Fahrzeug über Glas des Rücklicht identifizieren

Hallo,

mir ist in der letzten Nacht wohl ein Traktor ins Auto gefahren. Sieht nach einem wirtschaftlichen Totalschaden aus da due gesamte Seite kaputt ist und auch das Vorderrad gut etwas abbekommen hat.

Natürlich hat sich keine gemeldet.
Polizei ist grade auf dem Weg.

Nun habe ich ein Stück Rücklicht gefunden inkl der darauf eingeprägt Zahlen.
Kann man damit das Fahrzeug ermitteln? Also das Modell?

Gruß
Joker

20161113_103856.jpg
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@stratoman schrieb am 15. November 2016 um 13:47:05 Uhr:


Das fällt mir echt nix mehr dazu ein, zu so einer Aussage....

Warum sollte sich die Feuerwehr in jede Privatfehde einmischen? 😕

Primär hat die Seite der Feuerwehr die Funktion Infos über die Tätigkeiten der Wehr zu veröffentlichen, ferner auch Beiträge anderer ortsansässiger Vereine dort zu teilen.

Mit privaten - vereinsfremden - Angelegenheiten muss sich die Feuerwehr ihre Seite nun wirklich nicht zumüllen - denn wo willst du dann die Grenze ziehen? Der Eine wurde Opfer von Fahrerflucht, dem Anderen ist die Katze entlaufen und dem Nächsten passt die Farbe von Nachbars neuem Auto nicht.

Insofern ist die Aussage der Feuerwehr verständlich und richtig - und man könnte durchaus auch die Frage stellen, wieviele Beiträge der Feuerwehr vom Te geteilt wurden!

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Wahrscheinlich sind das die gleichen Kennzeichen, wie am Traktor, quasi Folgekennzeichen. Die sind aber nicht Pflicht und müssen auch kein Siegel tragen. Es gibt ja aber auch Anhänger, die zugelassen werden müssen - wie immer in Deutschland alles kompliziert.... 🙂

Und wieder einer, der meint, als komplett Außenstehender die Qualität von Polizeiarbeit beurteilen zu können, ohne Ahnung davon zu haben, wie und vor allem warum bestimmte Dinge so gemacht werden, wie sie eben gemacht werden.

Ich spreche weder über Quali, noch Quantität, sondern der reine Umgang ist eben stark fragwürdig.
Das fängt schon bei der Begrüßung an.

Moin Moin !

Zitat:

Wahrscheinlich sind das die gleichen Kennzeichen, wie am Traktor, quasi Folgekennzeichen. Die sind aber nicht Pflicht und müssen auch kein Siegel tragen. Es gibt ja aber auch Anhänger, die zugelassen werden müssen - wie immer in Deutschland alles kompliziert...

Ist doch völlig einfach !
Bis 25km/h sind diese Anhänger zulassungsfrei und haben kein eigenes KZ , sondern ein Folgekz eines für den Betrieb zugelassenen Schleppers. Diese KZ sind natürlich Pflicht , aber werden nicht abgestempelt und diese Anhänger sind auch von der HU befreit.
Ab 25 km/h müssen die Anhänger zugelassen sein mit eigenem KZ und sind HU-pflichtig.

MfG Volker

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Und auch der V100 hat die Kennzeichen Halterung laut Google Bildersuche so, dass das Kennzeichen wohl verbiegt oder abfällt bevor der linke Rückstrahler beschädigt wird. Und da es ja nicht am Unfallort liegt und nicht am Hänger ist, sollt klar sein auf was das hindeutet.
Für mich wäre das ein Grund nicht auf die Strafverfolgung zu verzichten.

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 15. November 2016 um 10:58:56 Uhr:


Diese Anhänger benötigen also kein Kennzeichen, aber es muss zwingend zusätzlich das runde "25" Schild hinten am Anhänger sein.

Da muß aber IMHO das Kennzeichen des Zugfahrzeuges wiederholt werden (meist sind die daher leicht austauschbar).

Gruß Metalhead

Ich komme grade nicht mit.
Hätte der V100 nun ein eigenes Kz gebraucht?

Zitat:

Hätte der V100 nun ein eigenes Kz gebraucht?

Ja!

https://www.aid.de/.../regeln-fuer-zulassungsfreie-anhaenger-1091.html

Gruß Metalhead

Zitat:

@AcJoker schrieb am 13. November 2016 um 15:55:32 Uhr:


Unsere Freiwillige Feuerwehr im Ort habe ich auf Facebook gefragt ob sie über ihre Seite meine Suche teile können.

