fahrzeug nicht umgemeldet

Hallo,
habe leider den Fehler gemacht und beim Verkauf meines Fahrzeuges das nicht vorher abgemeldet. Der Käufer obwohl vertraglich verpflichtet hat das Fahrzeug bis jetzt nicht umgemeldet. Die Uhrzeit des Verkaufs wurde im Kaufvertrag eingetragen. Habe der Zulassungsstelle schriftlich über den Verkauf Bescheid gegeben und der Versicherung.
Die zuviel bezahlte KFZ Steuer habe ich zurückerhalten.
Jetzt die Frage: Die Versicherung wird das Fahrzeug zwangsabmelden wie lange muss ich als Verkäufer dann noch die Versicherungsprämie bezahlen.

Beste Antwort im Thema

Also kann euch jetzt berichten wies ausgegangen ist.
Fahrzeug am 11.7.2012 verkauft, gemeldet bei der Zulassungsstelle und bei der Versicherung.
Natürlich mit Kaufvertrag und Uhrzeit der Übergabe. Neuer Halter hat den Wagen bis heute nicht umgemeldet und wo er steht weiß ich auch nicht.
Am 23.7.2012 vom Finanzamt meine zuviel bezahlten Steuern erstattet bekommen.
Am 23.7.2012 hat die Versicherung dem Käufer geschrieben er soll das Fahrzeug weiterversichern oder aber ummelden.
Jetzt muss die Versicherung 1 Monat warten bis sich der neue Eigentümer meldet. Hat er nicht getan.
Am 27.8.2012 hat mir die Versicherung meine restliche zuviel bezahlte Versicherung zurückerstattet.
Gleichzeitig hat die Versicherung eine Versicherungsanzeige bei der Zulassungsstelle erstattet.
Jetzt hat der Käufer nur noch 3 Tage Zeit das Fahrzeug umzumelden danach kommt es in die Fahndungskartei der Polizei und wird richtig teuer für ihn.
Und da das Fahrzeug auch nicht versichert ist riskiert der neue Käufer des Autos auch noch seinen Führerschein von den Kosten bei einem Unfall wollen wir erst garnicht reden.
Aber ich bin jetzt frei von allen Verpflichtungen und kann meinen neuen Wagen wieder als Erstfahrzeug anmelden.
Da ich in der Schadensfreiheitsklasse bei 35 % bin zahle ich auch nicht sehr viel habe daher auch nicht zuviel durch die unterlassene Ummeldung verloren.
Jedoch habe ich dem Käufer jetzt eine Frist gesetzt bis 10.9.2012 mir die zuviel gezahlten Versicherungsbeiträge zu erstatten ansonsten schicke ich ihm einen Mahnbescheid ins Haus.
Damit habe ich dann für 30 Jahre einen Titel wenn er sich dann immer noch nicht rührt und den Mahnbescheid nicht vor Gericht bringt.
Sehr viel Aufwand für einen Betrag von 40 Euro aber mir gehts nicht ums Geld sondern um dem Käufer zu zeigen das ich seine Hinhaltetaktik nicht dulden werde.
Und ich werde bei einem nächsten Verkauf eines Autos darauf achten das der Käufer und ich gleich zur Zulassungsstelle gehen werden oder wenns in einen anderen Kreis geht wird das Auto nicht mehr angemeldet übergeben.

76 weitere Antworten
76 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von TazaTDI


@MopedHeinz: Probefahrt nach Marokko? 😕 Ist der Verkäufer nicht mitgefahren? Und hat er 2 tage gewartet, dass sie wiederkommen?

aa) der musste was hackeln; die Daten von dem Einkäufer mit vermutlichem Migrationshintergrund wurden notiert.

Fahrzeug war ein abgelederter BMW-Schuttkarren; vermutlicher Restwert 500 - 800 Deutsch Mark.

