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Fahrverbot ohne Messung nach Tacho?

Themenstarteram 29. März 2011 um 11:32

Liebe Biker-Gemeinde!

heute nacht auf dem Heimweg über die Stadtautobahn schneller gefahren und prompt kam das Leuchtschild "Bitte Folgen".

Zu den Fakten:

Autobahn war komplett leer und da dachte ich könnt man ja mal kurz Probieren wie schnell sie mit der Drosslung ist (Zx6r G Modell)!

Sprich ich bin kurzeitig 145 km/h gefahren. Als ich im Spiegel plötzlich ein Auto mit gleicher geschwindigkeit sah hab ich natürlich sofort reagiert und auf 100 Km/h abgebremst bei erlaubten 80 auf der Autobahn. Als ich dan Links von mir den Streifenwagen sah war mir eigentlich schon alles klar sie haben mich rausgezogen.

Der Polizist meinte das sie mir mit gleichbleibender Geschwindigkeit hinterhergefahren sind und 150 km/h auf dem Tacho hatten.

Er sagte das sie mir jedoch nur 120 km/h zu meinem gunsten vorwerfen. Sprich 3 Punkte, 1Monat Fahrverbot und 160 € Bußgeld.

Da ich nur kurzzeitig so schnell gefahren bin und die Polizisten kaum in Sichtweite mir hinterhergefahren sind, ohne Foto, ohne Messung stellt sich mir die Frage ob ich mit einem Wiederspruch durchkommen würde? Weil bis auf die Aussagen der Polizisten haben die ja nichts in der Hand?!

Wünsch euch nen Sonnigen Dienstag

Liebe Grüße

Paule

Beste Antwort im Thema

Hallo.

 

Du bist zu schnell gefahren. Jede weitere Diskussion ist da überflüssig. Und selbst wenn du auf 100km/h abgebremst hast.. naja, den Rest kennst du ja. Da wo 80 ist, ist nun mal 80 und fertig. ;)

 

MfG

Burger

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Zitat:

Original geschrieben von BurgermanFritte

 

 

Hehe.. richtig so. Wenn er so einen Mist macht und sich dann wie eine Made rauswinden will, muss so ein Kommentar kommen. Richtig so.

Das hört sich aber bei Deinem Beitrag "Nummernschild weg" ganz anders an.

Wenn man halt selber betroffen ist, ist es natürlich etwas anderes ....:D

am 29. März 2011 um 12:41

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Und kurzzeitig bist du gar nicht so schnell gefahren,

Nein, es war in Wahrheit viel länger :rolleyes:

Nö, eher gar nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Wozu das alles, es wird doch kein Vorsatz vorgeworfen.

Es verändert sich doch nicht den Vorwurf einer fahrlässigen (versehentlichen) Geschwindigkeitsübertretung, in dem man die versehentliche Geschwindigkeitsübertretung vollständig eingesteht.

 

Sind das hier aber wieder tolle Hilfestellungen. Noch mehr solcher Tipps und Taktiken und Du wirst Dir wünschen, nur das mit dem Fahrverbot angenommen zu haben.

Wenn er wie im Startpost behauptet, er hätte wegen der leeren Stadtautobahn bewusst das Limit überschritten und die Höchstgeschwindigkeit austesten wollen, dann macht er es nur noch schlimmer. Genau wie die Leute hier reagieren Richter eher unfreundlich darauf, wenn jemand erklärt "aber entgegen dem Schild lag doch keine Gefährdung vor".

Wie gesagt, wenn überhaupt etwas vorgefallen sein söllte, was wir hier allesamt nicht beurteilen können, dann war das allen Falls ein Augenblicksversagen dessen er sich in dem Moment nicht bewusst war und dann sicher nicht in der vorgeworfenen Höhe. Was nun genau vorlag, das wird nur in der Analyse gemeinsam mit dem Rechtsanwalt zu klären sein. Und danach richtet sich dann auch die Aussage.

am 29. März 2011 um 12:42

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

 

Wozu das alles, es wird doch kein Vorsatz vorgeworfen.

Es verändert sich doch nicht den Vorwurf einer fahrlässigen (versehentlichen) Geschwindigkeitsübertretung, in dem man die versehentliche Geschwindigkeitsübertretung vollständig eingesteht.

Eigentlich hast du deine Frage selbst beantwortet. Aus Fahrlässigkeit kann nämlich sehr schnell Vorsatz werden, wenn man sich verplappert.

Themenstarteram 29. März 2011 um 12:55

Wie gesagt ich habe bei den Polizisten nichts zugegeben auch nicht nichts bestritten - Aussage verweigert.

Nun stellt sich mir die Frage als Auszubildender wobei ich günstiger wegkommen?

Denn ich denke das nen Anwalt für Verkehrsrecht doch sicher einiges kosten wird ?! Wenn nicht sogar mehr als das eigentliche Bußgeld(160€)?

Ohne Rechtsschutz: Jau.

Zitat:

Original geschrieben von Racmar

Wir sind nicht in der Schweiz, wo schätzen erlaubt ist.

wir sind aber in deutschland - wo das ablesen der geschwindigkeit über den ungeeichten tacho, abzgl. toleranz erlaubt ist!

