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Fahrzeug wurde beschädigt wie weiter vorgehen

Hyundai i30 3 (PDE)
Themenstarteram 4. November 2020 um 11:09

Servus leute, mein Fahrzeug wurde am Freitag letzte Woche beschädigt, mein auto war geparkt, zum Glück hat der verusacher die Polizei angerufen. Der Schaden wurde von der Polizei aufgenommen. Meine Frage ist jetzt wie es weiter geht. Ich hatte noch nicht einen unfall und kenne mich gar nicht damit aus, befinde.mich auch alleine in deutschland und möchte nicht bei Freude nach Ratschläge Fragen. Ich habe am Samstag dann mit der Polizei telefoniert die haben mir die Kontaktdaten von dem verusacher gegeben ich fand aber schon da seltsam das die mir die Daten von dem Verusacher gegeben haben und nicht von dem Fahrzeughalter weil die Versicherung ist ja von dem Fahrzeughalter. Naja trozdem habe ich dann die Person (verusacher) angerufen er ging bis heute nicht ran. Jetzt vor 5 min hat er mich kurz angeschrieben und gesagt das er spätestens am Freitag mir die Vers. Nummer geben wird. Meine Frage wie soll ich vorgehen?kann ich jetzt in die Werkstatt odr was mache ich? Sorry für eventuell blöde Frage aber ich kenne mich wirklich gar nicht aus und kann auch nicht so gut deutsch. Kenne keiner der mir so die "Augen aufmachen"kann. Ich danke euch schon mal.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@paelzerbu schrieb am 4. November 2020 um 17:10:02 Uhr:

Ich muß Dir widersprechen, die gegnerische Versicherung hat das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, den man auch an das Auto lassen muß. Sie kann das einfordern, muß es aber nicht.

Auch bei der Beauftragung eines Gutachters bei Bagatellschäden muß ich widersprechen. Es gibt im Netz genügend Gerichtsurteile hierzu.

Du darfst hier widersprechen wie Du magst. Hier herrscht ja Meinungsfreiheit. Ändert aber nichts daran, dass das völlig falsch ist was Du da schreibst. Offenbar bist Du nicht mit der Unfallregulierung vertraut. Macht natürlich nichts. Es ist allerdings nicht sinnvoll, als Laie auf seiner unbewusst unzutreffenden Ansicht zu beharren und Hilfesuchenden dieses Nichtwissen selbstsicher als Weisheit darzustellen. Hier sind ja auch einige fachkundige Leute unterwegs und da nerven solche sinnlosen Ping-Pong-Diskussionen nur. ;)

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Zitat:

@paelzerbu schrieb am 4. November 2020 um 15:28:49 Uhr:

...

Bei einem Bagatellschaden kann die gegnerische Versicherung Probleme machen, wenn Du da mit Anwalt und Gutachten kommst. ...

Das ist unzutreffend. Anwaltskosten und ein Kurzgutachten sind auch beim sogenannten Bagatellschaden immer erstattungsfähig.

 

Zitat:

@paelzerbu schrieb am 4. November 2020 um 15:28:49 Uhr:

...

Trotzdem schadet es nicht, sich bei der gegnerischen Versicherung zu melden, denn obwohl der Verursacher bzw. der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet ist, ist eben nicht sicher, ob er das getan hat. Vielleicht hat der Fahrer (der nicht der Halter ist?) das noch nicht einmal weiter gegeben.

Die Versicherung kann dann einen anderen Gutachter beauftragen, den Du nicht ablehnen kannst, der aber nicht für dich bindend ist. ...

Das ist falsch. Mit der gegnerischen Versicherung spricht man in solchen Fällen grundsätzlich nicht. Das überlässt man dem eigenen Anwalt. Der Versicherungsgutachter hat im Haftpflichtfall nichts, aber auch garnichts (!) am beschädigten Fahrzeug verloren!

Ich muß Dir widersprechen, die gegnerische Versicherung hat das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, den man auch an das Auto lassen muß. Sie kann das einfordern, muß es aber nicht.

Auch bei der Beauftragung eines Gutachters bei Bagatellschäden muß ich widersprechen. Es gibt im Netz genügend Gerichtsurteile hierzu.

Themenstarteram 4. November 2020 um 16:11

Ich habe mit meine Werkstatt telefoniert. Die regeln alles für mich. Morgen um 11 soll ich dorthin der Sachberarbeiter kümmert sich, die haben auch ein anwalt und aes. Meine Angst ist jetzt nur ob ich nicht die kosten übernehmen muss :/ also Anwaltkosten.

