Fahrzeugbrand BMW 2er Grand Tourer
Ich hatte einen BMW 2er GranTourer 218d Bj 2015/16 ca. 50 TKM gelaufen- ist mir bei laufender Autobahnfahrt (voll beladen und im Stau gestanden) quasi unterm Hintern weggebrannt. Konnte meine Kinder, Hund und mich gerade noch retten.
Bei unserem BMW wurde 2016 das AGR Ventil getauscht . Danach hatten wir mehrfach Kühlmittelverlust, mit Klimaanlagen Ausfall, trotzdem wurde der Fehler nicht gefunden ( BMW Händler Werkstatt ) . Angeblich trat kein Kühlmittel aus. Theoretisch wird es an der Versottung in Zusammenhang mit dem heißen Abgasen liegen, das der Brand ausbrechen konnte. Dieser entstand eindeutig unter der Motorhaube . Dachte ich jedenfalls.
Nachdem ich jetzt das Brandgutachten erhalten habe bin ich verunsichert. Dazu fehlt mir eindeutig das technische Verständnis aber vielleicht weiß jemand von euch da besser Bescheid oder hat schon ein Gutachten diesbezüglich erhalten.
Anbei die Zusammenfassung des Gutachters.
Vielen Dank für eure Hilfe.
32 Antworten
Ist dein Wagen vom Rückruf des AGR-Kühlers betroffen gewesen?
Zitat:
@KingofRoad schrieb am 11. Mai 2019 um 22:32:05 Uhr:
Ist dein Wagen vom Rückruf des AGR-Kühlers betroffen gewesen?
Ja, das war er. Aber ich wurde nicht informiert. Die BMW Werkstatt sagte mir später, das dies beim nächsten Werkstattbesuch erst gemacht werden sollte, lt. BMW München.
2016 wurde aber schon mal ein AGR Ventil getauscht. Das war bevor ich ihn gekauft habe.
Leider wußte ich davon nichts, sonst hätte ich das Fahrzeug nicht gekauft, zu großes Risiko.
Für einen 218d der unserem Unternehmen gehört kam die gestern bekanntgegebene Rückrufaktion seitens BMW https://www.merkur.de/.../...r-baureihen-werkstaetten-zr-13238013.html leider zu spät - er ist komplett ausgebrannt.
Für mich stellt sich jetzt die Frage der Haftung. Ja, grundsätzlich ist der Schaden über die Kaskoversicherung abgedeckt. Da das Unternehmen einen Flottentarif hat, der auf Basis der jährlichen Schadenshöhe jährlich neu taxiert wird, ist es natürlich trotzdem ärgerlich wenn man wegen einem offensichtlichen Fehler des Herstellers höhere Versicherungsbeiträge bezahlen muss.
Kann hier der Hersteller in Regreß genommen werden?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'F46 218d abgefackelt' überführt.]
Puh, in dem Fall würde ich nicht mal eine grobe Einschätzung abgeben wollen, da der Teufel wie so oft im Detail liegt. Ich würde mich da auch nicht auf Meinungen aus dem Forum verlassen (nicht böse gemeint) und gleich einen Fachanwalt konsultieren. Da speilt zu viel mit rein. Leasing, Kauf, Geschäftsform usw...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'F46 218d abgefackelt' überführt.]
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Da dieser Vorfall ja nicht einmalig ist (dann würde der Hersteller keine reure Rückrufaktion starten) könnte es ja sein dass schon jemand Erfahrung mit so einem Vorfall hat.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'F46 218d abgefackelt' überführt.]
Ohne genaue Schadensursache wird da niemand irgendeine Schuld zuweisen, also den langen Weg :
Rechtsanwalt
Klage
Gericht
Gutachter
Urteil
ich denke einen anderen Weg wird es da nicht geben.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'F46 218d abgefackelt' überführt.]
Unser 218d (BJ 2016, 55 tkm) hat am Mittwoch auf der Autobahn angefangen zu qualmen und nahm kein Gas mehr an. Jetzt hat er einen Motorschaden und er war wahrscheinlich auch kurz vorm Brand. Auf Kulanz baut BMW eine neue Maschine und Turbolader ein.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'F46 218d abgefackelt' überführt.]
Sowas ist klar geregelt!
Erst einmal wird, soweit noch möglich die Brandursache durch einen Sachverständigen ermittelt und da ist mittlerweile sehr viel möglich.
Die Teilkaksko übernimmt erst einmal den Schaden, dadurch ist für den Kunden eine schnelle Regulierung möglich. Ein Teilkaskoschaden hat auch keine Auswirkung auf eine Schadenseinstufung/ bzw. Flottentarif.
Der Versicherer regelt dann im Nachgang die Regressansprüche gegenüber dem Hersteller.
