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Fahrzeug aus Belgien ohne "Zulassungsbescheinigung Teil 2" kaufen?

Ford
Themenstarteram 7. Februar 2020 um 20:18

Hallo, ich habe vor einen Ford Kuga bj. 2016 aus Belgien zu kaufen, jedoch fehlt der Farzeugbrief "registration certificate part 2", der Fahrzeugschein und EG Bescheinigung sind vorhanden, Rechnung/Kaufvertrag wird gemacht, kann ich das Auto so anmelden? Oder könnte ich als neue Besitzer neue Pappiere in Belgien beantragen?Es handelt sich um einen Online Versteigerungsportal, dort werden täglich Fahrzeuge mit fehlende Pappiere versteigert.

Beste Antwort im Thema

Warum beschâftigt man sich mit solchen Fahrzeugen, wenn man sich gar nicht auskennt mit dem ganzen Papierkram und den Bestimmungen?

Ich würde mich an Deiner Stelle nicht auf Antworten aus einem Forum verlassen, sondern wirklich verlâssliche und zuverlâssige Quellen befragen, bevor ich mich auf so ein Abenteuer einlasse.

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 9. Februar 2020 um 15:33:31 Uhr:

Zitat:

@Mariolix schrieb am 9. Februar 2020 um 14:53:46 Uhr:

...ohne vorhanden Teil II der ja der eigentliche Besitznachweis ist...

Nach belgischem Recht? :confused:

Belgisches Recht ist mir nicht bekannt aber der Kauf wird ja wohl in Belgien getätigt .

Einschränken muss ich meinen 1. Post etwas . Der dort eingetragene ist der Halter was nicht unbedingt mit Eigentumsnachweis gleichzusetzen ist.

Aber ich bleibe bei meiner primären Aussage das mir die ganze Sache schon alleine da die Unterlagen nicht vollständig sind nicht geheuer ist .

 

am 9. Februar 2020 um 15:01

Warum werden die Fahrzeuge dort ohne Teil II verkauft? Sind das beschlagnahmte Karren?

Ich kann auch nicht verstehen wie man ein Fahrzeug als Privatperson ohne Besichtigung in einen Onlineportal ersteigert und dazu noch aus dem Ausland mit unvollständigen Papieren. Das ist was für jemanden, der sich damit auskennt wie man z.B. an die neuen Papiere in dem Land kommt und der eventuell vorhandene Schäden sein es an der Mechanik oder Elektrik günstig reparieren kann.

"Geiz ist geil" ist hier der falsche Ratgeber und könnte teuer werden.

Tja, gierige Leute sind am leichtesten auszunehmen. Erst wird man auf das vermeintliche Schnäppchen aufmerksam, dann bekommt man Zweifel, hat wenig Ahnung, fragt dann fremde, ob man ein Auto ohne Papier x überhaupt kaufen kann oder woran man einen Unfall erkennt.

Lass es sein und kauf das Auto zu einem fairen Preis von einem Verkäufer, der nicht von Anfang an große Zweifel erzeugt.

Zitat:

@NOMON schrieb am 9. Februar 2020 um 13:45:25 Uhr:

Ich würde dem TE empfehlen, sich erstmal zu überlegen, welche seiner Fragen wir hier beantworten sollen:

Die aus der Überschrift: "Fahrzeug aus Belgien ohne "Zulassungsbescheinigung Teil 2" kaufen?"

Oder die aus dem Text: "Kaufvertrag wird gemacht, kann ich das Auto so anmelden?"

Zu Frage 1. Nein, nicht kaufen.

Zu Frage 2. Nein kannst nicht anmelden, musst erst eine neue ZB 2 aus Belgien beantragen.

 

Paragraph 7 Abs 2 FZV enthält dazu was.

An dem Spruch: "Gier frisst Hirn" ist schon irgendwas dran...

Themenstarteram 9. Februar 2020 um 20:38

Bin kein Händler, will das Auto für mich kaufen, wollte nur fragen ob jemand schon so ein Fahrzeug gekauft hat, vermutungen habe ich auch, bringen aber nichts

Themenstarteram 9. Februar 2020 um 20:43

Die Fahrzeuge können besichtigt und gestartet werden, ob die beschlagnamte Autos sind weiß ich nicht.

Moin Moin !

Zitat:

Ford Kuga bj. 2016

Und was soll das von dir eingefügte Bild damit zu tun haben? Was immer das sein soll , es ist irgendwas von einem französischen Kleinhersteller und das Fzg ist Bj. 1999.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 10. Februar 2020 um 22:05:32 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 10. Februar 2020 um 22:05:32 Uhr:

Zitat:

Ford Kuga bj. 2016

Und was soll das von dir eingefügte Bild damit zu tun haben? Was immer das sein soll , es ist irgendwas von einem französischen Kleinhersteller und das Fzg ist Bj. 1999.

MfG Volker

Möchte ich auch gerne wissen, was das für ein Dokument sein soll....

Mit dem angesprochenen Autokauf hat es wenig zu tun.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 11. Februar 2020 um 01:01:53 Uhr:

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 10. Februar 2020 um 22:05:32 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 11. Februar 2020 um 01:01:53 Uhr:

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 10. Februar 2020 um 22:05:32 Uhr:

 

Und was soll das von dir eingefügte Bild damit zu tun haben? Was immer das sein soll , es ist irgendwas von einem französischen Kleinhersteller und das Fzg ist Bj. 1999.

MfG Volker

Möchte ich auch gerne wissen, was das für ein Dokument sein soll....

Mit dem angesprochenen Autokauf hat es wenig zu tun.

Das ist jeweils eine Seite der belgischen ZB I und ZB II für irgendeinen Bugatti ("VF9..."). Was die mit dem Thema zu haben, kann bestenfalls der TE auflösen.

 

Grüße vom Ostelch

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