Fahrzeug mit englischer Zulassung in Deutschland fahren...

Wenn ich einen englischen Exoten nach Deutschland bringen will muß ich für die Zulassung hier doch eine Vollabnahme vornehmen, oder?
Wenn ich den Wagen aber nicht oder nur mit hohen Kosten zugelassen bekäme, welche Lösung gibt es dann?
Es gibt einige Bentleyfahrer die mit der originalen britischen Zulassung ihren Wagen auf deutschen Strassen betreiben. Wie stellt man das an?
Gruß.

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

auch wenn etwas spät, hier noch ein Hinweis: Die Zulassung auf eine britische Limited ist problemlos möglich. Da braucht Ihr keinen Wohnsitz oder ähnliches in UK.

Wir helfen da gerne bei der Abwicklung. Es sind nur ein paar ganz einfache Dinge notwendig. Klar ist das ein Aufwand, aber erstens sind nach englischem Recht viel mehr Modifikationen am Auto möglich als in Deutschland und außerdem ist ein britisches Kennzeichen immer noch das richtige für einen Rechtslenker.

Grundsätzlich ist bei Firmenfahrzeugen der Nachweis für die Behörden schwierig, wo sich das Fahrzeug dauerhaft befindet. Außerdem kann man rechtlich nicht verlangen, dass eine britische Firma eine Niederlassung in Deutschland eröffnet, nur weil ein Fahrzeug häufiger hier ist. Ich habe da noch nie Probleme gehabt.

Bei Fragen einfach an mich wenden.

Viele Grüße

Ian

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Der User ist hier nicht mehr vertreten. 😉

Hi.
Wo versicherst du dein Fahrzeug?

Zitat:

@E250cdicabrio schrieb am 6. Februar 2024 um 13:52:55 Uhr:


Wo versicherst du dein Fahrzeug?

bei der Versicherung mit den besten Konditionen, Du nicht ? 😉

GreetS Rob

Es geht darum, dass mein Auto mit den englischen Schildern in Deutschland laufen soll.

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Zitat:

@E250cdicabrio schrieb am 6. Februar 2024 um 15:15:24 Uhr:


Es geht darum, dass mein Auto mit den englischen Schildern in Deutschland laufen soll.

Wie soll das rein rechtlich überhaupt funktionieren ?

GreetS Rob

Da hilft wahrscheinlich nur eine Anfrage bei den Versicherungen

Zitat:

@Rob _Mae schrieb am 6. Februar 2024 um 16:07:52 Uhr:



Wie soll das rein rechtlich überhaupt funktionieren ?

GreetS Rob

Garnicht. 😉

Braucht man halt ein Wohnsitz in GB. Fahren ja auch genügend Firmenfahrzeuge und Urlauber in der EU rum mit GB-Kennzeichen.
Problem wird sein, daß wenn das Fahrzeug länger den gleichen Standort hat, man es ummelden müßte. Ob das jemand prüft? Ähnlich wie beim Führerschein. Es gilt auf Deutscher mit Führerschein GB, deutsches Fahrzeug. Als Tourist, länger als 6 Monate im Ausland mit Erstwohnsitz im Ausland, im eigenen Land, kann man sogar mit Zweitwohnsitz in D mit englischem Führerschein legal fahren.
Wenn halt einer mal genau hinschaut, Unfall, technische Mängel, neidische Nachbar ......

Man kann doch ein Fahrzeug fahren was auf jemanden anderen zugelassen ist,auch müssen Halter und VN nicht die selbe Person sein...ob das allerdings länderübergreifend funktioniert,das wirst du nur bei den jeweiligen Versicherungen erfahren.

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