@Moritz233 dein Motorschaden ist natürlich sehr ärgerlich und darf bei der Laufleistung nicht auftreten. Aber dieser wurde aber aller Wahrscheinlichkeit nicht durch den vom Rückruf betroffenen AGR Kühler verursacht, sondern mit ziemlicher Sicherheit, deiner Beschreibung nach, durch einen Turboladerschaden. Wenn der Turbolader kaputt geht, kann es passieren das er Öl in den Motor pumpt und entweder überdreht und platzt oder durch den Öleintritt durch einen sogenannten Flüssigkeitsschlag kaputt geht.
Letztendlich klären kann das nur ein Sachverständiger.
Wenn du ihn aber gebraucht gekauft hast und es unter Umständen vorher ein Leasing-/Firmenfahrzeug wahr, kann das durchaus sein. Viele fahren einen Turbomotor nicht vernünftig warm und kalt was dann zu einem frühzeitigen Ausfall führen kann. Normalerweise ist der Motor sehr robust, wenn jetzt alles neu ist würde ich mir keinen Kopf machen.
VG
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'F46 218d abgefackelt' überführt.]
Wenn ein Auto ohne äußere Einwirkung brennt, liegt ein Defekt vor und es ist somit ein Gewährleistungsfall.
Ich meine, sowas ist ja krass und etwas, das überhaupt nicht passieren sollte. Das geht weit über einen banalen Versicherungsfall hinaus.
Vorausgesetzt natürlich, das Auto ist entsprechend neu.
Grüße!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'F46 218d abgefackelt' überführt.]
Ich wollte Meiner würde zu brennen beginnen durch AGR. Dann hätte ich den Opakarren endlich hinter mir. 😁
Den Rest macht dann der Sachverständige, notfalls RA. Da hat am Schluß BMW einzustehen für den Konstruktionsfehler.
Mal Spaß beiseite, mein 2016er 318d hatte genau das Problem und wenn es beginnt, braucht das Fahrzeug Kühlwasser. Also merke, braucht mein Diesel dieser Bauarten Kühlwasser ist Vorsicht/Obacht angesagt.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'F46 218d abgefackelt' überführt.]
Wenn ein Motor Kühlwasser verbraucht, ist immer obacht angesagt. Völlig egal wie alt, welches Modell, oder was für ein Logo im Grill steckt. 😉
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'F46 218d abgefackelt' überführt.]
Zitat:
@Staubfuss schrieb am 22. November 2019 um 18:52:07 Uhr:
Wenn ein Auto ohne äußere Einwirkung brennt, liegt ein Defekt vor und es ist somit ein Gewährleistungsfall.
Ich meine, sowas ist ja krass und etwas, das überhaupt nicht passieren sollte. Das geht weit über einen banalen Versicherungsfall hinaus.
Vorausgesetzt natürlich, das Auto ist entsprechend neu.Grüße!
Das ist nicht richtig. Eine Fahrzeugbrand kann viele Ursachen haben, die von außen nicht ersichtlich sind. Mit Gewährleistung hat das mal gar nichts zu tun. Es brauch dir blos ein Marder eine Kraftstoffleitung angenagt zu haben, oder ein Kabel welches einen Kurzschluss verursacht. Genauso kannst du auf der Straße was einegsammelt haben was zu brennen anfängt. Plastiktüten sind da ein häufiger Beitragsleister.
Fakt ist, nur ein Sachverständiger kann, soweit noch möglich, die Brandursache ermitteln.
Die Abwicklung des Schadens läuft, wie berets geschrieben über die Teilkasko. Ob das dem Rechtsverständnis des einem oder anderen entspricht ist wieder eine andere Sache. 😉
Nicht falsch verstehen, aber genau solche Fälle waren lange Jahre mein Aufgabengebiet.
VG
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'F46 218d abgefackelt' überführt.]
Zitat:
@Ancador schrieb am 23. November 2019 um 22:19:31 Uhr:
Das ist nicht richtig.
Aber auch nicht falsch.
Kommt halt drauf an, was der Gutachter noch herausfinden kann.
Grüße!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'F46 218d abgefackelt' überführt.]
Zitat:
@david18hh schrieb am 10. Mai 2019 um 06:54:28 Uhr:
Wenn ich mich so entsinne kommt sowas vor. In den 90ern habe ich auf den Autobahnen eine Menge brennender Autos gesehen. Sowas ist natürlich super ärgerlich, kommt aber inzwischen recht selten vor. Ich mache mit da keine Sorgen wenn ich in das Auto steige. Mein 218d GT wird nichtmal vernünftig warm und ist somit wohl weit vom Brennen entfernt 😉
Dann fehlt sicher Kühlflüssigkeit, das hatten wir auch. Gut ist das sicher nicht.
Wenn er es die letzten 2 Jahre überstanden hat, kann es nicht so schlimm sein:-))