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Fahrzeugbrief durch Trennung unauffindbar - Fahrzeug wie abmelden/verschrotten?

Themenstarteram 19. August 2020 um 7:39

Aus aktuellem Anlass im Freundeskreis hat sich folgende Situation ergeben. Vielleicht weiß jemand einen Rat oder hat einen Hinweis zur Vorgehensweise? Ich fand das Thema interessant, um es hier zu posten und sich ggf. austauschen zu können.

Ein Paar trennt sich, das Fahrzeug ist auf sie zugelassen, sie hat aber nur den Fahrzeugschein, nicht den Brief.

Der Brief ist vermutlich beim anderen Partner und somit unauffindbar. Da das zwischen den beiden nicht gut ausgegangen ist, besteht und soll kein Kontakt bestehen.

Das Fahrzeug selbst hat die HU nicht mehr bestanden und soll nun abgemeldet und verkauft/verschrottet werden. Verschrottung wären 50 Euro Gebühr, Verkauf an Export 500 Euro Gewinn, daher wird der Verkauf angestrebt. Ohne Brief wäre ein Weiterverkauf nicht mehr möglich.

Welche Optionen gibt es? Auch unter dem Hintergrund, dass der originale Brief tatsächlich beim Expartner wäre. Welche Gefahren können von einem nicht entwertetem Brief ausgehen, wenn das Kfz nicht mehr existiert?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 19. August 2020 um 11:41:46 Uhr:

Ganz bösartig: Das Fahrzeug gehört dem Eigentümer des Briefs. Dessen Eigentum darf man nicht einfach so verkaufen. Dabei ist erstmal egal, wessen Name drin steht.

Das Fahrzeug meiner Frau gehört auch mir (ich habe den Kaufvertrag unterschrieben und den Wagen bezahlt), meine Frau steht in den Papieren.

Das Fahrzeug gehört dem der es gekauft hat und sonst niemandem. Wer im "Brief" steht ist unerheblich, wenn der Eigentümer einen Kaufvertrag für das Fahrzeug hat. Wenn kein Vertrag besteht ist der Eintrag im "Brief" nur ein Indiz aber kein Beweis für einen Besitzanspruch.

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Nochwas: da die Eigentumsverhältnisse nicht näher beschrieben wurden, würde ich die Quittung der Verschrottung bzw. den Vertrag bei einem Verkauf gut aufheben. Nicht daß der Partner mit dem Brief doch noch Ansprüche erhebt und behauptet, das Auto sei noch viele Tausende Euros wert gewesen.

Ach, und das kann er nicht mehr behaupten, wenn das Auto verschrottet wurde?

"Der hat das Auto doch nur verschrottet, weil er es mir nicht gegönnt hat, war ein echtes Liebhaberauto usw."

Und zur Frage, wer Eigentümer ist: Schon auf der ZBII steht der Spruch, dass der eingetragene Halter damit nicht als Eigentümer ausgewiesen ist. Und wer den Kaufvertrag (§ 433 BGB) abgeschlossen hat, ich auch nicht zwangsläufig Eigentümer. Das ist der, dem das Eigentum vom vorherigen Eigentümer übertragen bekommen hat (§ 929 BGB).

So könnte ich z.B. einen wirksamen Kaufvertrag über den Eiffelturm abschließen und den Kaufpreis kassieren. Nur hab ich mit der Übertragung des Eigentums an den Käufer vermutlich Probleme und sollte schleunigst unauffindbar sein.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. August 2020 um 14:36:08 Uhr:

So könnte ich z.B. einen wirksamen Kaufvertrag über den Eiffelturm abschließen und den Kaufpreis kassieren. Nur hab ich mit der Übertragung des Eigentums an den Käufer vermutlich Probleme und sollte schleunigst unauffindbar sein.

Da wärst du nicht der Erste:

https://www.abendblatt.de/.../...ann-der-den-Eiffelturm-verkaufte.html

Zitat:

@nogel schrieb am 19. August 2020 um 13:27:11 Uhr:

Nochwas: da die Eigentumsverhältnisse nicht näher beschrieben wurden, würde ich die Quittung der Verschrottung bzw. den Vertrag bei einem Verkauf gut aufheben. Nicht daß der Partner mit dem Brief doch noch Ansprüche erhebt und behauptet, das Auto sei noch viele Tausende Euros wert gewesen.

Es ist, wie so oft bei zerstörten Verhältnissen, schwierig mit solchen Sachen. Darum würde ich als Freund des einen Partners auf den anderen Partner zugehen, freundlich fragen, den Brief mitnehmen, und gut. Alles kann und wird in Krieg enden.

Da können im Zweifelsfall ganze Existenzen draufgehen.

OK, vllt nicht bei einem alten FZ - aber wenns so endet wie Nogel es beschreibt :eek:

Gruß Jörg.

Edit..

..wenn ich das so lese :eek:

Was bin ich froh, kein Fangeisen zu tragen...

So schlimm ist es nicht, ich hab's schon 40 Jahre ausgehalten...

