Fahrverbot umwandeln in ein Höheres Bußgeld
Guten Abend Zusammen,
Ich denke mal es gibt dazu schon viele Beiträge aber dennoch habe ich Fragen oder vielleicht gibt es jemanden der in der selben Situation war wie ich...
Folgende Sache ist passiert,
Ich bin vom Beruf Außendienst Mitarbeiter in einer Region wo Mann so gut wie nicht mit dem öffentlichen Verkhersmitteln zu den Kunden kommt (Landwirtschaft)
Vor knapp 14 Tagen bin ich Geblitzt worden und heute kam der Brief nachhause mit der Anhörung...
Ich bin innerorts mit 85 km/h geblitzt worden, das sind nach Abzug der Toleranz 32 km/h zu viel...
Das war natürlich keine Glanzleistung, es ist mein erstes Vergehen in dieser Richtung nach 10 Jahren Auto fahren...
Ich bin von einen Berg runter gerollt und zu spät einfach gebremst.... habe aber niemanden gefährdet und die Straße war übersichtlich
Meint ihr die Chancen stehen gut das vielleicht anstehende Fahrverbot umzuwandeln ?
In meinem Arbeitsvertrag ist auch festgehalten „fristlose Kündigung bei Führerschein Verlust“
Hat jemand von euch schon mal Erfahrung damit gemacht, wenn ja was sind eure Tipps ?
Vielen Dank schon einmal im Voraus...
Der Bußgeldbescheid ist noch nicht eingegangen
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59 Antworten
Hatte vor 1jahr eine Mitarbeiterin!
Erster Fall, keine Wiederholungstäterin, im Prinzip das gleiche Vergehen...nur knapp über dem Limit wo ein Fahrverbot startet.
Habe ihr ein Schriftstück gegeben das ihr bescheinigt dass sie keinen Urlaub in ausreichender Menge hat, keine Möglichkeit auf ÖPNV und das Auto auch dienstlich benötigt.
Die 4wochen Fahrverbot wurden in Punkte und saftiges Bußgeld umgewandelt!
Es geht, Anwalt hatte sie nicht.
Es geht, ist aber sehr stark von örtlichen Verfahrensweisen abhängig. Ein Schreiben vom Chef, das Dir bescheinigt, dass die Fahrerlaubnis für die Ausübung Deines Berufes unverzichtbar ist, brauchst Du aber. Rede mit Deinem Chef.
In Zeiten des mobilen Office, kombiniert mit Urlaub und einem gelegentlichen Fahrer sollte aber auch ein Monat FV rumgebracht werden können.
Hey danke für die Antwort,
Ich habe definitiv keine Möglichkeit mit den öffentlichen zu fahren zu meinen Kunden, da ich sehr ländlich wohne und der buss alle 3 Stunden mal fährt....
Und zu den Landwirten fährt schon so gar kein buss
Ohne Info und Gespräch mit dem Chef wird's aber nix.
Morgen gleich ran!
Klartext und dann auch mit der Behörde reden.
Das wird!
Zitat:
@Buchener74722 schrieb am 7. Februar 2021 um 12:06:43 Uhr:
Ohne Info und Gespräch mit dem Chef wird's aber nix.
Morgen gleich ran!Klartext und dann auch mit der Behörde reden.
Das wird!
...und im Hinterkopf behalten: das geht nur einmal.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 7. Februar 2021 um 12:02:01 Uhr:
Ein Schreiben vom Chef, das Dir bescheinigt, dass die Fahrerlaubnis für die Ausübung Deines Berufes unverzichtbar ist, brauchst Du aber. Rede mit Deinem Chef.
Das hatte ich bei meinem Beispiel nicht erwähnt, und auch nicht mehr dran gedacht. Es war auch bei meinen Fällen ein Schreiben vom Arbeitgeber notwendig. Das Schrieben wurde erstellt, obwohl es möglichkeiten gab den ÖNPV zu nutzen. Der Arbeitgeber hat es nicht geprüft, und das Gericht später auch nicht.
Ich würde mir vom Arbeitgeber bescheinigen lassen, wann ich erst Urlaub nehmen kann, und in dieser Zeit das Fahrverbot legen. Aber ich habe auch Autobegeisterte Leute, die mich Chauffieren würden, wenn ich irgendwo hin muss.
Also zunächst einmal hast du einen RIESIGEN Fehler gemacht, indem du den Anhörungsbogen ausgefüllt hast.
Es gibt zahlreiche "Türchen", aus so einer Sache rauszukommen.
- Es muß zum Beispiel nachgewiesen werden, daß dein Auto geblitzt wurde, vielleicht ist das Kennzeichen schlecht lesbar?
- es muß nachgewiesen werden, daß DU am Steuer warst, vielleicht gibt es nur ein schlechtes Foto vom Fahrer, vielleicht sogar gar keins?
- ein Anwalt kann sich die Unterlagen der Messung geben lassen, vielleicht waren die Geräte falsch aufgestellt, vielleicht waren die Eichungen abgelaufen usw., usw.
- das sogenannte "Augenblicksversagen", also nur eine momentane Unaufmerksamkeit
Fast alle Tüchen hast DU SELBST mit deiner Aussage nun zugeschlagen, indem du irgendwas "gelabert" hast (sorry für die Ausdrucksweise).