Zitat:

Original geschrieben von Electro92

Sprich 3 Punkte, 1Monat Fahrverbot und 160 € Bußgeld.

bist du noch in der probezeit? wenn ja, wird nochmals teurer, da hier eine nachschulung fällig wird....

das beste wird sein, das du dich anwaltlich beraten lässt...mehr können wir dir hier auch nicht sagen....

 

aber schmink dir direkt ab, das ein richter nachsicht bei dir üben wird...du bist gerade mal 18 und bist mittm mopped erwischt worden...also passt du damit genau ins klischee!

Also die Aussagen der Polizisten sind verwertbar. Warte auf Fanpost.

Vielleicht kommt gar nichts, oder sie haben sogar noch einmal nach unten korrigiert ;)

Wenn 2 Polizisten sehen, das ich ohne Gurt gefahren bin, beantrage ich auch immer Fotos. Dann bekommt man Phantombilder gezeichnet :D

am 29. März 2011 um 13:07

Ja, der Anwalt dürfte teurer werden als das Bußgeld. Aber wie steht's um das Fahrverbot? Wenn dir das egal ist (aus dem einen oder andren Grund) ok, dann kann man auch einfach zahlen. Eklig wird's dann aber trotzdem, wenn man inners einem Jahr noch mal in der Region erwischt wird.

Themenstarteram 29. März 2011 um 13:18

Nein ich bin nicht mehr in der Probezeit!

 

Zitat:

aber schmink dir direkt ab, das ein richter nachsicht bei dir üben wird...du bist gerade mal 18 und bist mittm mopped erwischt worden...also passt du damit genau ins klischee!

Ja immer die Vorurteile bei uns "jungen leuten"! Fahre mittlerweile seit fast 3 Jahren und hab mir noch nie was zuschulden kommen lassen. Wie gesagt gestern war dumm die Autobahn war frei und da hab ich Wohl nicht nachgedacht und dafür auch gleichd ie Quittung bekommen.

Ob sich ein Fahrverbot mit Anwaltlicher Hilfe verhindern lässt? Fahrverbot in der Saison jetzt wo das Wetter schön wird ist echt nicht cool.

Fahrverbot kann ja beim Zweiten mal schon ab +25 km/h angeordnet werden oder?

 

Werd mich einfach mal vom Anwalt beraten lassen und dann Entscheiden :-).

am 29. März 2011 um 13:26

Erstberatung bei Fachanwalt kostet eh meist nur max. 100 Euro - ist also recht günstig.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

 

Nein, es war in Wahrheit viel länger :rolleyes:

Nö, eher gar nicht.

Richtig,

einzige (wenn überhaupt vorhandene) Möglichkeit ist es, den Verstoß nicht begangen zu haben.

Aber das wird nichts, wenn man zugibt, dass man das nicht mit Absicht gemacht hat.

Man hat ihn nicht begangen, weil man bewusst auf die Einhaltung der Begrenzung geachtet hat und die Polizisten sich wahrscheinlich geirrt haben, weil ... - also die berühmten Zweifel streuen, die auch glaubwürdig sein sollten.

Chancen sehe ich hier anhand der Beschreibung bei null, einzig ein Anwalt, der dann in die Akte sehen kann und irgendwelche Widersprüche, Unklarheiten oder Fehler in der Beschreibung der Polizisten entdecken kann, zB. über die Länge der Messstrecke.

Zitat:

Original geschrieben von fgordon

Erstberatung bei Fachanwalt kostet eh meist nur max. 100 Euro - ist also recht günstig.

Aufpassen, das ist nur die reine Erstberatung.

Hier muss zumindest ein Blick in die Akte geworfen werden und dafür die Akte angefordert und die wird nur verschickt, wenn der Anwalt die Mandatserteilung nachweisen kann, und Mandatserteilung ist keine Erstberatung mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Electro92

Ob sich ein Fahrverbot mit Anwaltlicher Hilfe verhindern lässt? Fahrverbot in der Saison jetzt wo das Wetter schön wird ist echt nicht cool.

i.d.r. ist dies - sofern du bisher noch keine punkte in flensburg hast - gegen eine verdopplung des bußgeldes, sowie den nachweiß das du deinen führerschein brauchst um auf die arbeit zu kommen, mehr oder weniger problemlos möglich...

Zitat:

Ja immer die Vorurteile bei uns "jungen leuten"!

vorurteil hin oder her...fakt ist, du hast dieses vorurteil mit deinem handeln bestätigt!

Zitat:

und hab mir noch nie was zuschulden kommen lassen.

du willst uns also ernsthaft erzählen, das du bisher die stvo immer korrekt eingehalten hast? das glaubste doch wohl selbst nicht! :D

am 29. März 2011 um 14:11

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

und hab mir noch nie was zuschulden kommen lassen.

du willst uns also ernsthaft erzählen, das du bisher die stvo immer korrekt eingehalten hast? das glaubste doch wohl selbst nicht! :D

Ach kennst du seine Akte?

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Ach kennst du seine Akte?

wenn man sich an die "üblichen" 20kmh mehr hält, ist es absolut garkein problem - aufgrund der äußerst geringen kontrolldichte in d - ohne akteneintrag sowie größere geldstrafen am straßenverkehr teilzunehmen ^^ :D

oder glaubst du dem te, das er sich bisher immer zu 100% an die stvo gehalten hat?

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