fahrzeug nicht mehr „vorschadenfrei“ sobald nachlackierungen?

hallo leute. bräuchte mal tipps von ein paar experten.

habe letztes jahr einen audi a4 2014 mit 188.000km von meiner firma abgekauft. ehemaliges firmenauto unserer geschäftsführung.
ich hab das auto aber ohne es selbst anzumelden, als „zwischenhändler“ weiterverkauft.
da die historie vom wagen komplett bekannt ist, durch meine firma und die werkstatt (audi fach), die das auto von anfang an betreut hat, wurde mir vorschadenfreiheit garantiert. so habe ich das auto natürlich auch weiterverkauft. es ist ja auch alles bekannt und bestätigt!

sooo, jetzt hat mich heute der verkäufer angerufen. lt. werkstatt wäre die lackdicke an 2 stellen nicht mehr original, es wurde also mal nachlackiert. er droht sofort mit anwalt und anzeige ..
ich natürlich sofort bei meiner firma nachgefragt, und beim autohaus. der wagen ist nach wie vor unfallfrei, da aber unsere wägen von anfang an mit vollkasko versichert sind, werden leichtere lackschäden, kratzer und steinschläge sofort ausgebessert und nachlackiert. und anscheinend ist das auch bei diesem wagen mal passiert.

ich frage mich natürlich nun: ist der wagen trotzdem noch „vorschadenfrei“, wie man es mir schriftlich zugesichert hat? hab ich etwas zu befürchten?

lg

64 Antworten

Da kommt eh nix

Zitat:

@the_WarLord schrieb am 19. Januar 2023 um 20:26:54 Uhr:



Zitat:

@Anarchie-99 schrieb am 19. Januar 2023 um 18:44:56 Uhr:


Das mit der Unfallfreiheit holst dir von dem Autohaus schriftlich und schickst dem Käufer das.
Die Firma kann dir auch schriftlich bestätigen dass der Haufen kein Unfall hatte.

Würd ich nicht mal. Der soll erstmal Geld in die Hand nehmen und seinen Anwalt beschäftigen. Die Beweis Karte kann man später noch ziehen (sollte sie halt nicht zu spät ziehen). Manche Affen müssen einfach Lehrgeld bezahlen!

die seiten vom gebrauchtwagencheck, in dem das mit der vorschadenfreiheit steht (unter anderem auch, das zb. der kilometerstand stimmt), hab ich ihm sowieso schon beim verkauf mitgegeben. das hab ich ihm extra alles besorgt, der hat mir ja damals schon mit einer anzeige gedroht …
er stützt sich einzig und allein auf die angebliche nachlackierung, weil angeblich an den 2 stellen eine andere lackdicke gemessen wurde.
ich lass ihn einfach machen, wenn er meint.

Wieso hat der dich denn am beim direkten Kauf den schon mit RA bedroht?

Hätte den gleich vom Hof gejagt.

Spinner.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 19. Januar 2023 um 23:08:07 Uhr:


Wieso hat der dich denn am beim direkten Kauf den schon mit RA bedroht?

Hätte den gleich vom Hof gejagt.

Spinner.

ja irgendwie bereu ich eh es schon, dass ich ihm den wagen verkauft hab. war eh auch total unsympatisch, ist 2 stunden ums auto geschlichen und hat jede kleinste sache kritisiert, hat das auto dann sogar schlecht geredet und wollte um jeden euro runterhandeln. am ende des tages hatte der wagen 188.000km und stand dafür aber noch super da. (war der dienstwagen unserer geschäftsführerin)

irgendwie hat er halt darauf bestanden, dass der wagen keinen versteckten unfall oder ähnliches hatte. das konnte ich ihm ja auch bestätigen, da erstbesitz. aber wehe er findet raus, dass ich ihn anlüge … was ich ja nicht gemacht habe, aber er scheint es zumindest jetzt zu denken.
alles halt sehr wirr alles, aber ich bin zumindest froh zu lesen, dass ich wohl doch erstmal nicht viel zu befürchten habe.
ich sehe auch nicht, was ich falsch gemacht haben könnte.

ich weiß auch nichtmal, was er eigentlich will. sagte noch gestern, das auto ist ja sonst top. gerade frisch tüv („pickerl“) gemacht, ohne einen mangel.

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Also die Vorgänger haben meiner Meinung alle sich richtig ausgedrückt.
Lass dir vom AG bestätigen dass der Wagen unfallfrei und nicht lackiert ist.
Dann hast du etwas in der Hand. Falls??? doch ein #anwalt dich anschreibt , schon gleich mit seiner Rechnung, zahle nicht!!! Abwarten.

Der wird noch ne Weile rumlabern und dann ablassen. Ich vermute mal, dass er selbst keine/wenig Ahnung hat und sich jetzt irgendeinen Floh in's Ohr setzen lässt. Manche sind aufgrund geringer Erfahrung einfach zu beeindrucken.

Hak's als Erfahrung ab, bei versteckten oder offensichtlichen Drohungen würde ich den Verkauf direkt abbrechen und ihm noch einen guten Tag wünschen, auch wenn's bei manchen Zeitgenossen (so schätz ich ihn auch ein) etwas eklig ist. Autokauf ist immer Vertrauenssache, er hat offensichtlich keins in dich bzw. keins in sein gekauftes Auto. Schlecht für ihn, ich hätt den Deal von seiner Seite aus nicht abgeschlossen, aber auch dafür braucht's ein gewisses Maß an Erfahrung, um das haben-will Gefühl auszublenden. Hatte ich auch schon mal nicht, war hinterher auch ne Katastrophe. 😁

Prima, wenn ein Wagen nach dessen Logik einen Kratzer abbekommt (Einkaufswagen, Fahrradfahrer...) --> Bloß nicht lackieren lassen weil er dann nicht "unfallfrei" ist. Dann besser Rost!!11elf.

