Fahrzeug über Glas des Rücklicht identifizieren
Hallo,
mir ist in der letzten Nacht wohl ein Traktor ins Auto gefahren. Sieht nach einem wirtschaftlichen Totalschaden aus da due gesamte Seite kaputt ist und auch das Vorderrad gut etwas abbekommen hat.
Natürlich hat sich keine gemeldet.
Polizei ist grade auf dem Weg.
Nun habe ich ein Stück Rücklicht gefunden inkl der darauf eingeprägt Zahlen.
Kann man damit das Fahrzeug ermitteln? Also das Modell?
Gruß
Joker
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@stratoman schrieb am 15. November 2016 um 13:47:05 Uhr:
Das fällt mir echt nix mehr dazu ein, zu so einer Aussage....
Warum sollte sich die Feuerwehr in jede Privatfehde einmischen? 😕
Primär hat die Seite der Feuerwehr die Funktion Infos über die Tätigkeiten der Wehr zu veröffentlichen, ferner auch Beiträge anderer ortsansässiger Vereine dort zu teilen.
Mit privaten - vereinsfremden - Angelegenheiten muss sich die Feuerwehr ihre Seite nun wirklich nicht zumüllen - denn wo willst du dann die Grenze ziehen? Der Eine wurde Opfer von Fahrerflucht, dem Anderen ist die Katze entlaufen und dem Nächsten passt die Farbe von Nachbars neuem Auto nicht.
Insofern ist die Aussage der Feuerwehr verständlich und richtig - und man könnte durchaus auch die Frage stellen, wieviele Beiträge der Feuerwehr vom Te geteilt wurden!
133 Antworten
Zitat:
@AcJoker schrieb am 14. November 2016 um 22:13:27 Uhr:
Instandsetzen.(...)
Finde ich sehr gut, ich bin immer ein Freund, vorhandene Substanz zu erhalten. Daumen hoch!
Zitat:
@AcJoker schrieb am 14. November 2016 um 21:49:49 Uhr:
Denke ich fahre morgen mal zum Bauern und bitte um die herausgabe seiner Versicherungsdaten.
Den Weg kannst du dir sparen!
Wenn du das Kennzeichen hast, kannst du dich über den "Zentralruf der Autoversicherer" direkt mit der Versicherung verbinden lassen...
...wenn du eh einen Anwalt mit der Durchsetzung deiner Forderungen beauftragen willst, kannst du dir auch dieses Telefonat sparen, da der Anwalt das für dich übernimmt!
Zitat:
...es muss ja nicht klar werden das ich dahinter stecke...
Du weißt aber schon, dass du dann als Zeuge in die Akten eingetragen wirst - in die der Anwalt der Gegenseite Einsicht bekommt - und ggf. sogar vor Gericht geladen wirst?
Ganz ehrlich, klingt mir alles ausgedacht - oder wie so oft maßlos übertrieben. Es gibt wohl kaum einen Kollegen, der nicht um die LUNA Datenbank weiss. Diese Fälle sind absoluter Standart und stellen nicht mal einen Anwärter vor besondere Herausforderungen, umso verwunderlicher, dass die Kollegen vor Ort angeblich so überfordert gewesen sein sollen.
Warum wurde denn das Bruchstück des Rücklichtes nicht bei den Kollegen als Beweismittel angegeben?
Das Auto hat er außerdem auch nur so aus Langeweile mal eben verbeult 😁
Oder Photoshop!
Ähnliche Themen
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. November 2016 um 16:06:57 Uhr:
Na hast du die Fotos gesehen?
Wenn Du bei Regen und (Halb)dunkelheit in einer hoppeligen lärmenden Zugmaschine sitzt.
Hintendran einen Rübenernter oder auch Anhänger der beim Abbiegen 2m ausschert,
dann merkst Du von so einem kleinen "Streifschuss" (und mehr war das für so ein Agrargespann nicht) GAR NICHTS.
Das heisst nicht, dass es der Verursacher nicht gemerkt haben muss, die Wahrscheinlichkeit, dass er davon nichts mirbekommen hat halte ich aber für gegeben.
