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Fahrverbot ohne Messung nach Tacho?

Themenstarteram 29. März 2011 um 11:32

Liebe Biker-Gemeinde!

heute nacht auf dem Heimweg über die Stadtautobahn schneller gefahren und prompt kam das Leuchtschild "Bitte Folgen".

Zu den Fakten:

Autobahn war komplett leer und da dachte ich könnt man ja mal kurz Probieren wie schnell sie mit der Drosslung ist (Zx6r G Modell)!

Sprich ich bin kurzeitig 145 km/h gefahren. Als ich im Spiegel plötzlich ein Auto mit gleicher geschwindigkeit sah hab ich natürlich sofort reagiert und auf 100 Km/h abgebremst bei erlaubten 80 auf der Autobahn. Als ich dan Links von mir den Streifenwagen sah war mir eigentlich schon alles klar sie haben mich rausgezogen.

Der Polizist meinte das sie mir mit gleichbleibender Geschwindigkeit hinterhergefahren sind und 150 km/h auf dem Tacho hatten.

Er sagte das sie mir jedoch nur 120 km/h zu meinem gunsten vorwerfen. Sprich 3 Punkte, 1Monat Fahrverbot und 160 € Bußgeld.

Da ich nur kurzzeitig so schnell gefahren bin und die Polizisten kaum in Sichtweite mir hinterhergefahren sind, ohne Foto, ohne Messung stellt sich mir die Frage ob ich mit einem Wiederspruch durchkommen würde? Weil bis auf die Aussagen der Polizisten haben die ja nichts in der Hand?!

Wünsch euch nen Sonnigen Dienstag

Liebe Grüße

Paule

Beste Antwort im Thema

Hallo.

 

Du bist zu schnell gefahren. Jede weitere Diskussion ist da überflüssig. Und selbst wenn du auf 100km/h abgebremst hast.. naja, den Rest kennst du ja. Da wo 80 ist, ist nun mal 80 und fertig. ;)

 

MfG

Burger

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63 Antworten
am 29. März 2011 um 11:37

Wenn das Schreiben kommt sagst du hättest gern ne amtlich anerkannte Messung und/oder Dokumentation, dann sollte sich das von selber regeln. Ansonsten richtet sowas n Anwalt.

Wir sind nicht in der Schweiz, wo schätzen erlaubt ist.

Hallo.

 

Du bist zu schnell gefahren. Jede weitere Diskussion ist da überflüssig. Und selbst wenn du auf 100km/h abgebremst hast.. naja, den Rest kennst du ja. Da wo 80 ist, ist nun mal 80 und fertig. ;)

 

MfG

Burger

Themenstarteram 29. März 2011 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von BurgermanFritte

Hallo.

Du bist zu schnell gefahren. Jede weitere Diskussion ist da überflüssig. Und selbst wenn du auf 100km/h abgebremst hast.. naja, den Rest kennst du ja. Da wo 80 ist, ist nun mal 80 und fertig. ;)

MfG

Burger

Ich brauch keine moralpredigt - danke! Denn dann hätt ich dieses Thread nicht verfasst.

 

Zitat:

Wenn das Schreiben kommt sagst du hättest gern ne amtlich anerkannte Messung und/oder Dokumentation, dann sollte sich das von selber regeln. Ansonsten richtet sowas n Anwalt.

 

Wir sind nicht in der Schweiz, wo schätzen erlaubt ist.

Das hört sich gut an. So werd ich es versuchen.

Sollte dennoch Fahrverbot angeordnet werden hab ich ja quasi noch ne Freist von 3 Monaten den schein abzugeben oder?

am 29. März 2011 um 11:59

Das stimmt nicht so ganz. Im Endeffekt hängt es von dem Richter ab, wie er den Vorgang wertet. Wenn die beiden Polizisten (als geschulte Verkehrsüberwacher) glaubhaft machen können, dass sie über eine längere Strecke mit gleichbleibenden Abstand in einer bestimmten Geschwindigkeit hinter Dir gefahren sind, kann auch mit entsprechenden Abschlägen für eine Geschwindigkeitsübertretung der Beweis über Tacho der Polizeibeamten ausreichen.

Ich persönlich würde bei dieser Strafe auf jeden Fall einen RA einschalten. Vielleicht hat der TE Glück und kommt da schadlos raus. Auf jeden Fall aber das nächste Mal langsamer (65 km/h + sind schon eine Menge Holz).

