Fahrzeug gekauft am nächsten Tag liegen geblieben
Hallo Zusammen,
seit Gestern mache ich die Hölle durch und brauche dringend euren Rat da ich wirklich nicht mehr weiter weiß. Angefangen hat das ganze Spiel, als ich mir vorgestern ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft habe.
Angekommen bei der Privatperson stand das Auto vor einer Werkstatt. Dem "eigentlichen" Verkäufer des Fahrzeugs bin ich nicht begegnet, stattdessen kam der Werkstattbesitzer raus und sagte zu mir das der Verkäufer auf der Arbeit ist und er aber soweit alle unterlagen bereit gelegt hat sowie den Kaufvertrag bei sich im Büro liegen hat der bereits vom Verkäufer komplett ausgefüllt und Unterschrieben ist.
Probefahrt und die Besichtigung habe ich gemacht, wo alles in Ordnung war weswegen ich das Auto natürlich auch gekauft habe. Am nächsten Tag wollte ich zur Arbeit fahren da ich noch die Kurzkennzeichen drauf hatte Keine 10 Minuten gefahren hat es gequalmt und der Keilriemen ist gerissen. Habe natürlich das Fahrzeug heute zur meiner Werkstatt abschleppen lassen, und es stellte sich heraus das der Klimakompressor defekt ist und ein schaden von ca. 800 Euro. Außerdem ist der Turbolader undicht, das Getriebe undicht, und die Manschetten defekt und das ganze bei 30.000 km wobei der Werkstattbesitzer von dem ich das Auto gekauft habe, gesagt hat, es befindet sich in wie in einem neuen Zustand und würde von unten noch wie Neu aussehen, da er die letzten Inspektionen von dem Fahrzeug gemacht hat wovon ich auch die Rechnungen erhalten habe. Meine Werkstatt hat das ganze überprüft und hat gesagt das dieses Fahrzeug niemals die 30.000 km gelaufen ist, da die abnutzen am Lenkrad und der allgemeine Innenraum Zustand komplett abgenutzt ist sowie der Motorraum nicht aussieht wie es bei 30.000 km aussehen sollte.Daraufhin hat er das Auto genau unter die Lupe genommen und die ganzen Defekte wie oben schon erwähnt, festgestellt.
Mir sind jetzt nun noch ein paar sachen aufgefallen die mir ein wenig seltsam vorkommen und mir grosse Sorgen bereiten.
1.Im Kaufvertrag steht der name von dem eigentlichen Verkäufer allerderdings die adresse von dem werkstattbesitzer wo ich mir ja das auto angeschaut und gekauft habe. im Fahrzeugbrief +Fahrzeugschein steht zwar der selbe Name vom Verkäufer allerdings wieder eine andere Adresse, ich schätze mal seine richtige Adresse.
2.Die telefonnumer wo die ganze zeit kommuniziert wurde (Whatsapp), wo ich dachte es handelt sich um den Verkäufer ist wohl aber nach allem anschein die Telefonnummer von dem Werkstattbesitzer wobei er zu mir sagte es sei die nummer vom verkäufer.
3.Die Rechnungen (Kopie) von der Werkstatt die ich bekommen habe, sind auch im Scheckheft eingetragen, aber stimmen komplett nicht überein mit KM-Stand und Zeitpunkten der Inspektionen.
4. Er hat zu mir gesagt das dass Fahrzeug 1 Vorbesitzer hat und es wurde auch so im Kaufvertrag rein geschrieben, aber im Fahrzeugbrief sind 2 Eintragungen von 2 verschiedenen Personen.
Habe ich Chancen das Fahrzeug zurück zu geben? Was kann ich machen? Ist der Vertrag vielleicht nichtig? Ich bitte um Rat
Vielen Dank im voraus
Beste Antwort im Thema
30.000km in 7 Jahren?? Fehlt da nicht eine 1 davor?
Wer so was kauft muss entweder absolut resistent sein oder anderes.
65 Antworten
Zitat:
@Philsen82 schrieb am 24. Dezember 2015 um 11:50:06 Uhr:
...
Ferner vergleichst du ja wohl nicht allen ernstens eine leere Klima, die ab einem gewissen Alter vorkommen kann und Kosten von ein paar Euro verursacht, mit einem kapitalen Motorschaden der innerhalb von wenigen KM nach dem Kauf auftritt und einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellt.
...
