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Fahrverbot umwandeln in ein Höheres Bußgeld

Themenstarteram 6. Februar 2021 um 19:02

Guten Abend Zusammen,

 

Ich denke mal es gibt dazu schon viele Beiträge aber dennoch habe ich Fragen oder vielleicht gibt es jemanden der in der selben Situation war wie ich...

 

Folgende Sache ist passiert,

Ich bin vom Beruf Außendienst Mitarbeiter in einer Region wo Mann so gut wie nicht mit dem öffentlichen Verkhersmitteln zu den Kunden kommt (Landwirtschaft)

 

Vor knapp 14 Tagen bin ich Geblitzt worden und heute kam der Brief nachhause mit der Anhörung...

 

Ich bin innerorts mit 85 km/h geblitzt worden, das sind nach Abzug der Toleranz 32 km/h zu viel...

 

Das war natürlich keine Glanzleistung, es ist mein erstes Vergehen in dieser Richtung nach 10 Jahren Auto fahren...

 

Ich bin von einen Berg runter gerollt und zu spät einfach gebremst.... habe aber niemanden gefährdet und die Straße war übersichtlich

 

 

Meint ihr die Chancen stehen gut das vielleicht anstehende Fahrverbot umzuwandeln ?

 

In meinem Arbeitsvertrag ist auch festgehalten „fristlose Kündigung bei Führerschein Verlust“

 

Hat jemand von euch schon mal Erfahrung damit gemacht, wenn ja was sind eure Tipps ?

 

Vielen Dank schon einmal im Voraus...

 

Der Bußgeldbescheid ist noch nicht eingegangen

 

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59 Antworten

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. Februar 2021 um 16:25:16 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 7. Februar 2021 um 15:40:09 Uhr:

 

Genau. Und ich sage dir, daß du durch den Anhörungsbogen mindestens eine der Möglichkeiten dazu vergeben hast, z.B. das "Augenblicksversagen". Mit etwas Pech hast du sogar die Strafe erhöht (!): "Vorsatz"

Häh? Sorry, das ist Blödsinn. Warum sollte Augenblicksversagen wegfallen, wenn man den Verstoß als solchen zugibt?

Vorsatz wird angenommen, wenn man innerhalb eines gewissen Zeitraums nochmal geblitzt wird. Oder wenn man angehalten wird und aussagt sagt "Entschuldigung, ich hatte es eilig". Da kann man sich tatsächlich um Kopf und Kragen reden.

Wenn du meine Beiträge aufmerksam liest, merkst du, daß ich ganz genau dasselbe gesagt habe. Je nachdem (!), was der TE im Anhörungsbogen gesagt hat, kann Vorsatz unterstellt werden.

 

Übrigens: das was du sagt ("innerhalb eines gewissen Zeitraums nochmal geblitzt") hat NICHTS mit "Vorsatz" zu tun, sondern mit dem völlig anders gelagerten Begriff des "beharrlichen Pflichtverstoß".

Zitat:

@MvM schrieb am 7. Februar 2021 um 15:22:00 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 7. Februar 2021 um 14:51:57 Uhr:

Also zunächst einmal hast du einen RIESIGEN Fehler gemacht, indem du den Anhörungsbogen ausgefüllt hast.

Es gibt zahlreiche "Türchen", aus so einer Sache rauszukommen.

- ein Anwalt kann sich die Unterlagen der Messung geben lassen, vielleicht waren die Geräte falsch aufgestellt, vielleicht waren die Eichungen abgelaufen usw., usw.

Ja, der TE hätte so reagieren können, wie die Leute, die sich vor den Folgen ihrer Taten drücken wollen. Diese Leute schreiben dann einen Beitrag hier im Forum, und werden von den Usern angegriffen...

Daher gibt es ein Lob von mir an den TE, dass er zu seinem Fehler steht, und nur die Form der Strafe ändern will.

Es gibt aber keine Medaille, wenn jemand moralische Anerkennung von völlig unbekannten bekommt, aber am Ende seinen Arbeitsplatz verliert.

Manche Punkte wie Überprüfung der Richtigkeit der Messung sind doch völlig legitim. Wenn es um 1km/h geht, dann kann schon ein kleiner Fehler in der Aufstellung oder ähnliches zu einem ungünstigen fehlerhaften Messergebnis führen.

Ich wundere mich nur, warum jemand in der ablaufenden Probezeit das Verfahren durch Ausfüllen des Online-Fragebogens beschleunigt, statt auf Bummelverfahren zu setzen, so dass die Probezeit locker abgelaufen ist, bis was rechtskräftig wird. Außerdem bleibt mehr Zeit einen Anwalt zu konsultieren oder auch mit dem Chef einen Zeitraum für das Fahrverbot (z.B. im Sommerurlaub) zu planen.

 

Zitat:

@nogel schrieb am 07. Feb. 2021 um 17:8:20 Uhr:

Je nachdem (!), was der TE im Anhörungsbogen gesagt hat, kann Vorsatz unterstellt werden.

Ich meine mich zu erinnern (lang ist es her), dass man bei der Zeile "ich gebe den Verstoß zu " nur "Ja" oder "Nein" ankreuzen musste. Angaben zur Sache musste man nicht machen.

