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Fahrzeug mit englischer Zulassung in Deutschland fahren...

Wenn ich einen englischen Exoten nach Deutschland bringen will muß ich für die Zulassung hier doch eine Vollabnahme vornehmen, oder?
Wenn ich den Wagen aber nicht oder nur mit hohen Kosten zugelassen bekäme, welche Lösung gibt es dann?
Es gibt einige Bentleyfahrer die mit der originalen britischen Zulassung ihren Wagen auf deutschen Strassen betreiben. Wie stellt man das an?
Gruß.

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

auch wenn etwas spät, hier noch ein Hinweis: Die Zulassung auf eine britische Limited ist problemlos möglich. Da braucht Ihr keinen Wohnsitz oder ähnliches in UK.

Wir helfen da gerne bei der Abwicklung. Es sind nur ein paar ganz einfache Dinge notwendig. Klar ist das ein Aufwand, aber erstens sind nach englischem Recht viel mehr Modifikationen am Auto möglich als in Deutschland und außerdem ist ein britisches Kennzeichen immer noch das richtige für einen Rechtslenker.

Grundsätzlich ist bei Firmenfahrzeugen der Nachweis für die Behörden schwierig, wo sich das Fahrzeug dauerhaft befindet. Außerdem kann man rechtlich nicht verlangen, dass eine britische Firma eine Niederlassung in Deutschland eröffnet, nur weil ein Fahrzeug häufiger hier ist. Ich habe da noch nie Probleme gehabt.

Bei Fragen einfach an mich wenden.

Viele Grüße

Ian

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Zitat:

@schipplock schrieb am 24. Dezember 2015 um 04:25:14 Uhr:


und was hat das mit motormark7 zu tun? Er wollte eindeutig Geld sparen.

Deine Story haettest du auch loswerden koennen, ohne mich zu zitieren. Aber warte...ich zitiere dich auch mal und schwall ueber Gott und die Welt, auch wenn es gerade gar nicht zum Thema passt.

Die Pest des Internets. Etwas lesen, es nicht verstehen, aber es trotzdem besser wissen zu wollen 🙂.

und ?

Zitat:

@schipplock schrieb am 24. Dezember 2015 um 04:25:14 Uhr:


und was hat das mit motormark7 zu tun? Er wollte eindeutig Geld sparen.

Deine Story haettest du auch loswerden koennen, ohne mich zu zitieren. Aber warte...ich zitiere dich auch mal und schwall ueber Gott und die Welt, auch wenn es gerade gar nicht zum Thema passt.

Die Pest des Internets. Etwas lesen, es nicht verstehen, aber es trotzdem besser wissen zu wollen 🙂.

ja und ?

Gibt es noch was zum Thema oder kann hier geschlossen werden?

frohe Weihnachten. Mach zu 🙂.

vielleicht kommt noch mal was neues.

Kleine Anmerkung noch zu den britischen Kennzeichen:

Sie werden nicht zwangsweise eingezogen, wozu auch? Meine hab ich immer noch (2008 ein Auto von 1970 von der Insel geholt). Die Nummer ist beim DVLA als "permanent export" markiert - dafür musste der Verkäufer einen Abschnitt des britischen Fahrzeugbriefes mit meinen Daten und Unterschrift an sein Straßenverkehrsamt schicken. Da der Wagen eh schon abgemeldet war, so genannter SORN, hat sich meine heimatliche Zulassungsstelle nicht für die Kennzeichen interessiert. Zu Show-Zwecken kommen sie manchmal noch dran, denn es sind die schönen alten schwarzen.

Das Zulassungsjahr wird in GB seit etwa 1963 im Kennzeichen kodiert, ebenso die Zulassungsstelle, die für den Sitz des Händlers zuständig war. Anfangs erfogte die Jahreskennzeichnung durch einen Buchstaben auf der 7. Stelle, später dann durch einen Buchstaben an erster Stelle. Als auch hier die Kombinationen aufgebraucht waren, was etwa um 2001 der Fall war, wurde auf Zahlen umgestellt, die alle 6 Monate wechseln, also jetzt derzeit 16, ab ca. März 2016 dann 66, ab Sept. 2016 dann 17.
Die letzten echten Minis wurden im Sommer 2000 mit dem Jahres-Code V in den Verkehr gebracht, wie man auf Pressefotos zum Abschied erkennen kann.

Und so cool, wie es auch sein mag, die Idee ein Auto hier illegal oder grenzwertig mit britischer Zulassung zu fahren, begrüße ich nicht.

Grüße
SpyderRyder

@janklondon : Sie schreiben, bei Fragen zum Thema bitte Kontakt aufnehmen. Ich hätte da ne erst gemeinte Frage und brauche ernst gemeinte Antworten (fundiert??). Sage nur: t2c, Bj 2013
A.wenner@icloud.com

Zitat:

@SRH13175 schrieb am 10. Juli 2011 um 22:02:23 Uhr:


geht tut das recht leicht. ich selbst habe meinen Rolli auch lange in england zugelassen gehabt. je nach Baujahr kann das durch steuerfreiheit auch sehr gut gehen.