Zitat:

@Aldoro17 schrieb am 4. November 2020 um 17:11:10 Uhr:

.....Meine Angst ist jetzt nur ob ich nicht die kosten übernehmen muss :/ also Anwaltkosten.

Das besprichst Du mit dem Sachbearbeiter der Werkstatt BEVOR Du Ihm irgendwas unterschreibst und vorher durchlesen versteht sich von selber.

Zitat:

@paelzerbu schrieb am 4. November 2020 um 17:10:02 Uhr:

Ich muß Dir widersprechen, die gegnerische Versicherung hat das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, den man auch an das Auto lassen muß. Sie kann das einfordern, muß es aber nicht.

Auch bei der Beauftragung eines Gutachters bei Bagatellschäden muß ich widersprechen. Es gibt im Netz genügend Gerichtsurteile hierzu.

Das ist so pauschal falsch, die gegnerische Versicherung kann ein Gutachten anzweifeln und damit findet man sich entweder ab oder geht zum Anwalt. ggf. holt dann der Richter einen weiteren Gutachter dazu. Aber Kratzer am Auto beeinflussen die Eigentumsrechte in keinster Weise.

Zitat:

@paelzerbu schrieb am 4. November 2020 um 17:10:02 Uhr:

Ich muß Dir widersprechen, die gegnerische Versicherung hat das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, den man auch an das Auto lassen muß. Sie kann das einfordern, muß es aber nicht.

Auch bei der Beauftragung eines Gutachters bei Bagatellschäden muß ich widersprechen. Es gibt im Netz genügend Gerichtsurteile hierzu.

Du darfst hier widersprechen wie Du magst. Hier herrscht ja Meinungsfreiheit. Ändert aber nichts daran, dass das völlig falsch ist was Du da schreibst. Offenbar bist Du nicht mit der Unfallregulierung vertraut. Macht natürlich nichts. Es ist allerdings nicht sinnvoll, als Laie auf seiner unbewusst unzutreffenden Ansicht zu beharren und Hilfesuchenden dieses Nichtwissen selbstsicher als Weisheit darzustellen. Hier sind ja auch einige fachkundige Leute unterwegs und da nerven solche sinnlosen Ping-Pong-Diskussionen nur. ;)

Paelzerbu: Du hast es gut gemeint aber leider schlecht gemacht.

Lass es den TE so regeln wie berlin-paul geschrieben hat.

Ist besser für ihn.

PS: bei Bagatellschäden macht der Gutachter einfach ein preiswertes Kurzgutachten.

Damit gibt es normal keine Probleme mit der Versicherung.

Zitat:

@Aldoro17 schrieb am 04. Nov. 2020 um 17:11:10 Uhr:

Meine Angst ist jetzt nur ob ich nicht die kosten übernehmen muss :/ also Anwaltkosten.

Keine Panik!

Dein parkendes Fahrzeug wurde beschädigt. Der Verursacher hat selbst die Polizei gerufen.

Besser kann's im Schadenfall nicht laufen. Die Versicherung des Verursachers muss den Anwalt (und weiteres) bezahlen.

Ich klinke mich jetzt hier aus, zumal so ein Streitgespräch zu nichts führt. Leider scheint man auch nicht bereit, sachlich begründete und auch beweisbare Aussagen anzuerkennen. Wie auch immer, ich habe durchaus längere Erfahrung gerade im rechtlichen Bereich. Aber gut, ich muß mir das nicht geben.

Um die Vorgehensweise an sich geht es ja gar nicht. Ich möchte nur den TE davor bewahren, seine Kosten nicht vollständig erstattet zu bekommen. Daß es dabei auf den Einzelfall an kommt, ist klar, aber dazu fehlen auch im vorliegenden Fall Angaben über die Schäden.

@paelzerbu wenn es so viele Urteile gibt, die deine Angaben bestätigen, dann verlinke doch mal ein paar davon. Danke

Zitat:

@paelzerbu schrieb am 6. November 2020 um 00:33:19 Uhr:

Ich klinke mich jetzt hier aus, zumal so ein Streitgespräch zu nichts führt. Leider scheint man auch nicht bereit, sachlich begründete und auch beweisbare Aussagen anzuerkennen. Wie auch immer, ich habe durchaus längere Erfahrung gerade im rechtlichen Bereich. Aber gut, ich muß mir das nicht geben...,

Um so schlimmer, dass du dann so einen Unfug zum Besten gibst!

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