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Fahrzeugbrief durch Trennung unauffindbar - Fahrzeug wie abmelden/verschrotten?

Themenstarteram 19. August 2020 um 7:39

Aus aktuellem Anlass im Freundeskreis hat sich folgende Situation ergeben. Vielleicht weiß jemand einen Rat oder hat einen Hinweis zur Vorgehensweise? Ich fand das Thema interessant, um es hier zu posten und sich ggf. austauschen zu können.

Ein Paar trennt sich, das Fahrzeug ist auf sie zugelassen, sie hat aber nur den Fahrzeugschein, nicht den Brief.

Der Brief ist vermutlich beim anderen Partner und somit unauffindbar. Da das zwischen den beiden nicht gut ausgegangen ist, besteht und soll kein Kontakt bestehen.

Das Fahrzeug selbst hat die HU nicht mehr bestanden und soll nun abgemeldet und verkauft/verschrottet werden. Verschrottung wären 50 Euro Gebühr, Verkauf an Export 500 Euro Gewinn, daher wird der Verkauf angestrebt. Ohne Brief wäre ein Weiterverkauf nicht mehr möglich.

Welche Optionen gibt es? Auch unter dem Hintergrund, dass der originale Brief tatsächlich beim Expartner wäre. Welche Gefahren können von einem nicht entwertetem Brief ausgehen, wenn das Kfz nicht mehr existiert?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 19. August 2020 um 11:41:46 Uhr:

Ganz bösartig: Das Fahrzeug gehört dem Eigentümer des Briefs. Dessen Eigentum darf man nicht einfach so verkaufen. Dabei ist erstmal egal, wessen Name drin steht.

Das Fahrzeug meiner Frau gehört auch mir (ich habe den Kaufvertrag unterschrieben und den Wagen bezahlt), meine Frau steht in den Papieren.

Das Fahrzeug gehört dem der es gekauft hat und sonst niemandem. Wer im "Brief" steht ist unerheblich, wenn der Eigentümer einen Kaufvertrag für das Fahrzeug hat. Wenn kein Vertrag besteht ist der Eintrag im "Brief" nur ein Indiz aber kein Beweis für einen Besitzanspruch.

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.und wie oft kommt es vor,dass das der Ex nicht macht?

Öfter als man glaubt. Und ein Zivilverfahren dauert auch seine Zeit. Und das alles für ein Auto, welches nur in die Presse soll.

Abmelden und irgendein Verwerter nimmt den auch ohne ZB2 ab.

Zitat:

@Genie21 schrieb am 20. August 2020 um 21:55:49 Uhr:

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 19. August 2020 um 11:41:46 Uhr:

 

Das Fahrzeug gehört dem Eigentümer des Briefs.

Das stimmt nicht. Dachte ich aber auch. Gerichtlich gilt der Besitz des Scheines als "starkes" Indiz für einen Besitz aber nicht ultimativ. Es gilt der Kaufvertrag bzw. es geht nach dem Kaufrecht.

Keiner liest meinen Post richtig in Verbindung MIT dem fett hervorgehobenen…. Es besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug dem Ex (Eigentümer des Briefs) gehört. Ich habe mich nicht dazu geäußert, was nun tatsächlich vorliegt.

Und nein, ich habe hier nicht Besitzer und Eigentümer verwechselt. Eigentümer des Briefs IST Eigentümer des Fahrzeugs. Beides gehört untrennbar zusammen. Der Besitzer des Briefs kann ein anderer sein. Sogar der eingetragene Halter kann ein anderer sein.

Derzeit befindet sich der Brief im Besitz des Ex. Zwar ist die Frau eingetragene Halterin, das sagt jedoch absolut gar nichts über das Eigentumsverhältnis aus.

Sofern es keinen anderen Eigentumsnachweis gibt, dass der Wagen der Frau gehört, kann sie nicht nachweisen, dass der Wagen ihr Eigentum ist; demzufolge kann der Wagen auch ihrem Ex gehören, welcher zumindest im Besitz des Briefs ist.

Da wäre es nun tatsächlich interessant, ob es noch einen Kaufvertrag gibt und die Frau da drin steht und nicht ihr Ex... sonst gehört das Fahrzeug tatsächlich ihrem Ex.

am 21. August 2020 um 6:48

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 21. August 2020 um 06:38:00 Uhr:

Eigentümer des Briefs IST Eigentümer des Fahrzeugs. Beides gehört untrennbar zusammen. Der Besitzer des Briefs kann ein anderer sein. Sogar der eingetragene Halter kann ein anderer sein.

