Fahrzeug wegen falschangabe zum Motor zurückgeben?
Hallo,
Hatte im juli ein 525tds gekauft von privat leider hat sich jetzt durch die fahrgestellnummer bei bmw herausgestellt dass es nur ein 525td ist jetzt frage ich mich kann ich das auto aus diesem grund jetzt zurückgeben?
Danke schonmal im voraus
16 Antworten
Die Frage dabei ist, ob es eine bewusste Falschangabe war oder einfach nur ein Fehler..?
Wird schwierig hier demjenigen Vorsatz nachzuweisen, gerade beim Privatverkauf....
Anwalt fragen...😉
ich habe seit 1997 einen TDS Bj. 1996. 165 t Km auf dem Tacho . Immer noch ein schönes Auto.
Für dieses Modell habe ich keinen Rußfilter bekommen.
Somit habe ich "nur" eine rote Plakette.
Meines Wissens konnte der TD nachgerüstet werden.
Somit wäre ich froh wenn ich einen TD hätte.
Was hat deiner für eine Umweltplakette ???
Manne Nt
Klärt mich mal auf, weil ich immer noch hier mitlese weil ich mal einen E39 hatte... der 525td hatte doch nur 115 PS, somit hätte es beim Kauf doch schon auffallen müssen dass es kein Tds sein kann oder? Somit wird das schwierig dem Verkäufer Vorsatz nachzuweisen, außer er hatte den auch noch mit falscher Leistung angegeben... dann hätte es Dir aber beim Zulassen auffallen können ( müssen )..... Gruß Ho.Hu
Ist mir völlig schleierhaft wie man ein "falsches" Auto kaufen kann. Wenn ich ein Fahrzeug kaufe, selbst ein 15Jahre altes, informiere ich mich doch etwas. Jetzt nach 4 Monaten anzufangen von Betrug zu reden ist schon, naja. Was steht denn im Kaufvertrag, sind da falsche Angaben gemacht worden?
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Den Wagen kannst du deswegen nicht zurückgeben, es fehlen noch ein paar Daten zum Fahrzeug von dir, Bj. ? Ps Angabe zb, usw. die 525 TDS Reihe mit 143ps war im vorfacelift verbaut bis 2000 und ab 2000 525d mit 163 ps, warum möchtest du den Wagen zurück geben nach halben Jahr ?
Hallo,
eigentlich sollten in der Zulassung die Handelbezeichnung und auch die Motorleistung stehen .... D3 und P2/P4. Was steht denn dort bei dir?
Gruß Steffen
Du selbst bist in der Pflicht beim Kauf das zu prüfen. Bei privat gilt gekauft wie gesehen und ohne Garantie oder Rücknahme. Ich sehe da keine großen Chancen.
Ganz im ernst: beim kauf bekomme ich den fahrzeugschein. Da kann ich alles nachlesen. Und der käufer wird sicher nicht sagen, dass er oder sie bewusst falsche angaben gemacht hat. Also viel spaß mit dem auto
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 18. November 2017 um 18:53:24 Uhr:
Es gibt noch den Tatbestand der arglistigen Täuschung.
Und dies muss wiederum den Tatbestand des Vorsatzes erfüllen, was wohl schwierig nachzuweisen sein dürfte wenn sich der Käufer nicht ausreichend über das Kaufopjekt selber informiert hat...😮
Der Drops dürfte hierbei gelutscht sein...😉
Also obwohl ich schon über 15 Jahre e39 fahre, war mir nicht bekannt, dass es einen 525td e39 gegeben hat.
Laut bmw e39 Wiki allerdings schon.
Bei den Gebrauchten finde ich weder in Deutschland noch in Österreich einen td?
War der e39 525td überhaupt am deutschen Markt erhältlich oder war der für andere Länder bestimmt?
Am besten wären die letzten 7 Stellen der Fahrgestellnummer, dann wüsste man was wirklich dahinter steckt und für welchen Markt er produziert wurde.
Eine "Reklamation" nach einigen Monaten halte ich allerdings auch für nicht zielführend.
Lustig, fahre ähnlich lange E39 (mit Unterbrechungen) und musste das auch erst nachlesen. Hatte auch den Eindruck, der TE meinte, er hätte einen 525d statt eines 525tds erhalten. Hab mich schon über das "nur" gewundert. 😁
Heftig...115 PS im E39...
In der Tabelle im Wiki gibt es aber beim 525td vorn eine Fussnote: Nur in bestimmten Ländern außerhalb Deutschlands erhältlich. 😉
Dass man einem privaten und damit nicht fachkundigen Verkäufer einen Strick aus einer geringfügig abweichenden Handelsbezeichnung drehen kann, kann ich mir auch nicht vorstellen. Leistungsdaten etc. wurden ja vermutlich angegeben oder waren ohne Aufwand einsehbar, wie schon geschrieben.
Eventuelles Reimportfahrzeug (?) dürfte in dem Alter/der anzunehmenden Preisklasse auch keine Rolle mehr spielen.