Fahrzeug überladen

VW Polo 3 (6N / 6N2)

Hallo
Habe mal eine Frage:
Was passiert mir, wenn ich mein Fahrzeug überlade, also statt (bei nem 5sitzer) 6 Personen befördere, und ich erwischt werde. Hatte heute ein Streitgespräch mit nem Kumpel deswegen, (ich konnte ihn mit seiner Freundin mal nicht mitnehmen, da ich mit nem 2 Stizer unterwegs war) er aber die ansicht vertritt, er würds trozdem machen, auch mal jemand zuviel im Auto zu tranportieren (ICH NICHT!!!!, da ich dieses als leichtsinnig betrachte, und in meinen Augen nicht verantwortlich ist).
Zudem was passiert, wenn man dazu noch einen P-Schein hat, wird das dann härter bestraft?
Bitte mal ein paar Antworten.
Gruß
Matthias

17 Antworten

naja was dich von denn grünen erwarten würde weiß ich nicht aber ich kann dir versichern das du wenn du einen unfall baust deines lebens nciht mehr glücklich wirst... denn wenn jemandem was passiert biste wirklich gearscht... da zahlt keine versicherung und wirst dir dein leben vorwürfe machen...

Genau das ist der Grund warum ich das nicht mache, aber mich interessiert wirklich, was mir vin den netten Herren in Grün erwarten würde (besonders mit P-Schein, da ich den hoffentlich bald haben werde).
Gruß

hi

also weiss nicht genau was es kostet, aber es kostet DICH als fahrzeugführer n ganzen ecken, weil du dich drauf eingelassen hast, mehr personen als zulässig zu befördern. und du darfst natürlich erst weiterfahren, wenn dein auto nur noch zulässig beladen ist. und es ist irgendwie mehr ärgerlich, wenn du zweimal fahren musst, oder die personen sich vor der polizei abholen lassen müssen.
von daher hast du in meinen augen richtig gehandelt. ich selbst hab das problem auch, dass ich wegen der tieferlegung nur noch zusätzlich zwei leute mitholen kann. stösst zwar in gewissen situationen auf unverständnis. aber ich sehe nicht ein, dass ich wegen leuten die sicherheit von mir und von anderen personen aufs spiel setzen soll.
was ich bei personenüberladung jetzt nicht genau weiss ist die wirkung der bremse. der bremskraftregler des polos ist nur auf die maximale volllast ausgelegt und verliert drüberhinaus an wirkung. also kanns mal schnell passieren, dass du bei sowas auf die bremse trittst und dich auf einmal wunderst, warum du das pedal durchtreten kannst, ohne das wirklich viel passiert. was bei einem zweisitzer jetzt mal so dahingestellt ist, weil der ja auch für 5 personen ausgelegt ist. aber in dem falle kommt halt wieder die personensicherung zur sprache. 2sitzer : wo wollen die anderen leute bei nem unfall sicher sitzen oder geschweigedenn sich festgurten?
sag deinem freund das ma und erklärs ihm so. wenn er selber autofahrer ist, wird ers hoffentlich verstehen. hast jedenfalls verantwortungsbewusst gehandelt und dir ist nix vorzuwerfen.

mfg..

ps: was ist ein p-schein?

Tja, habe es versucht, der behaubtet ja weiterhin, er würde es MAL machen. Sein Vater macht das ja auch ab und an. Ich bleibe weiter bei meinem Standpunkt das ich das unverantworlich finde.
Gruß
Matthias

P.S.: P-Schein: Personbeförderungsschein (auch u.U. Taxischein genannt)

Hi,

Also als Fahrer hab ich das auch nie mitgemacht, aber als Mitfahrer waren wir schon öfter zu sechst im Polo II.... Vor 8 Jahren war das... Jetzt würd ich das nicht mehr mitmachen....

Gruss

In einem 3er BMW bin ich mal mit 10 anderen gefahren, also gesamt wirklich 11 Leute drin.
3 davon im Kofferraum 😁

Aber war ne echte Ausnahme und würd ich auch nie wieder machen.

Mal ganz abgesehen, dass es verflucht teuer werden kann.
1. im Extremfall kann man den Führerschein sogar verlieren
2. Man fährt ohne Erlaubnis, da ein PKW nur für 4 oder 5 Personen zugelassen ist und bei überschreiten der Höchstperonenanzahl, ist man ohne Betriebserlaubnis unterwegs und das kann teuer werden.

Also besser lassen.

Mal davon abgesehen, dass ein Wagen dann auch eventuell überladen sein kann und das sicherlich nicht gerade gut für ihn ist.

Also als Fahrer würd ich das auch nicht machen und wenn ich irgendwo im kofferaum mitfahren müsste, dann würde ich es wirklich nur im notfall machen, wenn ich sonst nicht nach hause kommen würde oder so.

Die Frage wurde in der Autobild vor einiger Zeit mal genauer erörtert.
Ich bin mir sicher, dass es da hieß, dass man mehr Leute mitnehmen darf, als in der Zulassung stehen. Nur die maximale Zuladung (kg) darf nicht überschritten werden und es müssen alle Sicherheitsgurte benutzt werden.
Wie eine Versicherung das im Ernstfall beurteilt sei dahin gestellt...