Der Verlust war verschmerzbar. Übler war die Versicherungsgeschichte + inkl. Steuer, weil keine

Abmeldung mehr möglich war.

bb) nein, der hatte unverzüglich die Sheriffs alarmiert; leider grenznaher Wohnort; Länderübergreifende Fahndung langwierig, da Beamtenmikado oft wichtiger 😁

cc) bei Händlern mit Migrationshintergrund kauft man nichts und verkauft man auch nichts; generell.
Wenn sich ein Mustafa am Telefonaparillo meldet, sage ich: Schon verkauft und die Sache ist erledigt! so ist

ps. ärgerlich: an meinem Youngtimer hängen immer die DinA4-Angebote: Kaufe Auto - zahle gut! ( so was gehört unter Strafe, so generell )

Zitat:

Original geschrieben von glucke53


Am 27.8.2012 hat mir die Versicherung meine restliche zuviel bezahlte Versicherung zurückerstattet.
Gleichzeitig hat die Versicherung eine Versicherungsanzeige bei der Zulassungsstelle erstattet.
Jetzt hat der Käufer nur noch 3 Tage Zeit das Fahrzeug umzumelden danach kommt es in die Fahndungskartei der Polizei und wird richtig teuer für ihn.

Danke für die Rückmeldung!

@Mopped-Heinz
Genau so läuft das in den Fällen, in denen ein Käufer das Fahrzeug wirklich nicht ummeldet (meine persönliche Schätzung eine Quote von 1:10.000). Dein Bekannter hat Dir vermutlich einen Bären aufgebunden oder eine falsche Wahrnehmung vom tatsächlichen Ablauf!

Hallo Mimro

Du hast recht.
Die Leute lügen oft und gerne.
Nicht um einem zu schaden - sondern um sich zu schützen; und ihren Ruf!

Die Wahrheit ist meistens irgendwo, nur ebensooft nicht dort wo es der Erzähler gerne hätte.

Sonnigen Gruß Howard

Sorry, so einfach geht es leider nicht.
So lange das Auto noch auf Deinen Namen läuft bist Du in gewisser Hinsicht auch "haftbar".
Allein ein Kaufvertrag reicht nicht, um ein Fahrzeug abzumelden außer Du bist noch im Besitz aller Papiere (Fahrzeugbrief, -schein).
Falls Du Fragen zur Vorgehensweise hast, wende Dich vertrauensvoll an die Zulassungsstelle bzw. zuständige Finanzamt und dort erfährst Du die Vorgehensweise. Dort sitzen kompetente Ansprechpartner.

Zitat:

Original geschrieben von DannyL


Melde das Fahrzeug selbst mit dem Kaufvertrag ab, setze deine Versicherung davon in Kenntnis, dass es verkauft und von dir abgemeldet wurde.

Die Meldung von der Kfz-Meldebehörde kommt teilweise verspätet bei der Versicherung an, bekommst aber rückwirkend eine Rückzahlung.

Mein Golf habe ich damals ummelden lassen von meiner Freundin, hab am selben Tag bei der Versicherung angerufen und dies gemeldet und 2 Tage später kam die Bestätigung, über die ordnungsgemäße Kündigung. Warum so schwer, wenn es auch einfach geht.

Wenn sich der neue Fahrzeughalter nicht um Anmeldung und Versicherung kümmert, legen die ihm das Auto über kurz oder lang still. Für Schäden vor der Abmeldung bist nämlich du verantwortlich. Für evtl. Straftaten würde ich nicht aufkommen wollen, da muss man einfach konsequent sein.

Ähnliche Themen

der letzte Beitrag war am 3.Sept 2012
Das Thema sollte eigentlich erledigt sein.

Solche Leichen gräbt man nicht aus

Ich verstehe, wenn man per SuFu einen alten Beitrag ausgräbt und eine Frage dazu stellt weil einen der gleiche Schuh drückt und man sich Antworten erhofft.
Das soll ja durchaus auch so sein um nicht 20 Beiträge mit dem gleichen Thema parallel zu haben.

Aber wie um drei Teufels Namen kommt man auf die Idee einen Beitrag gezielt zu suchen um dann ein dreiviertel Jahr nach der letzten Antwort seinen Senf zum Thema abzulassen???😕
Mir fällt da höchstens totale Langeweile oder übersteigerter Trieb zur Selbstdarstellung ein.

@Schmoecker, vielleicht könntest Du mal etwas Licht ins Dunkel über die Hintergründe bringen?!

warum? 3/4 jahr geht docht doch noch. neulich is ein echter oldtimer mit knapp 8 jahren wieder aufgetaucht 😉

Zitat:

Original geschrieben von Schmoecker


Sorry, so einfach geht es leider nicht.
So lange das Auto noch auf Deinen Namen läuft bist Du in gewisser Hinsicht auch "haftbar".

Und in welcher Hinsicht ist das dann?