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 15. November 2016 um 01:21:07 Uhr:
Ganz ehrlich, klingt mir alles ausgedacht - oder wie so oft maßlos übertrieben. Es gibt wohl kaum einen Kollegen, der nicht um die LUNA Datenbank weiss. Diese Fälle sind absoluter Standart und stellen nicht mal einen Anwärter vor besondere Herausforderungen, umso verwunderlicher, dass die Kollegen vor Ort angeblich so überfordert gewesen sein sollen.Warum wurde denn das Bruchstück des Rücklichtes nicht bei den Kollegen als Beweismittel angegeben?
Kann deinen Beitrag nicht ganz deuten.
Natürlich habe ich sofort das Beweismittel angegeben, nur konnte ich es auf dem Weg zum Wagen nicht abgeben da es sich im Wagen befand.
Nun ist es ja n Händen der Polizei.
Was für eine Datenbank meinst Du?
Ich sprach nicht von Überforderung sondern von wenig Tatendrang und wenig Hilfe.
Ich habe nicht mal ein Dokument von denen bekommen. Kann mich also momentan auf nichts beziehen.
Leider habe ich kein Kennzeichen da es sich um das Werkzeug hinter dem Traktor handelt. Das hat kein Kennzeichen jedenfalls war da keins.
Das sollte schon eins haben, schau dir mall die Google Bilder an die du gepostet hast. Nur ist das an einer Stelle das es das erste wäre was bei dem Unfall abgefallen wäre, zumindest bevor das Rücklicht beschädigt wird. Könnte also dafür sprechen das der Fahrer es nach dem Unfall eingesammelt hat.
Zitat:
@AcJoker schrieb am 15. November 2016 um 07:44:05 Uhr:
Leider habe ich kein Kennzeichen da es sich um das Werkzeug hinter dem Traktor handelt. Das hat kein Kennzeichen jedenfalls war da keins.
Da "muß" ein Kennzeichen dran sein !
Meine Frage an Dich:
Warum möchtest du die Polizei da nun raushalten und das selbst über die Versicherung des Bauern abwickeln ?
Alleine die Aussage:
Er ist wohl nicht gefahren, vermutlich einer seiner Mitabeiter oder Söhne..
Viel spass jetzt schon eimal mit der dann zu 99,9 % sich querstellendenen, gegnerischen Versicherung.
Wer gefahren ist, das ist doch für die Schadensregulierung im Haftpflichtfall erstmal egal. Bei der Polizei kann man ja angeben, dass das verursachende Gedöns gefunden ist und dem Bauern XYZ gehört. Heißt ja nicht, dass der damit gefahren sein muss.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. November 2016 um 10:43:47 Uhr:
Wer gefahren ist, das ist doch für die Schadensregulierung im Haftpflichtfall erstmal egal. Bei der Polizei kann man ja angeben, dass das verursachende Gedöns gefunden ist und dem Bauern XYZ gehört. Heißt ja nicht, dass der damit gefahren sein muss.
Leider Nein...
Ich habe es nicht bis vors Gericht getrieben, da das Kostenrisiko zu hoch war. Aber vor mir ist vor 2 Jahren ein LKW hergefahren, der teile seiner (Schotter) Ladung verloren hatte, welche bei mir massive Steinschläge verursachte. Die sache gin ewig hin und her, da der LKW von diversen Fahrer gefahren wurde... Keiner woltle es gewesen sein und der Anwalt meinte, das Risiko liegt ovll bei mir. Ich hätte klagen können.
Daher meine Bedenken, gerade bei solchen Aussagen...
Aber hier ist die Sachlage natuerlich etwas offensichtlicher...
Also Kennzeichen und Rücklicht sind ja mal richtig verdächtig nahe beieinander.
http://static.mascus.com/.../stoll-v-202,1945786_2.jpg
Wenn der Bauer auf öffentlichen Straßen mit seinem Rübenernter unterwegs ist, dann "muß" da auch ein Kennzeichen dran sein.
Mir scheint es so, wie @Tand0r es bereits vermutet hat, daß der Bauer sehr wohl den Unfall mitbekommen und das abgerissene Kennzeichen eingesammelt hat.
Dein Landwirt wäre übrigends nicht der erste Kandidat, der sich Cooperativ zeigt.
Egibt hier zwar schon zu, daß es mit seinem Gerät passiert ist, aber im gleichen Zug nun sich schon versucht sich aus der Sache herauszureden und einen seiner Söhne als Fahrer angibt.
Ich würde die Sache sofort der Polizei melden und Dir dringend empfehlen auch einen Anwalt einzuschalten.
