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Fahrzeug angemeldet verkaufen?

BMW
Themenstarteram 22. September 2018 um 10:40

Hallo,

ich möchte meinen 1er BMW verkaufen. Ein Interessent aus Polen möchte den Wagen mit Nummernschildern mitnehmen und dann abmelden. Er sei öfters in Deutschland.

Vertraglich wird festgehalten zu welcher Uhrzeit der Verkauf stattgefunden hat und das der Käufer innerhalb einer Woche das Auto ab/ummeldet.

Gibt es da noch ein Risiko für mich?Kann ich der Versicherung und dem Finanzamt mit dem Vertrag glaubhaft machen, dass ich den Wagen verkauft habe, falls der Käufer den Wagen nicht ummeldet? Die Schilder sind mir egal.

Beste Antwort im Thema
am 22. September 2018 um 10:51

Theoretisch ja! Praktisch hätte ich kein Bock dann der Sache hinterher zu rennen, wenn er damit irgendwie Mist baut. Klar, für ihn ist das einfacher, weil er dann auch in Polen damit noch hin und her cruisen kann, bis er alles umgemeldet hat. Aus eigener Erfahrung ( bin Kroate und habe dorthin schon für die Familie Autos gekauft und überführt ) würde ich dem Käufer sagen, er soll sich Bitte die Überführungskennzeichen besorgen. Die kosten ca. 150€ mit Versicherung etc. Damit kann er dann 1 Monat fahren und machen was er will.

Im übrigen wird die Versicherung und das Hauptzollamt erst das Datum der Abmeldung nehmen, nicht deines Vertrages. Das kommt erst, wenn du Probleme bekommst und Du die Rennerei hast.

Aber letztlich kannst Du auch vertrauen, nur wenn was ist, hast Du es mit dem Recht in Polen zu tun. Und ich bin mir nicht sicher, ob Polen da ein echter Rechtsstaat ist.

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am 22. September 2018 um 10:51

Theoretisch ja! Praktisch hätte ich kein Bock dann der Sache hinterher zu rennen, wenn er damit irgendwie Mist baut. Klar, für ihn ist das einfacher, weil er dann auch in Polen damit noch hin und her cruisen kann, bis er alles umgemeldet hat. Aus eigener Erfahrung ( bin Kroate und habe dorthin schon für die Familie Autos gekauft und überführt ) würde ich dem Käufer sagen, er soll sich Bitte die Überführungskennzeichen besorgen. Die kosten ca. 150€ mit Versicherung etc. Damit kann er dann 1 Monat fahren und machen was er will.

Im übrigen wird die Versicherung und das Hauptzollamt erst das Datum der Abmeldung nehmen, nicht deines Vertrages. Das kommt erst, wenn du Probleme bekommst und Du die Rennerei hast.

Aber letztlich kannst Du auch vertrauen, nur wenn was ist, hast Du es mit dem Recht in Polen zu tun. Und ich bin mir nicht sicher, ob Polen da ein echter Rechtsstaat ist.

Ich würde es so machen wie es @dseverse rät,

mit Kurzzeitkennzeichen bist du auf der sicheren Seite.

So lange das Fahrzeug auf dich zugelassen ist,

landet alles noch bei dir was mit dem Fahrzeug an Problemen auftritt.

Hatte mich auch mal bei meiner Versicherung also auch ADAC Rechtschutz erkundigt. Rein rechtlich darf man das so machen wie du vorhast. Aber wenn der Käufer Probleme macht, dann hast du viel Ärger. Z.b Strafzettel. In manchen Ländern herrscht Halterhaftung auch im fließenden Verkehr. D.h. So lange der Wagen auf dich angemeldet ist, musst du alle Strafzettel zahlen.

Hi, hab das genau so gemacht. Vertraglich festgehalten, dass das Auto binnen einer Woche abgemeldet werden muss.

Da kann dir rein gar nichts passieren, solange du es nachweisen kannst, dass die Karre verkauft wurde. Strafzettel usw. kommen natürlich erstmal zu dir, aber zahlen musst du nix. Hab ich bei der Polizei und Zulassung erfragt.

Ja bei der deutschen Polizei bestimmt? Er redet von Polen. Ohne das Land und Gesetzeslage in Frage zustellen aber mir wäre das so auch zu heiß und selbst wenn du im Recht wärst hättest du im Fall der Fälle das Theater dich darum zu kümmern.

Themenstarteram 23. September 2018 um 3:09

Danke für Eure Antworten. Werde das Fahrzeug jetzt nur abgemeldet übergeben. Keine Lust auf den Zinnober hinterher.

am 24. September 2018 um 13:41

Du kannst ihn doch am Verkaufstag abmelden.

Dann kann der Käufer damit noch bis mitternacht rumfahren.