Antwort war das die Polizei dazu alle Möglichkeiten hätte.

Hab darauf dann zurück geschrieben das man die Möglichkeit aber auch erst mal nutzen muss und wie realistisch sie es einschätzen würden das dies geschieht.

tolle freiwillige Feuerwehr. Das fällt mir echt nix mehr dazu ein, zu so einer Aussage....

Zitat:

@AcJoker schrieb am 13. November 2016 um 20:51:01 Uhr:


Bitte bleibt beim Thema!

Genau da sehe ich das Problem @MagirusDeutzUlm
Wie so oft besteht sicher angeblich kein öffentliches interesse.
Dafür war man heute zu dritt bei mir um die Sache aufzunehmen.
Und hat mir erst als ich nachgefragt habe wie das denn so mit den abstehenden Teilen wäre, erzählt das es so eigentlich nicht zulässig ist und ich es besser abklebe.
Ganz zu schweigen davon das man die gefundene Rückleuchte, die ich sehr bald erwähnt hatte, vergessen hätte, wenn ich auch da nicht nochmal drauf hingewiesen hätte.
Auch auf die Frage was nun passiert und ob man sich die Bauern in der diekten Umgebung mal direkt anschauen würde, wurde nur gesagt, das macht der Sachbearbeitet.
Na klar, der kommt dann nochmal extra raus.
Auf nachfrage ist man dann wohl doch noch zu einem Bauern hin und kam sehr bald wieder zurück.
Dort war wohl niemand. Und das war´s dann auch.

Selbst wenn die Leuchte erneuert wäre, wäre es immer noch ein Hinweis das dieses Kfz evtl. der Verursacher war.
Ob dem so sein kann müsste man dann z.B. an den Schadensspuren ermitteln.

Gesetz dem Fall ich finde den Rübenroder inkl. defekter Leuchte, wie kann ich diesen Beweis sichern?
Foto?

Sei sicher, Bozilei die kommt bei Fahrerflucht. Mit Zollstock und Fotoappart. Fahrerflucht kommt gleich nach Steuerhinterziehung.

Eine reine Arbeitsmaschine ist halt was anderes als ein Lastanhänger. 🙄

@TE Glückwunsch. Du bist denen einfach nicht ganz geheuer. Ohne es gelernt zu haben, hast Du den Fall gelöst. Hexerei ... 😁

Zitat:

@AcJoker schrieb am 14. November 2016 um 19:17:24 Uhr:


Er war umgänglich, nicht besonders reuevoll, schien so als würde er möglichst wenig ärger haben wollen.
Daher Kostenvoranschlag > Versicherung > Fertig.

Kann man machen, muss man aber nicht machen.

Kostenvoranschlag für seine Versicherung zzgl. 500€ cash für den Ärger und deinen Aufwand würde ich ihm vorschlagen. Bzw.: 600€ vorschlagen und sich auf 500€ einigen. 😉

Zitat:

@stratoman schrieb am 15. November 2016 um 13:47:05 Uhr:


Das fällt mir echt nix mehr dazu ein, zu so einer Aussage....

Warum sollte sich die Feuerwehr in jede Privatfehde einmischen? 😕

Primär hat die Seite der Feuerwehr die Funktion Infos über die Tätigkeiten der Wehr zu veröffentlichen, ferner auch Beiträge anderer ortsansässiger Vereine dort zu teilen.

Mit privaten - vereinsfremden - Angelegenheiten muss sich die Feuerwehr ihre Seite nun wirklich nicht zumüllen - denn wo willst du dann die Grenze ziehen? Der Eine wurde Opfer von Fahrerflucht, dem Anderen ist die Katze entlaufen und dem Nächsten passt die Farbe von Nachbars neuem Auto nicht.

Insofern ist die Aussage der Feuerwehr verständlich und richtig - und man könnte durchaus auch die Frage stellen, wieviele Beiträge der Feuerwehr vom Te geteilt wurden!

Nicht einer, warum auch?

Es ist für mich vollkommen ok das die meinen Beitrag nicht unterstützen. Nur die Aussage das die Polizei alle Möglichkeiten hat bringt keinem etwas, zumal es auch nicht der Realität entspricht was die Freiwillige Feuerwehr wissen sollte.

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