fahrzeug nicht umgemeldet
Hallo,
habe leider den Fehler gemacht und beim Verkauf meines Fahrzeuges das nicht vorher abgemeldet. Der Käufer obwohl vertraglich verpflichtet hat das Fahrzeug bis jetzt nicht umgemeldet. Die Uhrzeit des Verkaufs wurde im Kaufvertrag eingetragen. Habe der Zulassungsstelle schriftlich über den Verkauf Bescheid gegeben und der Versicherung.
Die zuviel bezahlte KFZ Steuer habe ich zurückerhalten.
Jetzt die Frage: Die Versicherung wird das Fahrzeug zwangsabmelden wie lange muss ich als Verkäufer dann noch die Versicherungsprämie bezahlen.
Beste Antwort im Thema
Also kann euch jetzt berichten wies ausgegangen ist.
Fahrzeug am 11.7.2012 verkauft, gemeldet bei der Zulassungsstelle und bei der Versicherung.
Natürlich mit Kaufvertrag und Uhrzeit der Übergabe. Neuer Halter hat den Wagen bis heute nicht umgemeldet und wo er steht weiß ich auch nicht.
Am 23.7.2012 vom Finanzamt meine zuviel bezahlten Steuern erstattet bekommen.
Am 23.7.2012 hat die Versicherung dem Käufer geschrieben er soll das Fahrzeug weiterversichern oder aber ummelden.
Jetzt muss die Versicherung 1 Monat warten bis sich der neue Eigentümer meldet. Hat er nicht getan.
Am 27.8.2012 hat mir die Versicherung meine restliche zuviel bezahlte Versicherung zurückerstattet.
Gleichzeitig hat die Versicherung eine Versicherungsanzeige bei der Zulassungsstelle erstattet.
Jetzt hat der Käufer nur noch 3 Tage Zeit das Fahrzeug umzumelden danach kommt es in die Fahndungskartei der Polizei und wird richtig teuer für ihn.
Und da das Fahrzeug auch nicht versichert ist riskiert der neue Käufer des Autos auch noch seinen Führerschein von den Kosten bei einem Unfall wollen wir erst garnicht reden.
Aber ich bin jetzt frei von allen Verpflichtungen und kann meinen neuen Wagen wieder als Erstfahrzeug anmelden.
Da ich in der Schadensfreiheitsklasse bei 35 % bin zahle ich auch nicht sehr viel habe daher auch nicht zuviel durch die unterlassene Ummeldung verloren.
Jedoch habe ich dem Käufer jetzt eine Frist gesetzt bis 10.9.2012 mir die zuviel gezahlten Versicherungsbeiträge zu erstatten ansonsten schicke ich ihm einen Mahnbescheid ins Haus.
Damit habe ich dann für 30 Jahre einen Titel wenn er sich dann immer noch nicht rührt und den Mahnbescheid nicht vor Gericht bringt.
Sehr viel Aufwand für einen Betrag von 40 Euro aber mir gehts nicht ums Geld sondern um dem Käufer zu zeigen das ich seine Hinhaltetaktik nicht dulden werde.
Und ich werde bei einem nächsten Verkauf eines Autos darauf achten das der Käufer und ich gleich zur Zulassungsstelle gehen werden oder wenns in einen anderen Kreis geht wird das Auto nicht mehr angemeldet übergeben.
76 Antworten
Komisch, ich hab damals, ist halt auch schon lange her, (2000) den Kaufvertrag als Kopie vorgelegt.
(Aussenstellenbüro der HUK Coburg)
und wurde anstandslos abgerechnet.
Bloss bei der Steuer hab ich draufgezahlt, weil der Typ (Händler) das Auto erst nach 6 Wochen verkauft oder abgemeldet hat. Vielleicht wurde es auch zwangsabgemeldet. 🙂
War ich selbst schuld weil ich den Verkauf der Zul.stelle nicht mitgeteilt hatte.
Das hast Du aber getan! Also insofern alles richtig gemacht.
Aber deine Versicherung kannst ja dennoch bis zum 30.11. kündigen, wenn der Ablauf drs V.jahrs zum 31.12. terminiert ist.
Das bleibt Dir unbenommen
Zitat:
@Speed23 schrieb am 26. November 2018 um 13:59:44 Uhr:
Eben nicht da liegt das Problem die Versicherung stellt sich quer da sie kein OK von der Zulassungsstelle bekommt. Und solange läuft der Mist weiter.
Sag Deinem Versicherer unter Vorlage des Kaufvertrages nachdrücklich, dass Du das Auto verkauft hast und der Versicherer gegenüber dem Käufer eine Erwerberkündigung aussprechen soll!