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fahrzeug nicht mehr „vorschadenfrei“ sobald nachlackierungen?

Themenstarteram 19. Januar 2023 um 16:58

hallo leute. bräuchte mal tipps von ein paar experten.

habe letztes jahr einen audi a4 2014 mit 188.000km von meiner firma abgekauft. ehemaliges firmenauto unserer geschäftsführung.

ich hab das auto aber ohne es selbst anzumelden, als „zwischenhändler“ weiterverkauft.

da die historie vom wagen komplett bekannt ist, durch meine firma und die werkstatt (audi fach), die das auto von anfang an betreut hat, wurde mir vorschadenfreiheit garantiert. so habe ich das auto natürlich auch weiterverkauft. es ist ja auch alles bekannt und bestätigt!

sooo, jetzt hat mich heute der verkäufer angerufen. lt. werkstatt wäre die lackdicke an 2 stellen nicht mehr original, es wurde also mal nachlackiert. er droht sofort mit anwalt und anzeige ..

ich natürlich sofort bei meiner firma nachgefragt, und beim autohaus. der wagen ist nach wie vor unfallfrei, da aber unsere wägen von anfang an mit vollkasko versichert sind, werden leichtere lackschäden, kratzer und steinschläge sofort ausgebessert und nachlackiert. und anscheinend ist das auch bei diesem wagen mal passiert.

ich frage mich natürlich nun: ist der wagen trotzdem noch „vorschadenfrei“, wie man es mir schriftlich zugesichert hat? hab ich etwas zu befürchten?

lg

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61 Antworten
Themenstarteram 21. Januar 2023 um 7:09

[Beitrag von MT gelöscht, bitte sauber zitieren und nicht verfälschen.]

Wer bei einem Kfz mit fast 200.000 keine leichten Steinschlage, leichte Kratzer, kleine Beulen akzeptiert

.... sollte ein Kfz in NEU kaufen.

In 2019 einen Panda mit 22.000 km gekauft mit diversen Schöheitsfehlern :).

Sämtliche Kunststoffverkleidungen im Innenraum , Kofferraum vermackt + verkratzt an Stellen,

Wo ich erst später gefunden habe. Kleine Delle an einer Tür, wo ich erst später entdeckt habe :).

Hätte ich das Kfz vor Kauf einfach intensiver anschauen sollen!

Mir war das folgende wichtiger: wenig km, guter Kaufpreis, wollte mal Diesel fahren,

Ein paar Jahre Ruhe vor Reparaturen haben.

Jetzt mit 76.000 km sind auf der Beifahrerseite eine Delle dazugekommen,

auf der Fahrerseite 2 Dellen durch Türen anderer Kfz, 1x Delle vermutlich wegen Werkstatt beim Öffnen

an der Hebebühne?

Alles Beschädigungen durch Andere Kfz Besitzer beim Einkaufen, Firmenparkplatz usw.

Stört mich nicht im geringsten, da nix rostet und mich nach wie vor zuverlässig zur Arbeit bringt :).

Da wo mich Steinschläge aufregen, bin ich selber Schuld! .... am CLIO RS :).

Bei Vmax passiert das regelmäßig. AB und Zu will ich das Kfz mal schneller bewegen.

"Wer bei einem Kfz mit fast 200.000 keine leichten Steinschlage, leichte Kratzer, kleine Beulen akzeptiert

.... sollte ein Kfz in NEU kaufen."

Hab ich gemacht, da musste ein Teil des R-Pakets (die Verbreiterung unten an der Tür) erneuert werden. Da hatte die "Endkontrolle" im Werk leider versagt.

Themenstarteram 8. März 2023 um 9:07

hallo!

ich dachte das thema sei vom tisch.

gestern ist aber tatsächlich ein brief hereingeflattert; genau so einer, wie mich ein bekannter anwalt schon „vorgewarnt“ hat, dass so etwas noch kommen könnte.

würde mich mal interessieren, was ihr davon hält. ich persönlich mache mir da tatsächlich gar keine sorgen … plumper könnte der brief samt forderung nicht sein. was das ganze mit der slowakei zu tun hat, versteh ich auch nicht. jedenfalls, hab das alles schon an meine rechtsschutz weitergeleitet.

angeblich eine bekannte masche. nach dem motto, man kanns ja mal versuchen. möchte nicht wissen, wie viele einfach überweisen, aus angst vor dem anwalt.

328c906e-b528-4937-9df6-cd2d04150081
Themenstarteram 8. März 2023 um 9:20

achja. falls sich irgendjemand fragt, wie der darauf kommt, dass ich den wagen als vorschadenfrei verkauft hätte. es geht einzig um die markierte zeile im kaufvertrag. hier ein ausschnitt.

nebenbei ist der wagen aber vorschadenfrei …

7638bab5-8b99-456a-b716-bd7eee744ce4

Zitat:

@Anarchie-99 schrieb am 20. Januar 2023 um 15:16:15 Uhr:

 

Zitat:

@Anarchie-99 schrieb am 20. Januar 2023 um 15:16:15 Uhr:

Zitat:

Macht man sowas öfter, ja dann kann das Stress geben und das nicht nur mit dem FA.