 

Und selbst wenn der TE den Verstoß genauso geschildert hat wie hier: Vorsatz ist das nicht. Eher klassische Fahrlässigkeit.

Du musst gar nichts ankreuzen, nur deine Daten betätigen bzw. ggf. korrigieren.

Man kann das erste Fahrverbot durchaus sehr weit in die Zukunft bringen, gibt Fallberichte im Netz wo mit entsprechenden Taktiken die Rechtskraft des Fahrverbots bis zu 12 Monate nach Tatzeitpunkt beginnt. Das wissen die Anwälte auch, und eben diesen würde ich bei solch einer Dringlichkeit auch aufsuchen.

Falls das gelingt, kann man sich das FV in den Urlaub legen.

Gäbe es eigentlich auch die Möglichkeit das Fahrverbot zu splitten? Also in zwei mal zwei Wochen?

Nein

Hatte ähnliches vor 2 Jahren, außerorts viel zu schnell unterwegs und geblitzt worden.

Hätte 1 Monat Fahrverbot gegeben.

 

Ich hab einfach höflich angefragt ob es möglich ist das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln.

Angebende Gründe meinerseits: Selbstständig im Gesundheitsdienst. Ebenso war es mein erstes Punktevergehen.

 

Antwort sinngemäß: Umwandlung der Strafe ist nicht vorgesehen. In meinem Fall wurde aber entschieden gegen ein erhöhtes Bußgeld das 1 monatige Fahrverbot zu "tauschen".

Wenn ich mich nicht ganz täusche waren es etwas über 600€ Strafe - da müsste ich nochmal nachschauen.

Themenstarteram 8. Februar 2021 um 9:53

Hallo zusammen,

 

Kurzes Update:

 

Nach einem Telefonat mit der Bußgeldstelle kann ich das Fahrverbot umwandeln lassen in eine höhere Geldbuße...

 

Vielen Dank für die hilfreichen Kommentare hier...

 

 

Also aus dieser Sache habe ich gelernt definitiv

Danke für die Rückmeldung.

Musst Du noch einen Antrag einreichen oder reichte das Telefonat?

Interessiert hier sicher den ein oder anderen.

Und um wieviel höher das Bußgeld ausfällt und welche Bedingungen für die Umwandlung ausschlaggebend sind.

Danke

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 7. Februar 2021 um 22:27:00 Uhr:

Gäbe es eigentlich auch die Möglichkeit das Fahrverbot zu splitten? Also in zwei mal zwei Wochen?

Hallo

Nein, das ging bei mir auch nicht. Aber ich konnte mir den zeitraum innerhalb von 6 Monaten aussuchen.

Ist allerdings auch schon ca. 15 Jahre her.

Viele Grüße

der Michael Mark

4 Monate :)

Zitat:

@Michael Mark schrieb am 8. Februar 2021 um 17:55:16 Uhr:

Nein, das ging bei mir auch nicht. Aber ich konnte mir den zeitraum innerhalb von 6 Monaten aussuchen.

Ist allerdings auch schon ca. 15 Jahre her.

4 Monate. Wenn in den letzten zwei Jahren kein anderes FV verhängt worden ist.

Themenstarteram 8. Februar 2021 um 18:45

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. Februar 2021 um 17:00:46 Uhr:

Danke für die Rückmeldung.

Musst Du noch einen Antrag einreichen oder reichte das Telefonat?

Interessiert hier sicher den ein oder anderen.

Und um wieviel höher das Bußgeld ausfällt und welche Bedingungen für die Umwandlung ausschlaggebend sind.

Danke

Also ich hatte schon bereits im Ahörungsbogen darum gebeten gehabt,...

 

Und heute morgen hatte ich gleich angerufen gehabt, und meine Situation geschildert

 

Muss dazu sagen das ich sehr ländlich wohne und der buss alle 4 bis 5 Stunden kommt und ich muss alle 14 Tage meinen Sohn holen der ca. 45 km entfernt wohnt...

 

Sie meinte zu mir das es das doppelte Bußgeld sei plus Gebühren

Zitat:

@robert091 schrieb am 8. Februar 2021 um 19:45:55 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. Februar 2021 um 17:00:46 Uhr:

Danke für die Rückmeldung.

Musst Du noch einen Antrag einreichen oder reichte das Telefonat?

Interessiert hier sicher den ein oder anderen.

Und um wieviel höher das Bußgeld ausfällt und welche Bedingungen für die Umwandlung ausschlaggebend sind.

Danke

Also ich hatte schon bereits im Ahörungsbogen darum gebeten gehabt,...

Und heute morgen hatte ich gleich angerufen gehabt, und meine Situation geschildert

Muss dazu sagen das ich sehr ländlich wohne und der buss alle 4 bis 5 Stunden kommt und ich muss alle 14 Tage meinen Sohn holen der ca. 45 km entfernt wohnt...

Sie meinte zu mir das es das doppelte Bußgeld sei plus Gebühren

Das geht jetzt aber noch vor Gericht ?

Oder war es das schon ?

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