Du vertrittst wohl auch die Meinung dass der/die TE hier selber schuld ist, da sie die Manipulation nicht sofort gemerkt hat. Na Gott sei Dank haben wir hier in Deutschland zumindest noch Ansatzweise sowas wie Gesetze und Verbraucherschutz.
Doch, weil mich die Klimaanlage (das Kühlmittel bleibt nicht drin) teurer kommen kann als deine Zündspule/die Zylinderkopfdichtung. Mir nur irgendwie auch egal, weil die jetzt eben seit 1,5 Jahren leer ist (mir auch klar, dass es anfangs wohl nur eine defekte Leitung war und ich so vermutlich auch den Kompressor schrotte).
Zweiteres ist eine Unterstellung deinerseits, aber ja, ich könnte natürlich auch mein Auto im Winter verkaufen, sodass der Käufer nicht bemerkt, dass die Klimaanlage leer ist. Defekt? Woher soll ich das wissen, habe sie doch befüllen lassen und im letzten Sommer ging die doch noch.
Gesetze und Verbraucherschutz... ist da eben nicht. Ich für meinen Fall würde es nicht verschweigen, aber fahre den Wagen jetzt ohnehin noch zwei Jahre, dann ist er für mich abgeschrieben (abgeschrieben ist er eigentlich jetzt schon, aber wenn er noch etwas hält, kommt er mich eben noch günstiger).
PS:
Einfach die Unterlagen vor dem Kauf lesen und eine ausführliche Probefahrt machen und nicht im Nachhinein einem älteren Ehepaar mit dem Anwalt kommen. Ich weiß nicht wie alt du bist, aber irgendwann willst du vielleicht auch einfach "nur" ein Auto verkaufen und nicht vor Gericht gezerrt werden deshalb.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 24. Dezember 2015 um 13:11:59 Uhr:
Anhand der Unterlagen wusste der Käufer das auch. Wo wurde da etwas arglistig verschwiegen?Zitat:
@Philsen82 schrieb am 24. Dezember 2015 um 05:28:19 Uhr:
Wir haben in der Familie momentan einen ähnlichen Fall.Im nachhinein kam aus den Unterlagen raus, dass der Wagen bereits zwei mal wegen dem selben Problem in der Werkstatt war, das letzte mal ne Woche vor Verkauf des Fahrzeuges...Verkäufer wusste also genau, dass da was ist und hat es arglistig verschwiegen.
Und wenn man die ausgehändigten Unterlagen nicht lesen bzw. verstehen kann, dann lasse ich mir das von einem Fachmann erklären bevor ich einen Vertrag unterschreibe.
Aber dem Verkäufer, der auch ein Privatmann ist, etwas unterstellen, das man als Käufer selber nicht kapiert. Nicht ok.
M.W ist in erster Linie mal der Kaufvertrag bindend und die Angaben die darin gemacht bzw nicht gemacht werden. Eine lose Zettelsammlung zum Selbsstudium reicht m.W. nicht aus um den Informationspflichten als Verkäufer nachzukommen. Falls die einzelnen Dokumente im Vertrag explizit erwähnt werden mag das vielleicht anders aussehen.
Standardverträge von Mobile und co schließen z.b auch mündliche Nebenabreden aus.
Als Käufer sollte man also immer darauf drängen, dass sämtliche Zusicherungen auch erfasst werden.
Naja ziemlich sinnlose Diskussion, der eine sagt alles ok, der andere nicht. Whatever. Klage ist erhoben, wird sich also in den nächsten Wochen klären was bei rauskommt.
Ich für meinen Teil verkaufe nur Dinge von denen ich 100% weiß das sie in Ordnung sind. Habe ich Zweifel, verkaufe ich nicht. Aber meine Mentalität scheint ja eher die Ausnahme zu sein. Wenn ich ein Auto verkaufen wollen würde, mit dem ich zuletzt nur Ärger hatte und mehrmals in der Werkstatt stand, würde ich dies dem Käufer explizit mitteilen und den Wagen als Defekt oder an Bastler verkaufen. Alles andere fände ich persönlich schlicht und ergreifend Betrug am Käufer.
Kann man den ganzen Fürsprechern eines solchen Verhaltens nur Wünschen, dass sie auch mal an so einen besonders schlauen Verkäufer geraten, der die selbe Verkaufsmentalität an den Tag legt.