Grüße
Steini

Hallo an alle in diesem Thread,

ich finde das Thema schon sehr relevant, auch wenn die letzten Antworten länger zurückliegen. Und zwar aus folgenden Gründen:
- Zu kaum einem Thema gibt es im Netz so viele falsche, halbwahre, veraltete und irreführende Informationen wie zu diesem.
- Wenn man, egal wieviel eigene Dummheit oder Unachtsamkeit dabei im Spiel war, in die Situation kommt, dass der Käufer eines angemeldet verkauften PKW diesen nicht ab- oder ummeldet, kann man schon in Panik geraten und ist für fundierte Hilefestellungen extrem dankbar!

Wenn ein Käufer einen PKW trotz schriftlicher Zusicherung im Kaufvertrag nicht ab- oder ummeldet, sind zwei Dinge zu tun.

Sofern Zulassungsbehörde und Versicherung noch nicht per Veräußerungsanzeige informiert wurden, sollte man dies unverzüglich nachholen. Entweder haben Verkäufer und Käufer eine solche Veräußerungsanzeige als Zusatz des Kaufvertrags unterschrieben. Oder man sendet ersatzweise den Kaufvertrag als Kopie mit entsprechenden Mitteilungen an Zulassungsstelle und Versicherung. Die Zulassungsstellen (Straßenverkehrsämter) geben übrigens jederzeit telefonisch darüber Auskunft, ob ein PKW abgemeldet wurde oder nicht. Also frühzeitig (nach 2 bis 3 Tagen) anrufen und fragen und sich gleichzeitig erkundigen, ob die Veräußerungsanzeige eingegangen und bearbeitet worden ist. Ist dies der Fall, wird der Käufer sofort angeschrieben und aufgefordert, den PKW um- oder abzumelden. Als Verkäufer hat man damit seine Pflichten im Sinne der Zulassungsstelle erfüllt. Auch die Steuerpflicht endet, das Finanzamt erhält eine Mitteilung von der Zulassungsstelle und rechnet die zuviel gezahlte Steuer ab (das ist aber NICHT gleichbedeutend mit einer Abmeldung des Fahrzeugs!). Reagiert der Käufer nicht auf die Aufforderung zur Ummeldung, wird die Bürokratie im Gang gesetzt, d.h. ihm wird der Betrieb des KFZ untersagt und dieses schließlich zwangstillgelegt (Schilder werden entstempelt, Papiere werden eingezogen, Kosten dem Käufer in Rechnung gestellt). Damit wäre das Auto dann auch abgemeldet. Wie lang diese Vorgang dauert, weiss ich nicht, vermutlich werden aber einige Wochen vergehen. Und in dieser Zeit zahlt der Verkäufer leider weiterhin die Haftpflichtversicherung des bereits verkauften aber immer noch auf ihn angemeldeten PKW!

Aus diesem Grund sollte unbedingt als zweite Maßnahme zeitgleich, also sofort, die Versicherung kontaktiert werden. Denn die Haftpflichtversicherung erlischt nicht mit dem Verkauf, weil sie sich auf das Wagnis (Versicherungsdeutsch) bezieht, also auf den PKW solange der angemeldet ist. Die Versicherungspflicht geht mit dem Verkauf zwar auf den Käufer über, aber wenn der die bestehende Versicherung nicht kündigt, übernimmt oder das Auto abmeldet, bleibt der Verkäufer dafür verantwortlich. Und der kann sie nicht kündigen. Die Lösung für dieses Dilemma lautet "Erwerberkündigung", und genau das sollte man von seiner Versicherung in einem solchen Fall sofort verlangen. Die Versicherung kündigt dann dem Käufer(!) die Haftpflichtversicherung mit einer Frist von einem Monat. Nach Ablauf dieser Frist teilt die Versicherung der Zulassungsbehörde mit, dass keine Versicherung mehr für das KFZ besteht, und der Käufer erhält seitens der Zulassungsbehörde noch einmal 3 Tage, um das Auto zu versichern (oder abzumelden). Wenn er dies nicht tut, wird das KFZ sofort zur polizeilichen Fahndung ausgeschrieben und zwangsweise stillgelegt (zulasten des Käufers). Der Verkäufer muss also noch für maximal einen Monat die Versicherung bezahlen. Diese Kosten könnte er anschließend (theoretisch) zivilrechtlich vom Käufer zurückfordern (praktisch aber wohl eher als Verlust abschreiben).

Wichtig ist, dass beide Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden, sobald man weiss, dass der Käufer das KFZ nicht wie vereinbart ab- oder umgemeldet hat. Je länger man sich hinhalten lässt, desto länger zahlt man die Versicherung weiter, und desto länger dauert es, bis das Fahrzeug zwangsabgemeldet wird.

