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Unfallfrei gekauft, Heckschaden durch Ford festgestellt

Themenstarteram 26. Mai 2011 um 18:15

Hallo,

ich habe mir am 11.5.2011 einen Mondeo von einem Privaten (also ohne Gewährleistung) gekauft.

Als ich heute beim Ford-Händler einen Check lassen machen wollte, stellte dieser fest, daß der Mondeo definitiv einen Heckschaden hatte, der unsachgemäß repariert wurde. Die Schrauben der Halterung sind wohl mit Unterlegscheiben fixiert, was so laut Ford auch nicht sein darf.

Im Kaufvertrag haben wir "unfallfrei" vereinbart.

Das Fahrzeug stand vor dem Kauf beim TÜV auf der Bühne. Von unten war nichts zu erkennen.

Ich habe den Kaufvertrag und zwei Bilder angehängt und würde gerne wissen, ob es Sinn macht, hier rechtliche vorzugehen (keine Rechtsberatung). Schließlich kann er ja behaupten, von nix gewußt zu haben.

Kauvertrag

Heckstoßstange1

Heckstoßstange 2

 

Beste Antwort im Thema
am 26. Mai 2011 um 18:28

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Er sagte mir darauf hin, daß Unfallschäden juristisch ganz genau definiert sind und dieser definitiv einer ist

naja...genau definiert ist was anderes....

ein auto kann gleichzeitig "KEIN unfallwagen" aber auch "NICHT unfallfrei" sein, soviel mal zur genauen definition...

und wenn hier nur die stoßstange getauscht wurde, ist es nicht zwangsläufig ein unfallwagen!

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am 26. Mai 2011 um 18:17

wie gross war der schaden? bist du sonst zufrieden? wenn der schaden nicht zu heftig war und dich das nicht størt, wuerde ich es lassen. ansonsten bring ihn zurueck

am 26. Mai 2011 um 18:18

zunächst einmal wäre zu klären, ob es sich hierbei um einen unfallschaden handelt, oder ob die stoßstange aus sonstigen gründen einmal demontiert wurde...das da u-scheiben verwendet wurden, heißt nicht automatisch, das ein unfallschaden vorliegt, bei den spaltmaßen und passgenauigkeiten die ford hat, solltest du froh sein, das werksseitg nicht bereits mehrere u-scheiben übereinander verbaut waren....

war der verkäufer erstbesitzer?

am 26. Mai 2011 um 18:22

Das Problem beim privaten Gebrauchtwagenkauf ist, dass man in soeinem Fall nur Mängel regressieren kann, von denen der Verkäufer wusste - welche jedoch verschwiegen wurden!

Wenn der Verkäufer der einzige Vorbesitzer war - kein Problem

Wenn nicht wirds schwierig...

 

(bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege)

 

Ich würde empfehlen mal mit ihm zu reden und ihn um nachträglichen Preisnachlass bitten, vieleicht gibt er ja zu davon gewusst zu haben! Ansonsten kann auch das androhen des Anwalts helfen - dies dann durchzuziehen ist aber meiner Meinung nach nicht zielführend!

 

MfG

Themenstarteram 26. Mai 2011 um 18:23

Wie groß der Schaden ist, erfahre ich erst am Montag. Ford macht dann nochmal eine sehr genaue Durchsicht. Ich habe bei Ford auch nachgefragt, ob das überhaupt ein Unfallschaden ist. Er sagte mir darauf hin, daß Unfallschäden juristisch ganz genau definiert sind und dieser definitiv einer ist, zumal die Reparatur nicht sachgemäß erfolgte.

Mit dem Verkäufer gibt es 2 Vorbesitzer. Der Ford wurde 2009 vom Verkäufer bei einem Autohaus in Thüringen verkauft. Nach Rücksprache mit dem Autohaus ist klar, daß der Mondeo so definitiv nicht verkauft worden wäre. Also muß der Schaden zwischen 2009 und 2011 gewesen sein.

Ich kann mir vom Autohaus sicher bestätigen lassen, daß bis 2009 kein Unfall war. Die haben die Daten ja vorliegen.

am 26. Mai 2011 um 18:28

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Er sagte mir darauf hin, daß Unfallschäden juristisch ganz genau definiert sind und dieser definitiv einer ist

naja...genau definiert ist was anderes....

ein auto kann gleichzeitig "KEIN unfallwagen" aber auch "NICHT unfallfrei" sein, soviel mal zur genauen definition...

und wenn hier nur die stoßstange getauscht wurde, ist es nicht zwangsläufig ein unfallwagen!

am 26. Mai 2011 um 18:29

Hallo. Was war den noch alles def. das Ford sagt der Wagen hätte einen Unfall gehabt?