Der spielt mit dir sonst Katz und Maus und Du bleibst auf deinem Schaden sitzen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. November 2016 um 10:36:49 Uhr:
Da "muß" ein Kennzeichen dran sein !
Das stimmt so nicht ganz, denn "von der Zulassungspflicht ausgenommen sind landwirtschaftliche Anhänger, die ausschließlich für die Land- beziehungsweise die Forstwirtschaft verwendet, und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h von einer Zugmaschine wie einem Traktor gezogen werden."
Diese Anhänger benötigen also kein Kennzeichen, aber es muss zwingend zusätzlich das runde "25" Schild hinten am Anhänger sein.
Steht alles in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV), hier insbesondere § 3, 4 und 8.
Nun ist alles geregelt.
Ich war beim Bauern, hab nochmal mit Ihm geredet und seine Daten aufgenommen.
Dann haben wir die Polizei gerufen um die Spuren zu sichern.
Grade rief die gegnerische Versicherung an, die vom Bauern informiert wurde, und hat noch meine Daten aufgenommen.
Morgen geht es zum Gutachter.
Der Bauer hat bei der Polizei angegeben selber gefahren zu sein.
Ist auch immer noch absolut kooperativ und macht einen sehr ehrlichen Eindruck.
Der Polizei gegenüber habe ich erklärt das ich keine Strafverfolgung anstrebe, was auch so aufgenommen wurde.
Wird wohl vom Staatsanwalt auf Einstellung gegen eine kleine Strafzahlung raus laufen, so hieß es.
Also alles halb so wild und sollte jetzt ganz normal laufen.
Auch die Versicherung wirkte total gelassen und entgegenkommend, war aber auch niemand aus der Centrale sondern jemand aus der Region.
Nur die Polizei war wieder mal absolut spitze.
Am Telefon schon etwas komisch, dann sollte aber jemand kommen.
Als die Beiden dann kamen wolten Sie eigentlich nichts aufnehmen, das wäre sache des Sachbearbeiters.
Sie könnten höchsten mal mit dem Bauern sprechend.
Ich habe dann angebracht, das wenn der Bauer das Rücklicht jetzt tauscht, und sich auf stur stellt, ich keine Beweise habe, dies mögen Sie doch jetzt bitte sichern.
Der Bauer war aber grade die Kühe auf´s Feld bringen, man weis ja wie lange es sonst dauert bis die Polozei kommt.
Ich hatte aber die Erlaubnis in seine Scheune zu gehen und der Polizei das Fahrzeug zu zeugen.
Das reichte der Polizei nicht, was ich verstehen kann, diese fragte dann die Mutter des Bauern um erlaubnis.
Als ich dann mit in die Scheune bin, hat mich die junge Kollegin der Scheune verwiesen, ich dürfte dort nicht rein.
Was ich mehr als albern finde und ihr auch deutlich klar gemacht habe.
Die Erlaubnis war mir gegeben, ebenso hätte sie alle anderen Personen dort der Räume verweisen müssen da sie nicht weis wer dort sein darf und wer nicht.
Soviel zum Thema Freund und Helfer.
Irgendwie schafft es dieses Berufsgruppe immer wieder schlechte Arbeit zu leisten bzw. sich schlecht darzustellen.
Auch meine anfängliche Aussage das ich den Fahrer ermittelt hätte, stieß nicht auf Gegenliebe.
"Wie haben Sie DAS denn gemacht?"
Der Hänger hat kein Kennzeichen, ich habe nun das vom Traktor.
Und es ist kein Stoll V202 sondern ein V100, obwohl er beide hat. *g
Zitat:
@Pasha78 schrieb am 15. November 2016 um 10:58:56 Uhr:
Das stimmt so nicht ganz, denn "von der Zulassungspflicht ausgenommen sind landwirtschaftliche Anhänger, die ausschließlich für die Land- beziehungsweise die Forstwirtschaft verwendet, und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h von einer Zugmaschine wie einem Traktor gezogen werden."Diese Anhänger benötigen also kein Kennzeichen, aber es muss zwingend zusätzlich das runde "25" Schild hinten am Anhänger sein.
Steht alles in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV), hier insbesondere § 3, 4 und 8.
Komisch... bei uns haben "alle" Landwirte an ihren Anhängern, trotz des runden 25 Km/h Schild, ein grünes, landwirtschaftliches, Kennzeichen.