Fahrzeug über Glas des Rücklicht identifizieren

Hallo,

mir ist in der letzten Nacht wohl ein Traktor ins Auto gefahren. Sieht nach einem wirtschaftlichen Totalschaden aus da due gesamte Seite kaputt ist und auch das Vorderrad gut etwas abbekommen hat.

Natürlich hat sich keine gemeldet.
Polizei ist grade auf dem Weg.

Nun habe ich ein Stück Rücklicht gefunden inkl der darauf eingeprägt Zahlen.
Kann man damit das Fahrzeug ermitteln? Also das Modell?

Gruß
Joker

20161113_103856.jpg
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@stratoman schrieb am 15. November 2016 um 13:47:05 Uhr:


Das fällt mir echt nix mehr dazu ein, zu so einer Aussage....

Warum sollte sich die Feuerwehr in jede Privatfehde einmischen? 😕

Primär hat die Seite der Feuerwehr die Funktion Infos über die Tätigkeiten der Wehr zu veröffentlichen, ferner auch Beiträge anderer ortsansässiger Vereine dort zu teilen.

Mit privaten - vereinsfremden - Angelegenheiten muss sich die Feuerwehr ihre Seite nun wirklich nicht zumüllen - denn wo willst du dann die Grenze ziehen? Der Eine wurde Opfer von Fahrerflucht, dem Anderen ist die Katze entlaufen und dem Nächsten passt die Farbe von Nachbars neuem Auto nicht.

Insofern ist die Aussage der Feuerwehr verständlich und richtig - und man könnte durchaus auch die Frage stellen, wieviele Beiträge der Feuerwehr vom Te geteilt wurden!

133 weitere Antworten
133 Antworten

das ist eher überraschend. Bei einem unerlaubten Entfernen mit diesem Schaden sind sie schon verpflichtet zu ermitteln und in der Regel tut die Polizei das auch.

Ich würde ja aktiv bei der Polizei anrufen und denen mitteilen das der Fall erledigt ist.

Nur geht das so einfach ohne den Verursacher zu nennen?

Also wie ist er denn rübergekommen als du ihn angesprochen hast?
Wenn da schon der Kontakt und die schuldübername ok waren wäre das sicher eine Entscheidungshilfe für das weitere Vorgehen.
Hat er gesagt nicht gemerkt aber war ja da?
Wenn er es gemerkt hat und abgehauen ist wäre das eher ein Minuspunkt.
Also alles situationsabhängig.
Könnte ich von hier aus nicht entscheiden
Moorteufelchen

Aus Selbstschutz solltest du den Namen bei der Polizei nennen, damit er als Schuldiger in der Ermittlungsakte steht.

Was ist wenn der Bauer sich das nochmal überlebt, sich morgen nen neues Rücklicht dranbastelt und sagt, er sei nie dort langgefahren an besagtem Tag?

Ähnliche Themen

Damit hat Zille schon Recht. Es spricht nichts dafür, ihn gegenüber der Polizei nicht zu benennen.

Er war umgänglich, nicht besonders reuevoll, schien so als würde er möglichst wenig ärger haben wollen.
Daher Kostenvoranschlag > Versicherung > Fertig.

Auch meinte er das man das halt leider nicht so einfach mit bekommt, was ja wohl auch nicht ganz unmöglich zu sein scheint.

Er wollte auch mein Auto nicht sehen, das man von unserem Standort aus schon sehen konnte.

Selber ist er wohl auch nicht gefahren, es war wohl einer der Söhne oder Angestellte.
Ich hatte anfangs erst mal gefragt ob er Bauer XYZ ist bzw. ob dies sein Feld wäre.
Dann kam ich darauf ob er am Wochenende durch Straße X und Y gefahren ist und ob ihm dabei etwas aufgefallen sei.
Dies verneinte er zuerst, er nahm aber an ich würde heute meinen.
Als die Sprache dann auf den konkreten Zeitraum kam und den Unfall, gestand er sofort ein das es dann wohl einer der Söhne gewesen sein muss und das sowas schonmal passiert eben weil man es nicht immer merken würde.

Nüchtern betrachtet - lass mal kommen, dann schauen wir mal.