Um das zu machen brauchst du ein virtual Office und eine Limited oder einen freund mit anschrift in England.

Denke nur dran jedes Jahr MOT

Hört sich intressant an.
Weil man in England scheinbar weniger Probleme mit dem TüV zu haben scheint wie in Deutschland.

Kennt sich vllt. zufällig Jemand aus, was genau man an seinem Fahrzeug verändern darf und was trotz England tabu ist?

Alles bereits offiziell und geradlinig geregelt. Vielen Dank allen für wertvolle infos.

Ich habe mal 2 Fragen:

1. Was ist eine Virtual Office?

2. Wie funktioniert das mit dem "Freund" in England ?

Reicht das aus, das Er dann mit meinem Fahrzeug aus Deutschland zum TüV , bzw. der MOT vorfährt
und ich betreibe mein Fahrzeug mit einem anderen Motor bzw. Tuningteilen, die ich in Deutschland nicht eingetragen bekomme ganz offiziell in Deutschland und nehme an der STVZO legal teil?

Mit Virtual Office ist hier sicher eine Briefkasten-Firma gemeint. Es ist relativ leicht, im Vereinigten Königreich eine haftungsbeschränkte Gesellschaft (vulgo Limited) ins Handelsregister eintragen zu lassen., Dafür benötigt man eine registrierte Adresse im Vereinigten Königreich, an der Post empfangen werden kann; es muss ein Director (etwa wie ein Geschäftsführer) benannt werden. Das ist eine Möglichkeit, die aber nicht kostenlos ist. Wer auch immer dir die Adresse zur Verfügung stellt, macht das nicht umsonst, ferner muss ein Annual Return gemacht werden, eine Art jährliche Rückmeldung, dass man noch aktiv ist, und ferner muss eine Gewinnermittlung erfolgen. Auchd as kostet Geld. Ist aber eine Lösung, die auch ein Ausländer (etwa ein Deutscher) wählen könnte, denn auch der AUsländer darf eine Limited gründen unter obigen Voraussetzungen.

Was auch damit gemeint sein könnte (das wäre dann auch dein Fall 2) wäre der Fall, dass jemand anders im Vereinigten Königreich als Halter und Steuerpflichtiger auftritt und das Fahrzeug auf diese Person zugelassen ist. Dann ist aber die regelmäßige Nutzung in Deutschland durch dich eben gerade nicht zulässig, das wurde hier auch schon an anderer Stelle diskutiert. Du kommst dann in den Kontext der Steuerhinterziehung.

Zitat:

@janklondon schrieb am 11. Dezember 2013 um 12:34:23 Uhr:


Hallo Zusammen,

auch wenn etwas spät, hier noch ein Hinweis: Die Zulassung auf eine britische Limited ist problemlos möglich. Da braucht Ihr keinen Wohnsitz oder ähnliches in UK.

Wir helfen da gerne bei der Abwicklung. Es sind nur ein paar ganz einfache Dinge notwendig. Klar ist das ein Aufwand, aber erstens sind nach englischem Recht viel mehr Modifikationen am Auto möglich als in Deutschland und außerdem ist ein britisches Kennzeichen immer noch das richtige für einen Rechtslenker.

Grundsätzlich ist bei Firmenfahrzeugen der Nachweis für die Behörden schwierig, wo sich das Fahrzeug dauerhaft befindet. Außerdem kann man rechtlich nicht verlangen, dass eine britische Firma eine Niederlassung in Deutschland eröffnet, nur weil ein Fahrzeug häufiger hier ist. Ich habe da noch nie Probleme gehabt.

Bei Fragen einfach an mich wenden.

Viele Grüße

Ian

Hallo Ian @janklondon

ich beabsichtige einen britischen Wagen mit "Britischen Plates" zu kaufen, welcher bereits hier in Deutschland unterwegs ist!
Der Verkäufer meinte das die britischen Kennzeichen dran bleiben können und man den wagen hier mit der bereits mehrfach erwähneten Grenzversicherung ganz legal fahren könnte, dies hätte ja viele Vorteile da es bei solchen Fahrzeugen wesentlich leichter ist Bauteile zu verwenden welche in Deutschland wohl eher nicht ganz TÜV komform wären..!???
welche Versicherung macht solche Grenzversicherungen hat Du Tips und Tricks das das ganze möglichst legal bleibt..!??? Danke schon mal im voraus!

GRuß..

Moin,
das ist kein Versichrungsproblem - das ist Steuerhinterziehung - also eine Straftat!
Gruss Carl

Erschreckend ist, wie plump das manche Zeitgenossen immer noch als scheinbar legale Möglichkeit propagieren.

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