Fahrzeug über Glas des Rücklicht identifizieren
Hallo,
mir ist in der letzten Nacht wohl ein Traktor ins Auto gefahren. Sieht nach einem wirtschaftlichen Totalschaden aus da due gesamte Seite kaputt ist und auch das Vorderrad gut etwas abbekommen hat.
Natürlich hat sich keine gemeldet.
Polizei ist grade auf dem Weg.
Nun habe ich ein Stück Rücklicht gefunden inkl der darauf eingeprägt Zahlen.
Kann man damit das Fahrzeug ermitteln? Also das Modell?
Gruß
Joker
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@stratoman schrieb am 15. November 2016 um 13:47:05 Uhr:
Das fällt mir echt nix mehr dazu ein, zu so einer Aussage....
Warum sollte sich die Feuerwehr in jede Privatfehde einmischen? 😕
Primär hat die Seite der Feuerwehr die Funktion Infos über die Tätigkeiten der Wehr zu veröffentlichen, ferner auch Beiträge anderer ortsansässiger Vereine dort zu teilen.
Mit privaten - vereinsfremden - Angelegenheiten muss sich die Feuerwehr ihre Seite nun wirklich nicht zumüllen - denn wo willst du dann die Grenze ziehen? Der Eine wurde Opfer von Fahrerflucht, dem Anderen ist die Katze entlaufen und dem Nächsten passt die Farbe von Nachbars neuem Auto nicht.
Insofern ist die Aussage der Feuerwehr verständlich und richtig - und man könnte durchaus auch die Frage stellen, wieviele Beiträge der Feuerwehr vom Te geteilt wurden!
133 Antworten
Verursacher gefunden.
Ohne meinen Wagen gesehen zu haben und ohne meinen Beweis näher benannt zu haben hat er einfach vorgeschlagen das mittels Kostenvoranschlag über seine Versicherung laufen zu lassen.
Ja, genau der.
Hab ihm mit dem Gerät auf dem Feld erwischt und habe ihn angesprochen. Nachdem ich eindeutige Fotos vom Rücklicht gemacht habe.
Jetzt musst Du aufpassen. Nicht dass Dich die Polizei aus Versehen als Ermittler einstellt. 😁 Glückwunsch!
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Klar das er nicht möchte das seine Personalien bei der Polizei landen. Weil ja ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht läuft.
Meine Werkstatt hat mich nun gleich zum Sachverständigen weiter gereicht.
Der wiederum rät sofort zum Anwalt.
Wie sollte man hier wirklich am besten vorgehen?
Polizei informieren das Verursacher gefunden wurde und die Ermittlung eingestellt werden kann, ohne Angabe wer der Verursacher ist?
Eigene Versicherung informieren, auch wenn diese nicht greift da nur TK?
Gutachter ist bei der Schadenshöhe wohl klar.
Aber Anwalt?
Der Gutachter meinte einen Anwalt bräuchte man um z.B. kosten für einen Leihwagen erstattet zu bekommen.
jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
1. lass es über die Versicherung laufen und behalte die Anzeige in der Hinterhand wenn er auch nur ein kleines bisschen zickt
2. Schalte um auf Denkzettelmodus: Anwalt, Strafanzeige, Versicherung
Kommt ein bisschen darauf an, wie wichtig Dir die künftige Beziehung zu diesem Bauern ist. Für den Schaden verliert er seinen Führerschein.
Wenn man das jetzt nicht der Polizei meldet, wäre das nicht behinderung der Ermittlungen oder ein Verstoß gegen seine Pflichten als Bürger?
Ich würde da garnicht groß rumzicken.
Anwalt für Verkehrsrecht und ab geht das volle Programm.
Den Kostenvoranschlag kann er sich dahin stecken wo die Sonne nicht scheint.
"Über die Versicherung" meint meine Versicherung oder direkt mit seiner?
Kommt er aus der Nummer mit der Fahrerflucht noch raus wenn ich einfach nur der Polizei mitteile das ich den Verursacher habe, oder möchte die dann zwingend den Namen haben um im eigenen bzw. allgemeinen Interesse weiter vor zu gehen?
Du kannst direkt mit seiner Versicherung abrechnen, dazu brauchst Du nicht einmal den Bauern.
Wenn Du der Polizei den Verursacher mitteilst, muss diese ermitteln (Offizialdelikt) und Du bist als Zeuge auch zur Aussage verpflichtet. Ob sie das dann auch tun, kann man natürlich nicht sagen, auf dem Land werden die Gesetze auch gern mal anders interpretiert. Sehr engagiert scheinen sie eh nicht zu sein.
Ganz ehrlich: ich sehe wenig Gründe, den Verursacher zu schonen. Er hat Dir Schaden zugefügt und sich einfach vor der Verantwortung gedrückt.
Natürlich seiner Versicherung melden, deine hat damit nichts zu tun.
Und natürlich bleibt es Fahrerflucht, und so einfach kommt er da nicht raus, der Staatsanwalt kann es einstellen wenn du daran kein Interesse mehr hast, muss es aber nicht.
wenn Du gefragt wirst: ja. Und Du solltest auch der Polizei mitteilen, dass Du ihn kennst, damit sie die sonstigen Ermittlungen einstellen können.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. November 2016 um 16:37:59 Uhr:
Und Du solltest auch der Polizei mitteilen, dass Du ihn kennst, damit sie die sonstigen Ermittlungen einstellen können.
Recht hast du ja, aber mal ganz im Ernst viel mehr als die Sache 6-8 Wochen liegen zulassen und dann die Sache einzustellen machen die von alleine doch eh nicht.