Fahrzeug nach Unfall laut Gutachten nicht verkehrssicher - Versicherungsschutz erloschen?
Moin!
meine Frau ist im Stadtverkehr über eine Verkehrsinsel (Bordstein) gefahren. Was Fahrzeug ist Vollkasko versichert. Dabei sind zwei Reifen geplatzt und zwei Felgen beschädigt worden.
Der Gutachter hat nun einen riesen Aufriss gemacht und einen Schaden von 6000€ beziffert und das Fahrezug als nicht mehr verkehrssicher eingestuft. Ist aber nicht mit dem Fahrzeug gefahren, hatte es einmal auf der Bühne und ist drum herum gelaufen ohne optische Schäden außer an Felgen und Reifen festzustellen.
2x Felgen neu
2x Reifen neu
2x Radlager neu
Lenkgetriebe neu
Lenkungsteile einseitig neu
Aufhängungen einseitig neu
Vermessen + Einstellen
Kalibieren der Assistenten
Der Sturz an einem Reifen ist wohl verstellt, ansonsten alles in Ordnung das Fahrzeug fährt sich super. Die Beschädigungen sind ja alles Vermutungen.
Wie seht ihr das, besteht jetzt kein Versicherungsschutz mehr wenn ich mir den Schaden auszahlen lasse und nur das meiner Meindung nach notwendige reparieren lasse?
Akut sehe ich nur die Notwendigkeit von zwei neuen Reifen, die Felgen sind i.o. habe keine Risse und Verformungen. Der Sturz kann eh nur unten am Motorträge mehr schlecht als recht "eingestellt" werden.
Beste Antwort im Thema
Die Frage stellt sich wirklich nicht, denn lt. Gutachten ist Dein Auto - unrepariert - nicht mehr verkehrssicher und damit, wenn im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, illegal unterwegs. Alles andere ist Deine eigene Theorie.
Wenn Du das Gutachten anzweifelst, musst Du ein Gegengutachten machen lassen oder von Audi bescheinigen lassen, das alles i.O. ist.
Keiner hier hat Dein Auto gesehen, alles Spekulation und Rechtsanwälte sind auch anscheinend gerade keine hier 😉
Nachtrag 😉...ich habe vor knapp 2 Wochen einen A6 gesehen, welcher über einen solchen Fahrbahnteiler gerumpelt ist. Da ist definitiv mehr kaputt als nur 2 Felgen mit Reifen gewesen.
19 Antworten
Danke für Eure Antworten. Natürlich geht es um den Finanziellen Gedanken abei. Dass das Fahrzeug verkehrssicher sein muss steht außer Frage.
Hochgestuft werde ich nicht, da ich einen Kaskoschaden pro Jahr frei habe.
Gerade habe ich offen mit der Versicherung gesprochen, die meinten, dass ich aktuell nicht versichert bin und dies auch solange nicht sein werde bis der Schaden vollständig behoben ist.
Das das Gutachten dabei extrem übervorsichtig und überzogen ist spielt mir dabei nur in die Karten. Die Versicherung meinte zudem, dass ich das Fahrzeug ja unrepariert in Zahlung geben kann, mir die Gutachtersumme auszahle lasse und mir davon einen neuen Wagen kaufen kann. Die Mwst. würde ich in diesem Fall sogar auch zurück bekommen.
Da dies keine Option für mich ist, werde ich die Regulierung an Audi abreten, die Kosten werden dann für die Versicherung sogar nochmals höher, da nur 100€ statt 130€ Stunde die Audi berechnet werden herangezogen werden. Dies ist mir dann aber egal, wichtig ist der Versicherungsschutz.
Wenn Du das Auto in die Werkstatt gibst und denen den Auftrag gibst die notwendigen Reparaturen zu machen, dann hast Du danach ein verkehrssicheres Auto. Dafür steht dann die Werkstatt gerade.
Wenn das weniger kostet, als die Zahlung der Versicherung, kannst Du den Rest behalten. Kostet es mehr, kannst Du die Rechnung immer noch bei der Versicherung einreichen.
In dem Fall kannst halt nicht abtreten und bekommst keine MwSt und Nutzungsausfall.
Wenn du eine Kasko hast, dann lasse das Auto gemäß Gutachten reparieren und gut ist es.
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Also ich hatte jetzt 2 Mal einen Schaden, einmal Wildunfall und einmal Parkrempler, den ein anderer verursacht hatte, Kostenvoranschlag jeweils an die Versicherung geschickt von meiner Werkstatt, deren Dekra Gutachter hat das als Basis genommen, ein paar Kleinteile gestrichen und dann haben wir fiktiv abgerechnet. War dann die Summe -19%