Wenn es nur die beiden Schrauben sind ,kann der Vorbesitzer ja evtl. mal rückwärts langsam gegen die Garagenwand gekommen sein und hat 2 Unterlegscheiben anstatt einer neuen Heckschürze vorgezogen:D . Wenn es nur die 2 U-Scheiben sind würde ich nicht sagen das es ein Unfallfahrzeug ist.

Hallo,

generell ist jeder Unfallschaden bei einer Fahrzeugveräusserung offenbarungspflichtig, dies gilt auch für die sogenannten Bagatellschäden.

Ob es sich hier (nur) um einen Bagatellschaden handelt oder unter Umständen sogar ein größerer Schaden zum Vorschein kommt wenn man die Stossfängerverkleidung abnimmt kann man nicht voraussehen.

Dennoch, wenn es sich um einen Privatverkauf handelt und der Vorbesitzer von dem Schaden nichts wusste hast Du schlechte Karten.

Immerhin ist dieser nur Laie.

Die Bilder sind zu wenig aussagekräftig um eine konkrete Aussage treffen zu können.

Wenn Du sicher sein möchtest wäre es am besten wenn Du dein Fahrzeug mal von einem Gutachter ansehen lässt.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Hallo,

ich habe mir am 11.5.2011 einen Mondeo von einem Privaten (also ohne Gewährleistung) gekauft.

Als ich heute beim Ford-Händler einen Check lassen machen wollte, stellte dieser fest, daß der Mondeo definitiv einen Heckschaden hatte, der unsachgemäß repariert wurde. Die Schrauben der Halterung sind wohl mit Unterlegscheiben fixiert, was so laut Ford auch nicht sein darf.

Im Kaufvertrag haben wir "unfallfrei" vereinbart.

Das Fahrzeug stand vor dem Kauf beim TÜV auf der Bühne. Von unten war nichts zu erkennen.

Ich habe den Kaufvertrag und zwei Bilder angehängt und würde gerne wissen, ob es Sinn macht, hier rechtliche vorzugehen (keine Rechtsberatung). Schließlich kann er ja behaupten, von nix gewußt zu haben.

Steht da auf den ADAC-Seiten nicht was zu dem Thema? (Teile sind ja auch für Nicht-Mitglieder ohne Anmeldung zugänglich)

IANAL: Wenn die Ware nicht vertragsgemäß ist, brauchst du keine Gewährleistung, um deswegen (im Prinzip) gegen den Verkäufer vorgehen zu können. Aber ich sehe im Kaufvertrag, dass das Fahrzeug nicht aus erster Hand ist. Mein Bauchgefühl sagt, dass das problematisch werden könnte, insb. wenn einer der anderen Vorbesitzer der Schuldige ist und dem nächsten Vorbesitzer den Schaden verschwiegen hat, also dein Verkäufer wirklich nichts davon wusste (im Kaufvertrag war ja nur die Rede von Schäden die Rede während der Zeit wo das Auto deinem Verkäufer gehörte). Außerdem gibt es wohl kein Gutachten eines Kfz-Verständigen, sondern "nur" einer Werkstatt, oder? Wenn das mit den Unterlegscheiben tatsächlich das einzige Indiz für einen ehemaligen Heckschaden sein soll, fände ich das relativ dürftig (auch Vertragswerkstätten könnten unsauber arbeiten -> Azubi hat sowas zum ersten Mal gemacht und der Meister hat nicht kontrolliert?).

Hast du grob eine Ahnung, was das an Wertunterschied ausmachen würde? Wenn der zu gering ausfallen würde, würde ich höchstens mit dem Verkäufer reden, vielleicht geht der noch etwas runter. Ansonsten bliebe halt noch der Anwalt, aber wie gesagt, mein Bauchgefühl sagt, dass die Situation alles andere als eindeutig sein könnte...

notting

Themenstarteram 26. Mai 2011 um 18:32

Zitat:

wie gross war der schaden? bist du sonst zufrieden? wenn der schaden nicht zu heftig war und dich das nicht størt, wuerde ich es lassen. ansonsten bring ihn zurueck

Technisch ist das Ding in Ordnung, kann nicht klagen.

Es geht nur darum, daß ich mit einem schlecht reparierten Schaden nicht rumfahren will und beim Verkauf muß ich mit dem Preis runtergehen.

Zitat:

Hallo. Was war den noch alles def. das Ford sagt der Wagen hätte einen Unfall gehabt?

Wenn es nur die beiden Schrauben sind ,kann der Vorbesitzer ja evtl. mal rückwärts langsam gegen die Garagenwand gekommen sein und hat 2 Unterlegscheiben anstatt einer neuen Heckschürze vorgezogen:D . Wenn es nur die 2 U-Scheiben sind würde ich nicht sagen das es ein Unfallfahrzeug ist.

