer nicht eingetragenen kombi fährst. und dann wird sich natürlich niemand erinnern dir eine auskunft gegeben zu haben - deswegen würde ich spasseshalber auch erst mal nach etwas schriftlichem fragen...

Zitat:

ausserdem wenns ganz blöd kommt keinen versicherungsschutz wenn du mit einer nicht eingetragenen kombi fährst.

nur wenn die falsche Reifenkombi ursächlich zum Unfall beigetragen hat.

Gruß

Themenstarteram 29. April 2006 um 16:58

Zitat:

Original geschrieben von GM-Tech

bei mir im Auto liegt nicht die Kopie des alten Briefs, sondern ein Zeitungsartikel aus der SZ, in dem 1. das mit der Beweispflicht bei den grünen steht, und 2. die Personen/Stellen die das so entschieden haben, genannt werden

Desweiteren steht in dem Artikel, das es so gedacht war, das die grünen bei einer Kontrolle mit nicht eingetragenen Reifen, jederzeit die Möglichkeit haben, irgendwie bei einer Zentrale anzufragen ob diese Reifengröße auf dem jeweiligen Fahrzeug ok ist - bei Grauimport-Amis haben sie da natürlich Pech gehabt...

 

Hier schlägt der deutsche Staat mal wieder gnadenlos zu: Die EU Richtlinie war dazu gedacht die Sache zu vereinfachen, sprich das wirklich jeder aufs Auto schrauben kann was er will, solang es irgendwie halbwegs in Ordnung ist - das ist für die Deutschen Bürokraten natürlich nicht vorstellbar, deshalb dieses Theater

(in der EU Richtlinie ging es übrigens nicht nur um die Reifen, sondern auch um alles andere - es sollte so sein, das man wirklich machen kann was man will, und nur wenn man wirklich Unfug macht, müssten einem die "Hohen Tiere", also Polizei und TÜV nachweisen, das es nicht in Ordnung ist)

Themenstarteram 29. April 2006 um 16:59

Hy, kanns Du mir vielleicht den Artikel irgendwie mailen, wäre super

Gruß

Hans

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