Eigentümer des Briefes ist die Bundesrepublik Deutschland.

Besitzer des Briefes kann der Eigentümer des Fahrzeuges sein oder der Besitzer des Fahrzeuges.

Eigentümer des Fahrzeuges ist der, der es bezahlt hat (sofern er es nicht verschenkt). Es könnte auch derjenige sein, dessen Name im Brief steht, muss aber nicht.

Besitzer des Fahrzeuges kann jeder sein. Meistens der, der den Schlüssel hat.

Und ich wollte es oben noch schreiben, dass der Brief der BRD gehört, dachte aber, es würde nur verwirren ;-).

Mir fiel jedoch auch keine bessere Formulierung ein, da ich gerade nicht darauf komme, wie genau die von der BRD auf den Eigentümer des Fahrzeugs übertragene Verfügungsgewalt (auch ein ungünstiges Wort hierfür) über den Brief heißt.

am 21. August 2020 um 16:22

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 20. August 2020 um 23:05:06 Uhr:

...

Man man, einfach den Brief beim Ex abholen, ist das so schwer?

Wenn der Ex den nicht rausrückt, muss juristisch geklärt werden, was damit wird.

Klage auf Rausgabe, aufbietung usw.

Scheidung? Gütertrennung? Sollte auch geklärt werden. Wer hat denn das Fahrzeug gekauft, und wann?

...

Mal am Rande, sie hat die Karre gekauft, es ist auf sie zugelassen, sie steht im Brief - ja dann muss der Ex Bub den Brief gefälligst rausgeben.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. August 2020 um 00:32:11 Uhr:

.und wie oft kommt es vor,dass das der Ex nicht macht?

Öfter als man glaubt. Und ein Zivilverfahren dauert auch seine Zeit. Und das alles für ein Auto, welches nur in die Presse soll.

Abmelden und irgendein Verwerter nimmt den auch ohne ZB2 ab.

...wenn der Ex die ZB2 (Brief) nicht freiwillig rausgibt, weiß man gleich, dass der auf Ärger aus ist... da würde ich einen Teufel tun und die Karre auf irgendeinem zwielichtigem Weg -z.B. bei einem Hinterhofverwerter, der die Kiste ohne ZB2 nimmt- verschwinden lassen.

Aber den Rechtsweg würde ich auch nicht beschreiten... wenn er die ZB2 nicht rausrückt, dann wäre das für mich das Signal, dass ihm an der Karre etwas liegt und er sie haben will... also würde ich die Kiste einfach abmelden, anschließend beim Ex auf den Hof / Parkplatz, etc. stellen (am Tag der Abmeldung darf das Auto noch bis 24:00Uhr gefahren werden!) und ihm den Schlüssel + ZB1, HU-Bericht, etc. (vorher kopieren!) in den Briefkasten werfen... vielleicht noch einen Zettel dran gehängt ala "ZB2 haste nicht rausgerückt, daher scheint Dir was an dem Auto zu liegen... also viel Spaß damit".:D

Eingetragener Halter ist aber die Frau.

Wenn die Karre abgemeldet auf der Straße steht, bekommt sie die Post vom OA.

Ist ein typischer Trennungskrieg, ist ja fast ne Dauerschleife, so oft ich das höre.

am 21. August 2020 um 18:12

...deshalb steht in obigen Beitrag auch "Hof oder Parkplatz" -privater Stellplatz- und nicht "Straße". ;)

am 22. August 2020 um 6:20

Moin!

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 19. August 2020 um 11:41:46 Uhr:

Zitat:

@BMW_Classic schrieb am 19. August 2020 um 09:39:58 Uhr:

Welche Optionen gibt es? Auch unter dem Hintergrund, dass der originale Brief tatsächlich beim Expartner wäre. Welche Gefahren können von einem nicht entwertetem Brief ausgehen, wenn das Kfz nicht mehr existiert?

Ganz bösartig: Das Fahrzeug gehört dem Eigentümer des Briefs. Dessen Eigentum darf man nicht einfach so verkaufen. Dabei ist erstmal egal, wessen Name drin steht.