Bei Ford sagte man mir:

Spaltmaße stimmen nicht

Schrauben nicht sachgerecht

Stoßstange paßt von der Farbe her nicht zum übrigen Auto (beim genauen Hinsehen habe ich es dann auch erkannt)

Stoßstange wurde "zurechtgedrückt", damit sie überhaupt fest gemacht werden kann.

am 26. Mai 2011 um 18:36

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Stoßstange wurde "zurechtgedrückt", damit sie überhaupt fest gemacht werden kann.

das ist nichts ungewöhnliches bei ford!

wie ich bereits schrieb, kanns dir selbst bei nem neuwagen passieren, dass das mit entsprechend "spannung" zurechtgedrückt wurde...ford hat bzgl. den spaltmaßen und passgenauigkeiten keine sonderlich hohen qualitätsanforderungen...

am einfachsten ist es, wenn du den vorbesitzer mal freundlichst drauf ansprichst...am besten, das gespräch auch aufzeichnen, könnte iwann mal nützlich sein...

nur so am rande...

du hast eine oder mehrere schrauben bei denen eine unterlagscheibe drunter ist und denkst dann an einen unfallschaden?! is das net n bissle einfach?

das kann einen ganz logischen grund gehabt haben: einer der vorbesitzer hat sich ne andere stosstange an seinen wagen getüddelt nur um dann festzustellen das es scheisse aussieht und die dinger dann wieder umgetauscht. jetzt fallen dir die schrauben runter und du machst eben andere mit scheibe drunter, oder, oder, oder, oder....

fazit: an 2 schrauben mit u scheibe is kein unfall bei...

solange da keine tonneweise spachtel (kannst selber mit nem magneten testen) am blech ist, die lackdicke sauber ist dann is das auch kein unfallwagen, und wie schon erwähnt bei der ford "qualität" würde ich NICHT meine hand ins feuer legen das diese schrauben da vielleicht doch net serienmässig drin waren!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

am einfachsten ist es, wenn du den vorbesitzer mal freundlichst drauf ansprichst...am besten, das gespräch auch aufzeichnen, könnte iwann mal nützlich sein...

Da wäre ich mir nicht so sicher. Einfach so filmen darf man ja auch nicht (Stichwort "Einverständnis der Betroffenen" etc.)...

notting

am 26. Mai 2011 um 18:54

Zitat:

Original geschrieben von notting

Da wäre ich mir nicht so sicher.

natürlich ist es nicht erlaubt... :eek:

aber ein nettes nice-to-have sollte der vorbesitzer sich mal kurz verplappern... ^^ ;)

Themenstarteram 26. Mai 2011 um 18:58

Als Definition habe ich das gefunden:

"

Unfallwagen

Der etwas antiquierte Begriff "Unfallwagen" wird in den Bewertungsrichtlinien BWR2000 vom +vffs, dem Fachverband der freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen exakt definiert: "Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte". Daraus geht unmissverständlich hervor: Fahrzeuge moderner Bauart, welche Deformationselemente vor den primär tragenden Teilen haben, sind kaum von diesem Begriff betroffen. Eine Ausnahme sind sehr hochpreisige Fahrzeuge bei welchen sich rein wirtschaftlich gesehen auch Instandsetzungen lohnen, welche einige zehntausend Franken kosten. Wird ein solches Fahrzeug perfekt instand gestellt, ist es qualitativ und technisch einem Unbeschädigten gleichzustellen, der Schaden muss jedoch unbedingt deklariert werden.

Garantiert unfallfrei

Dies ist der Lieblingsbegriff der Autohändler und soll Seriosität vermitteln. Tatsächlich wird er absolut falsch angewendet. Meistens wahrscheinlich nicht mal vorsätzlich. Hier die exakte fachtechnische Definition: "Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei". Die Rechtssprechung ist hier unzweideutig: Ein Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis. Wie gross und stark dieses Ereignis sein muss, ist nicht relevant. So gesehen kann beispielsweise von einem Unfall gesprochen werden, wenn eine Blumenvase vom 1. Stock eines Hauses auf die Motorhaube eines darunter parkierten Fahrzeuges fällt. Natürlich handelt es sich bei diesem Schaden um einen Bagatellschaden, welcher vom +vffs wie folgt beschrieben wird:

Bagatellschaden

Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen, kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen. "

Update:

Ich habe eben mit dem Verkäufer telefoniert. Er hat mir versichert, daß in den 2 Jahren bei ihm definitiv kein Heckschaden war.

Ob das nun der Fall ist oder nicht.. kA. Hier liegt wohl auch das Problem.

Ich warte jetzt erst einmal ab, wie hoch der Reparaturschaden ist und hoffe, daß es nichts größeres wird.

Zitat:

du hast eine oder mehrere schrauben bei denen eine unterlagscheibe drunter ist und denkst dann an einen unfallschaden?! is das net n bissle einfach?

Die Schrauben stören mich wenig. Das Problem ist, daß die Stoßstange, so wie sie repariert wurde, nicht richtig paßt. Wenn sie nicht paßt deutet es darauf hin, daß da drunter auch irgendwelche Schäden vorhanden sind.

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