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Fahrzeugbreiten unserer Saabs!

Saab 96

Hallo,

 

gerade im Baustellenbereich gibt es oftmals Einschränkungen bezüglich der Fahrzeugbreite - wenigstens beim Befahren der linken Spur.

 

In der Regel sind das kleiner/gleich zwei Meter.

 

Auch ich bin dem Trugschluss erlegen, es würde die Angabe im Brief/Schein zählen.

 

Das ist falsch, da lt. StVO die TATSÄCHLICHE Breite massgeblich ist - also die Breite des Fahrzeugs inkl. aller Anbauteile wie z.B. der Aussenspiegel - die in den Fahrzeugpapieren angegebene Breite ist aber lediglich die Fahrzeugbreite ohne Anbauteile.

 

Um zu wissen ob man nun kleiner/gleich zwei Meter breit ist, hilft nur ein Blick ins Bordbuch. Selbermessen wäre etwas zu unvalide, denke ich.

 

Ich habe das getan, wäre nett wenn wir hier eine Zusammenstellung aller Breiten auflisten können, ich werde sie dann im ersten Beitrag auflisten.

 

Ich fange dann mal an:

 

Saab 9-3 I (YS3D) Cabrio - Breite inkl. Spiegel: 1936mm

Saab 9-3 II (Y3SF) Cabrio - Breite inkl. Spiegel: 2038mm

Saab 9-5 (YS3E) Kombi - Breite inkl. Spiegel: 2060mm

Verkehrsschild-nach-stvo-nr-264-verbot-fuer-fahrzeuge-ueber-bestimmter-breite
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Und wenn ich mit meinem schwarzen Teufelchen in die Garage einfahre, fahre ich meist die Aussenspiegel ein. Denn da habe ich gerade noch so 3-4 cm rechts und links Luft, wenn Spiegel ausgefahren.

 

Mit Zollstock gemessene 2,12 Meter. Dabei fiel mir übrigens die Tage, als ich nach Hamburg unterwegs war auf, daß einige Baustellen die linke Fahrspur mit 2,10 oder sogar mit 2,20 ausgewiesen waren.

 

Übrigens vor den Sheriffs hätte ich weniger Schiss, ich sehe eher ein versicherungstechnisches Problem, falls ein übermüdeter Trucker mal nen kleinen Schlenker macht und meine Karre angeschrammt wird. Denn bei den Versicherungen verlasse ich mich immer darauf, daß die dann, wenn sie ein Alibi finden, mit dem sie sich vor Zahlungen drücken können, dies gerne nutzen, um die Gelder der Versicherten nicht zu veruntreuen. (Wie die Versicherungen das immer so gerne, absolut ernst zu nehmen, argumentieren, wenn sie ihr ehrliches Bedauern, aber ... , ausdrücken! :D :cool: :mad: )

 

Und 12 cm oder 2 cm "zu breit" kann, muss zwar nicht, aber kann tatsächlich bedeuten, daß ne aufwändige Lackierung eben, trotz Vollkasko nicht bezahlt wird. Vermutlich hätte ich aber bestimmt die Aussenspiegel beim befahren der max. 2 Meter oder maximal 2,1 m erlaubten Fahrspur eingeklappt gehabt. Denn sicher ist sicher und da wir ja dorthin lenken, wohin wir schauen, benutze ich die Aussenspiegel auf diesen engen Fahrspuren ohnehin nicht. (Vor dem Spurwechsel, falls erforderlich, natürlich schon.)

 

Für mich stellt sich allerdings schon die Frage, inwieweit solche engen Baustellenfahrspuren überhaupt zulässig sind und sich mit der Verkehrssicherungspflicht der Straßenbehörden vereinbaren lassen! Wäre es strittig, würde ich bei 2 Meter Fahrbahnverengungen gegen die Straßenverkehrsbehörden klagen.

Denn auch die Beschilderung enthebt imo nicht von der Verpflichtung zu einer ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Fahrbahnen!

 

 

 

 

Gegen unseren Familienvan mit 2.25cm Breite inkl. Spiegel ist der Saab ein richtig schmales Auto... :D

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