²Electro

 

Das ist keine Motalprädigt. du bist zu schnell gefahren und nun hast du den Salat. Lebe damit und sei nicht stur und dickköpfig. Das bringt nie was.

 

MfG

Burger

am 29. März 2011 um 12:03

Zitat:

Original geschrieben von winni2601

Das stimmt nicht so ganz. Im Endeffekt hängt es von dem Richter ab, wie er den Vorgang wertet. Wenn die beiden Polizisten (als geschulte Verkehrsüberwacher) glaubhaft machen können, dass sie über eine längere Strecke mit gleichbleibenden Abstand in einer bestimmten Geschwindigkeit hinter Dir gefahren sind, kann auch mit entsprechenden Abschlägen für eine Geschwindigkeitsübertretung der Beweis über Tacho der Polizeibeamten ausreichen.

Ich persönlich würde bei dieser Strafe auf jeden Fall einen RA einschalten. Vielleicht hat der TE Glück und kommt da schadlos raus. Auf jeden Fall aber das nächste Mal langsamer (65 km/h + sind schon eine Menge Holz).

Das stimmt. Die Toleranzabzüge sind allerdings enorm. Wird nicht mehr viel übrig bleiben von den 65 km/h drüber. Allerdings ist dieses Messverfahren nicht so angreifbar wie man sich das denken mag (deswegen wird ja schon im Voraus so viel Toleranz abgezogen). Diese Toleranz verringert sich allerdings, wenn die Polizeibeamten einen digialen Tacho hatten. Dann fällt der Ablesefehler weg.

Ich such mal schnell nach der Formel.

Edit: Da hab ich doch was gefunden:

http://www.anwalt24.de/.../...fahren-erfordert-hohe-toleranzabschlaege

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/GSNachfahren04.php

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=204404&ccheck=1

http://www.ramom.de/rechtsthemen/bussgeld/geschwindigkeitsmessung.html

Die verdiente Moralpredigt erspare ich mir (und Dir) aber mal. Weißt ja selbst, wer was gemacht hat oder hätte nicht machen sollen.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Electro92

..., ohne Foto, ohne Messung

Zwei Zeugen mit Ablesung eines ungeeichten Tacho und daher 20% Toleranzabzug beim Tatvorwurf, was soll da jetzt noch fehlen oder nicht passen?

 

Zitat:

stellt sich mir die Frage ob ich mit einem Wiederspruch durchkommen würde?

Aber die Frage stellt sich doch nicht ernsthaft ?

 

Zitat:

Weil bis auf die Aussagen der Polizisten haben die ja nichts in der Hand?!

"Nein Herr Richter, ich muss freigesprochen werden, die beiden Polizisten haben nur gesehen, wie ich den ermordet habe, aber ohne Foto - schönen Tag noch"

 

am 29. März 2011 um 12:10

Zitat:

Original geschrieben von BurgermanFritte

²Electro

Das ist keine Motalprädigt. du bist zu schnell gefahren und nun hast du den Salat. Lebe damit und sei nicht stur und dickköpfig. Das bringt nie was.

MfG

Burger

Ach? Was sollte Deine überflüssige Einlassung denn sonst für einen Grund haben, wenn nicht "Moral"(?) zu predigen?:confused:

Zur Beantwortung der Frage des TE hast Du wohl eher nichts produktives beigetragen...:rolleyes:

@TE: Falls Dein subjektives Empfinden ("nur kurzzeitig so schnell") auch der objektiven Realität entspricht, hast Du eine reelle Chance mit einem blauen Auge davon zu kommen.

Erstmal in Ruhe abwarten und wenn Du Post bekommst ggf. einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht einschalten.

am 29. März 2011 um 12:11

Auf jeden Fall sofort den Rechtsanwalt einschalten und ihm auch so genau wie möglich beschreiben, was du im Gespräch mit dem Polizisten alles gesagt/zugegeben (oder nicht) hast.