Ich bin raus. Viel Erfolg dem TE, hoffe du bekommst dein Geld wieder.
Mal ein Beispiel:
Du verkaufst ein Auto, du hattest nie Probleme, hast vor dem Verkauf einen Werkstattcheck und neu Tüv machen lassen. Du bist der Meinung das Auto ist 100% OK.
Der Käufer nimmt das Auto. Auf seinem Nachhauseweg geht ohne Vorwarnung das Automatikgetriebe kaputt.
Würdest DU das Auto zurücknehmen?
Der Kauf eines Gegenstandes ist IMMER ein Risiko, man kann nie 100% einen Defekt ausschliessen. Vor 2 Jahren habe ich ein WoMo fabrikneu gekauft, 350.000EUR. Nach 90km war der Motor kaputt ohne Vorwarnung. Ein Kolben hat geklemmt, bis heute weiss keiner wieso.
Gut, es war Garantie, aber es ist passiert.
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Tut mir leid für dich sowas ist ärgerlich du wirst aber kein Cent bekommen auch wenn du Rechtlich gegen Ihn vorgehst
es ist ein Privat Verkauf,du hast das Auto besichtigt und Probe gefahren
@ Martin
Dein "Beispiel" ist ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen! Der vom TE geschilderte Sachverhalt ist ein völlig anderer.
So wie er das schildert ist hier offensichtlich Betrugsabsicht seitens eines gewerblich Tätigen im Spiel.
@ Guest77
Wenn du dir den Sachverhalt richtig angesehen hättest, wäre dir klar, dass hier kein Privatverkauf vorliegt.
Zitat:
@Drahre1 schrieb am 24. Dezember 2015 um 22:34:06 Uhr:
@ MartinDein "Beispiel" ist ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen! Der vom TE geschilderte Sachverhalt ist ein völlig anderer.
So wie er das schildert ist hier offensichtlich Betrugsabsicht seitens eines gewerblich Tätigen im Spiel.@ Guest77
Wenn du dir den Sachverhalt richtig angesehen hättest, wäre dir klar, dass hier kein Privatverkauf vorliegt.
Mein Beitrag bezog sich auf den Text von Phil, ich wollte nur nicht wieder den ganzen Text zitieren.
Die Frage des TE hatte ich ja bereits im ersten Beitrag beantwortet.
Hallo ja also irgendwie verstehe ich das auch anders. ..das ältere Ehepaar hatte ihn doch in der Werkstatt um genau dieses Problem beseitigen zu lassen. ..liege ich da jetzt richtig? Dann mussten sie ja doch eigentlich davon ausgehen das es fachgerecht instand gesetzt wurde. .ist doch soweit richtig oder? Dann müsste man doch eigentlich mal in der Werkstatt fragen wie es so aussieht mit ihrer Reparatur oder habe ich hier was falsch verstanden? LG Michael
@ mdriver10
Ein älteres Ehepaar kommt in dem vom TE geschilderten Sachverhalt überhaupt nicht vor!
Wir haben in der Familie momentan einen ähnlichen Fall.
Fahrzeug gekauft, Historie, Verkäufer (älteres Ehepaar),
Aha..dann habe ich mich wohl verlesen 😁. ..lg Michael,
Das stimmt, aber ein anderer Poster hat eine solche Geschichte hier mit eingebaut. Daher kommt dieses Durcheinander.
Das ist das, worauf ich immer wieder hinweise: Antwortet auf den vom TE geschilderten Sachverhalt und dreht nicht am Sachverhalt und erzählt nicht irgendwelche anderen Sachverhalte!
Es ging aber darum. .das Er seine Situation mit der des TE vergleichen hatte und gesagt hat, bei ihm wäre es genau dasselbe, nein ist es eben nicht! beim TE liegt arglistige Täuschung vor. ..und bei dem Vergleich des Users halt eben nicht. ..lg Michael
Zitat:
@mdriver10 schrieb am 25. Dezember 2015 um 15:20:02 Uhr:
Es ging aber darum. .das Er seine Situation mit der des TE vergleichen hatte und gesagt hat, bei ihm wäre es genau dasselbe, nein ist es eben nicht! beim TE liegt arglistige Täuschung vor. ..und bei dem Vergleich des Users halt eben nicht. ..lg Michael
...welche aber erst mal bewiesen werden muss.
Vielleicht ist das Auto mit der Laufleistung einfach wirklich so "fertig".