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fahrzeug nicht umgemeldet

Hallo,
habe leider den Fehler gemacht und beim Verkauf meines Fahrzeuges das nicht vorher abgemeldet. Der Käufer obwohl vertraglich verpflichtet hat das Fahrzeug bis jetzt nicht umgemeldet. Die Uhrzeit des Verkaufs wurde im Kaufvertrag eingetragen. Habe der Zulassungsstelle schriftlich über den Verkauf Bescheid gegeben und der Versicherung.
Die zuviel bezahlte KFZ Steuer habe ich zurückerhalten.
Jetzt die Frage: Die Versicherung wird das Fahrzeug zwangsabmelden wie lange muss ich als Verkäufer dann noch die Versicherungsprämie bezahlen.

Beste Antwort im Thema

Also kann euch jetzt berichten wies ausgegangen ist.
Fahrzeug am 11.7.2012 verkauft, gemeldet bei der Zulassungsstelle und bei der Versicherung.
Natürlich mit Kaufvertrag und Uhrzeit der Übergabe. Neuer Halter hat den Wagen bis heute nicht umgemeldet und wo er steht weiß ich auch nicht.
Am 23.7.2012 vom Finanzamt meine zuviel bezahlten Steuern erstattet bekommen.
Am 23.7.2012 hat die Versicherung dem Käufer geschrieben er soll das Fahrzeug weiterversichern oder aber ummelden.
Jetzt muss die Versicherung 1 Monat warten bis sich der neue Eigentümer meldet. Hat er nicht getan.
Am 27.8.2012 hat mir die Versicherung meine restliche zuviel bezahlte Versicherung zurückerstattet.
Gleichzeitig hat die Versicherung eine Versicherungsanzeige bei der Zulassungsstelle erstattet.
Jetzt hat der Käufer nur noch 3 Tage Zeit das Fahrzeug umzumelden danach kommt es in die Fahndungskartei der Polizei und wird richtig teuer für ihn.
Und da das Fahrzeug auch nicht versichert ist riskiert der neue Käufer des Autos auch noch seinen Führerschein von den Kosten bei einem Unfall wollen wir erst garnicht reden.
Aber ich bin jetzt frei von allen Verpflichtungen und kann meinen neuen Wagen wieder als Erstfahrzeug anmelden.
Da ich in der Schadensfreiheitsklasse bei 35 % bin zahle ich auch nicht sehr viel habe daher auch nicht zuviel durch die unterlassene Ummeldung verloren.
Jedoch habe ich dem Käufer jetzt eine Frist gesetzt bis 10.9.2012 mir die zuviel gezahlten Versicherungsbeiträge zu erstatten ansonsten schicke ich ihm einen Mahnbescheid ins Haus.
Damit habe ich dann für 30 Jahre einen Titel wenn er sich dann immer noch nicht rührt und den Mahnbescheid nicht vor Gericht bringt.
Sehr viel Aufwand für einen Betrag von 40 Euro aber mir gehts nicht ums Geld sondern um dem Käufer zu zeigen das ich seine Hinhaltetaktik nicht dulden werde.
Und ich werde bei einem nächsten Verkauf eines Autos darauf achten das der Käufer und ich gleich zur Zulassungsstelle gehen werden oder wenns in einen anderen Kreis geht wird das Auto nicht mehr angemeldet übergeben.

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ich kann die zahlen natuerlich auch nur raten, aber so ist es nunmal.
von den "95%" angemeldet verkauften und problemlos abgewickelten hoert man nie/selten etwas.
die "5%" sind dann natuerlich als probleme in foren lesbar und erwecken einen evtl. schlechten eindruck.

sofern machbar, ist sicherlich die abmeldung nach probefahrt/verkauf zusammen mit dem käufer eine der sichersten methoden.
da vmtl. viele private käufe am wochendende sein werden, aber auch oft nicht machbar (zusammen mit dem direkten geldeinzahlen und pruefen bei der hausbank).

es macht nunmal keiner einen thread auf "ich habe mein auto problemlos verkauft" 😉

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Frage mich wie dass gehen soll, dass die Versicherung dem neuen Käufer was anrechnen kann?
Nachdem der Versicherungsvertrag auf den Erwerber über geht, kann die Versicherung natürlich eine Rechnung stellen....

Ich finde es furchtbar, dass immer gegen das "angemeldete" Verkaufen gewettert wird... Ganz im Ernst: ich würde niemals ein nicht zugelassenes Auto kaufen, das nicht angemeldet ist... Ich kanns ja nicht mal Probe fahren!