Genau das meinte ich, hätte ja sein können dass öfters Autos so verkauft werden.

Die Haltedauer des bisherigen Fahrzeuges spricht dagegen, dass das öfter passiert ... ;)

 

nachlackierungen-t7403161.html?page=1#post64946621]schrieb am 20. Januar 2023 um 21:11:02 Uhr[/url]:

1.

Vielleicht mal ein Tipp für den Arbeitgeber - wenn das betrieblich genutzte Fahrzeug der Geschäftsführerin an einen Mitarbeiter verkauft wird, greift die gesetzliche und nicht ausschließbare Gewährleistung.

2.

OLG Hamm (I-2 U 97/14) hat übrigens mal entschieden, dass ein Verkäufer auf eine fachgerechte Nachlackierung wegen eines Lackschadens nicht hinweisen muss, soweit sich dahinter kein Unfallschaden (oder Durchrostung) verbirgt. Da wurde auch ausgeführt, dass minimale Dellen (Grund der Nachlackierung) nicht erheblich sind und schon deshalb kein Mangel vorliegt.

3.

Auch bei der etwas unglücklichen Formulierung "vorschadenfrei" würde ich hier auch so argumentieren.

1. deshalb ist das eine sehr verzwickte Geschichte. Da sollte man schon wissen: wer kauft was von wem (wenn ihr wisst was ich meine, charakterlich)

2. OLG Hamm wird für Österreich eher unerheblich sein ...

3. und das ist doch der Aufhänger: obwohl "unfallfrei" war der Wagen scheinbar nicht frei von "Vorschäden", weil - wie der TE ausführte - Kratzer immer mal beseitigt wurden. Nur wenn überhaupt ein Minderwert wegen Nachlackierungen ansetzbar sein sollte - da hat der Schreiberling wohl eine Null zuviel geschrieben?

Themenstarteram 8. März 2023 um 9:54

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 8. März 2023 um 10:40:23 Uhr:

Zitat:

@Anarchie-99 schrieb am 20. Januar 2023 um 15:16:15 Uhr:

 

 

Die Haltedauer des bisherigen Fahrzeuges spricht dagegen, dass das öfter passiert ... ;)

 

nachlackierungen-t7403161.html?page=1#post64946621]schrieb am 20. Januar 2023 um 21:11:02 Uhr[/url]:

1.

Vielleicht mal ein Tipp für den Arbeitgeber - wenn das betrieblich genutzte Fahrzeug der Geschäftsführerin an einen Mitarbeiter verkauft wird, greift die gesetzliche und nicht ausschließbare Gewährleistung.

2.

OLG Hamm (I-2 U 97/14) hat übrigens mal entschieden, dass ein Verkäufer auf eine fachgerechte Nachlackierung wegen eines Lackschadens nicht hinweisen muss, soweit sich dahinter kein Unfallschaden (oder Durchrostung) verbirgt. Da wurde auch ausgeführt, dass minimale Dellen (Grund der Nachlackierung) nicht erheblich sind und schon deshalb kein Mangel vorliegt.

3.

Auch bei der etwas unglücklichen Formulierung "vorschadenfrei" würde ich hier auch so argumentieren.

1. deshalb ist das eine sehr verzwickte Geschichte. Da sollte man schon wissen: wer kauft was von wem (wenn ihr wisst was ich meine, charakterlich)

2. OLG Hamm wird für Österreich eher unerheblich sein ...

3. und das ist doch der Aufhänger: obwohl "unfallfrei" war der Wagen scheinbar nicht frei von "Vorschäden", weil - wie der TE ausführte - Kratzer immer mal beseitigt wurden. Nur wenn überhaupt ein Minderwert wegen Nachlackierungen ansetzbar sein sollte - da hat der Schreiberling wohl eine Null zuviel geschrieben?

die frage ist doch, warum sollte überhaupt ein minderwert wegen nachlackierung ansetzbar sein? nirgends steht im kaufvertrag, dass ich ihm vorschadenfreiheit garantiere. ich hab ihm mündlich gesagt, dass ich weiß, dass der wagen nie etwas hatte, mehr aber auch nicht. einzig die zeile im kaufvertrag (da wo der haken fehlt), die aber im grunde nichts aussagt, wie ich dank euch hier gelernt habe.

wie ich inzwischen herausgefunden habe, werden autos manchmal schon NEU nachlackiert. transportschäden etc.

ich würde ja nichts sagen, wenn sich herausgestellt hätte, der wagen hätte mal einen crash gehabt. dann würde ich nämlich beim audi händler anleuten und ihn fragen, warum das auto bei der gebrauchtwagen-begutachtung als „unfallfrei“ und „vorschadenfrei“ angegeben wurde.

aber wegen irgendwo einer professionellen nachlackierung weil mal vielleicht ein steinschlag sichtbar war? oder als rostvorsorge? ganz sicher nicht.

verzwickt ist da für mich gar nichts. das ist imho ein versuch, kohle herauszuholen mit taktik einschüchterung und sonst nix.