Ich bin mit dieser Meinung nicht allein:
http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=11221&forum=0

Das was Lenny sagt stimmt. Im Fahrzeugschein ist übrigens keine Sitzanzahl angegeben...
Also nur darauf achten, dass zulässige Gewichte nicht überschritten werden, alle vorhandenen Gurte angelegt sind und niemand der Mitfahrer die Sicht des Fahrers beeinträchtigt...(laut AVD-Fahrinstruktor)

hi

erm also bei mir ist schon eine sitzanzahl eingetragen.

schau ma im fahrzeugschein unter pos. 12 "sitzplätze einschl. führerpl. u. nots." nach. da steht bei mir 005.

also ist wohl auch vorgeschrieben, wieviele personen du in nem auto befördern darfst, nämlich pro sitzplatz eine person. für jede weitere person ist keine sicherung mehr vorhanden und sie darf imho nicht mitgeführt werden. 😉

mfg..

Zitat:

Original geschrieben von LamboPolo


Also nur darauf achten, dass zulässige Gewichte nicht überschritten werden...

Was schätzt du, wieviel Prozent der Autofahrer ständig eine Personenwaage im Fahrzeug mit sich führen?

ADAC schreibt

Hallo,
Habe mich mal beim ADAC erkundigt, und die schreiben:

Die Frage, wieviele Personen in einem Kfz mit einer Fahrerlaubnis Klasse 3
bzw. B befördert werden dürfen, hat in der Vergangenheit mehrfach die
Gerichte beschäftigt. Nach dem Fahrerlaubnisrecht berechtigen diese Klassen
zum Führen von Fahrzeugen mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem
Führersitz; hierdurch ist allerdings die Anzahl der tatsächlichen Insassen
nicht beschränkt. Auch aus den im Fahrzeugschein eingetragenen Sitzplätzen
oder den vorhandenen Sicherheitsgurten ergeben sich keine verbindlichen
Obergrenzen für die höchstzulässige Anzahl der Mitfahrer.

Zu beachten sind allerdings die allgemeinen Pflichten nach § 23 StVO: Weder
die Sicht noch das Gehör des Fahrzeugführers dürfen beeinträchtigt werden;
auch darf es durch die Besetzung des Fahrzeugs zu keinen Einschränkungen der
Verkehrssicherheit kommen. Stets ist die Einhaltung des zulässigen
Gesamtgewichts und der zulässigen Achslasten zu beachten.

Die vorhandenen Sicherheitsgurte müssen in jedem Fall verwendet werden.
Fahren mehr Personen mit als Sicherheitsgurte vorhanden sind, wird zwar
keine Ordnungswidrigkeit begangen. Allerdings muss sich der nicht
angeschnallte Mitfahrer bei einem Unfall ein erhebliches Mitverschulden
anrechnen lassen, so dass seine Schadensersatzansprüche nur teilweise
reguliert werden.

MfG
Matthias

P.S.: Hätte ich ehrlich gesagt nicht gedacht.

hi

das hört sich komisch an. das heisst ja, ich darf in meinem polo ja bis zu acht leuten mitnehmen obwohl sich nur 5 anschnallen können, und kann noch nit mal dafür belangt werden. muss nur drauf achten, dass mein achsgewicht nicht überschritten wird.. sogar im falle eines unfalls kann ich nicht ganz dafür verantwortlich gemacht werden. erm...

hört sich für mich irgendwie widersprüchlich an. aber wenn der adac das sagt. hätt ich mein karren nit tiefergelegt, würd ich mir so n wisch vom adac schickenlassen, und würd doch glatt mal dreisderweise mit 8 personen im auto in ne avk fahren und mir mal anhörn, was die menn in grün dazu sagen. kann mir nicht vorstellen, dass die irgendwie damit einverstanden sind...

nunja. davon abgesehn, würd ichs eh nicht machen. ist mir n bissl zu unsicher. erst recht bei so ner schwammigen rechtslage. trotzdem danke für die info...

mfg..

ADAC schreibt weiter:

Hallo,
Habe heute nochmal eine e-mail vom ADAC bekommen:

generell definiert sich die zulässige Anzahl der beförderten Personen nicht
über die Anzahl der Sitzplätze, sondern über das zulässige Gesamtgewicht des
Kfz. Solange Sie dieses nicht übersteigen, können Sie prinzipiell auch mehr
Personen befördern, als in den Fahrzeugpapieren Sitzplätze angegeben sind.
Dabei ist aber zu beachten, dass durch die Besetzung des Kfz der Führer
desselben nicht in Sicht, Gehör und Fahrtauglichkeit beeinträchtigt wird.
Bei der Mitnahme einer dritten Person in einem "Zweisitzer" wird dies aber
regelmäßig der Fall sein, womit eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Diese
würde im Normalfall nur Verwarnungsgelder bis 35,-- EUR nach sich ziehen,
bei wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auch 50,-- EUR und
drei Punkte.

Bei Verwirkung einer solchen Ordnungswidrigkeit (also der mit Punktefolgen)
hat dies auch Konsequenzen für den Inhaber eines Führerscheins auf Probe.
Zwar erhöht sich die Geldbusse bzw. die Punkteanzahl nicht, die zuständige
Fahrerlaubnisbehörde wird allerdings verwaltungsrechtlich die Verlängerung
der Probezeit von zwei auf vier Jahre und ein Aufbauseminar anordnen (ca.
300,-- EUR).

Ich werde trozdem nicht mehr leute mitnehmen. Viel zu gefährlich bei einer plötzigen Zwangsbremsung (Stellt euch mal vor ihr müßt dann das ganze Blut vom Amaturenbrett wischen)
Gruß

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