Interessant wäre für mich zu wissen, ob jemand weiss, wie lange der Vorgang der Zwangsabmeldung von Seiten der Zulassungsbehörde dauert. Und: wie gehen die Behörden vor, wenn das KFZ nicht aufzufinden ist, d.h. wenn die Schilder nicht entstempelt und die Papiere nicht eingezogen werden können? Ab wann gilt das KFZ dann als abgemeldet?

Ich hoffe dass die Infos hilfreich für den ein oder anderen Forenteilnehmer sind.

Hallo, ich mach den alten Thread wieder auf !
Ja ich weiß,man gibt sein Fahrzeug nicht angemeldet weiter, aber ich war krank (Rippenprellung) und kam nicht zur Abmeldung.
Nun habe ich den Wagen einen Freund gegeben,der den Renault i.A. für mich verkauft hat
Kaufvertrag liegt mir vor,der Käufer (aus Brandenburg-Lehnin) kam mit einem Abschlepper und hat den Renault huckepack mitgenommen !
Allen Anschein nach hat dieser Händler ???, o.ä. wohl den Wagen weiter verkauft, ohne Um-Abmeldung.
Es kann ja nur wie ein 6er im Lotto sein, das ich am Spandauer Damm/berlin, gestern mein ehem. Auto mit meinem Kennzeichen sehe !
Meiner Versicherung habe ich den Kaufvertrag schon zugeschickt, aber was ist mit der KFZ-Zulassungsstelle ?

@trixi1262

Das steht genau im Beitrag über Deinem. Einfach mal den langen Text lesen!

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 27. Mai 2016 um 09:07:09 Uhr:


@trixi1262

Das steht genau im Beitrag über Deinem. Einfach mal den langen Text lesen!

Danke für die Info !
Ich hatte genau dies im obigen Beitrag getan,aber:
Das Problem heutzutage ist ja, das es xxx-Gesetzesänderungen/Neuregelungen gibt, ohne Großartig in den Medien verbreitet, das Otto-Normalo da nicht mehr durchblicken kann.
Deswegen die Frage
Ich war heute ein neues Fahrzeug anmelden und meine Verkaufsanzeige ist per Mail eingegangen und bestätigt.
Ebenso bei meiner Versicherung, habe also erst mal alles richtig gemacht !😉
Lg
Alfons und ein schönes WE an Alle

Zitat:

Das Problem heutzutage ist ja, das es xxx-Gesetzesänderungen/Neuregelungen gibt, ohne Großartig in den Medien verbreitet, das Otto-Normalo da nicht mehr durchblicken kann.

Was du beim Verkauf eines Wagens melden musst, stand schon immer im Kleingedruckten des Fahrzeugscheins.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 27. Mai 2016 um 20:45:44 Uhr:



Zitat:

Das Problem heutzutage ist ja, das es xxx-Gesetzesänderungen/Neuregelungen gibt, ohne Großartig in den Medien verbreitet, das Otto-Normalo da nicht mehr durchblicken kann.


Was du beim Verkauf eines Wagens melden musst, stand schon immer im Kleingedruckten des Fahrzeugscheins.

Danke für die Info,aber hast du mal das gelesen,was von dir selbst zitiert ?
Es geht darum,das die Politik teils Gesetze, usw. beschließt, ohne das "viele Ottos"davon was mitkriegen, sei es durch andere Sachen, oder ähnlichem, oder es informiert sich keiner😉

Das Nicht-Informieren ist in unserer vernetzten Gesellschaft das große Problem.
Viel haben ein Smartphone, einen PC oder Laptop, ein Tablet.
Außer Daddeln und Chatten wird das Ding für nichts sinvolles genutzt.

Auf den Straßenverkehrsämtern ist an manchen Tagen der Bär los, weil Leute mit den abenteuerlichsten Geschichten kommen und Dinge fordern, die nicht möglich sind.
Dabei sind die SVA auch schon online und bieten jedes Dokument, jeden Antrag und jedes Merkblatt online an.
Auch detailiierte Erklärungen zu allen Vorgängen sind zu finden.

Wenn der "Nutzer" nicht willens oder in der Lage ist die nützlichen Dinge des Internet zu nutzen wird unsere Gesellschaft weiter verblöden. hart gesagt, aber ist die Realität.

Deine Antwort
Ähnliche Themen