Quizfrage ist halt, was ist ein Vorschaden. Nicht jede Nachlackierung bedeutet zugleich einen Vorschaden. Alleine da Nachlackierungen bereits ab WERK bzw. Auslieferungszustand möglich sind. Von einfachen Lackschäden ganz abgesehen.

Sehe es genauso - da wird versucht über einen Anwalt "Kohle" rauszuschlagen.

Themenstarteram 8. März 2023 um 11:06

Zitat:

@GaryK schrieb am 8. März 2023 um 12:01:27 Uhr:

Quizfrage ist halt, was ist ein Vorschaden. Nicht jede Nachlackierung bedeutet zugleich einen Vorschaden. Alleine da Nachlackierungen bereits ab WERK bzw. Auslieferungszustand möglich sind. Von einfachen Lackschäden ganz abgesehen.

Sehe es genauso - da wird versucht über einen Anwalt "Kohle" rauszuschlagen.

richtig, das ist auf jeden fall eine frage.

die nächste ist dann aber auch: gibt es beim gebrauchtkauf zwischen privat zu privat überhaupt so etwas wie vorschadenfreiheit? ich bin ja kein händler. ist ein privathandel nicht sowieso immer „gekauft wie gesehen“? außer es wurde explizit vermerkt.

apropos explizit vermerkt. die ersten zwei zeilen im kaufvertrag oben, die angekreuzt sind. die schließen doch eben genau die garantie, gewährleistung und „anfechtung wegen verkürzung um die hälfte“ aus, oder irre ich da?

AFAIK theoretisch ja. Die Frage ist eher ob jede Nachlackierung (vor allem außerhalb deiner Kenntnis wie z.B. ab Werk) zwingend einen Vorschaden bedeutet und zudem wer das festgestellt haben will. Thema "Beweis durch Behauptung".

Themenstarteram 8. März 2023 um 11:41

Zitat:

@GaryK schrieb am 8. März 2023 um 12:34:32 Uhr:

AFAIK theoretisch ja. Die Frage ist eher ob jede Nachlackierung (vor allem außerhalb deiner Kenntnis wie z.B. ab Werk) zwingend einen Vorschaden bedeutet und zudem wer das festgestellt haben will. Thema "Beweis durch Behauptung".

achja, behauptet wurde das durch einen öamtc prüfbericht, den der käufer 2 monate nach kauf gemacht hat (31.1.2023 steht datum drauf, verkaufsdatum war der 3.12.2022).

ich zitiere: linke seite komplett nachlackiert, motorhaube nachlackiert, lack gesamtbild: gebrauchsspuren (kl. dellen, kratzer, etc.) im normalen ausmaß vorhanden

Um auf einen Unfallschaden zu folgern, bräuchte es eine Vielzahl von Schichtdickenangaben nach einem Raster. Und wenn man keine Spachtelungen findet, würde man wohl mit einer Endoskopkammere die Klebe- bzw. Schweißpunkte abfahren müssen, um eine sachlich zutreffende Aussage zu unfallfrei oder nicht unfallfrei treffen zu können. Eine reine Lackierung sagt da erstmal nicht viel aus. Ein Hinweis ist es schon. Aber eben kein Nachweis. Gibt genug Lackierungsfehler oder Transportkratzer von Straßenbäumen etc. die vom Hersteller oder dem Händler vor dem Erstverkauf durchgeführt werden. Bei Benz gibts dafür in Ludwigsfelde eine eigene Betriebsabteilung. Die lackieren auch ihre Gebrauchtfahrzeuge vor dem Verkauf bei Bedarf nach. Allerdings machen die vorher eine Fotodokumentation, damit das auch nachvollziehbar ist. Ohne Dokumentation erwckt eine Nachlackierung natürlich immer erstmal misstrauen, gerade wenn es kein Auto zum TÜV-abfahren und danach verschrotten ist.

Themenstarteram 8. März 2023 um 12:03

[unnötiger Fullquote von MT entfernt]

unfallschaden ist es auch keiner. das weiß ich, weil meine firma das auto neu gekauft hat. es gibt eine komplette historie zu dem fahrzeug. um diese genau einzusehen müsste ich nochmal nachfragen, aber eines ist sicher, nämlich dass der wagen keinen unfallschaden hat.

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