Du hast zugegeben, daß das richtige Auto ermittelt wurde, du hast zugegeben, wer am Steuer war, du hast zugegeben zu schnell gewesen zu sein.....
Und vermutlich ist auch die Chance auf Augenblicksversagen weg, wenn du z.B. schreibst "ich hatte es eilig"
Bei so einer Aussage kann sogar VORSATZ unterstellt werden, also direkt VERDOPPELUNG des Regelsatzes
----> Fazit: sofort ab zum Fachanwalt, und NIE WIEDER Anhörungsbogen ausfüllen!
Zitat:
@nogel schrieb am 7. Februar 2021 um 14:51:57 Uhr:
Also zunächst einmal hast du einen RIESIGEN Fehler gemacht, indem du den Anhörungsbogen ausgefüllt hast.Es gibt zahlreiche "Türchen", aus so einer Sache rauszukommen.
Ja, der TE hätte so reagieren können, wie die Leute, die sich vor den Folgen ihrer Taten drücken wollen. Diese Leute schreiben dann einen Beitrag hier im Forum, und werden von den Usern angegriffen...
Daher gibt es ein Lob von mir an den TE, dass er zu seinem Fehler steht, und nur die Form der Strafe ändern will.
Ich mein ich stehe tatsächlich zu dem Fehler, es bringt ja auch nichts ausreden zu suchen.....
Mir ging es mit diesem Thema auch nur darum um mir Ratschläge zu holen wie ich am besten die Strafe abändern kann bzw. habe den Erfahrungsaustausch gesucht
Zitat:
@MvM schrieb am 7. Februar 2021 um 15:22:00 Uhr:
Ja, der TE hätte so reagieren können, wie die Leute, die sich vor den Folgen ihrer Taten drücken wollen. Diese Leute schreiben dann einen Beitrag hier im Forum, und werden von den Usern angegriffen...Zitat:
@nogel schrieb am 7. Februar 2021 um 14:51:57 Uhr:
Also zunächst einmal hast du einen RIESIGEN Fehler gemacht, indem du den Anhörungsbogen ausgefüllt hast.Es gibt zahlreiche "Türchen", aus so einer Sache rauszukommen.
Daher gibt es ein Lob von mir an den TE, dass er zu seinem Fehler steht, und nur die Form der Strafe ändern will.
Ich glaube, wenn es um die moralische Bewertung gehen würde, sollte man nicht im V+S Forum nachfragen. Da wäre eher das zuständige Pfarramt eine Anlaufstelle.
Zum Thema: was ich oben dargestellt hatte, soll nur aufzeigen, daß es keinen, wirklich GAR KEINEN Grund gibt, warum man so einen Anhörungsbogen ausfüllen sollte. Es kann nie von Vorteil sein, aber aber sehr oft zum Nachteil.
Zitat:
@robert091 schrieb am 7. Februar 2021 um 15:36:49 Uhr:
Ich mein ich stehe tatsächlich zu dem Fehler, es bringt ja auch nichts ausreden zu suchen.....Mir ging es mit diesem Thema auch nur darum um mir Ratschläge zu holen wie ich am besten die Strafe abändern kann bzw. habe den Erfahrungsaustausch gesucht
Genau. Und ich sage dir, daß du durch den Anhörungsbogen mindestens eine der Möglichkeiten dazu vergeben hast, z.B. das "Augenblicksversagen". Mit etwas Pech hast du sogar die Strafe erhöht (!): "Vorsatz"
Zitat:
@robert091 schrieb am 7. Februar 2021 um 15:36:49 Uhr:
Ich mein ich stehe tatsächlich zu dem Fehler,
Wozu? Wem nutzt das wenn Du an der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit gegen Deine Person mitwirkst? Jeder Bürger hat das Recht sich dagegen zur Wehr zu setzen.
Zitat:
@nogel schrieb am 7. Februar 2021 um 15:40:09 Uhr:
Genau. Und ich sage dir, daß du durch den Anhörungsbogen mindestens eine der Möglichkeiten dazu vergeben hast, z.B. das "Augenblicksversagen". Mit etwas Pech hast du sogar die Strafe erhöht (!): "Vorsatz"
Häh? Sorry, das ist Blödsinn. Warum sollte Augenblicksversagen wegfallen, wenn man den Verstoß als solchen zugibt?
Vorsatz wird angenommen, wenn man innerhalb eines gewissen Zeitraums nochmal geblitzt wird. Oder wenn man angehalten wird und aussagt sagt "Entschuldigung, ich hatte es eilig". Da kann man sich tatsächlich um Kopf und Kragen reden.
Zitat:
@robert091 schrieb am 7. Februar 2021 um 15:36:49 Uhr:
Ich mein ich stehe tatsächlich zu dem Fehler, es bringt ja auch nichts ausreden zu suchen.....
Das ehrt dich, ist aber ggü. Behörden vollkommen nutzlos.
Im Strafverfahren vor dem Richer mag ein Geständnios strafmildernd wirken, aber soweit ist es ja in deinem Fall noch nicht. :-)
Sollte dein AG dich deswegen vor die Tür setzen, sei froh und suche dir einen anderen. In einem Laden der so geführt wird möchte man garnicht arbeiten.