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Fahrzeug Abgemeldet in einem "Privatweg / Straße" Abstellen legal?

Moin Moin an alle.

Ich weiß jetzt nicht, ob ich hier richtig gelandet bin. Es geht um folgendes. Ich wohne in einer 30er Zone und von meine straße ist eine art Sackgasse von der "haupt 30er straße" So bezeichne ich es einfach mal. Vor der einfahrt meiner straße steht ein schild auf dem Steht "Privatweg" ( es steht aber nicht nur unser mietshaus dort) Demnach wüsste ich auch nicht, wem "diese Straße" gehören sollte"

Ist es nun quasi Rechtlich erlaubt, mein Fahrzeug Abgemeldet an den Straßenrand zu stellen da es ja quasi ein "Privatweg laut Schild" . Klar, irgendeiner könnte sich drüber aufregen und sagen weg mit dem Wagen. es geht nur um den fall, dass mal ein Offizier vorbeischaut (das kommt hin und wieder mal vor da hier viele ältere leute leben die mal den Fernseher zu laut haben wo sich leute beschweren *g*) und meint mir an die karre pinkeln zu wollen.

Vielen dank bereits im Vorraus.

Gruß
Dynamite

Beste Antwort im Thema

nein, ist nicht zulässig denn es ist weiterhin öffentlich zugänglich.

abgemeldet nur auf eingefriedigtem grundstück, gasrasge o.ä.

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34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Hallo,
warum Verkehrsrecht ?
Wieso nicht?!?

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Das Fahrzeug ist doch abgemeldet. Was hier in Betracht kommt, ist dass Ordnungsrecht und nicht die StVO. Unerlaubtes Abstellen von ggf. Müll.

Wieso betonst du das abgemeldet so?
Die StVO bezieht sich doch nicht nur auf angemeldete Fahrzeuge sondern regelt die Nutzung von Straßen / Wegen / Plätzen mit unterschiedlichen Fortbewegungsmitteln bzw. dient der Aufrechterhaltung der Ordnung auf diesen.

Und was denn jetzt? Nachbarschaftsrecht oder nun doch dein Ordnungsrecht?
Im OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) finde ich jedenfalls keine OWi die das abstellen eines abgemeldeten Fahrzeugs verbietet.

Oder welches Gesetz meinst du jetzt speziell!

Ach so, noch eins:
erst greift die StVO un dann können Polizei / Ordnungsbehörden natürlich auf andere Nebengesetzte zugreifen und die Entfernung durchsetzen (u.a. mit den von dir schon richtig genannten Maßnahmen).

Suche mal in der StVO nach Maßnahmen in solchen Fällen; das Fahrzeug ist nicht zugelassen. Wenn Du etwas gefunden hast, dann Bitte poste es oder sende mir eine Mail.

Derweil bleibt für mich Owig zuständig.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Suche mal in der StVO nach Maßnahmen in solchen Fällen; das Fahrzeug ist nicht zugelassen. Wenn Du etwas gefunden hast, dann Bitte poste es oder sende mir eine Mail.

Derweil bleibt für mich Owig zuständig.

Ich hab dich doch schon gefragt:

Wecher § im OWiG ist denn hier zutreffen?

Ich will doch von Koniferen aus dem Internet lernen!!!

Ein abgemeldetes Fahrzeug auf privaten Grund kann stehen, so lange wie es kein Abfall darstellt (äußeres Erscheinungsbild), keine Umweltgefahr darstellt, Lärm-Immissionen oder sonstige Störungen für die Allgemeinheit davon ausgehen! Klassiker sind die Anlockungen von Ratten oder andere Schädlinge (Tauben gehören nicht dazu)....

Gefahr für die öffentliche Ordnung (Sicherheit und Ordnung) wäre schon, wenn unbefugte Menschen darin übernachten könnten (OWi) oder Kinder sich an dem Fahrzeug unberechtigt vergnügen könnten....die Formulierung "könnte" reicht aus!

Allgemeingültige Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Erlasse etc. werden mittels lex spezialis (Spezialgesetzte) zurückgedrängt!

Gibt es ein lex spezialis...hat dies Vorrang!

Mit dem hier geschilderten Fall ist man mal gleich in  mindestens 5 Bundesgesetze und unzähligen Verordnungen, Richtlinien, Erlasse und mehreren Spezialgesetzen. Je nach dem was oder welche Gefahr von dem Fahrzeug ausgeht/ausgehen könnte!

Eigentum verpflichtet! 😉, auch ohne Gartenzaun...😁

Ich formuliere es mal so; es soll nicht der Buchstabe eines "Gesetzes" zählen, sondern vielmehr der Sinn!
Deswegen immer den Kommentar/Kommentierung eines Gesetzes lesen. Dann versteht man es auch besser!
Nur einen Spruch zu kennen aber den Inhalt nicht interpretieren können, war in der Schule schon doof....nicht böse gemeint!
Hier wird genug mit Artikeln und §§ rumgeworfen....nur passt oft der eigentliche Sinn nicht ganz dazu!

Nix für ungut....😎

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