ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrzeug Abgemeldet in einem "Privatweg / Straße" Abstellen legal?

Fahrzeug Abgemeldet in einem "Privatweg / Straße" Abstellen legal?

Themenstarteram 22. September 2012 um 16:45

Moin Moin an alle.

Ich weiß jetzt nicht, ob ich hier richtig gelandet bin. Es geht um folgendes. Ich wohne in einer 30er Zone und von meine straße ist eine art Sackgasse von der "haupt 30er straße" So bezeichne ich es einfach mal. Vor der einfahrt meiner straße steht ein schild auf dem Steht "Privatweg" ( es steht aber nicht nur unser mietshaus dort) Demnach wüsste ich auch nicht, wem "diese Straße" gehören sollte"

Ist es nun quasi Rechtlich erlaubt, mein Fahrzeug Abgemeldet an den Straßenrand zu stellen da es ja quasi ein "Privatweg laut Schild" . Klar, irgendeiner könnte sich drüber aufregen und sagen weg mit dem Wagen. es geht nur um den fall, dass mal ein Offizier vorbeischaut (das kommt hin und wieder mal vor da hier viele ältere leute leben die mal den Fernseher zu laut haben wo sich leute beschweren *g*) und meint mir an die karre pinkeln zu wollen.

Vielen dank bereits im Vorraus.

Gruß

Dynamite

Beste Antwort im Thema

nein, ist nicht zulässig denn es ist weiterhin öffentlich zugänglich.

abgemeldet nur auf eingefriedigtem grundstück, gasrasge o.ä.

34 weitere Antworten
Ähnliche Themen
34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Anders wäre es auf einem reinen Privatgrundstück, welches nicht zwingend eingefriedet sein muss. Die Einfriedung von Grundstücken werden duch die entsprechenden Nachbarschaftsgesetze der Länder in zusammenhang mit den mit den entsprechenden Kommunalrecht geregelt. Eine pauschale Aussage kann hierbei nicht getroffen werden.

nochmals: UMFRIEDUNG! egal was eine kommune meint. die stvo ist eine bundesregelung. bundesrechst steht über landes oder kommunenrecht.

Wo in der StVO steht was von Umfriedung? :confused:

Ich kenne da nur den Begriff "öffentlicher Verkehrsraum". Was das ist - oder auch nicht, kann man beispielsweise hier nachlesen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Wo in der StVO steht was von Umfriedung?

Diese Regelung findet sich nicht im Bereich der StVO.

Davon ging auch ich aus. Bleibt nur die Frage, ob ein abgemeldetes Fahrzeug nur in umzäunten (oder ähnlich umfriedetem) Gelände abgestellt werden darf. Ich sage mal nein.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

solange die strasse und das gelände nicht umfriedet ist kannst du vorne jedes schild der welt hinstellen. das schild hat keinerlei rechtliche belange. oder gibts ein privatweg schild im sinne der stvo? NEIN!

es spilet auch keine rolle weg ein wegerecht oder sonstiges hat oder wer den schnee räumt. fakt ist das JEDE strasse in deutschland zum öffentlichen strassenverkehr und somit der stvo unterliegt ES sei den das gebiet ist umfrriedet und somit vom zugang/zufahrt von der menge getrennt.

Und deswegen ist das Inbetriebsetzen des nicht angemeldeten KfZ auch untersagt. Wenn Du einen nabgemeldeten Wagen aber auf Deinem Grund und Boden abstellst, braucht das Grundstück nicht umfriedet sein!

Das Problem hier ist: Ist der TE nicht der Eigentümer des Grundstücks, besteht die latente Gefahr, das der Eigentümer (und das kann auch die Hausverwaltung sein) jederzeit den Wagen abschleppen lassen kann.

Da ich selber meinen Wagen mehrfach wegen diverser Auslandsaufenthalte abmelden und unterstellen musste noch ein Tipp: Der abgemeldete Wagen sollte Haftpflichtversichert werden (nicht Verkehrshaftpflicht - sondern nur Haftpflicht). Denn wenn irgend jemand den Wagen in Brand steckt, dann haftet der Eigentümer des Wagens für Schäden an der Garage und anderen Dingen, die den Flammen evtl. zum Opfer fallen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Davon ging auch ich aus. Bleibt nur die Frage, ob ein abgemeldetes Fahrzeug nur in umzäunten (oder ähnlich umfriedetem) Gelände abgestellt werden darf. Ich sage mal nein.