Und kurzzeitig bist du gar nicht so schnell gefahren, du wolltest auch nicht ausprobieren wie schnell die Maschine geht, du hast nicht auf den Tacho geschaut und hattest bei der leeren Bahn den Eindruck langsamer zu sein als dir vorgeworfen wird. Ob du sicher nicht mehr als 20km/h zu schnell warst oder das nicht so genau beurteilen kannst, wird dir der Anwalt sagen. Genau so wie lange dir die Beamten nach gefahren sein müssen (ich bilde mir ein mindestens 250m, aber genau weiß ich's nicht), also ob deren Angabe überhaupt verwertbar ist, wo du doch nur kurz am Gasgriff gezogen hast.

Bist du wenigstens schon aus der Probezeit raus?

²Roadwin

 

Hehe.. richtig so. Wenn er so einen Mist macht und sich dann wie eine Made rauswinden will, muss so ein Kommentar kommen. Richtig so. Endlich haben die mal einen drangekriegt, denkt man sich da. Selber Schuld, wenn er das in einer 80'er Zone testen muss.

 

MfG

Burger

Themenstarteram 29. März 2011 um 12:20

Erstmal vielen dank für die schnellen Antworten.

Also wenn er sagt das Sie mir zu meinen gunsten nur die 120Km/h vorwerfen ist da quasi schon die Toleranz abgezogen?

Die Polizisten sind mir mit weit aus mehr als 200/300 Meter entfernung gefolgt. Da ich ja sobald ich das Fahrzeug gesehen habe auch gleich abgebremst hatte. Zu dem war es Nachts und die Autobahn ist auch nicht gradlinig verlaufen. Die Maschiene ist gedrosselt und schafft auch nur mich ach und krach 140/145 Km/h.

Im Gespräch mit dem Polizisten habe ich nicht kommentiert.

Ja ich bin schon aus der Probezeit raus - Zum Glück!

Viele Dank euch werd erst mal den Brief abwarten und dann mal zum Anwalt gehen.

Zitat:

Original geschrieben von Electro92

Liebe Biker-Gemeinde!

heute nacht auf dem Heimweg über die Stadtautobahn schneller gefahren und prompt kam das Leuchtschild "Bitte Folgen".

Zu den Fakten:

Autobahn war komplett leer und da dachte ich könnt man ja mal kurz Probieren wie schnell sie mit der Drosslung ist (Zx6r G Modell)!

Sprich ich bin kurzeitig 145 km/h gefahren. Als ich im Spiegel plötzlich ein Auto mit gleicher geschwindigkeit sah hab ich natürlich sofort reagiert und auf 100 Km/h abgebremst bei erlaubten 80 auf der Autobahn. Als ich dan Links von mir den Streifenwagen sah war mir eigentlich schon alles klar sie haben mich rausgezogen.

Der Polizist meinte das sie mir mit gleichbleibender Geschwindigkeit hinterhergefahren sind und 150 km/h auf dem Tacho hatten.

Er sagte das sie mir jedoch nur 120 km/h zu meinem gunsten vorwerfen. Sprich 3 Punkte, 1Monat Fahrverbot und 160 € Bußgeld.

Da ich nur kurzzeitig so schnell gefahren bin und die Polizisten kaum in Sichtweite mir hinterhergefahren sind, ohne Foto, ohne Messung stellt sich mir die Frage ob ich mit einem Wiederspruch durchkommen würde? Weil bis auf die Aussagen der Polizisten haben die ja nichts in der Hand?!

Wünsch euch nen Sonnigen Dienstag

Liebe Grüße

Paule

Das ist aber sehr kulant von den Polizisten, dir nur 120km/h vorzuwerfen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Und kurzzeitig bist du gar nicht so schnell gefahren,

Nein, es war in Wahrheit viel länger :rolleyes:

 

Zitat:

du wolltest auch nicht ausprobieren wie schnell die Maschine geht, du hast nicht auf den Tacho geschaut und hattest bei der leeren Bahn den Eindruck langsamer zu sein als dir vorgeworfen wird. Ob du sicher nicht mehr als 20km/h zu schnell warst oder das nicht so genau beurteilen kannst,

Wozu das alles, es wird doch kein Vorsatz vorgeworfen.

Es verändert sich doch nicht den Vorwurf einer fahrlässigen (versehentlichen) Geschwindigkeitsübertretung, in dem man die versehentliche Geschwindigkeitsübertretung vollständig eingesteht.

 

Sind das hier aber wieder tolle Hilfestellungen. Noch mehr solcher Tipps und Taktiken und Du wirst Dir wünschen, nur das mit dem Fahrverbot angenommen zu haben.

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