Hm, blöde Situation

Ganz ehrlich, das er sich den Schaden nicht ansieht, würde ich eher als Gleichgültigkeit ansehen. Mit dem eigentlichen Verursacher, also dem gegen den wegen Fahrerflucht ermittelt wird hast du nicht mal gesprochen.
Du weißt auch nicht wer es war, kann dir auch egal sein, für den Staatsanwalt ist das aber wichtig, und ob der Bauer ihm das verrät ist mehr als fraglich.
Also überlass doch das Schweigen gegenüber der Polizei dem Bauern.

Also meine Reihenfolge wäre

Versicherung anrufen -> (eigenen) Gutachter einschalten -> abrechnen

Wenn du nur nach KVA einer Werkstatt abrechnen willst, wird kein Wertverlust des Fahrzeuges, kein Ersatzfahrzeug, keine Kommunikationspauschale etc. mit berücksichtigt.

Ich könnte mir sogar vorstellen, dass die Versicherung bei diesem Schadenbild und der vermutlich nicht ganz geringen Schadenhöhe einen Bericht der Polizei einfordert. Spätestens dann werden sich wahrscheinlich die Daten des Verursachers auch kaum noch vor der Polizei verheimlichen lassen.....

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 14. November 2016 um 20:31:18 Uhr:


...keine Kommunikationspauschale etc. mit berücksichtigt.

Warum sollte diese nicht berücksichtigt werden? 😕

Das ist eine (mehr oder weniger) feste Pauschale die nichts mit dem GA bzw. dem KVA zu tun hat, dort folglich auch nicht aufgeführt wird - sondern unabhängig vom KVA/GA eingefordert werden muss!

🙄 Mag sein Herr Doktor, dass diese 20 - 25 EUR automatisch mit erstattet werden, das dürfte allerdings wohl auch das kleinste Problem an der Sache sein. Von Wertverlust etc. steht jedenfalls nichts in einem KVA einer Werkstatt - und darauf kommts an. Daher Gutachter.

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 14. November 2016 um 20:49:01 Uhr:


Daher Gutachter.

Der Gang zum Gutachter ist sicherlich ein guter Ratschlag...

Allerdings sollte der TE hier nicht mit allzuviel rechnen - da bei Fahrzeugen die älter als 7Jahre (das des Te ist 10) sind oder mehr wie 100tsd. (die der Te ebenfalls deutlich überschritten hat) auf dem Tacho haben - i.d.R. kein Wertverlust mehr berechnet wird, ferner nur dann, wenn das Fahrzeug in einem außergewöhnlich guten Zustand ist und lückenlos in der Vertragswerkstatt gewartet wurde.

Gutachter ist wohl umungänglich, bei der Schadenshöhe.

Denke ich fahre morgen mal zum Bauern und bitte um die herausgabe seiner Versicherungsdaten.
Damit habe ich dann doch schon mal was in der Hand.
Diese kann ich dann auch kontaktieren.

Und die Polizei kann ich auch informieren, es muss ja nicht klar werden das ich dahinter stecke, denn das die Polizei ermittelt ist ja bekannt.

Zitat:

@AcJoker schrieb am 14. November 2016 um 21:49:49 Uhr:


Gutachter ist wohl umungänglich, bei der Schadenshöhe.

So schauts aus. Und das ist auch dein gutes Recht. Viel Erfolg jedenfalls schonmal bei der Abwicklung!

Nur mal so interessenhalber gefragt: Strebst du eine Instandsetzung des Schadens an? Oder lieber Abstoßen und Ersetzen?

Instandsetzen.

Den Wagen habe ich neu gekauft, bisher alles top.
Da es eh nur der Zweitwagen ist und ich nicht übermässig eitel bin (Obowhl ich mir vor kurzem erst für mehrere 100€ Material zum Polieren gekauft habe *g), muss er einfach in den Zustand kommen das er vernünftig fährt.
Aktuell scheint er das zu tun.
Tür, Fenster, Tankdeckel, alles funktioniert.
Selbst der Spiegel funktioniert ohne Fehler.
Auch beim Fahren merke ich nichts, daher hoffe ich das an der Aufhängung alles ok ist.

Kommt aber drauf an was der Gutachter sagt und was die Werkstatt haben will.

Im Endeffekt wirst du ja auch der Versicherung den Unfall schildern müssen, und wenn du da nicht lügen willst ist die Fahrerflucht offensichtlich. In der Regel nimmt die Versicherung bei Fahrerflucht den Fahrer auch in Regress, von daher hat sie ein Interesse das er aufgeklärt wird.

Deine Antwort
Ähnliche Themen