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Fahrzeug leasen ? GmbH?

Themenstarteram 14. April 2013 um 18:50

Hallo Leute,

ich grüße Euch und schönen Gruß ebenfalls aus Berlin.

Ich bin Unternehmer gleichzeitig Geschäftsführer als eine GmbH seit über einem Jahr.

Ich möchte auf die GMBH ein Fahrzeug leasen da ich das wunderbar steuerlich absetzen kann.

Habe mir bereits ein Angebot eingeholt doch fürchte mich vor der Antragsstellung.

0% Anzahlung, monatlich 500€

Meine sorge ist eher die Private Bonität, wird die seitens der Bank geprüft ?

Ich hatte kurz vor meiner Selbstständigkeit ebenfalls einen Leasing Vertrag gehabt doch nicht ordnungsgemäß beendet

Freunde und Bekannte meinen dass die gmbh eine eigene Bonität habe , da ich auch keine Schulden habe sollte das lt. Meinen Leuten auch gehen .

Meine GMBH ist schuldenfrei und läuft bestens . Doch privat bin ich an eine Leasing Gesellschaft noch verschuldet .

Glaubt ihr es ist trotzdem ein Versuch wert ?

LG .

Beste Antwort im Thema

Ja, ja. Du drehst dir das immer so zurecht, wie es dir am besten passt.

Natürlich zählt die Wagenwäsche mit in die Kosten. Egal, ob sie irgendwo drin enthalten ist oder nicht. Und selbst bei einem nur durchschnittlichen Neuwagen habe ich regelmäßig höhere Aufwendungen als 0,01 €/km. Ist doch lächerlich. :rolleyes:

Andreas

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Dürfte überaus schwierig werden. Wenn die GmbH nicht schon mehrere Jahre existiert und ordentliche Bilanzen/BWAs vorlegen kann und außerdem keinerlei Eigenleistung mit eingebracht wird (Kaution, Bankbürgschaft oder Mietsonderzahlung), dann darfst Du davon ausgehen, dass nach einer privaten Mithaftung seitens des geschäftsführenden Gesellschafters gefragt wird. Und dessen Bonität wird dann genauso geprüft.

am 15. April 2013 um 6:14

Hallo,

prinzipiell ist eine GmbH eine eigenständige juristische Person. Du bist lediglich der (im Prinzip auch beliebig austauschbare) Geschäftsführer, der diese vertritt. Was Du privat tust und läßt, ist für die GmbH erst einmal völlig egal. Deine Bonität und die Bonität der GmbH sind zwei verschiedene Sachen.

So wird es dann hier sein, daß der Vertrag auf die GmbH abgeschlossen sein soll und damit von Dir und Deiner persönlichen Bonitäten theoretisch komplett entkoppelt ist.

Nun kommt aber das dicke Aber: ist die GmbH noch recht jung und stehen keine langjährigen erfolgreichen Bilanzen zur Verfügung, kann sein, daß die meisten Autohändler/Banken (wohl aber nicht alle) weitere Sicherheiten haben werden. Da steht man vor der Wahl: entweder beugt man sich der Anforderung oder steht eben ohne Auto.

So ähnlich erlebe ich es jetzt auch. Für meine soeben neu gegründete GmbH habe ich mir auch ein paar Angebote eingeholt. Die meisten Autohäuser möchten aber eine weitere Garantie haben, da die GmbH, obwohl aus einer erfolgreichen Personengesellschaft stammend, eben komplett neu ist. Da wurde entweder nach einer Anzahlung oder eben persönlicher Bürgschaft des Gesellschafters gefragt. Im zweiten Fall hättest Du tatsächlich ein Problem. Im ersten jedoch nicht.

Allerdings habe ich auch mit zwei Autohäusern gesprochen, denen das egal war. Ihnen hätte eine aktuelle Auswertung der GmbH gereicht, daneben ich zitiere: "Das Auto gehört sowieso uns, wenn es Probleme geben sollte, können wir es jederzeit wieder einziehen, also ist unser Risiko vernachlässigbar. Da haben wir bei FInanzierungen häufig größere Probleme".