@TE
Erwerberkündigung über den Versicherer machen lassen (§96 VVG) und Du zahlst maximal 6 Wochen mehr Versicherungsbeitrag... Wenn Du das Auto abgemeldet angeboten hättest, wäre es vermutlich noch nicht verkauft, ausser über den Preis!

momment mal,

zur probefahrt und bis der dealperfekt ist,würdeich mein auto schon angemeldet lassen,
und wenn er dann sagt:
dann und dann hole ich ihn ab,
dann sag ich ihm das er schilder mitbringen soll und melde die karre 1 tag vorher ab,

wo ist das problem??????????????????

Na ja warte jetzt erst mal wann die Versicherung eine Versicherungsanzeige macht und werde dann weiter posten wies ausgeagangen ist

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


wo ist das problem??????????????????

Das ist die Frage, die ich stellen würde, wenn ich mir (auf Deine Kosten?) Kurzzeitkennzeichen besorgen müsste, bei denen ich dann Probleme mit dem Kaskoschutz bekomme und überhaupt, Du hats alle Daten von mir, wieso machst Du so ein Gschiss? Ich wäre raus bei dem Deal!

Ich habe in meinem Berufsleben Tausende von Fahrzeugverküfen mitbekommen und in einem (!) Fall gabs Schwierigkeiten mit der Ummeldung... Persönlich habe ich in meinem Leben ca 15 Fahrzeuge angemeldet verkauft und bin damit immer gut gefahren...

Wie gesagt, ich selbst würde Dir mit Deiner Einstellung sagen, verkauf Dein Auto, wem Du willst, sicher nicht mir und Du wirst bei dem eingeschränkten Käuferkreis Dein Auto nur über den Preis verkaufen...

btw kann mir immer noch niemand schlüssig erklären, wo mein Risiko liegt, wenn ich ein zugelassenes Auto verkaufe (von zwei Monaten Versicherungsbeitarg und KFZ-Steuer mal abgesehen)!

naja evtl wird dein problem dann da liegen,
wenn der käufer auf den weg nach hause nen unfall baut,und deine versicherung löhnen muss,
und wenn du dir mein unangemeldetetes auto nicht kaufen willst, dann lass es,gibt andere die kaufen wollen würden, sofern ich denn mein auto verkaufen wollen würde

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


naja evtl wird dein problem dann da liegen,
wenn der käufer auf den weg nach hause nen unfall baut,und deine versicherung löhnen muss,
und wenn du dir mein unangemeldetetes auto nicht kaufen willst, dann lass es,gibt andere die kaufen wollen würden, sofern ich denn mein auto verkaufen wollen würde

Leider ist es nicht so einfach. Die meisten fahren ihren Wagen und inserieren ihn parallel, da sie noch auf ihn angewiesen sind. Und wenn dann ein Käufer aus 400km Entfernung kommt, kann man schliesslich kaum verlangen, dass er paar Tage später wieder kommen soll.

Ich versuche es immer so zu machen, dass die Besichtigung immer zu Tagen und Öffnungszeiten der Zulassungsstelle stattfindet. So kann man bei Einigung den Wagen abmelden und der Käufer sich KZK machen.

Beim letzten Verkauf vor nem Monat bin ich mit meinem Auto und dem Käufer knapp 50km zu dessen Zulassungsstelle gefahren und haben dort alles erledigt und im Anschluss hat er mich nach Hause gefahren.
Würde das nicht mit jedem Käufer machen und hab dann meiner Menschenkenntnis vertraut.

gruss
TazaTDI

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


naja evtl wird dein problem dann da liegen,
wenn der käufer auf den weg nach hause nen unfall baut,und deine versicherung löhnen muss.

wenn auf dem kaufvertrag datum und uhrzeit der uebergabe vermerkt ist und der unfall danach erfolgt, zahlt die VS den schaden,ja.

der vertrag des verkäufers wird aber nicht mit dem schadenfall belastet.

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


naja evtl wird dein problem dann da liegen,
wenn der käufer auf den weg nach hause nen unfall baut,und deine versicherung löhnen muss,

Wie von Harry ja schon zutreffend beschrieben, ist das nicht mehr mein Problem, da das Fahrzeug ja verkauft ist und zwar mein Versicherer regulieren muss, dies aber nicht mehr meinen Vertrag geschieht, da der Versicherungsvertrag des Autos auf den Erwerber über gegangen ist.

Zitat:

und wenn du dir mein unangemeldetetes auto nicht kaufen willst, dann lass es,gibt andere die kaufen wollen würden, sofern ich denn mein auto verkaufen wollen würde

Das ist mir schon klar! Nur muss Dir widerum klar sein, dass Du mit dieser Lösung den potentiellen Käuferkreis extrem einschränkst und somit letzlich die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Du Dein Auto nur über den Preis verkaufen kannst!

