Fahrwewerk drin und Bastuck Soundprobe zum download!

BMW 3er E36

Hi!

Endlich habe ich Zeit gefunden ein paar Fotos zu machen.
Auf meiner Userpage könnt ihr ganz unten einen Link zum Download finden.
Ich dachte mir, da hier immer wieder Theme kommen, welcher Auspuff ist lauter und besser, kann ich vielleicht ein wenig zur Aufklärung beitragen.
Bitte beachten, wenn der Pott richtig heiß wird, dann wird er dumpf ohne ENDE!!! Bei den Aufnahmen war er ein wenig warm, nicht heiß!

LINK

mfg cat

21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von markus.02


sorry cat, wenn ich dich enttäuschen muss, aber ich denke nicht dass du einen bastuck mit abe hast. warum ich des behaubte? auf deinen fotos sieht man fast eindeutig dass es ein neuer topf mit eg-genehmigung ist. aber wenn du ganz sicher gehen willst probierst du mal deinen kleinsten finger zwischen den endrohren durchzubringen... geht bei denen mit abe nämlich. willst du ganz sicher gehen leuchtest du mal in deinen topf rein und schaust ob die rohre die durch den topf laufen geschlossen sind oder so eine art siebrohr sind? steht auf der gravur vom auspuff (ist unterhalb vom topf da wo von vorne die rohre in den topf laufen) in der untersten zeile was von eg-nr. ... ? geh mal kucken...
gruss markus

Ist eine ABE nicht gleich wie eine EG-Genehmigung????

Die alten wurden ja mit TüV-Gutachten geliefert.

tüv-teilegutachten ist soviel wie abe. beide müssen vom tüv eingetragen werden. mit einer eg-genehmigung braucht nix eingetragen zu werden. bei der neuen variante muss von der schürze nix nachgearbeitet werden. bei der alten sind die rohre etwas weiter auseinander und darum sollte die schürze auch bissi ausgeschnitten werden.

Danke für die Aufklärung markus.02 🙂

War anscheinend falsch informiert.

Hi Leute!

Da bin ich über das viele Feedback ja wirklich überrascht.

zu punkt 1: Ich hoffe ihr wisst alle, dass der Aufkleber der aus KILL BILL ist. Ich finde es deswegen auch schick, mal was anderes eben. Ein paar aus meiner Clique fahren nun hier in der Gegend damit rum. Und pink passt zu Lila des Wagen ; )

zu punkt 2: Ja, ich finde auch, dass der Auspuff zu tief hängt. Wenn man davorsteht sieht es nicht so wild aus, weil man ja draufschaut.
Hatte deswegen vor ca. 3 oder 4 Wochen einen Thread in Motor-talk aufgemacht und alle Bastuckbesitzer sagten mir, ich solle froh sein, so wie er hängt, weil ich dann nichts wegschneiden muss. Ich habe ihn montieren lassen und die meinten, kann könne die Halter am Auspuff umschweißen, aber das wollte ich nicht, um die Garantie nicht zu verlieren. (Kann ja doch sein, dass der mal zu laut wird!)
Zu der ABE Sache: Ja, ich meine damit EG-Genehmigung. Aber eine ABE ist KEIN Teilegutachten! Telegutachten muss eingetragen werden, ABE kann, muss aber nicht eingetragen werden, wenn man sie mit sich rumführt. Bei einer EG-Genhemigung muss man nix schriftliches mit sich rumführen, da reicht die E-nummer auf dem Auspuff bzw den Anbauteil. So kenne ich das vom Motorradfahren. (GANZ SICHER!)
Da ich aber hier einen Schreiben mitführen muss, war es für mich ein Auspuff mit ABE eben.
Aber wie auch immer, ich bin wegen dem Sound sehr zufrieden. Nach der AB ist er fast schon unerträglich. ; ) Wenn er kalt ist etwa so wie auf dem Video, ich finde es schön so. Mehr Sound im Cabrio wäre auch zu viel des Guten!

mfg cat

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@Peschi
Bißchen höher könnte er vielleicht, aber ich find das sieht so gut aus.

hier mal eine kleine erklärung an alle:

Einzelabnahme:
Spezielle, meist sehr aufwendige Umbauten, wie beispielsweise die Implantation eines größeren Motors müssen per Einzelabnahme vom TÜV genehmigt werden. Die Kosten können je nach Umfang und Art der Abnahme (Abgasgutachten) variieren, im Einzelfall aber mehrere tausend Mark betragen.

TÜV Teilegutachten
Die meisten Tuningteile werden mit TÜV-Teilegutachten geliefert. Nach dem Anbau wird beim TÜV der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen, wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser, wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem, in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht beim TÜV vorgeführt werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden.

Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile, wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine solche Bauartgenehmigung besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genauere Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind. Meistens muss der Wagen nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.

EG-Betriebserlaubnis
Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, muss das Fahrzeug nicht dem TÜV vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muss aber stets mitgeführt werden.

Betriebserlaubnis
Der Begriff „Betriebserlaubnis“ wird oft falsch angewandt oder interpretiert.
Es müssen grundsätzlich drei Arten der Betriebserlaubnis (BE) unterschieden werden:

1. Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen (§ 20 StVZO)
2. Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge (§ 21 StVZO)
3. Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO)

Soll ein serienmäßiges Fahrzeug nachträglich modifiziert werden, muß darauf geachtet werden, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und damit seine Zulassung nicht erlischt.
Entscheidet sich ein Kunde beim Teilekauf für ein Produkt, das nicht den § 22a StVZO (also die Bauartgenehmigung) betrifft, so ist der erste und wichtigster Prüfschritt, für den Kunden die Ausführungen im § 19 StVZO. In ihm wird genau erläutert welche in Aussicht genommene Änderung am Fahrzeug zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis für Typen führt.
Folgende Aufstellung enthält einen Auszug aus dem Katalog der Maßnahmen, die für das tunen von Autos relevant sein können. Alle aufgeführten Maßnahmen führen zunächst zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis (im einzelnen sind jedoch Ausnahmen möglich, so dass im Zweifelsfalle immer eine genaue, aktuelle Rückfrage bei zuständigen Behörden ratsam ist).

ich weiss dass die alten version mit einer roten abe ausgeliefert wurden. die solltest du auf jeden fall eintragen lassen. die neuen mit einer blauen eg-genehmigung. (hab beides vor mir liegen...) mir ist es auch schon passiert, dass mir händler einen neuen topf mit abe verkaufen wollten... darum vorsicht an alle die einen "vermeindlich" alten gekauft haben...

wie wäre es wenn du einfach die halterungen am topf etwas nach unten biegen würdest? damit kommt der topf höher und deine garantie verfällt auch nicht...

@markus: Ja, mit dem nach unten biegen haben wir schon versucht. auch mit 1 meter verlängerung und 2 mann. Hat sich kaum was getan, und hatte mehr Angst dass der abreißt.

Der Alte Auspuff kam doch mit einen TÜV Teilegutachten in rot und nicht EG Genehmigung. Da hast du wohl was vertauscht.
Und naja, da wie auch in deinen Text erwähnt ABE und EG fast das gleiche sind, dachte ich das Schlagwort ABE wäre aussagend für die neue Variante.

mfg cat

PS. Wenn du mal einen Auspuff für ein Motorrad kaufst, hat der auf EG-Genehmigung und es kommt kein Schrieben bei, sondern es reicht nur die E-Nummer am Auspuff. Also bei BOS, AKRAPOVIC und so.

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