Für das Fzg sind ja dann noch bis Mitternacht Steuern und Versicherung bezahlt.

Zitat:

@Stephan234 schrieb am 23. September 2018 um 05:09:25 Uhr:

Danke für Eure Antworten. Werde das Fahrzeug jetzt nur abgemeldet übergeben. Keine Lust auf den Zinnober hinterher.

Absolut richtig. Zinnober? Riesenzinnober! Wenn der Käufer nicht abmeldet und sich mit dem Auto an einen unbekannten Ort verzieht sitzt du in der Tinte. Riesige Scherereien drohen.

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 24. September 2018 um 15:41:42 Uhr:

Du kannst ihn doch am Verkaufstag abmelden.

Dann kann der Käufer damit noch bis mitternacht rumfahren.

Für das Fzg sind ja dann noch bis Mitternacht Steuern und Versicherung bezahlt.

Hi,

ich hab mal irgendwo gelesen (fragt bitte nicht wo, ist ne Weile her), als ich in einer ähnlichen Situation war,

dass man am Tag der Abmeldung nicht beliebig rumfahren kann, sondern nur im Zulassungsbezirk.

Ob in dem der Abmeldung oder der eigentlichen Zulassung, weiss ich jetzt nicht mehr, war mir dann auch egal.

am 25. September 2018 um 5:55

Das ist falsch. Am Tag der Abmeldung ist das Fzg. noch bis Mitternacht versichert und Steuer ist bezahlt.

Mit einem Versicherten, zugelassenen Auto darfst Du fahren, wohin Du willst.

Also bei meiner letzten Abmeldung habe ich die Zulassungssiegel vom Kennzeichen abkratzen und die Schilder zeigen müssen. Die entwerteten Schilder kann man mitnehmen. Aber wieso sollte man damit noch rumfahren dürfen, wenn auch nur an dem Tag?

am 25. September 2018 um 6:33

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Also nochmal:

Die Plaketten abkratzen, Schilder wieder anbringen.

Wenn man von der Polizei angehalten wird, Abmeldung vorzeigen und erledigt, weil die Versicherung und Steuer noch bis Mitternacht bezahlt sind.

Noch ein Tipp für alle Ungläubigen:

Es gibt google, schon mal was davon gehört?

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 25. September 2018 um 07:55:56 Uhr:

Das ist falsch. Am Tag der Abmeldung ist das Fzg. noch bis Mitternacht versichert und Steuer ist bezahlt.

Mit einem Versicherten, zugelassenen Auto darfst Du fahren, wohin Du willst.

In der Tat ;-)

mein Sachverhalt mit Zulassungsbezirk gilt für die Anmeldung.

VG D

am 25. September 2018 um 13:38

[quote]

@X6fahrer schrieb am 24. September 2018 um 15:41:42 Uhr:

1.Du kannst ihn doch am Verkaufstag abmelden.

Dann kann der Käufer damit noch bis mitternacht rumfahren.

Für das Fzg sind ja dann noch bis Mitternacht Steuern und Versicherung bezahlt.

2. Die Plaketten abkratzen, Schilder wieder anbringen.

Wenn man von der Polizei angehalten wird, Abmeldung vorzeigen und erledigt, weil die Versicherung und Steuer noch bis Mitternacht bezahlt sind.

Noch ein Tipp für alle Ungläubigen:

Es gibt google, schon mal was davon gehört?

 

zu1.Ohne den Brief kann man kein Fahrzeug abmelden.

Dann müsste er den Brief hinterherschicken.

Außerdem werden bei der Abmeldung die Nummernschilder entwertet.

Der Käufer fährt dann die ganze Zeit mit vermeintlich gültigen Nummernschilder durch die Gegend.

zu 2)

Verursacht der Käufer einen Unfall hat man unnötig Ärger, weil die Versicheung noch auf deinem Namen läuft.

Um 0Uhr1 müsste der Käufer das Fahrzeug stehen lassen.

Guter Tipp mit dem Googeln.

"Wo darf man mit ungestempelten Kennzeichen fahren?

Autos mit ungestempelten Kennzeichen dürfen nur innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks fahren. Gemäß Definition ist dies der kürzeste Weg zur Zulassungsbehörde beziehungsweise zur Prüfstelle, zugleich darf die Fahrt nicht anderen Gebrauchszwecken dienen. Umwege sind in keinem Fall zulässig. Rückfahrten nach der Abmeldung sind ohne Beschränkung des Umkreises bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung zulässig."

Der Pole wird mit dem Kennzeichen nicht nach Polen reingelassen werden.

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Auto abmelden, und der Käufer kann das Fahrzeug mit Überführungsnumernschilder das Fahrzeug mit nach Hause nehmen.

Was anderes würde ich niemals machen.

Geht am einfachsten und ohne evtl. Ärger.

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