Das Fahrzeug meiner Frau gehört auch mir (ich habe den Kaufvertrag unterschrieben und den Wagen bezahlt), meine Frau steht in den Papieren.

Das ist der übliche Trugschluss.

Eigentümer ist meist derjenige, welcher im Kaufvertrag steht.

Besitzer ist derjenige, der das Auto gerade benutzt.

Halter ist derjenige, der in den Fahrzeugpapieren steht. Dieser schuldet auch die KfZ-Steuer.

Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versicherung abgeschlossen hat und der Police steht.

Eigentümer, Besitzer, Halter, Versicherungsnehmer können in Deutschland "auseinander fallen", also 2, 3 oder 4 verschiedene Personen sein.

"Ich habe den / stehe im Brief, deshalb gehört das Auto mir" ist nicht korrekt.

Im vorliegenden Fall kann mit einem Eigentumsnachweis, z.B. Kaufvertrag, ein neuer KfZ-Brief bei der Zulassungsstelle aufgeboten und der Wagen dann abgemeldet und verkauft werden. So hätte man dann einen Fahrzeugbrief für den Verkäufer und erweitert dadurch den potentiellen Käuferkreis signifikant.

Keine Rechtsberatung, keine Haftung meinerseits:

Wenn man mit dem Ex nicht mehr sprechen will, gibt man eben die eidesstattliche Erklärung ab, holt sich einen neuen Brief und fertig.

Wenn der Ex dann mti dem Brief um die Ecke kommt und irgendetwas will, ist er eben der "Dieb" des Briefes und hält besser die Füße still.

Wichtig ist nur, dass "sie" das Eigentum am Fahrzeug vernünftig belegen kann, z.B. eben durch einen schriftlichen Kaufvertrag der sie als Käufer ausweist, eine Aussage des Verkäufers, dass sie den Wagen "per Handschlag" bei ihm gekauft hat, o.ä.

Gruß,

ZK

Zitat:

@ZiKla schrieb am 22. Aug. 2020 um 08:20:55 Uhr:

Wenn man mit dem Ex nicht mehr sprechen will, gibt man eben die eidesstattliche Erklärung ab, holt sich einen neuen Brief und fertig.

Und was willst Eidesstattlich erklären?

Wenn du an Eides erklärst, das der Brief beim Ex ist, bekommst du keinen neuen. Was auch klar ist.

 

Wenn du erklärst der Brief ist verloren, obwohl du weißt das der Ex den hat, machst du dich strafbar.

 

Ich habe es einmal durch, das ist nicht einfach nur ein Einzeiler

 

Tolle Empfehlung hier.

Zitat:

@ZiKla schrieb am 22. August 2020 um 08:20:55 @WeissNicht [url=https://www.motor-talk.de/forum/fahrzeugbrief-durch-trennung-unauffindbar-fahrzeug-wie-abmelden-verschrotten-t6927525.html#post59804425]schrieb am 19. August 2020 um 11:41:46 Uhr:

 

 

Wenn man mit dem Ex nicht mehr sprechen will, gibt man eben die eidesstattliche Erklärung ab, holt sich einen neuen Brief und fertig.

 

ZK

Davon ist dringend abzuraten. Die Abgabe einer Falschen Versicherung an Eides statt, ist kein Kindergeburtstag und kann teuer werden.

Hier handelt es sich um ein rein Zivilrechtliches Problem, welches auf dem Weg geklärt werden muss.

Ein Dieb ist der Ex auch nicht, er hat die ZB2 nicht entwendet. Aus dem Grund fällt eine DiebstahlAnzeige ebenfalls aus.

@TE

Entweder Deine Bekannte redet mit ihrem Ex, dass er die ZB 2 rausrückt oder ein gemeinsamer Freund macht das.

Aber dieser Kindergarten kommt ständig vor, nur um den Expartner noch mal zu ärgern.

Zitat:

@MZ-ES-Freak [url=https://www.motor-talk.de/.../...melden-verschrotten-t6927525.html?...]schrieb am 22. August 2020 um 09:03:57

Wenn du erklärst der Brief ist verloren, obwohl du weißt das der Ex den hat, machst du dich strafbar.

Ich habe es einmal durch, das ist nicht einfach nur ein Einzeiler

Tolle Empfehlung hier.

Wenn der Sachverhalt so vorgetragen wird, wird der Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle die EV schon nicht abnehmen.

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