Vom Prinzip kann man sich damit schon abfinden; nur erschliesst sich mir nicht warum, da mir niemand einen richtigen Grund nennen kann, warum man sein Auto nur abgemeldet veräussern sollte 😕!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


naja evtl wird dein problem dann da liegen,
wenn der käufer auf den weg nach hause nen unfall baut,und deine versicherung löhnen muss,
Wie von Harry ja schon zutreffend beschrieben, ist das nicht mehr mein Problem, da das Fahrzeug ja verkauft ist und zwar mein Versicherer regulieren muss, dies aber nicht mehr meinen Vertrag geschieht, da der Versicherungsvertrag des Autos auf den Erwerber über gegangen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

und wenn du dir mein unangemeldetetes auto nicht kaufen willst, dann lass es,gibt andere die kaufen wollen würden, sofern ich denn mein auto verkaufen wollen würde

Das ist mir schon klar! Nur muss Dir widerum klar sein, dass Du mit dieser Lösung den potentiellen Käuferkreis extrem einschränkst und somit letzlich die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Du Dein Auto nur über den Preis verkaufen kannst!

Vom Prinzip kann man sich damit schon abfinden; nur erschliesst sich mir nicht warum, da mir niemand einen richtigen Grund nennen kann, warum man sein Auto nur abgemeldet veräussern sollte 😕!

Es gibt leider einige schwarze Schafe, die geschickt einen Verkäufer täuschen können, z.B. mit gefälschten Ausweisen, falschen Adressen und anderen Dingen.

Wie will man denn z.B. einen ausländischen Perso als echt erkennen bzw die Adresse auch noch stimmt.

Die wenigsten verkaufen alle paar Monate ein Auto und ihnen fehlt dann etwas die Erfahrung und schon passiert es, dass man vergisst die kompletten Daten oder die Uhrzeit zu notieren. Solche Dinge passieren besonders oft, wenn der Verkäufer alleine anwesend ist und die Käufer zu mehreren auftreten und diesen ablenken, irritieren etc.

Und wenn man dann etwas vergessen hat, kann ich mir gut vorstellen, dass sich die Versicherungen rausreden wollen und den schwarzen Peter dem Verkäufer in die Hand drücken.

Zitat:

Original geschrieben von glucke53


Jetzt die Frage: Die Versicherung wird das Fahrzeug zwangsabmelden wie lange muss ich als Verkäufer dann noch die Versicherungsprämie bezahlen.

Ein Arbeitskollege musste mal 1,5 Jahre Beiträge weiter bezahlen.......das Auto stand nach der "Probefahrt" irgendwo in Marokko - natürlich abgebrandt!

ps. die Käufer-Dödel sollen ihr eigenen Schilder mitbringen; mit eignen Schildern lässt man Keinen herumfahren.
Alte Regel

der Käufer bekommt erst einmal den Bescheid von der Zula zugeschickt, reagiert er dann nicht, fährt die Polizei zur Zwangsentstempelung zu ihm.
Dann ist natürlich die Frage, wie schnell man das Auto findet. Kann einen Tag dauern, aber auch Jahre😉

Zitat:

Original geschrieben von MopedHeinz


Ein Arbeitskollege musste mal 1,5 Jahre Beiträge weiter bezahlen.......das Auto stand nach der "Probefahrt" irgendwo in Marokko - natürlich abgebrandt!

Dann hat er zuviel Geld und scheinbar auch kein Ersatzfahrzeug angeschafft, da ihm sein Versicherer spätestens bei weiterer Verwendung seines SFR auf die gesetzliche Möglichkeit der Erwerberkündigung hingewiesen hätte bzw. diese von sich aus durchgeführt hätte! Hierfür ist es im Übrigen unerheblich, ob man das Auto findet oder nicht... Es hat allerdings für den Erwerber schmerzhafte Konsequenzen, wenn er dann gefunden wird und sein Auto ohne Haftpflichtversicherung durch die Gegend kutschiert wurde.

Auch wenn manche Leute immer wieder gebetsmühlenartig predigen, dass es furchtbar schlimm ist, ein Auto zugelassen zu verkaufen, können keine Argumente genannt werden, warum das so ist...

Da der Gebrauchtwagenmarkt seit Jahren ein Käufermarkt ist (mit Ausnahme 2009, als die Abwrackprämie Billigstfahrzeuge so rar gemacht hat, dass die Preise für diese Fahrzeuge explodiert sind), bist Du schlicht auf die "Käufer-Dödel" angewiesen und wirst häufig weniger bekommen, wenn das Auto abgemeldet ist....

@TazaTDI
Ich unterstelle natürlich schon, dass man sich an ein paar bestimmte Regeln hält, wie das genaue Ausfüllen des Kaufvertrages und eine weitere Person an der Seite des Verkäufers....