Alter, es gibt echt "Vögel"....

Eben, nachlackiert ist bei einem Neuwagen immer noch Neuwagen.
Im nachgang ist nachlackiert nicht zwingend Unfallwagen, es gibt da Grenzen wie teuer es war.
Und das Du im Einzelfall mal ein Auto gekauft hast, aber es dann doch nicht wolltest, kannst Du es kaufen. Das ist noch lange kein Gewerbe, du hast Dich mit dem "Stichwort Zwischenhändler" nur schlecht ausgedrückt.
Die Frage ist, was steht im Kaufvertrag, aber was Du nicht weißt ist theoretisch an den Vorbesitzer weiterzugeben, leider musst Du aber dafür alles tun um es aufzulösen.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 19. Januar 2023 um 18:03:43 Uhr:


Das heißt gar nichts. Eine seinerzeitige Messung der Lackdicke bei meinem damaligen fast neuen BMW ohne jede Nachlackierung und Unfall durch einen "Gutachter" (wegen Firmenautoleasing und Ankauf des BMW durch VW) erbrachte das gleiche Ergebnis: angeblich nachlackiert.

Das angeblich kannst du streichen. Fahrzeuge dürfen im Werk bis zu zweimal nachlackiert werden wenn sie vermackt werden. Es zählt auch nicht mal als Mangel das es zum Entstehungsprozess gehört.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 20. Januar 2023 um 11:32:22 Uhr:


Eben, nachlackiert ist bei einem Neuwagen immer noch Neuwagen.

Spass bei Seite: Finde mal einen gelb-metallic lackierten Wagen, der ab Werk NICHT bereits nachlackiert wurde. AFAIK eine der beschissensten(!) Lackarten die es gibt, die Metallic-Pigmente für diesen Farbton sind leider ziemlliche Zicken. Da helfen nicht mal temperierte Hallen und Spritzroboter.

Frag mich mal, unser Hauptwagen hat die Dreifachlackierung Oryx-White mit Gold-Pigmenten. Entprechender Aufpreis...
Das kriegt einer hin, der andere nicht, den Ansatz der Recklamierung war mir zu doof. Das Auto ist jetzt nicht mehr das jüngste, gleiche Stelle, immer Fremdschaden.
Ich würde es aber immer wieder nehmen, da ist einfach schöner als Uni oder schwarz... jetzt weiß ich wo ich hingehe und wohin nicht mehr!

Zitat:

mit FA meinst du vermutlich das Finanzamt; das habe ich schon vorher geklärt. das war eine einmalige gelegenheit, und unbedingt viel hat da jetzt auch nicht rausgeschaut.

Wenn es eine einmalige Gelegenheit war, dann ist das ganze kein Thema.

Zitat:

Macht man sowas öfter, ja dann kann das Stress geben und das nicht nur mit dem FA.

Genau das meinte ich, hätte ja sein können dass öfters Autos so verkauft werden.

Zitat:

ch weiß auch nichtmal, was er eigentlich will. sagte noch gestern, das auto ist ja sonst top. gerade frisch tüv („pickerl“) gemacht, ohne einen mangel.

Der will Kohle sehen.
Wenn es ein richtiger geld geiler Spinner ist und das mit dem Lack nicht klappt, dann kommt sicher als nächstes angeblich verheimlichte Schäden am Antrieb.
Motor brauch plötzlich Kühlwasser trallaa ect und du sollst dich an den kosten beteiligen.🙄

Vielleicht mal ein Tipp für den Arbeitgeber - wenn das betrieblich genutzte Fahrzeug der Geschäftsführerin an einen Mitarbeiter verkauft wird, greift die gesetzliche und nicht ausschließbare Gewährleistung.

OLG Hamm (I-2 U 97/14) hat übrigens mal entschieden, dass ein Verkäufer auf eine fachgerechte Nachlackierung wegen eines Lackschadens nicht hinweisen muss, soweit sich dahinter kein Unfallschaden (oder Durchrostung) verbirgt. Da wurde auch ausgeführt, dass minimale Dellen (Grund der Nachlackierung) nicht erheblich sind und schon deshalb kein Mangel vorliegt.

Auch bei der etwas unglücklichen Formulierung "vorschadenfrei" würde ich hier auch so argumentieren.

Das bekräftigt das was ich oben bereits ansprach.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 19. Januar 2023 um 18:09:55 Uhr:



der punkt ist vermutlich, da der wagen quasi erstbesitz ist, wurde mir vorschädenfreiheit garantiert (gebrauchtwagencheck den ich vom autohaus bekommen habe). das hab ich dann natürlich auch im kaufvertrag mit ihm notiert (da war ein punkt „unfall/vorschadenfreiheit kann NICHT garantiert werden“, was ich dann nicht angekreuzt habe)

Wenn man "Unfall-/Vorschadenfreiheit kann nicht garantiert werden" nicht ankreuzt, heißt das nicht, dass man das Gegenteil garantiert. Sondern einfach nichts, was diesen Punkt betrifft. Man ist nicht gezwungen, irgendwelche Aussagen dazu zu treffen.

Die Folgerung "das hab ich dann natürlich auch in Kaufvertrag mit ihm notiert", kann deshalb nicht auf das fehlende Kreuz in dieser Rubrik gestützt werden.

Falls es an nicht an anderer Stelle noch steht, können keinerlei Ansprüche auf Freiheit von Unfall- oder sonstige Vorschäden aus diesem Vertragwortlaut hergeleitet werden.

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