Mein Tip: stell doch einfach den Antrag. Ggf. wird er eben abgelehnt, fertig. Dann schaust Du bei anderen Autohäusern nach.

 

Ich verstehe das so: Du hattest ein Auto geleast und die Raten nicht gezahlt. Dann hat man dir das Auto wieder abgenommen und du musst noch eine Restsumme zahlen, die du aber nicht hast. Kein Auto, kein Geld und die GmbH ist noch recht jung. Richtig?

Wie die beiden Vorredner schon ausführten, wird das schwierig werden. Wenn du keine belastbare Bilanz oder BWA vorweisen kannst, dann brauchst du es eigentlich gar nicht versuchen. Jedenfalls wird die Leasingrate aufgrund deiner Vorgeschichte ziemlich mies ausfallen.

Gerade wenn das Unternehmen noch jung ist, würde ich weitere Bauchschmerzen vermeiden wollen. Da der Laden aber gut läuft (sonst würde das steuerliche Absetzen keinen Sinn machen), solltest du einfach kaufen. Muss ja nicht gleich oberste Kategorie sein. Etwas von der Einlage wird ja noch übrig sein, oder? Das Auto kann dir unter normalen Bedingungen keiner wegnehmen und es stellt auch in schlechteren Zeiten einen Wert dar. Steuerlich absetzen kannst du es genau so. Und da die Abschreibung geringer als die Leasingrate sein wird, ist die Überschuldungsgefahr ebenfalls geringer.

Andreas

Themenstarteram 15. April 2013 um 18:45

@Renngrizzly,

du hast mcih beruhigt.

Die GMBH steht seit 1 Jahr und 4 Monate. BWAs habe ich zu nachweisen, Konto wurde bis jetzt auch sauber geführt.

bist du zufällig aus Berlin ?

Zitat:

Original geschrieben von TheOneX88

 

bist du zufällig aus Berlin ?

Au weia, frische GmbH und dann noch ausgerechnet in Berlin? Könnte durchaus sein, dass einige Leasinggeber zurückhaltend reagieren wegen der Anschrift. Mehr sag ich dazu nicht...

Zitat:

Original geschrieben von TheOneX88

@Renngrizzly,

 

du hast mcih beruhigt.

 

Die GMBH steht seit 1 Jahr und 4 Monate. BWAs habe ich zu nachweisen, Konto wurde bis jetzt auch sauber geführt.

 

bist du zufällig aus Berlin ?

Ich bin aus Berlin und beschäftige mich hauptberuflich mit solchen Dingen wie BWA´en und Jahresabschlüssen. Außerdem bin ich recht erfahren mit dem Leasen von Autos. Diese Erfahrungen sagen mir, dass es mit der von Dir geschilderten Historie nahezu ausgeschlossen sein wird, dass Deine GmbH einen Leasingvertrag bei einem seriösen Leasinggeber bekommt. Eine GmbH, die erst seit 16 Monaten besteht gilt als Neufirma und daher wird der Leasinggeber zunächst eine Sonderzahlung von mindestens 20 % und eine Privatbürgschaft des Gesellschafters der GmbH verlangen. Dabei wird auch die Zahlungskraft des Gesellschafters hinterfragt. Wenn es da "Leichen" im Keller gibt, wie z.B. geplatzte Leasingverträge, wird das auch mit 20 % Sonderzahlung nichts.

 

Außerdem ist es auch ganz erheblich, in welcher Branche die GmbH tätig ist.

 

Auf keinen Fall wird eine Entkoppelung von GmbH und handelnden Personen stattfinden. Der Leasinggeber weiß, wie leicht eine GmbH pleite gehen kann und muss sich absichern, dass kein Schaden entsteht. Es droht jedoch ein erheblicher Schaden, wie die GmbH pleite geht und keine Sonderzahlung geleistet hat, weil dann der erhebliche Wertverlust nach der Neuzulassung nicht gedeckt sein kann. Selbst bei seit vielen Jahren bestehenden GmbH´en wird daher regelmäßig eine selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters bzw. des Geschäftsführers verlangt.