Dasist richtig, das Gelände muss nicht zwangsläufig eingezäunt sein. Der Wagen darf dann nur nicht Inbetrieb gesetzt werden.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Anders wäre es auf einem reinen Privatgrundstück, welches nicht zwingend eingefriedet sein muss. Die Einfriedung von Grundstücken werden duch die entsprechenden Nachbarschaftsgesetze der Länder in zusammenhang mit den mit den entsprechenden Kommunalrecht geregelt. Eine pauschale Aussage kann hierbei nicht getroffen werden.

nochmals: UMFRIEDUNG! egal was eine kommune meint. die stvo ist eine bundesregelung. bundesrechst steht über landes oder kommunenrecht.

???

Wo steht in der StVO etwas von Umfriedung !

Warum sticht Bundesrecht Landesrecht oder Kommunalrecht ?

Hast Du schon mal etwas davon gehört : Spezialrecht vor Allgemeinrecht ?

Bitte gebe mir doch mal Deine Quelle zur Deiner Umfriedung in der StVO !

Meines Wissen, findet man etwas zu einer Umfriedung im Privatbereich nur in den entsprechenden Nachbarrechten der Länder.

Hier mal z.B.

http://www.lexsoft.de/.../niedersachsen_recht.cgi?...

https://recht.nrw.de/.../br_bes_text?...

Zu allen anderen Bundesländern ebenfalls.

Weitere Regelungen im Kommunalrecht, wie bereits geschrieben !

Falls Du etwas Besseres hast, ich bin ganz Auge !

 

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von spacechild

Es wäre zunächst abzuklären, ob es sich tatsächlich um einen Privatweg handelt. Mutmaßlich gibt es bei den Mietshäusern eine Eigentümergemeinschaft, welche auch für die Erhaltung und Verkehrssicherheit des Privatwegs verantwortlich ist (z.B. Winterdienst, schiebt die Stadt im Winter Schnee auf der "Privatstraße"? ).

Die Eigentümergemeinschaft wird mit Sicherheit durch die Hausverwaltung vertreten. Die muß es wissen.

es spielt absolut keine rolle wem das ding gehöhrt.

solange die strasse und das gelände nicht umfriedet ist kannst du vorne jedes schild der welt hinstellen. das schild hat keinerlei rechtliche belange. oder gibts ein privatweg schild im sinne der stvo? NEIN!

es spilet auch keine rolle weg ein wegerecht oder sonstiges hat oder wer den schnee räumt. fakt ist das JEDE strasse in deutschland zum öffentlichen strassenverkehr und somit der stvo unterliegt ES sei den das gebiet ist umfrriedet und somit vom zugang/zufahrt von der menge getrennt.

sprich:

parkhaus hat ne schranke und ne türe. somit PRIVATGELÄNDE auch ohne schild.

der aldi parkplatz hat keine schranke und keine türe und ist somit bereich der stvo. EGAL wem der boden gehöhrt.

wiegesagt besitzverhältnisse heisst nicht automatisch ausserhalb jedlicher gesetze. sonst könnte man das ja auch so machen: einen umzubringen ist auf privatgelände ja erlaubt. den der boden gehöhrt ja mir. ;)

Ob die STVO gilt, ist für das Abstellen eines nicht zugelassenen Kfz ohne Belang (wie auch schon einige andere geschrieben haben). Hier gilt rein öffentliche Straße oder Privatgrund- solange keine wie auch immer geartete Gefahr von dem Fz ausgeht. Auf dem Privatgrund kümmert sich der Eigentümer um die Beseitigung (auch von Schnee :D ), auf Straßen der öffentlichen Hand der Staat als "Eigentümer".

Ein öffentliches Parkhaus eines privaten Betreibers ist öffentlicher Verkehrsraum, weil jeder sich ein Ticket ziehen und reinfahren kann.

Der mit Schranke versehene Hof eines Mietshauses NICHT, weil nur ein beschränkter Personenkreis Zufahrt hat.

Ich hatte mal ne Schnapsdrossel, die hat auf so einem Parkplatz eine Mauer umgefahren. Das war vielleicht ärgerlich, der konnten wir nicht die Pappe lochen.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Wo steht in der StVO etwas von Umfriedung !

Warum sticht Bundesrecht Landesrecht oder Kommunalrecht ?

Hast Du schon mal etwas davon gehört : Spezialrecht vor Allgemeinrecht ?

Du bist schon am richigen Pferd, sattelst es abe von der falschen Seite auf!

Wir reden hier von einem Problem im Straßenverkehrsrecht, somit ist hier die StVO schon sehr gut.

