Fahrzeugbrief und Schein wird abgeschafft
Hallo Leute, ich weiss nicht , wie viele davon bereits gehört haben , aber ich war vor einer Woche bei der Jahreshauptversammlung des DUS ( für nicht eingeweihte: Dachverband der US Fahrzeugclubs ( 49 Mitgliedsclubs ), Mitglied im DEUVET ( Deutscher Motorveteranenverband, also der mit alten Benz und BMW und so )
Da wurde vom Maik Hirschfeld, der im Moment Präsident von beiden ist gesagt, dass zum 01.06.2004 der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein wegfällt im Rahmen der EU Gleichmacherei und ersetzt wird durch eine ZB 1 und ZB 2 ( Zulassungsbescheinigung 1 ( Schein ) und ZB 2 ( Brief ).
Die ZB2 soll bis auf die FIN überhaupt keine technischen Daten mehr enthalten und nur noch eine reine Eigentumsdurkunde sein. Die ZB 2 enthält dann auch nur noch das Mindeste an Daten( zB. keine Reifengrössen usw. mehr)
Die Teile werden ausgestellt ab Stichtag ( Geplant 01.06 ) bei jeglicher um, ab, an und sonstiger Melderei, der entwertete Brief kann behalten werden.
Bevor jetzt alle Jubeln, sollte mann aber sich mal Gedanke machen, dass die Haftungssache damit ganz extrem vom TÜV Menschen, der zB. die Reifen einträgt , auf den Halter übertragen wird.Ausserdem werde in der ZB 1+2 nur noch 1 vorheriger Halter eingetragen, so dass keiner mehr sehen kann , ob die Karre 1 oder 12343 Halter hatte.
So das wars, Jörg
17 Antworten
amv8driver
das stimmt nicht so... ich habe erst letzte woche beim straßenverkehrsamt mein ami angemeldet, und die wollten sofort einzugsermächtigung haben.Vorher bekommt mann (Frau) kein Fahrzeug angemeldet...
ist sowieso alles teurer geworden der scheiß...
habe für anmelden mit neuem brief und Nr- schilder über 100€ bezahlen müssen....shit happens
Moin,
Gegen das Bestehen auf die Einzugermächtigung würde Ich lachen. Im Zweifel klagen. Denn das steht in keiner Relation. Da eine Zulassung eine Pflicht ist, und ebenfalls Steuerpflicht besteht, müssen die Damen und Herren allen Personen ermöglichen eine Zulassung zu erreichen und Ihre Steuern zu bezahlen und nicht nur den Personen, die eine Einzugsermächtigung unterschreiben. Eine Einzugsermächtigung ist für ÄMTER nur einfacher. Daher werden die Damen und Herren instruiert, sie deutlich zu empfehlen.
Im übrigen GELTEN eine Großzahl an Gutachten schon nicht mehr. (Seit ca. 2 Jahren) Alle Gutachten müssen seitdem nämlich der ISO 9001 Norm genügen und sind demzufolge sogenannte ABE's.
Und damit kann man dann große Probleme bekommen, und wenn das heute noch eingetragen wird, ist das reines Goodwill des TÜVlers ... der dürfte sich weigern das einzutragen.
MFG Kester