Zitat:

Original geschrieben von meepmeep

Zitat:

Original geschrieben von TheOneX88

 

bist du zufällig aus Berlin ?

Au weia, frische GmbH und dann noch ausgerechnet in Berlin? Könnte durchaus sein, dass einige Leasinggeber zurückhaltend reagieren wegen der Anschrift. Mehr sag ich dazu nicht...

Was meinst Du denn damit? Der durchschnittliche Berliner steht mit einem Bein in der Pleite, oder was?

am 16. April 2013 um 10:16

Zitat:

Original geschrieben von TheOneX88

@Renngrizzly,

du hast mcih beruhigt.

Die GMBH steht seit 1 Jahr und 4 Monate. BWAs habe ich zu nachweisen, Konto wurde bis jetzt auch sauber geführt.

bist du zufällig aus Berlin ?

Nein, völlig andere Ecke.

So wirklich wäre ich nicht beruhigt an Deiner Stelle. In der Regel wurde nämlich nach DREI Jahresabschlüssen gefragt, nicht nur nach einem.

Wie allerdings erwähnt, gab es welche, die gar nicht gefragt haben (ein BMW- und ein Toyotahändler). Nach kurzer Rückfrage bei befreundeten Freelancern kann ich auch sagen, daß es offenbar einigen sehr wohl gelungen ist, ein Leasing ohne jeden Nachweis außer einem BWA der GmbH zu bekommen.

Dennoch, es ist alles nur Rätselraten. Wie sich Dein Leasinggeber verhält, weiß nur er. Frag ihn doch einfach mal, welche Nachweise er haben möchte. Das sollte doch kein Geheimnis sein.

Ggf. zahl doch einfach die 20% Sonderzahlung ein. Das reduziert solide die Rate, außerdem ist es auch steuerlich vollständig abziehbar. Dann solltest Du ein Leasing mit hoher Wahrscheinlichkeit auch erhalten.

 

Zitat:

Original geschrieben von TheOneX88

... Konto wurde bis jetzt auch sauber geführt.

Das klingt, als wenn du das ändern wolltest? Wäre keine gute Voraussetzung...

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Renngrizzly

 

 

 

Ggf. zahl doch einfach die 20% Sonderzahlung ein. Das reduziert solide die Rate, außerdem ist es auch steuerlich vollständig abziehbar. Dann solltest Du ein Leasing mit hoher Wahrscheinlichkeit auch erhalten.

Das ist falsch.

 

Eine GmbH muss bilanzieren und bei einer Bilanzierung ist eine Leasing-Sonderzahlung keine sofort abziehbare Betriebsausgabe, sondern muss auf die Laufzeit verteilt werden.

am 16. April 2013 um 11:18

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

Zitat:

Original geschrieben von Renngrizzly

 

 

Ggf. zahl doch einfach die 20% Sonderzahlung ein. Das reduziert solide die Rate, außerdem ist es auch steuerlich vollständig abziehbar. Dann solltest Du ein Leasing mit hoher Wahrscheinlichkeit auch erhalten.

Das ist falsch.

Eine GmbH muss bilanzieren und bei einer Bilanzierung ist eine Leasing-Sonderzahlung keine sofort abziehbare Betriebsausgabe, sondern muss auf die Laufzeit verteilt werden.

Wo steht in meinem Beitrag "sofort"?

Verteilen ja, aber trotzdem ist sie steuerlich voll absetzbar.

Zitat:

Original geschrieben von Renngrizzly

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

 

 

Das ist falsch.

 

Eine GmbH muss bilanzieren und bei einer Bilanzierung ist eine Leasing-Sonderzahlung keine sofort abziehbare Betriebsausgabe, sondern muss auf die Laufzeit verteilt werden.

Wo steht in meinem Beitrag "sofort"?

Für mich hat sich aus dem Zusammenhang ergeben, dass Du meintest, dass es sofort abziehbar wäre. Warum sonst hättest Du im Zusammenhang mit der Sonderzahlung auf die Abziehbarkeit hingewiesen?

Eine Anzahlung/Mietsonderzahlung im Leasing versteht sich als "Mietvorauszahlung". Der Begriff ist dann selbsterklärend.

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