Das Nachbarschaftsrecht ist in deinen Augen zwar rechts speziel ist her aber nicht richtig, weil nicht für unser Problem erstellt.

In unserem Fall steht das Bundesrecht StVO (Lex Speziales) über dem Landesrecht Nachbarschaftsrecht (Lex Generales)!

 

Aber nochmal zurück zum eigentlichen Thema, wir müssen die Art des Verkehrsraums klären.

Privat = nur durch einen kleinen Personenkreis mit Billigung des Eigentümers nutztbar (Hof mit Schranke und Schlüssel nur für Mieter etc.)

öffentlicher Verkehrsraum = durch Widmung für den allgemeinen Straßenverkehr der Allgemeinheit zur Verfgung gestellt (BAB; B-, L- und K-Straßen; Parkplätze ...)

tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum = nicht durch Widmung zur Verfügung gestellt, jedoch erlaubt der Eigentümer die Nutzung unter bestimmten Bedingungen durch die Allgemeinheit

(Parkhaus; Parkplatz gegen Gebühr; Tankstellengelände; Hof eines Autohauses ...)

 

Wenn also das abgemeldete Auto auf einem Privatgrundstück steht und für jeden klar ersichtlich ist, dass der Eigentümer die Nutzung durch alle nicht duldet ist man auf der sicheren Seite.

Sollte jedoh die Nutzung durch die Allgemeinheit möglich und geduldet sein gibt es u.U. Ärger wegen dem Fahrzeug.

 

Einfach einen Hänger kaufen, Hänger anmelden, das abgemeldete Fahrzeug drauf stellen, und fertig mit der Diskussion. :D

Wenn ich mich nicht irre ist der Wagen dann nur noch Ladung, oder? :confused::confused::confused:

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Wo steht in der StVO etwas von Umfriedung !

Warum sticht Bundesrecht Landesrecht oder Kommunalrecht ?

Hast Du schon mal etwas davon gehört : Spezialrecht vor Allgemeinrecht ?

Du bist schon am richigen Pferd, sattelst es abe von der falschen Seite auf!

Wir reden hier von einem Problem im Straßenverkehrsrecht, somit ist hier die StVO schon sehr gut.

Das Nachbarschaftsrecht ist in deinen Augen zwar rechts speziel ist her aber nicht richtig, weil nicht für unser Problem erstellt.

In unserem Fall steht das Bundesrecht StVO (Lex Speziales) über dem Landesrecht Nachbarschaftsrecht (Lex Generales)!

 

Aber nochmal zurück zum eigentlichen Thema, wir müssen die Art des Verkehrsraums klären.

Privat = nur durch einen kleinen Personenkreis mit Billigung des Eigentümers nutztbar (Hof mit Schranke und Schlüssel nur für Mieter etc.)

öffentlicher Verkehrsraum = durch Widmung für den allgemeinen Straßenverkehr der Allgemeinheit zur Verfgung gestellt (BAB; B-, L- und K-Straßen; Parkplätze ...)

 

tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum = nicht durch Widmung zur Verfügung gestellt, jedoch erlaubt der Eigentümer die Nutzung unter bestimmten Bedingungen durch die Allgemeinheit

(Parkhaus; Parkplatz gegen Gebühr; Tankstellengelände; Hof eines Autohauses ...)

Wenn also das abgemeldete Auto auf einem Privatgrundstück steht und für jeden klar ersichtlich ist, dass der Eigentümer die Nutzung durch alle nicht duldet ist man auf der sicheren Seite.

Sollte jedoh die Nutzung durch die Allgemeinheit möglich und geduldet sein gibt es u.U. Ärger wegen dem Fahrzeug.

Hallo,

warum Verkehrsrecht ?

Das Fahrzeug ist doch abgemeldet. Was hier in Betracht kommt, ist dass Ordnungsrecht und nicht die StVO. Unerlaubtes Abstellen von ggf. Müll. Hierzu verteilen die Ordnungsämter die gelben Plaketten, die z.B. auf der Windschutzscheibe kleben und besagen, 4 Wochen, dann ist das Teil hier weg oder die Ordungsbehörde entsorgt das kostenpflichtig, wenn es öffentl. Verkehrsraum ist oder eine besondere Gefahr davon aus geht (z.B. Oelverlust, aber dann wäre wieder die Wasserbehörde zuständig). Nachranigkeit !!!

Ich habe mein Pferd schon richtig gesattelt, nur scheinen einige auf dem falschen Tripp zu sein.