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. August 2020 um 15:31:07 Uhr:

So schlimm ist es nicht, ich hab's schon 40 Jahre ausgehalten...

..wenn ich mir dein Avatar ansehe, hat es aber Spuren hinterlassen !

:D

:D

.

.

.

 

Kleiner Scherz !

Sorry :D

Zitat:

@zille1976 schrieb am 19. August 2020 um 13:23:44 Uhr:

Abmelden mit Schein und Schildern, und dem Ex per Einschreiben mitteilen, er möge den Brief vernichten, da das Fahrzeug verschrottet wurde.

Und wenn das Auto doch dem Mann gehört?

Ich hoffe, dass es nicht so einfach geht.

am 20. August 2020 um 8:19

Zitat:

@Bulwey schrieb am 20. August 2020 um 07:15:36 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 19. August 2020 um 13:23:44 Uhr:

Abmelden mit Schein und Schildern, und dem Ex per Einschreiben mitteilen, er möge den Brief vernichten, da das Fahrzeug verschrottet wurde.

Und wenn das Auto doch dem Mann gehört?

Ich hoffe, dass es nicht so einfach geht.

Was hat das nit dem Fahrzeugbrief zu tun, wem das Auto gehört?

Doch, so einfach geht das. Dank Corona sogar mancherorts per Post :)

Die verschrottung erfassen geht nur mit ZB1 und 2. Abmelden geht nur mit Kennzeichen und Zb1.

Wenn die Frau die Verwertung erfassen lassen möchte, müsste sie die ZB2 aufbieten lassen. Dazu müsste sie die EV über den Verlust abgeben. Da sie weiß wo sich die ZB 2 befindet,würde ich ihr tunlichst davon abraten. Eine falsche EV wird erheblich teurer.

Da sie nicht zwingend einen Verwertungsnachweis braucht, reicht es doch wenn sie die Kiste abmeldet. Wenn sie auch der Eigentümer ist, kann sie den Schinken auch beim Schrotti abgeben.

Sollte der EX der Eigentümer sein, teilt sie ihn mit,wo er das abgemeldete Fahrzeug abholen kann.

Aber auch der Verwerter nimmt kein Fahrzeug ohne Brief an,bliebe nur der „Exporteur“.

Bei uns schon.

Der Verwertungsnachweis war doch nur für die Abwrackprämie wichtig. Sonst juckt das doch keinen.

Und 60 Euro ausgeben, unter Abgabe einer falschen EV(die noch viel teurer werden kann) nur um den Verwertungsnachweis zu haben würde ich mir sparen.

Irgendein Schrotti schlachtet den auch ohne ZB2.

am 20. August 2020 um 18:56

...ohne ZB 2 bekommt man das Fahrzeug nur auf zwielichtige Art & Weise verschrottet.

Ein sauber arbeitender Schrotthändler nimmt die Kiste nur mit Papieren und auch für den Export sind die Papiere nötig... dafür sorgt schon die Gründlichkeit des deutschen Zoll - einen Problemfall ohne saubere / vollständige Papiere als Eigentumsnachweis wird sich keine Spedition / Reederei aufhalsen lassen, das Risiko ist zu groß, dass der Zoll die Fuhre / das Schiff festsetzt.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 19. August 2020 um 11:41:46 Uhr:

Zitat:

@BMW_Classic schrieb am 19. August 2020 um 09:39:58 Uhr:

Welche Optionen gibt es? Auch unter dem Hintergrund, dass der originale Brief tatsächlich beim Expartner wäre. Welche Gefahren können von einem nicht entwertetem Brief ausgehen, wenn das Kfz nicht mehr existiert?

Das Fahrzeug gehört dem Eigentümer des Briefs.

Das stimmt nicht. Dachte ich aber auch. Gerichtlich gilt der Besitz des Scheines als "starkes" Indiz für einen Besitz aber nicht ultimativ. Es gilt der Kaufvertrag bzw. es geht nach dem Kaufrecht.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 20. August 2020 um 15:10:50 Uhr:

Aber auch der Verwerter nimmt kein Fahrzeug ohne Brief an,bliebe nur der „Exporteur“.

Der Schrotthändler nimmt es, zerlegt und futsch ist er. Geld dazu? Eher Nein.

Da werden hier alle Register gezogen mit einer vertieften Eidesstattlichen Erklärung usw.

 

Man man, einfach den Brief beim Ex abholen, ist das so schwer?

Wenn der Ex den nicht rausrückt, muss juristisch geklärt werden, was damit wird.

Klage auf Rausgabe, aufbietung usw.

 

Scheidung? Gütertrennung? Sollte auch geklärt werden. Wer hat denn das Fahrzeug gekauft, und wann?

 

Alles Nebelkerzen. Zu wenig Einblick bzw. Fakten.

 

Mal am Rande, sie hat die Karre gekauft, es ist auf sie zugelassen, sie steht im Brief - ja dann muss der Ex Bub den Brief gefälligst rausgeben.

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