Dass es Leute gibt, die Ausweise fälschen, um ein Auto nicht umzumelden, halte ich für sehr unwahrscheinlich!

@Mimro:
Viele "Käufer" sind leider diese "Möchtegern-Händler" und wollen den Wagen weiterverkaufen. Da sie aber weder einen Verkaufsplatz noch rote Kz haben, benötigen sie ihn angemeldet und versuchen den Wagen dann in Autokinos und sonst wo anzubieten.

Und du hast vollkommen Recht, dass man für ein angemeldetes Auto weniger bekommt.

Hand aufs Herz, wer würde denn hier ein abgemeldetes Auto ohne Probefahrt kaufen? Oder wer würde 500km zur Probefahrt hinfahren, dann wieder zurück und anschliessend wieder dahin zum Abholen.

@MopedHeinz: Probefahrt nach Marokko? 😕 Ist der Verkäufer nicht mitgefahren? Und hat er 2 tage gewartet, dass sie wiederkommen?

Bei einem Diebstahl steht der Wagen auf der Fahndungsliste und an der Fähre bzw Grenze nach Marokko ist Endstation.

Und in Marokko mit PKW reinzufahren ist ohne Anwesenheit des Halters bzw konsularische Vollmacht nicht möglich. Der Wagen wird im Computersystem mit dem Reisepass des Einführenden abgespeichert, da ein ausländisches Fahrzeug max. 6 Monate pro Kalenderjahr eingeführt werden darf. Man darf das nicht mit dem Grenzübergang wie im Schengener Abkommen vergleichen 😁

PS: Falls diese Leute wirklich auf seinem Namen den Wagen eingeführt haben würde ich ihm raten nicht ohne aussagekräftige Unterlagen nach Marokko für einen Urlaub oder so einzureisen. Könnte grosse Probleme geben bei der Ausreise.

Also kann euch jetzt berichten wies ausgegangen ist.
Fahrzeug am 11.7.2012 verkauft, gemeldet bei der Zulassungsstelle und bei der Versicherung.
Natürlich mit Kaufvertrag und Uhrzeit der Übergabe. Neuer Halter hat den Wagen bis heute nicht umgemeldet und wo er steht weiß ich auch nicht.
Am 23.7.2012 vom Finanzamt meine zuviel bezahlten Steuern erstattet bekommen.
Am 23.7.2012 hat die Versicherung dem Käufer geschrieben er soll das Fahrzeug weiterversichern oder aber ummelden.
Jetzt muss die Versicherung 1 Monat warten bis sich der neue Eigentümer meldet. Hat er nicht getan.
Am 27.8.2012 hat mir die Versicherung meine restliche zuviel bezahlte Versicherung zurückerstattet.
Gleichzeitig hat die Versicherung eine Versicherungsanzeige bei der Zulassungsstelle erstattet.
Jetzt hat der Käufer nur noch 3 Tage Zeit das Fahrzeug umzumelden danach kommt es in die Fahndungskartei der Polizei und wird richtig teuer für ihn.
Und da das Fahrzeug auch nicht versichert ist riskiert der neue Käufer des Autos auch noch seinen Führerschein von den Kosten bei einem Unfall wollen wir erst garnicht reden.
Aber ich bin jetzt frei von allen Verpflichtungen und kann meinen neuen Wagen wieder als Erstfahrzeug anmelden.
Da ich in der Schadensfreiheitsklasse bei 35 % bin zahle ich auch nicht sehr viel habe daher auch nicht zuviel durch die unterlassene Ummeldung verloren.
Jedoch habe ich dem Käufer jetzt eine Frist gesetzt bis 10.9.2012 mir die zuviel gezahlten Versicherungsbeiträge zu erstatten ansonsten schicke ich ihm einen Mahnbescheid ins Haus.
Damit habe ich dann für 30 Jahre einen Titel wenn er sich dann immer noch nicht rührt und den Mahnbescheid nicht vor Gericht bringt.
Sehr viel Aufwand für einen Betrag von 40 Euro aber mir gehts nicht ums Geld sondern um dem Käufer zu zeigen das ich seine Hinhaltetaktik nicht dulden werde.
Und ich werde bei einem nächsten Verkauf eines Autos darauf achten das der Käufer und ich gleich zur Zulassungsstelle gehen werden oder wenns in einen anderen Kreis geht wird das Auto nicht mehr angemeldet übergeben.

@TE

Glaubst Du wirklich, dass Du die von Dir gezahlten Versicherungsbeiträge wirklich bekommst ??

Ich glaube eher nicht, aber stimmt, Du kann ein Titel gegen ihn erwirken, der die nächsten 30 Jahre steht.
Befürchte aber, dass er in 30 Jahren genauso wenig Geld wie jetzt zur Verfügung hat.

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