Ich schaue dem Pferd beim Reiten in die Augen, ist doch richtig, oder :D

Netten Gruß

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

nein, ist nicht zulässig denn es ist weiterhin öffentlich zugänglich.

abgemeldet nur auf eingefriedigtem grundstück, gasrasge o.ä.

Quatsch.

Klar darf man sein Auto auf sein Land stellen, ich darf auf mein Land stellen was ich will, (ersteinmal Grundsätzlich zumindest).

Man muss hier unterscheiden zwischen öffentlich zugänglich oder öffentlichem Verkehrsraum.

Ein grundstück ohne Zaun ist zwar öffentlich zugänglich, davon aber noch lange kein öffentlicher Verkehrsraum.

Ein abmeldetes Auto darf man sich also grundsätzlich auch in seinen nicht eingezäunten Vorgarten stellen, nur eben nicht mehr in den öffentlichen Verkehrsraum.

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

nein, ist nicht zulässig denn es ist weiterhin öffentlich zugänglich.

abgemeldet nur auf eingefriedigtem grundstück, gasrasge o.ä.

Quatsch.

Klar darf man sein Auto auf sein Land stellen, ich darf auf mein Land stellen was ich will, (ersteinmal Grundsätzlich zumindest).

Man muss hier unterscheiden zwischen öffentlich zugänglich oder öffentlichem Verkehrsraum.

Ein grundstück ohne Zaun ist zwar öffentlich zugänglich, davon aber noch lange kein öffentlicher Verkehrsraum.

Ein abmeldetes Auto darf man sich also grundsätzlich auch in seinen nicht eingezäunten Vorgarten stellen, nur eben nicht mehr in den öffentlichen Verkehrsraum.

Jawoll, 100 Prozent.

Anzumerken wäre vielleicht noch:

Man bekommt hier den Eindruck, dass die Leute die Aufassung vertreten, alles was nicht eingefriedet ist, ist nicht Privat und kann jederzeit von jedem betreten werden.

Das ist natürlich absolut falsch !!!

Wer anderer Meinung ist sollte es mal beim Richtigen ausprobieren !;)

 

am 25. September 2012 um 8:41

Ist devinitv nicht legal.

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

 

Quatsch.

Klar darf man sein Auto auf sein Land stellen, ich darf auf mein Land stellen was ich will, (ersteinmal Grundsätzlich zumindest).

Man muss hier unterscheiden zwischen öffentlich zugänglich oder öffentlichem Verkehrsraum.

Ein grundstück ohne Zaun ist zwar öffentlich zugänglich, davon aber noch lange kein öffentlicher Verkehrsraum.

Ein abmeldetes Auto darf man sich also grundsätzlich auch in seinen nicht eingezäunten Vorgarten stellen, nur eben nicht mehr in den öffentlichen Verkehrsraum.

NEIN darfst du nicht...

wenn die Umwelt gefährdet ist

die Öffentliche Ordnung

die Allgemeinheit in Gefahr ist

usw....

wirst du Ratzfatz zur Ordnung gerufen

UND nein nur weil es DEIN Besitz ist hast du nicht ALLE Rechte!

frag doch mal warum du keinen Masten der auf Deinem Grundstück steht mit einem Baum unterpflanzen darfst!

ein Fahrzeug das offensichtlich nur "gelagert" wird - ist früher oder später ABFALL - und den darfst du NICHT auf deinem Grundstück lagern

Alex

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Hallo,

warum Verkehrsrecht ?

Wieso nicht?!?

Zitat:

Das Fahrzeug ist doch abgemeldet. Was hier in Betracht kommt, ist dass Ordnungsrecht und nicht die StVO. Unerlaubtes Abstellen von ggf. Müll.

Wieso betonst du das abgemeldet so?

Die StVO bezieht sich doch nicht nur auf angemeldete Fahrzeuge sondern regelt die Nutzung von Straßen / Wegen / Plätzen mit unterschiedlichen Fortbewegungsmitteln bzw. dient der Aufrechterhaltung der Ordnung auf diesen.

Und was denn jetzt? Nachbarschaftsrecht oder nun doch dein Ordnungsrecht?

Im OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) finde ich jedenfalls keine OWi die das abstellen eines abgemeldeten Fahrzeugs verbietet.

Oder welches Gesetz meinst du jetzt speziell!

Ach so, noch eins:

erst greift die StVO un dann können Polizei / Ordnungsbehörden natürlich auf andere Nebengesetzte zugreifen und die Entfernung durchsetzen (u.a. mit den von dir schon richtig genannten Maßnahmen).

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrzeug Abgemeldet in einem "Privatweg / Straße" Abstellen legal?